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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Phil83
Hauptthema:
Hi Leute und zwar geht´s um folgendes. Wir haben im Juni 2008 den Polo OpenAir Bj96 für von meiner Freundin für 2400€ verkauft. Haben Ihn selber nur ca 5 Monate gefahren da meine Freundin Schwanger wurde haben wir uns was größeres gekauft.


Den Polo hatten wir Unfallfrei von einem älteren Herrn gekauft. Eben rief mich der Käufer an und Teilte mir mit das das Auto zwischen 98 und 2000 3 Unfälle gehabt hätte und zudem das Faltdach undicht wäre und das auch nicht mehr die Orginal Dichtungen vorhanden wären sodas das ganze Auto innen Nass ist.

Jetzt rief er mich wie gesagt an um zu erfragen ob ich das Auto auch als Unfallfrei gekauft habe. Habe es Auch als Unfallfrei gekauft und so auch wieder in den neuen Kaufvertrag geschrieben. Den Kaufverträge wo wir Ihn gekauft haben und den neuen habe ich ausgerechnet vor 2 Wochen weggeschmissen.

Jetzt meine Frage kann der Käufer uns noch was oder brauch ich mir da keine Gedanken machen da es schon so lange her ist??? Weil er sagte etwas wegen Anzeigen und Auto zurücknehmen und so



Bearbeitet von - Phil83 am 17.03.2009 18:44:40
Rollo
1.wieso schmeisst man bitte nen kaufvertrag weg der nicht mal ein jahr alt ist???
2.wenn in dem kaufvertrag den du abgechlossen hast drin steht das es ein unfallwagen ist wieso sollte er dir dann was können
3.wegen dem dach lol du bist privathändler und kannst schlecht garantie auf nen dach geben das undicht wird.
selbst wenn das nach 3 wochen undicht wird isses pech vom käufer ganz einfach

also ich würde mir an deiner stelle gar keine sorgen machen da kann normal nix passieren.

wenn ich falsch liegt berichtigt mich
drakiii
Zitat:

Eben rief mich der Käufer an und Teilte mir mit das das Auto zwischen 98 und 2000 3 Unfälle gehabt hätte



- Aha? Und wo soll er das her haben, dass er das so gut einschätzen kann wieviele und wann die waren? ^^

Aber i.d.R. brauchst du dich nicht sorgen. Meiner Meinung nach steht hier Aussage gegen Aussage.

Hast du evtl noch die Adresse/Tel. Nr. vom alten Verkäufer? Vllt hat der ja noch den Vertrag in seinen Akten?

Und vorallem: Privatverkauf, keine Gewährleistung, keine Garantie.
Phil83
Ne habe ihn als Unfallfrei gekauft und auch als unfallfrei verlkauft.

Das mit den Unfällem hat er aus der Werkstatt wo das Auto 3 Ml repariert wurde. HAbe das Auto ja nur in einen Nachbarort verkauft und habe es auch aus einem Nachbarort gekauft.

JA mit den Unfallfrei ist halt so ne Sache. Ich habe Ihm im Kaufvertrag was zugesichert was im Endeffekt ja nicht so ist - und da ist es egal ob ich Privat bin oder nicht.
Habe es selber durch mit nem alten Auto von mir was ich als Unfallfrei gekauft habe aber vorher ein Totalschaden war und er neu aufgebaut wurde. Habe es aber schon nach zwei wochen gemerkt wo ich die Kotflügel ziehen lassen wollte.

Bin zum Anwalt und der Verkäufer musste das Auto zurücknehmen oder mir die hälfte des Geldes zurückbezahlen.

ABer das war ja nach zwei wochen und nicht nach 10 Monaten
Doc. Watson
Egal ob Privatverkauf oder nicht...
Die Tatbstandmerkmale eines Betruges wären erfüllt

ACHTUNG HYPOTHESE:

Phil hat durch seine Angabe den Käufer getäuscht und damit einen höhren Verkaufspreis erzielt (als bsp.weise für ein Unfallfahrzueg üblich wäre) und somit einen Vorteil erlangt.

