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T H E M A     R Ü C K B L I C K
bimf
Hauptthema:
Hallo
habe heute bei meinem Kumpel die Scheibenwischer am Z3 gewechselt. Wie es kommen musste ist mir der Scheibenwischerarm ohne Wischer durch Unachtsamkeit auf die Windschutzscheibe geknallt, ( riss 5cm horizontal, 10cm vertikal ) . Da meine Kumpel nur Haftpflicht hat un Keine TK bekommt man die Reperatur von der Versicherung logischerweise nicht bezahlt.
Nun meine eigentliche Frage.
Kann man den Schaden der Privaten Haftpflichtversicherung melden, hier müsste ich 150€ selbstbeteiltigung zahlen, was im Vergleich zu einem Einbau auf eigene Kosten wesentlich billiger ist.
Normalerweise müsste das gehn da ich auch schonmal als kind mit dem Fahrrad ein Auto gestreift hatte (langer Kratzer) das hat so weit ich weis auch die Versicherung bezahlt.

Ich weiss ihr seit keine Versicherungsspezialisten, bitte trotzdem um Rat. Eventuell hatte jemand schon einmal einen ähnlichen fall.
Boa
Hi!
Erstmal ist deine Überschrift nicht aussagekräftig :-)
Und dann würde ich mal meine Versicherung anrufen und die fragen....

Ist doch egal was die Leute hier sagen bzw. schreiben!
Wichtig ist was deine Privathaftpflichtvers. dazu sagt!



MfG Boa
Maveric
In diesem Falle handelt es sich um eine Gefälligkeitshandlung und diese ist normal nicht über eine PHV abgedeckt.

Es gibt welche die diese Klausel drin haben, aber ob dies der fall ist und in welchem zusammenhang die greift musst Du Deiner police entnehmen.

Das mit dem Fahrrad einen Schaden als kind anrichten ist was völlig anderes.
Opern Geist
Zitat:


In diesem Falle handelt es sich um eine Gefälligkeitshandlung und diese ist normal nicht über eine PHV abgedeckt.

Es gibt welche die diese Klausel drin haben, aber ob dies der fall ist und in welchem zusammenhang die greift musst Du Deiner police entnehmen.

Das mit dem Fahrrad einen Schaden als kind anrichten ist was völlig anderes.

(Zitat von: Maveric)




so verallgemeinern kann man das aber nicht

in meiner PHV ist z.b. der gefälligsschaden abgedeckt...genauso wie der schäden bei deliktunfähigen

also muss der threadersteller mal bei seiner versicherung anfragen...und vllt. vorher in seinen versicherungsunterlagen nachlesen

gruss
BreaKy
Gefälligkeit? Sag einfach nciht, dass du ihn wechseln wolltest, sondern ihn dir nur mal anschauen wolltest ohne Gummi und er dir ausgerutscht ist.
Für mich sollte sowas in ner PHV drin sein, war ja nen Unfall, wofür hab ich die sonst ?
Maveric
Zitat:


Zitat:


In diesem Falle handelt es sich um eine Gefälligkeitshandlung und diese ist normal nicht über eine PHV abgedeckt.

Es gibt welche die diese Klausel drin haben, aber ob dies der fall ist und in welchem zusammenhang die greift musst Du Deiner police entnehmen.

Das mit dem Fahrrad einen Schaden als kind anrichten ist was völlig anderes.

(Zitat von: Maveric)




so verallgemeinern kann man das aber nicht

in meiner PHV ist z.b. der gefälligsschaden abgedeckt...genauso wie der schäden bei deliktunfähigen

also muss der threadersteller mal bei seiner versicherung anfragen...und vllt. vorher in seinen versicherungsunterlagen nachlesen

gruss

(Zitat von: Opern Geist)




Schau bitte was du zitiert hast. Das steht da alles genau so drin.

EDIT:
@Breaky
Das ist Betrug und dazu sollte man keinem Raten.
Oder glaubst Du, dass in den Schadensabteilungen Schimpansen an Schreibmaschinen sitzen? Dieser versuch wäre so plump, dass Du mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vor Gericht landen würdest. Glauben viele nicht, passiert aber nicht selten!

Bearbeitet von - Maveric am 13.03.2009 19:52:50
Sunny-E46
@ bimf:

was machst du beruflich? igendetwas mit Autos?
Wenn ja,hast du die Möglichkeit über deine Betriebshaftpflicht
das regulieren zu lassen, sofern du eine hast ;o)
ansonsten sehe ich da eher schwarz,das über deine PH abzurechnen.
Da liegt wohl das Pech auf der Seite des Autobesitzers, da er den Wagen
für solche Fälle nicht versichert hat.


Lg
marueg
^^Die Vorschläge werden ja immer besser... *omg*
Sunny-E46
Zitat:


^^Die Vorschläge werden ja immer besser... *omg*

(Zitat von: marueg)




was ist???
Maveric
Zitat:


Zitat:


^^Die Vorschläge werden ja immer besser... *omg*

(Zitat von: marueg)




was ist???

(Zitat von: Sunny-E46)




Das wäre genauso Betrug.

Immer wenn man sich die Tatsache so zurecht biegt, dass sie passen ist was nicht in ordnung. :)

Berufshaftpflicht würde nur gehen, wenn er diesen auftrag beruflich und auf rechnung ausgeführt hätte.
herr_welker
Zitat:

In diesem Falle handelt es sich um eine Gefälligkeitshandlung und diese ist normal nicht über eine PHV abgedeckt.



