Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Maveric
Hauptthema:
Hey Leutz,

habe gestern einen 2 seitigen Brief eines Anwaltes bekommen, dessen Mandant ein Verkäufer ist von dem ich vor kurzen etwas gekauft habe.

Eigentlich unglaublich, wenn man bedenkt, dass der Artikel 2,5 EUR Sofortkauf lag.

Darin werde ich aufgefordert die Bewertung zu streichen oder ich werde auf schadensersatz wegen geschäftsschädigung verklagt.

Meine Bewertung sei unwahr und nicht abgesprochen. :)

Normal werfe ich so ne scheiße gleich wieder weg, aber wir sind ja in D langsam an einem Punkt angekommen wo schwachsinn sich durchsetzt.

Witzig ist, ich habe eine sachliche Bewertung in Bezug auf den Artikel abgegeben, denn dieser war sowas von billig. War so ne plastikschutzhülle fürs händy, welche nach 2 tagen zerbröselt ist. :)
Das allerwitzigste, ich habe ihm im gleichen Zuge auch eine gute Bewertung gegeben, für ein ladegerät welches gut ist.

Kommen die mittlerweile mit son nem Blödsinn durch ?

Sollte ich das ernst nehmen? wenigstens nen Brief/Email an den Anwalt schreiben?

Ich habe keinen Bock auch nur einen cent für diese Sinnlose aktion dem Anwalt in den Rachen zu schmeißen und erpressen lasse ich mich auch nicht gerne.
SIGGI E36
also ich muss ja schon sagen..... du hast ja öfters nur stress in ebay-käufen!!
machst du was falsch oder etc.??

ich hab noch nie probleme gehabt bis jetzt.
angry81
wenn überhaupt anrufen und ihn auslachen!

deine bewertung entspricht deiner meinung zum sachverhalt, ende. man wo sind wir nur hingekommen!
daspertl
Geh mit dem Schreiben zu einem Anwalt und lass dich beraten. Erstberatung ist meistens kostenlos!

Hinnehmen würde ich das so nicht.


MfG
B4C4RDI
deine bewertung ist dein eigener bezug zum artikel.
wenn er schlecht war, kannst ihn schlecht bewerten.
fertig
Gr33nAcid
ruf den anwalt an und sag ihm, das er sich bei ebay mal die rahmenbedignungen zum bewerten druchlesen soll, und das er dich mal x weise kann ;)
Niedersachse
Ich wäre da vorsichtig.
Es gibt viele, leider nicht ausgelastete Anwälte, die sich auf das Internet und e-bay spezialisiert haben.

Das geht schon mit dem Thema Foto und Urheberrecht los und endet vielleicht bei der Bewertung.
Auch wenn Du im Recht bist,- hast Du eine Rechtsschutzvers.???
Manchmal hilft der "Briefkopf" weiter...
marueg
Zitat:


deine bewertung ist dein eigener bezug zum artikel.
wenn er schlecht war, kannst ihn schlecht bewerten.
fertig

(Zitat von: B4C4RDI)




Eben genau da liegt der Irrtum. Du bewertest Die Transaktion und NICHT den Artikel oder anders gesagt das Verhalten des Verkäufers und nicht die Arbeit des Herstellers. Eine negative Bewertung ist gerechtfertigt bei nicht gelieferter Ware, defektem Artikel (sofern nicht ausdrücklich angegeben), groben Fehlern in der Artikelbeschreibung, eben Dingen bei denen ein Verschulden des Verkäufers vorliegt.
Aber auch dann halte ich es für sinnvoll den Verkäufer zunächst direkt damit zu konfrontieren oder einen Streitfall zu eröffnen.

Allerdings ist es vollkommen überzogen auf eine negative Bewertung mit einem anwaltlichen Schreiben zu reagieren. Handelt es sich um einen privaten Verkäufer oder einen Gewerblichen/Händler?