Fraglich ist, ob ein Verkäufer die gesamte Historie des Fahrzeugs kennen muss, oder die Angabe UNFALLFREI auf die Dauer der eigenen Nutzung beschränkt sein darf. (Hier liegt also der Knackpunkt)

Zudem hast du natürlich auf die Angabe des Vorhalters vertraut, kannst dies aber ja leider nun nicht mehr beweisen.

Bearbeitet von - Doc. Watson am 17.03.2009 19:10:21
Peppitsch
@ doc watson

dann bin ich also als käufer eines Gebrauchtwagens verpflichtet, prüfen zu lassen ob die Aussage "unfallfrei" des Verkäufers richtig ist? Meine Rechtsauffassung (leider nicht immer übereinstimmend mit der des Staates) sagt mir, dass wenn ich selber keinen Unfall gehabt habe und es KEINE Anzeichen am Auto für einen Vorschaden gibt bei so einer sache dafür nicht verantwortbar gemacht werden kann, bzw. dann ebenfalls den Wagen an den Vorbesitzer zurückgeben kann.

Aus diesem Grund wird der Vorbesitzer in diesem Fall den KV bestimmt nicht rausrücken, daher könnte es nun wirklich sein dass Phil auf dem Schaden sitzen bleibt weil er seinen Vertrag ja weggeworfen hat.
Doc. Watson
@ peppitsch

Wie gesagt: Das weiß ich auch nicht.

Nur stell dir mal den anderen Fall vor:
1. Phil weiß es und verkauft ihn als unfallfrei
2. Phil hatte selbst einen Unfall und verkauft ihn als unfallfrei

Ich sag ja nur, dass man nicht so lachs sagen kann: "Is ja nur Privatverkauf. Da darf man machen was man will."
Der Tatbestand des Betruges ist erfüllt.

Die Täuschung musst du Phil dann im Zweifelsfall nachweisen, da er ja gar nicht (vorsätzlich) getäuscht hat... da er ja dachte der Wagen wäre unfallfrei.

Sollte sich im Zweifelsfall ein RA mit beschäftigen.
vipng
Aber was will er nach über einem halben Jahr auf einmal.

Wenn du keinen Unfall damit hattest, kann dir auch nichts passieren.
Er kann nicht nachweisen, dass du es wissen konntest.

Am Besten ist man schreibt, dass keine Vorschäden bekannt sind, wenn
man es nicht genau sagen kann.

Ich würde mir da nicht so ne Platte machen.
BreaKy
wieder das leidige Thema...

Du bist aus der Beweispflicht, weil es länger als 6 Monate her ist. Er MUSS es dir also nachweisen.
Dafür bräuchte er ein Gutachten, was nicht billig ist. Dann muss dir noch arglistige Täuschung bewiesen werden - wenn du es nicht zugibst fast ausgeschlossen.

Das Problem bei der deutschen Justiz ist wohl, dass die angenervt sind von diesen Themen und es leider häufig auf nen Vergleich hinauslaufen lassen und somit der Verkäufer doch noch zahlt,obwohl er es nciht müsste.
Der_Gute
Sicherlich muss er nicht die Historie kennen. Jedoch ist hier die Frage, konnte er über einen Unfall Wissen erlangen. z.B. durch einen Werkstattaufenthalt oder Spaltmaße die nicht normal sind. Bei einem VW sind die Spaltmaße normalerweise nicht gravierend unterschiedlich.

Jedoch muss man auch fragen, muss das ein Laie erkennen? Aus meiner Sicht kann man hier nur ein Verkauf nach BGB mit besten Wissen und Gewissen unterstellen. Somit solltest Du keine Probleme haben. Sollte noch der alte Fahrzeugbrief vorhanden sein, so kann sich der jetzige Besitzer an der Vorbesitzer vor Dir wenden. Ansonsten kann man dies über eine Halterauskunft beim Strassenverkehrsamt herausfinden wer zuvor Halter war. Kostet halt 5,10€. Sollte aber den Interessieren der gekauft hat.

