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M-Style66
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 27.02.2009 um 09:24:51 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

hi leute,



bei mir hat jmd meine gebrauchten depo angel eyes gekauft mit allem drum und dran für läppische 80euro (wollte anfangs 100 und hab ihm noch etwas nachgelassen weil die halterungen abgebrochen waren)

und jetzt führt er sich auf und beleidigt mich das ja die komplette halterung innen wo die linse drauf ist gebrochen ist und wackelt.

hatte sie einen tag vor dem verkauf noch bei mir drin und war nichts dran und durch den versand kann ichs mir auch nich vorstellen denn die warn tip top verpackt.



ich bin der meinung er war einfach zu blöd die stellmotoren reinzumachen obwohl er das nicht gebraucht hätte weil ich die orig drin gelassen habe.



jetzt will er entweder 40euro zurück oder er schickt sie mir wieder.



da ich es nicht einsehe ihm 40euro zurück zu überweisen hab ich ihm gesagt er soll doch mal in ebay oder syndikat oder i-wo anders schaun ob er so eine blende billig bekommt. (gibts ja sicher i-wo)



jetzt führt er sich übelst auf, bis ich keine bock mehr hatte und gesagt hab er soll sie mir zurückschicken aber auf eigene kosten.



was würdet ihr nun tun? hätte ihr sie gar nicht zurückgenommen oder....? kann ihm ja eig nicht unterstellen das er sie kaputt gemacht hat aber komisch ist das schon!

kotzt mich übelst an.



bitte um rat!



mfg

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 27.02.2009 09:24:51
Boa
Ich hätte sie auf keinen Fall zurück genommen......
Und schon garnicht wenn er beleidigend wird.
Wenn sie bei dir noch i.o war....



MfG Boa
M-Style66
hab ich ja auch noch nicht.

ich kann ihm ja nichts unterstellen aber ist halt komisch.

hab ihm gesagt ich möchte mal ein bild sehn von dem riss.

jetzt schreibt er "oder machen wir es so, du überweist mir 30 euro und gut ists"

gehts noch?! erst aufpissen wie sonst was jetzt so was?

mfg

kawaman
Hi,

also ich glaube das Thema wird bald verschoben ... ;)


Aber zur Thematik... was hast du denn in deiner Anzeige geschrieben? Kennst du die Standardklausel: "Aufgrund von Privatverkauf kann keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme angeboten werden" ... oder so ähnlich.

Ich schreibe bei jeder meiner Auktionen diesen Satz dahinter, und würde NIEMALS einen Artikel zurücknehmen, bei dem ich weiss, dass er vorher funktionstüchtig gewesen ist.

Schade eigentlich, du hättest keine Verpflichtung den Artikel zurückzunehmen, weil der Sachmangel bei Gefahrenübergang bereits bestanden hat (ich geh mal davon aus, dass du die Wahrheit sagst) und der Käufer davon demnach Kenntnis hatte. Auch wenn der Käufer aufgrund grober Fahrlässigkeit die Kenntnis des Sachmangels nicht erlangt hat, hättest du keine Verpflichtung gehabt, die Sache zurückzunehmen, geschweige denn Schadensersatz zu leisten.


Der einzige Nachteil, den du davontragen kannst ist halt die negative Bewertung, aber manche legen ja keinen Wert auf die Bewertungen.

Bearbeitet von - kawaman am 26.02.2009 22:44:29
M-Style66
Link

das war mein text.

@kawaman
ja ist die wahrheit, will mir meine über 1000 positiven bewertungen ja nicht kaputt machen und keine schrott verkaufen. will ich ja auch nicht wenn ich was kaufe.

ich will erstmal das bild sehn von dem "riss" und hab just for fun mal fk angeschriebm was so ein teil kosten würde oder ob es so was überhaupt seperat gibt.


mfg
Touby89
...und was war die Antwort von FK auf deine Frage hin?
Hätte die Scheinwerfer auch nicht zurückgenommen, da du ja als Privatverkäufer ausdrücklich darauf hinweist, dass ein Umtausch der Ware ausgeschlossen und der Kauf auf eigene Gefahr auf jeden Fall bindend ist.
patrick_HN
ganz genau! nicht zurücknehmen... du hattest bestimmt auch bilder davon drinn =) denk ich mal oder =) vor allem wenn die halterungen abgebrochen waren =)
lass einfach mal alles bei ihm =) nichts zurück nehmen...

keine angst haben war bei mir auch mal der fall bloß nicht mit leuchten fürs
auto sondern mit meiner alten hantelbank =)

weil der käufer zu dumm zur montage ist und was kaputt macht, muss doch
ich nicht dafür haften =)

lg patrick
kawaman
Also zur Rücknahme bist du keinesfalls verpflichtet, weil der Sachmangel bei Gefahrenübergang bestand und der Kaufer davon in Kenntnis gesetzt wurde. Der Käufer hat also überhaupt keinen Anspruch auf irgendetwas. Wenn der Typ irgendwas meint, kannste ihn auf das BGB verweisen, da gibts schöne Paragraphen über diese Angelegenheiten. Z.B. §433 ff, §312d Satz 5. Letztere besagt sogar, dass man bei Versteigerungen, die übers Internet oder Telefon gewonnen wurde (also Fernabsatzverträge), überhaupt kein Recht auf Widerruf hat... musst dir deswegen also keine Gedanken machen


Du musst jetzt nur für dich persönlich entscheiden, was dir lieber ist. Die Kohle oder die Bewertung. Kannst ja mal ebay kontaktieren und dich schlau machen, was du für Möglichkeiten hast, gegen eine negative Bewertung vorzugehen.

