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tuning23
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 27.02.2009 um 09:24:25 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

hi, ich wollte fragen hab eine ta-technix gewindefahrwerk mein 316 coupe soll jetzt mit dem fahrwerk zum tüv nur wie muss ich das einstellen das es freigegben wird also hab 15 zoll stahlfelgen drauf , da steht im gutachten was von 40mm vorne und hinten nur könntet ihr mir erklären wie ich das am besten mache danke im vorraus . mfg

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 27.02.2009 09:24:25
tuning23
weiß keiner ihr habt doich alle gewindefahrwerke
Blade99
was meinst du mit 40mm vorne und hinten das restgewinde oder was??

normal stellt man das fahrwerk so ein das die lichtaustrittskante 50cm vom boden aus hat tiefer darf man beim tüv nicht zum eintragen ausser man kennt dort wieder einen! was du danach machst ist dir überlassen wenn du ihn tiefer schraubst dann hast halt keine betriebserlaubnis mehr da es nicht der stvzo entspricht!!

MfG
bmwracer01
Servus,
also du brauchst min. 30mm Restfederweg, min. 80mm Bodenfreiheit zu feststehenden Teilen (zb. Ölwanne) und min. 50mm an der Scheinwerferunterkante.
Was meinst du mit die 40mm??

MFG Andi
Batman1978
Zitat:


Servus,
also du brauchst min. 30mm Restfederweg, min. 80mm Bodenfreiheit zu feststehenden Teilen (zb. Ölwanne) und min. 50mm an der Scheinwerferunterkante.

(Zitat von: bmwracer01)






Ich glaub du verwechselst da was?

Sitzen deine Scheinwerfer tiefer als deine Ölwanne?
waldi9876454321
es müssen woll 50 cm sein keine 50mm die 40mm bedeuten normal 40mm von ende gewinde bis zum kontermutter oder von der oberen schraube bis kontermutter müsste aber im gutachten stehen
bmwracer01
Servus,
ja sorry, des muss selbstverständlich 500mm bis zur Scheinwerferunterkante heißen.

MFG Andi
S4 KILLER
40mm muss Restgewinde sein steht auch im Gutachten. Wenn de dann beim TÜV warst kannste ihn runter drehen steht ja nicht im Gutachten drin das du 40mm Restgewinde haben must. Hatt doch jeder der ein GW-Fahrwerk hat gemacht. ODER???
louisdama
Zitat:


40mm muss Restgewinde sein steht auch im Gutachten. Wenn de dann beim TÜV warst kannste ihn runter drehen steht ja nicht im Gutachten drin das du 40mm Restgewinde haben must. Hatt doch jeder der ein GW-Fahrwerk hat gemacht. ODER???

(Zitat von: S4 KILLER)




Ich hab es nicht gemacht,weil schon tief genug eingetragen.

außerdem ist das bei Kontrollen zu leicht raus zu bekommen,ob da nachträglich rum geschraubt wurde,da die Maße wie Restgewinde oder Abstand Rasdnabe-Kotflügel im Schein vermerkt werden,zumindest bei mir war es so, und die Polizei hat das des öfteren bei mir kontrolliert.
E36-Freak
Oh Mann wenn ich sowas schon wieder höre

es wird immer das Restgewinde eingetragen..an der HA ist es vielleicht schwer zu kontrollieren, aber an der VA sehr leicht
tuning23
so hab mich erkundigt also für die vorderen federn muss 20-100 mm ich mich in diesem bereich aufhalten und hinten zwischen 0-40mm also vorne darf ich nich tiefer als 20mm gehn also auf das restgewinde bezogen vorne muss restgewinde 2 cm sein und hinten kann auch keins sein aber mann muss halt sehn wie es mit den felgen und der reifen kombi geht. ich muss es mit winterreifen erstma eintragen. weil die felgen komm so in 2 monaten drauf. muss nämlich den monat zum tüv und dann muss das fahrwerk eingetragen sein. weiß einer nioch worauf man achten sollte beim gewindefahrwerk wegen schweller höhe oder so oder frontschürze wie hoch vom boden und die scheinwerfer? danke im voraus und das forum ist echt super hier belobens wert mfg
louisdama
Lichtaustrittkante/höhe 50cm bei den Scheinwerfer.