Wenn der Vorbesitzer den Kaufvertrag auch nicht mehr hat, dann stehen Aussage gegen Aussage. Somit müßte der aktuelle Besitzer nachweisen, dass Du zu dem Zeitpunkt des Verkauf Kenntnis hattest, dass es ein Unfallwagen ist. Das dürfte recht schwierig werden.

Mit der Undichtigkeit ist pech. Privat gekauft, keine Gewährleistung oder Garantie. Zumal die Undichtigkeit keine Sache ist, die schwer festzustellen ist.

Ich würde es locker sehen und keine Aussagen gegenüber dem Käufer treffen die mich selber belasten könnten. Er muss handeln, und er muss Beweise bringen.
Traumfahrer bmw
ich kann dir eines nur sagen wenn der zum anwalt geht ,hast du ein großes problem egal wie lange ér den wagen hat , du hast den wagen als unfall frei verkauft und du hast ihm ein garantiertem unfallfrei angekreuzt im kaufvertag das heißt zug um zug kann er dir vorderungen stellen mis gelaufen versuch mit dem ausgerichtlich zu handeln ist nicht einfach hatte das gleiche problem habe denn wagen zurück gekauft und wieder als unfall wagen verkauft echt scheiß das neue gesetzt ...... nie vergessen wenn man auto verakuft am besten gar nichts ankreuzen ist immer ein vorteil für dich da können sie dir nichts anhängen ...
Bruderchorge
Ja das dem kann ich nur zustimmen, auch als Privatmann kann man nicht tun und lassen was man will, habe grade selber sowas durch allerdings war ich der Käufer und der Tachostand war gedreht und der Verkäufer ( war ein privatmann ohne Gewährleistung im Vertrag ) hat auch behauptet, davon nichts gewußt zu haben.

Nun mußte er 2400 Euro an mich bezahlen.

Gruß Daniel
mikV8
An ALLE die, welche hier meinen, dass der Käufer sich nun an den Vorbesitzer(Unfallverursacher) halten muss.
Das ist FALSCH!!!

Diese Leute haben keinerlei Vertragsbeziehung eingegangen, auf welcher man jetzt aufbauen oder gar prozessieren könnte.
Eine solche Vertragsbeziehung gibt es NUR zwischen Verkäufer und Käufer und damit MUSS sich der Käufer an den Verkäufer halten, was er auch tun wird und Recht bekommen wird.

Der nun letzten Endes angeschissene Verkäufer kann dann seinerseits sich wieder an den wenden, mit welchem er vorher die Vertragsbeziehung hatte und sich dort dann gütlich halten lassen. Und da ist es egal, ob der Wagen zwischendrinn 10x verkauft wurde.
Somit ist es auch nicht der Fall, dass nun einer der nichts dafür kann, den Betrug eines anderen ausbaden muss. Er muss sich nur dann selbst um sein Recht kümmern.

Gruß Mirko
ThaFreak
Ich gebe "mikV8" vollkommen recht.

Und für "Phil83" sieht es recht schlecht aus, wenn er den Vorbesitzer dann seinerseits zur Rechenschaft ziehen will.
Warum? Nicht mehr vorhandener Vertrag...

Taze
Hi,

also es sieht wirklich nicht gut aus, denn man kann nur die Verträge anprangern, die direkt zwischen zwei Vetragspartnern geschlossen worden sind. Die "Falschangabe" der Unfallfreiheit ist hier der springende Punkt.

Ich bin der Meinung, wenn du den Wagen von privat als unfallfrei gekauft hast, kannst du ihn auch wieder von privat als unfallfrei weiterverkaufen, immer mit dem Zusatz "soweit bekannt"...du kannst Unfälle eines Vorbesitzers nicht ausschließen und du bist auch nicht in der Pflicht den Wagen dementsprechend prüfen zu lassen...wenn der Käufer darauf wert legt, sollte er das vor dem Kauf machen.
Von Täuschung kann in dem Falll keine Rede sein, weil du nicht getäuscht hast. Da du den alten Vertrag weggeschmissen hast, hast du aber kein Nachweis dafür, damit sind deine Karten eher schlecht. An den Vorbesitzer wenden wird wohl kaum etwas bringen, der wird doch dir nicht helfen sich selbst an den Pranger zu stellen...oder erfind ne Geschichte.