Bearbeitet von - kawaman am 27.02.2009 00:25:45
Betonkutscher
Und das gehört normalerweise in den Ebay Thread
philipp080778
ist falsch hier aber dennoch.......

wenn man mit gutem wissen was verkauft hat kann man auch ein wenig kooperativ sein. oder etwa nicht? dann ist was faul!!!
man könnte sich mal bilder schicken lassen. kein mensch ruiniert die sachen und versucht sie dann zurückzugeben?!
kawaman
Zitat:


kein mensch ruiniert die sachen und versucht sie dann zurückzugeben?!
(Zitat von: philipp080778)




Sry, aber die Einstelleung find ich ziemlich naiv, philipp. Es gibt genügt Idioten, die die Sachen kaputtmachen und sagen, dass es bereits so gewesen ist, als sie es erhalten haben. Klar kann man kooperativ sein, aber man sollte mit Vorsicht ran gehen.


PS.: ich sagte ja, dass der Thread bald woanders ist :)
e61_530driver
Zitat:


ist falsch hier aber dennoch.......

wenn man mit gutem wissen was verkauft hat kann man auch ein wenig kooperativ sein. oder etwa nicht? dann ist was faul!!!
man könnte sich mal bilder schicken lassen. kein mensch ruiniert die sachen und versucht sie dann zurückzugeben?!

(Zitat von: philipp080778)




nein, das sehe ich anders. er hat keinen grund kooperativ zu sein, er weiß, dass die lichter noch funktionierten als er sie wegschickte, also kein grund für einen umtausch.

warscheinlich hat er sie selbst kapaut gemacht und versucht jetzt mit allen mitteln sein geld wieder zu holen.

@TE

am besten du reagierst garnicht mehr auf seine emails, du hast dir nichts zu schulden kommen lassen !

Samuel
Es gibt heutzutage genug Käufer bei eBay die nachträglich versuchen noch
den Preis zu drücken. Dies meist mit vorgetäuschten Mängeln. Die Verkäufer geben wegen der Angst einer negativen Bewertung nach. Wahrscheinlich ist keine Halterung gebrochen sondern nur der Reflektor ausgehängt, diesen kann man ohne weiteres wieder einhängen. Ich würde den Artikel nicht zurücknehmen.
Da sieht man mal was aus eBay geworden ist!!!
M-Style66
er hat mir jetzt bilder geschickt, aber irgendwie weiß ich nicht genau wie ich sie hier hochladen kann.. :-(
theblade
Zitat:


er hat mir jetzt bilder geschickt, aber irgendwie weiß ich nicht genau wie ich sie hier hochladen kann.. :-(

(Zitat von: M-Style66)




http://www.abload.de/
M-Style66
DANKE!!!

Nr. 1
http://www.abload.de/image.php?img=imag0119jrcl.jpg

Nr 2
http://www.abload.de/image.php?img=imag0120dtcv.jpg

Also dann nehm ich sie nicht mehr zurück, krieg ich halt ne negative. ist zwar ärgerlich aber naja...
hätte er sich halt gleich neue gekauft!!!
CrAsHoVeR
Grundsätzlich ist es so dass mal als privater Verkäufer jegliche Garantie Gewährleistung, etc. ausschließt!

Gekauft wie gesehen, fertig. Wenn er sie dann beschädigt dann ist er selber Schuld.

Ansonsten würde ich einen Antrag bei der Post stellen dass sie die Scheinwerfer kaputt gemacht haben (wenn es ein vers. Paket war).

Jetzt hast du einen Satz kaputter Scheinwerfer und keinen Cent mehr als vorher...
Samuel
Naja die sehen wohl doch eher kaputt aus.
Aber wie CrAsHoVeR bereits sagte...
Wofür gibts eine Transportversicherung???
Hoffe du hast sie versichert verschickt.
kiese
Ich hatte mir auch gebraucht FK-SWR gekauft. Und da war das Innenleben angebrochen. Hat man von außen nicht gesehen.
Es sah aus als wurden die Verstellschrauben und LWR so sehr verstellt, dass übel Spannung drauf war.
Der VK lies nicht mit sich reden.
Transportversicherung kannste vergessen. Denn in den AGBs von DHL steht, dass das Zeug so verpackt sein muss, ohne Schaden zu nehmen. Sollte dann doch was defekt sein, was man auch am Paket nicht erkennen kann, war es eben falsch verpackt. So einfach ist da DHL ausn Schneider.

