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Skippa
Hauptthema:
hey leute,habe mal ne frage wegen führerschein.

also ich habe momentan keinen führerschein(3 moante noch) und wollte jetzt zum sommer einen motorradführerschein machen.ahbe nun enen zettel gekriegt von der staatsanwaltschaft,das mir in den nächsten 3 monaten kein neuer führerschein ausgestellt werden darf.

meine frage.kann ich jetzt trotzdem schon anfangen und einfach die prüfung machen?
oder muss ich bis zum x.05.09 warten?

und ne andere frage ist.wie ist das mit dem "offen" fahren?
habe mit meiner mutter darber gesprochen und die meinte ich darf am anfang nichts grosses fahren(wollte maximal honda 600 cbr etwas in der richtung)
ich habe immer gedacht wenn man aus der probezeit raus ist darf man alles fahren??

mfg Oliver

Bearbeitet von - Skippa am 23.02.2009 20:42:03
Sonic17
Zitat:



und ne andere frage ist.wie ist das mit dem "offen" fahren?

(Zitat von: Skippa)




" Offen " Fahren darfst du erst 2 Jahre nach Erwerb der Klasse A ,
oder wenn Du bei Prüfung älter als 25 bist.

BMW1989
Also zum ersten mit dem ob du den schein ausgestellt bekommst denke ich nicht ich meine du kanst jetzt anfangen und die prüfung aber erst nach ablauf der zeit machen.

und solange du das 25.te lebensjahr nicht erreicht hast, musst du 2 jahre mit 34ps fahren.

Solltest du den führerschein mit 24 machen, musst du trozdem bis 26 sprich die 2 gedrosselt fahren. oder du machst mit 25 die prüfung nochmal dann darste mit 25 offen fahren.

Die 2jahre beginnen erst ab da wo du den motorradschein hast zu laufen. Auto + reguläre probezeit ist daher unrelevant.
BSS
also, das mit dem füherschein und ab wann der dir ausgestellt werden darf ist mal nebensache bzw kannst ihn sicher anfangen aber die prüfung kannst nicht ablegen weil du ja keinen ausgestellt bekommst. Das denke ich Weiß es aber nicht, ruf bei der fahrschule an da wird dir kompetent geholfen.

dann, wenn du noch nicht 25 bist darfst du bloß 34ps fahren 2 jahre lang ausser du bist 24 dann nur bis du 25 bis dann darfst offen fahren vorher nicht.

kannst dir aber ruhig ne honda 600 kaufen allerdings musst du sie dann drosseln auf 34ps/25 kw, allerdings daf die maschine auch ein gewisses leistungsgewicht nicht überschreiten.

wie genau das aber ist musst auch die fahrschule fragen.

BMW1989
Aso ein tipp, hol dir ein älteres günstiges bike das du mit den 34 ps hast. Und wenn du offen fahren darst hol dir ein neues.

Die meisten fallen nämlich mit dem ersten bike oder kippen um etc. sobald du offen fahren darfst und praxis hast und genau weißt was du möchtest, hol dir ein gutes bike.

Ich wünschte ich hätte das so gemacht...
Skippa
ja erstmal herzlichen dank an euch;)

denke das thema können wir schliessen.dann werd ich mich morgen mal bei der fahrschule melden:)

mfg Oliver
angry81
mal ne frage, weshalb bekommst du von der staatsanwaltschaft post wegen deinem führerschein?
shgfa
@Angry:
Wenn er nen heftigen Verstoß wegen Nötigung, Alkohol, Drogen etc. gemacht hat, ist dass kein Bußgelddelikt mehr, sondern eine Straftat und das läuft über die Staatsanwaltschaft.

So, habe letztes Jahr erst den Motorradschein gemacht:

Wenn Du unter 25 bist machst Du ganz normal den A begrenzt und musst dann erst mit 34 PS anfangen.

Wenn Du über 25 bist "kannst" Du A unbegrenzt machen, musst dann aber auch die Fahrstunden und Deine Prüfung auf einem Bike mit mehr als 34 PS machen.

Bearbeitet von - shgfa am 23.02.2009 21:26:11
angry81
dann bekommt er doch aber keine 3monatige sperre das er seinen f-schein in der zeit nicht anfangen darf
Skippa
hey,nein habe einen unfall gebaut nach einem fussball turnier.
hatte 2 bier getrunken.und da unfall gillt 0 promille grenze.weil keinem was passiert ist und ich auch fast nix drin hatte ,habe ich nur 6 monate bekommen.3 mnate sind schon um.
und meine frage war halt einfach.

ob ich mit dem schein schon anfangen kann alle prüufungen machen kann und dann in 3 monaten einfach dann den neuen schein kriege

mfg Oliver
shgfa
Anfangen kannst Du den Schein aber Du wirst noch nicht zu den Prüfungen zugelassen aufgrund der Sperre.