Ein mir bekannter Fall: Ein Händler verkauft sein Auto an eine Privatperson als unfallfrei...es stellte sich hinaus, dass er nicht unfallfrei ist...der Händler argumentierte, dass er den Wagen unfallfrei übernommen hätte...brachte ihm nichts, denn ein Händler hat die Unfallfreiheit vor dem Weiterverkauf festzustellen, dadurch musste er den Wagen zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten, so das Urteil.

Gruß
Traumfahrer bmw
Oder du machst das ganz andere art und weise lässt alles auf dich zu kommen
das kann jahre dauern so leicht krieg der dich nicht ..Oder ich habe einen sehr sehr guten anwalt für dich wenn interesse bestäht melden ..

gruß mokka
Phil83
Hi erstmal danke für die ganzen Antworten. Hab nächste Woche einen TErmin bei meinem Anwalt mal sehen was der dann dazu sagt.

ABer weiß zufällig vorher schon einer ob das nicht doch irgendwie zeitlich begrenz ist die Ansprüche dann geldent zumachen??

In einem halben Jahr kann ja viel passieren er kann ja z.B selbst einen Unfall mit dem Auto gehabt haben und will mich jetzt deswegen dran kriegen.

NAja ich werde es mal auf mich zukommen lassen mal sehen wann und ob er sich überhaupt meldet.

Das mit dem Dach ist ja klar - gekauft wie gesehen ohne Garantie.
pat3112
Diese ganzen Diskussionen sind ziehmlich überflüssig !

1. Wir befinden uns hier in Deutschland und nicht in den USA.
2. Somit gilt in fast allen Fällen die Beweislast trägt der Kläger !
In unserem Falle (privatverkauf eines PKW) definitv der Käufer. Eine Umkehr der Beweislast gibt es in Deutschland nur in ganz wenigen Fällen und Sparten wie der KFZ Haftpflicht (generelle Haftung aus der Gefährdung den das Fahrzeuges mit teilnahme am Straßenverkehr darstellt herraus z.B.)InDeutschland gilt die Unschuldigkeitsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils.

Meine Quelle ? Mein Vater Richter am OLG Dortmund

Gruß Pat

mb100
Zitat:


2. Somit gilt in fast allen Fällen die Beweislast trägt der Kläger !
In unserem Falle (privatverkauf eines PKW) definitv der Käufer. Eine Umkehr der Beweislast gibt es in Deutschland nur in ganz wenigen Fällen und Sparten wie der KFZ Haftpflicht (generelle Haftung aus der Gefährdung den das Fahrzeuges mit teilnahme am Straßenverkehr darstellt herraus z.B.)InDeutschland gilt die Unschuldigkeitsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils.

Meine Quelle ? Mein Vater Richter am OLG Dortmund

Gruß Pat



(Zitat von: pat3112)




Das, worauf hier mit der Beweislastumkehr angespielt wurde, war die beim Verbrauchsgüterkauf (Verkauf von Unternehmer an Privat). Und die gilt hier natürlich nicht - Phil is ja Privater.

@Pat: in welchem Rechtsgebiet richtet Dein Papa? Ich tippe mal vorsichtig: nicht allgemeines Zivilrecht...
pat3112
@ mb Strafrecht :-), also erst wenns wirklich interessant wird !

In dem von dir angesprochene Zivilrecht, welches hier Anwendung findet, (Privat Person gegen Privatperson) gilt in dem Fall die Beweislast trägt der Kläger.
mb100
Zitat:


@ mb Strafrecht :-), also erst wenns wirklich interessant wird !

In dem von dir angesprochene Zivilrecht, welches hier Anwendung findet, (Privat Person gegen Privatperson) gilt in dem Fall die Beweislast trägt der Kläger.