In guten schon. Man sollte halt nich immer nach dem günstigsten Beitrag suchen, sondern auch mal lesen was versichert ist.

Zitat:

Gefälligkeitsschäden Verursacht eine versicherte Person einen Sachschaden bei unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte, ( z. B. Umzugshilfe ) gleicht der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers den entstandenen Schaden auch dann aus, wenn keine gesetzliche Haftung besteht, weil dem Verursacher nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Die Versicherer legen hierbei eine Erstattungsobergrenze fest.


Definition

Ich sehe gute Chancen, das das die Haftpflicht (sofern mit versichert --> siehe Vertrag) übernimmt.

Da du eine SB vereinbart hast, musst du diese auch zahlen. Bei einem Gefälligkeitsschaden kann (je nach Versicherung) deine Selbstbeiteiligung auch höher sein, als du vereinbart hast.

Ich z.B. habe gar keine SB, müsste bei einem Gefälligkeitsschaden aber 150 SB zahlen.

Edit:
Un wenn wir hier schon über gute Versicherungen reden, dann sollte auch eine Forderungsausfallversicherung mit drinnen sein.

Un vl. noch was. Eine Versicherung ist nur so gut wie dein Berater. Bei Schadensmeldungen kommt es manchmal ganz genau drauf an wie es geschrieben wurde.

Bearbeitet von - herr_welker am 14.03.2009 18:01:35
marueg
Zitat:


Zitat:


Zitat:


^^Die Vorschläge werden ja immer besser... *omg*

(Zitat von: marueg)




was ist???

(Zitat von: Sunny-E46)




Das wäre genauso Betrug.



(Zitat von: Maveric)




Und nebenbei auch ein Kündigungsgrund, ob's das Wert ist?!
Sunny-E46
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Zitat:


^^Die Vorschläge werden ja immer besser... *omg*

(Zitat von: marueg)




was ist???

(Zitat von: Sunny-E46)




Das wäre genauso Betrug.



(Zitat von: Maveric)




Und nebenbei auch ein Kündigungsgrund, ob's das Wert ist?!

(Zitat von: marueg)




hääääääääääääh? Könnt ihr nicht lesen???
Ich habe geschrieben,ob es zu seiner bruflichen Tätigkeit gehört,wenn ja,
dann ist das wohl über die BTH regulierbar!
Da ist nicht von Betrügerei die Rede!
Ich werde wohl selber niemanden dazu raten,wenn ich selber für eine Versicherung
arbeite!
Lest bitte erstmal richtig,bevor ihr solche Statements loslasst.
Danke!!!
Maveric
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Zitat:


Zitat:


^^Die Vorschläge werden ja immer besser... *omg*

(Zitat von: marueg)




was ist???

(Zitat von: Sunny-E46)




Das wäre genauso Betrug.



(Zitat von: Maveric)




Und nebenbei auch ein Kündigungsgrund, ob's das Wert ist?!

(Zitat von: marueg)




hääääääääääääh? Könnt ihr nicht lesen???
Ich habe geschrieben,ob es zu seiner bruflichen Tätigkeit gehört,wenn ja,
dann ist das wohl über die BTH regulierbar!
Da ist nicht von Betrügerei die Rede!
Ich werde wohl selber niemanden dazu raten,wenn ich selber für eine Versicherung
arbeite!
Lest bitte erstmal richtig,bevor ihr solche Statements loslasst.
Danke!!!

(Zitat von: Sunny-E46)




Kannst Du nicht lesen? :) Ließ Dir nochmal meinen Post durch.
Sunny-E46
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Zitat:


Zitat:


Zitat:


^^Die Vorschläge werden ja immer besser... *omg*

(Zitat von: marueg)




was ist???

(Zitat von: Sunny-E46)




Das wäre genauso Betrug.



(Zitat von: Maveric)




Und nebenbei auch ein Kündigungsgrund, ob's das Wert ist?!

(Zitat von: marueg)




hääääääääääääh? Könnt ihr nicht lesen???
Ich habe geschrieben,ob es zu seiner bruflichen Tätigkeit gehört,wenn ja,
dann ist das wohl über die BTH regulierbar!
Da ist nicht von Betrügerei die Rede!
Ich werde wohl selber niemanden dazu raten,wenn ich selber für eine Versicherung
arbeite!
Lest bitte erstmal richtig,bevor ihr solche Statements loslasst.
Danke!!!

(Zitat von: Sunny-E46)




Kannst Du nicht lesen? :) Ließ Dir nochmal meinen Post durch.

(Zitat von: Maveric)




hab ich mir doch durchgelesen :D
die Frage ist ja,auch wenn er das für einen Kumpel gemacht hat,
ob es während seiner Arbeitszeit passier ist???
Ich weiß doch nicht,was der TE beruflich macht, geschweige denn ist er
selbständig oder Angestellter in dieser Branche.
Verstehst du jetzt,was ich meine?
Maveric
Ja verstehe ich schon, aber meinst Du nicht, dass wenn er das ganze beruflich während seiner Arbeitszeit gemacht hätte, dass er dann hier gar keinen Thread hätte eröffnen müssen. :)

Von daher sah es mehr aus wie ein Tipp. :) Das meinte sicher marueg .

Jetzt wissen wir ja was Du gemeint hast.

MfG
loud and proud
maaan jetzt hört doch auf mit "herbei geschwörten Tips". Er soll seine Haftpflicht anrufen und nachfragen. dann weiß ers. Alles andere ist schwachsinn und betrug.