Hab den Riss dann mit Glasfaserspachtel geflickt. Ersatz gibt es nicht einzeln von FK.
M-Style66
ja war versichert aber wie kiese es gesagt hat da hast du keine chance.
hab ich auch schon mal bei gls versucht und hab nix erreicht.

ja stimmt fk hat mir heute geantwortet und gesagt: "Gibt leider keine Einzelteile bei Scheinwerfern"

also zurücknehmen tu ich sie auf keinen fall und zwecks preisminderung ist auch ein schmarrn denk ich mal denn wer versichert mir das er mich nicht trotzdem negativ bewertet....
Dezenter -E46
Nimm es bloss nicht zurück.


Antworte einfach nicht auf seine E mails
kiese
hab mir jetzt grad die bilder angesehen. Genau da ist der eine von mir auch angebrochen(zum Glück) gewesen. Aber bei dir ist das voll durch. Da hat der Typ wahrscheinlich zu sehr dran rumgestellt und evt. noch die falschen langen LWR-Motoren verwendet.

Frag ihn doch mal wieso er die Scheinwerfer denn überhaupt geöffnet hat.
M-Style66
hi,

jetzt schreibt er mir:

"Wie geht es nun weiter, ansonsten schicke ich sie dir am Montag wieder zurück"

Versteh ich irg. nicht weil ich ihm gesagt hab das es ein privatverkauf war...
mikV8
Hallo M-Style,

versorg uns mal mit ein paar mehr Informationen.
1. Warum hast du die Teile ausgebaut?
2. Wann hast du das Paket an GLS übergeben?
3. Wann hat sich der Käufer das erste mal mit dem Problem bei dir gemeldet?
4. Kannst du über online-tracking nachvollziehen, wann das Paket genau angekommen ist?

Daraus kann man dann durchaus ableiten, ob der Käufer den Defekt selbst herbei geführt haben kann, oder ob er sofort nach Ankunft in das Paket geschaut hat und die Bescherung bemerkt hat.

Hba mir letztens auch eine Lampe im I-net gekauft und die kam total kaputt bei mir an (Glas halt, aber auch Metallhalter sind gebrochen).
Ging über nen online.shop und wenn sich dieser so anstellen würde wie du, dann würde ich dem was erzählen.
Versetz dich mal in die lage des Käufers, der eventuell nun total kaputte Ware bekommen hat, für die er 80,-EUR bezahlt hat und welche nun unbrauchbar ist.

Von der anderen Seite betrachtet, kann es aber auch so sein, dass der Käufer bereits solche Lampen hatte, welche den angesprochenen defekt hatten und nun versucht er so ne blöde Masche.
Das ist halt das Dumme an eBay, etc. Dort treibt sich einfach zu viel Gesindel rum und man muss heutzutage als Käufer und als Verkäufer auf alles gefasst sein.
Umsonst hat sich eBay selbst nicht so stark aus dem Käuferschutz zurück gezogen.

Gruß Mirko
PepeGT
Wenn bei mir was kapuut ankommt will ich dann aber nicht nur den halben Preis zurück haben.

Das würde mich stutzig machen.

mikV8
Das war mein Gedanke bei diesem Absatz.
Zitat:

Von der anderen Seite betrachtet, kann es aber auch so sein, dass der Käufer bereits solche Lampen hatte, welche den angesprochenen defekt hatten und nun versucht er so ne blöde Masche.

:-)
M-Style66
@mikv8

Ausgebaut hab ich sie weil ich Hellas geschenkt bekommen habe und die nun drin hab.

Übergeben am 20.2.09 (Hermes wars nicht gls)

Das erste mal hat er sich vor 3 tagen glaub ich gemeldet

Am 25. wurde es zugestellt laut onlinestatus.

Den halben preis will er zurück weil er sie dann auf eigene Art versucht zu "flicken". (hat er mir so geschrieben)
PepeGT
Das bekommst du nie sauber repariert, aber entscheide selbst was du machst.

Mir wär der Streß jetzt schon zu viel.
mikV8
Hmm...
Heut ist der 28. Vor drei Tagen gemeldet bedeutet am 25.
Zugestellt auch am 25.
Also da fällt wohl die Wahrscheinlichkeit der Zerstörung beim Einbau schonmal flach.
Bleibt nun noch die Möglichkeit, dass es wirklich beim Transport defekt gegangen ist, wobei man da sagen muss, dass Schläge oder ähnliches den Scheinwerfern nix ausmachen dürften, denn sowas bekommen die auch während der Fahrt ab.
Also letzten Endes zwei Varianten: Du hast defekte Scheinwerfer losgeschickt (eventuell selbst nicht gemerkt) oder er zieht wirklich die von mir erwähnt Masche ab.

Gruß Mirko

der dich nicht um deine Situation beneidet aber sich auch objektiv in den Käufer hinein versetzen kann. ;-)
Viel Glück!
E36-Freak
Das ist def. kein Transportschaden...dann geht wahrscheinlich eher das Aussengehäuse zu Bruch oder das Glas zerspringt
M-Style66
hab grad nochmal nachgeschaut.

erste meldung kam am 26. nicht am 25. hab mich vertan.