(Zitat von: pat3112)




Ich hab auch auf Strafrecht getippt. Das, was Du geschrieben hast, klang so strafrechtlich *ggggg*

Und klar kommt Zivilrecht zur Anwendung. Und da kein Verbrauchsgüterkauf, Beweislast beim Käufer (schreib mal lieber das - noch ist nicht klar, ob hier wer wen warum verklagt...). Nix anderes hab ich geschrieben. Bin auch vom Fach... ;-)

Ich schreib mal nicht, dass die meisten Strafrechtler nicht nur davon überzeugt sind, dass ihr Gebiet keinesfalls zum öffentlichen Recht zählt, sondern auch von den anderen Rechtsgebieten meist keine Ahnung mehr haben. Wäre offtopic... *gggggggggg*

Bearbeitet von - mb100 am 18.03.2009 23:04:28
BmW-MoGuL
der beweis für den unfall ist doch erbracht:

unterlagen bzw zeugen in der werkstatt wo das fzg repariert wurde.



Traumfahrer bmw
ich sage dir zug um zug wirst du ihm das geld wieder zurück zahlen da hilft dir nicht was von agiler täuschung gehört daswerden die dir andrehen und nichts anderes Textwünsche dir trotzdem glück
gruß mokka
mb100
Zitat:


agiler täuschung

(Zitat von: Traumfahrer bmw)




Die magische agile Täuschung. Wunderbar. Traumhaft. Die Wortschöpfung des Jahrhunderts. Ach, was sag ich: Jahrtausends.
Ich weiß schon, warum ich mir immer viel Zeit lass beim Täuschen. Is einfach sicherer...
ThaFreak
Stell mir das lustig vor Gericht vor:
"Der hat mich agil getäuscht!" *lol*

@pat3112 die Unfälle scheinen wohl beweisbar zu sein.
Das lese ich aus dem Ausgangsposting herraus:
"das Auto zwischen 98 und 2000 3 Unfälle gehabt hätte"

Îch kann mir zumindest nicht erklären, wie der Käufer den Zeitpunkt und die Anzahl der Unfälle wissen sollte, wenn dafür keine Belege vorhanden sein sollen...
pat3112
Es geht nicht draum den Beweis des Unfalls zu erbringen der ist unbestritten !
Es geht darum das der Käufer beweisen muß das der Verkäufer das Fahrzeug in Kentniss des Unfalls als Unfallfrei verkauft hat.
Um im Falle einer Klage (die er ja auch noch anstreben müßte) überhaupt aussicht auf Erfolg zu haben.

Und das ist so gut wie unmöglich es sei den der jetzige Käufer würde z.B. den Erstbesitzer kontaktieren und der hätte noch den Kaufvertrag mit Phil in dem er den Wagen als Unfallfahrzeug an Phil verkauft hat. Da dies aber laut Phil nicht geschehen ist und er den Wagen als unfallfrei gekauft hat ist das Thema damit gegessen.

DAS KANN DOCH SO SCHWER NICHT ZU KAPIEREN SEIN ODER ?

Bearbeitet von - pat3112 am 19.03.2009 18:30:38

Bearbeitet von - pat3112 am 19.03.2009 18:31:58
Stefan177
Zitat:


Es geht darum das der Käufer beweisen muß das der Verkäufer das Fahrzeug in Kentniss des Unfalls als Unfallfrei verkauft hat.
(Zitat von: pat3112)




Die einzig richtige Aussage hier im Thread.

Der Käufer hat ausgesprochen schlechte Karten. Ich würd das ganze mal auf mich zukommen lassen. Wenn denn überhaupt was kommt.

Phil hat es als unfallfrei gekauft, selber keinen gebaut und es als unfallfrei wieder verkauft. Daß vorher was war, wusste er nicht.
Nicht jeder ist Hobby KFZ Sachverständiger.
Bruderchorge
Das spielt doch gar keine Rolle, so wie ich das verstanden habe, hat er dem Käufer Unfallfreiheit zugesichert, wenn er das tut, dann muss er dafür auf jedenfall haften, egal ob er Sachverständiger Händler Privater ist oder nicht !

Oder hat er nur zugesichert Unfallfrei SOWEIT BEKANNT !

knax
genau das ist der punkt. die formulierung machts.

genau wie "abgelesener kilometerstand" sicher ist, weil man auf das abgelesen hingewiesen hat.



Bearbeitet von - knax am 19.03.2009 20:44:46
Traumfahrer bmw
wir werden ja sehen wer recht und unrecht hat, die chancen stehen 1. zu 100. mit sowas ist nicht zum spassen, wenn du im garantiertem unfallfrei angekreuzt hast, dann haftest du und nicht die vorbezitzer. Da wette ich mit jedem ich habs selber dieses problem gehabt, der wagen war 3.hand mit mir habe auch garantiertem unfallfrei angekreuzt, was war der wurde mal unter beifahrer tür lackiert und das haben die als unfaller gemeint du mußt wenn du verkaufst auch nachlackierungen angeben das ist auch ein grund von unfaller so siehst nämlich aus nichts was viele hier erzählen .. bestens grüße aus nrw mokka
jan_323i
...was mich persönlich Intressieren würde ist; wieso der Käufer darauf kommt das das Auto 3 Unfälle hatte? Der vermeindliche Schaden kann genauso von einen Unfall stammen. Woher kommt die Zahl 3???

lg Jan
ThaFreak
Rechnungen?
Auskunft beim Händler über Fahrgestellnummer?
Heckpropeller
@Traumtänzer BMW
Wurde dir auch agile Täuschung vorgeworfen?
pat3112
@Traumtänzer BMW
und was bitte ist ein "vorbezitzer" da könnte schnell der sexismus vorwurf im Raum stehen ;-)
Stefan177
Zitat:


Da wette ich mit jedem ich habs selber dieses problem gehabt, der wagen war 3.hand mit mir habe auch garantiertem unfallfrei angekreuzt, was war der wurde mal unter beifahrer tür lackiert und das haben die als unfaller gemeint du mußt wenn du verkaufst auch nachlackierungen angeben das ist auch ein grund von unfaller so siehst nämlich aus nichts was viele hier erzählen ..
(Zitat von: Traumfahrer bmw)




Bist Du verklagt worden und hast verloren, oder erzählst Du, "daß es so ist", nur weil Du Dich hast einschüchtern lassen?

Die Rechtslage sieht so aus, daß Du dem Verkäufer nachweisen musst, daß er über den Unfall bescheid gewusst haben muss. Das geschieht durch den Kaufvertrag, in dem er das Fahrzeug als Unfaller gekauft hat und es anschließend als Unfallfrei wieder verkauft. Oder indem Du per Fahrgestellnummer Reparaturen ausfindig machst, die von einem Unfall herrühren und im Zeitraum gemacht wurden, in der der Wagen Deinem Verkäufer gehört hat.

Wie schon gesagt wurde, gilt in Deutschlang (gottseidank) so lange die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen wurde.

Ansonsten hast Du schlechte Karten. Und nur weil ne Türe nachlackiert ist, ist es noch lange kein Unfaller. Auch wenn ein Kotflügel gegen ein Neuteil ausgetauscht wurde, ist es noch kein Unfaller.

Ein Unfaller ist es erst, sobald das Auto auf die Richtbank geschnallt wird, oder "Spachtel" und Zinn zum Einsatz kommen.
mikV8
Ich glaub da wird grad was verwechselt.

Fakt ist, dass ein Vertrag existiert, in welchem ein Fahrzeug als Unfallfrei beschrieben ist. Da nun nachgewiesen fest steht, dass dies nicht so ist, sind die Aussagen im Vertrag nicht richtig und damit ist der Vertarg in diesem Punkt nachzubessern mit allen entstehenden Folgen.
Je nachdem um was es sich handelt, kann dies bis zur Rückabwicklung führen, da ohne weiteres möglich ist, dass der Käufer den Wagen als Unfaller gar nicht erst gekauft hätte(selbst bei geringerem Preis).

Was Stefan hier beschreibt geht eher in die Richtung, dass man dem Verkäufer noch einen Vorsatz unterstellen möchte und damit auch noch eine Strafverfolgung wegen Betruges angegangen wird. Aber darum geht es hier nicht.

Man muss es mal ganz primitiv sehen. Der Käufer hat etwas gekauft, was er eigentlich gar nicht haben wollte, wenn er alle Details gewusst hätte.
Man darf als Verkäufer eben nicht Dinge zusichern, über welche man nicht sich nicht sicher ist.
Versucht euch das mal für andere Käufe/Verkäufe vorzustellen und nicht gerade für den Autokauf, dann ist es sicher besser zu verstehen.

Gruß Mirko
pat3112
@ mike v8

Totaler Unfug !!!!! Es gibt einen Vertrag in dem steht einen zugesicherte Eigenschaft nämlich unfallfrei !! Richtig !!! Diese Eigenschaft ist vom Privatverkäufer (Phil83) zugesichert worden da er den Wagen selber als unfallfrei (ebenfalls Vertraglich festgehalten) vom Vorbesitzer erstanden hat.

Du bist als Privatverkäufer und Käufer in Deutschland nicht verpflichtet dies zu hinterfragen es gilt die sogenannt Annahme von "Treu und Glauben" solange die Angaben des Verkäufers plausibel sind.

Somit steht nach wie vor meine Aussage, und da wette ich jeden Betrag drauf, der Käufer muß Phil83 erstmal nachweise das er das Fahrzeug mit Kentniss des Unfalls als Unfallfrei verkauft hat ! Dies kann er nicht da Phil83 in Annahme von Treu und Gauben dem Vorbesitzer das Fahrzeug als unfallfrei abgekauft hat. Die nicht bestehenden zugesicherte Eigenschaft (Unfallfreiheit), die auf Grund des Unfalls ja nun nicht besteht, ist Phil nicht anzulasten (da er keinen Kentniss über diesen hatte) und ergo der Vertrag auch nicht rückabwickelbar (was es im Privatverkauf sowieso nicht gib, mal ganz nebenbei).



Bearbeitet von - pat3112 am 21.03.2009 14:52:23
Bruderchorge
Na pat, welchen Betrag willst du denn verlieren ???

Ich hab grade einen 1 Jahr langen Rechtstreit mit Urteil vom Gericht durch !!!

Dabei ging es um eine ganz vergleichbare Sache.

Ich kaufe einen 540 mit Frontschaden und 170 tkm Laufleistung von einem Privatmann, der Tachostand war nichtmal ausdrücklich zugesichert und der Verkauf von Privat ohne Gewähr.

Es ergab sich, der Tacho war gedreht, von wem war nicht festzustellen, also Arglist konnte nicht bewiesen werden.

Unterm Strich mußte der Verkäufer mir nun 2400 Euro Schadensersatz bezahlen.

Gruß Daniel

Edit:

Rückabwicklung gibt es sehr wohl auch bei Privatkauf, auch das weiß ich auch sicherer Quelle, weil ich damit zu tun hab von einem Anwalt.

Bearbeitet von - Bruderchorge am 21.03.2009 15:04:47
Phil83
Zitat:



Rückabwicklung gibt es sehr wohl auch bei Privatkauf, auch das weiß ich auch sicherer Quelle, weil ich damit zu tun hab von einem Anwalt.

Bearbeitet von - Bruderchorge am 21.03.2009 15:04:47

(Zitat von: Bruderchorge)




Da kann ich nur zustimmen habe es ja wie gesagt selber schon durch. Nur ich habe es ja schon nach 2 Wochen festgestellt und der Verkäufer von meinem damaligem Auto hatte das Auto ja als Unfaller gekauft und es wieder hergerichtet. So gut das selbst ein Profi es kaum gesehen hat.

Ich bin dann ja zum Anwalt und konnte mir dann aussuchen ob ich es zurück geben möchte oder die hälfte vom Kaufpreis wiederbekomme.

Aber das mit den 10 Monaten ist mir ehrlich gesagt ein wenig zu lange um da noch Ansprüche geltend zu machen