Bearbeitet von - marueg am 20.02.2009 19:09:22
Tonio328
Biete ihm doch an die Bewertung zurückzunehmen, wenn er dir die Kosten erstattet.
angry81
laut ebay

Zitat:

Rechtsschutz gegen unzutreffende Bewertungen

Sollte eine Einigung mit Ihrem Handelspartner nicht möglich sein, haben Sie beim Vorliegen einer unzutreffenden Bewertung unter Umständen einen zivilrechtlichen Anspruch auf Beseitigung bzw. Unterlassung gegen Ihren Handelspartner.
Für die Erfolgsaussichten eines solchen Anspruchs ist entscheidend, ob es sich bei der Bewertung um eine Tatsachenbehauptung oder eine reine Meinungsäußerung handelt.

Handelt es sich bei der Bewertung um eine subjektive Meinungsäußerung, ist diese wegen des Rechts auf freie Meinungsäußerung rechtlich nur begrenzt angreifbar. Ein Anspruch auf Beseitigung besteht in der Regel nur dann, wenn es sich bei der Meinungsäußerung um eine Beleidigung handelt.

Im Gegensatz zu einer subjektiven Meinungsäußerung ist eine Tatsachenbehauptung objektiv überprüfbar. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im Falle einer unwahren Tatsachenbehauptung einen Anspruch auf Beseitigung bejaht (Urteil vom 03.04.2006 – Az.: 13 U 71/05). Das Gericht wertete dabei auch das Verschweigen wesentlicher Umstände der Vertragsabwicklung im Bewertungskommentar als unwahre Tatsachenbehauptung.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie vor Gericht die Unwahrheit der Bewertung darlegen und beweisen müssen.

In strafrechtlicher Hinsicht haben Sie im Falle eines beleidigenden oder bewusst falsch abgegebenen Bewertungskommentars die Möglichkeit, Ihren Handelspartner wegen Beleidigung (§ 185 StGB) bzw. übler Nachrede (§ 186 StGB) anzuzeigen.

Wenn Sie konkrete Fragen zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen eine über Sie abgegebene Bewertung haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.



Zitat:

Welche Regeln müssen Sie bei der Abgabe einer Bewertung beachten?
Nach § 6 Abs. 2 der eBay-AGB sind Sie verpflichtet, in den von Ihnen abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Die von Ihnen abgegebenen Bewertungen müssen sachlich sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten. Insbesondere dürfen Bewertungskommentare keine vulgären, obszönen, diskriminierenden, rassistischen, nicht jugendfreien oder im strafrechtlichen Sinne beleidigenden Bemerkungen enthalten.

Hinweis: Eine einmal abgegebene Bewertung kann von Ihnen weder gelöscht noch bearbeitet werden.



schaltknüppel
ach du scheisse, wie krass manche leute schon drauf sind?

wenn der typ billigen schrott verkauft, soll er sich nicht wundern wenn er ma ne schlechte bewertung bekommt!

ThaFreak
Zitat:


Biete ihm doch an die Bewertung zurückzunehmen, wenn er dir die Kosten erstattet.

(Zitat von: Tonio328)




Welche Kosten?
schaltknüppel
die von der handy schale
Maveric
Erstmal danke Leute

Die von Angry zitierten Stellen sind recht interessant. Wenn ich dies mit meinem Laienhaften Rechtsverständnis deute, dann kann der mir gar nix.

Das ist im übrigen meine schlechte Bewertung.

Leider sehr billige Verarbeitung. Nach 2 Tagen meherer Risse. Jeztzt unbrauchbar

Selbst wenn dieses als eine Tatsachenbehauptung von der Anwaltskanzlei dargestellt würde, dann müsse er mir mal das Gegenteil beweisen, denn das Zeug ist und war völliger schund! Habe das ja noch. Eine Hülle die zerbröselt, alleine weil sie an seinem bestimmungsgemäßen Schutzpatron befestigt ist, ist Müll.

Nur mal so am Rande... welcher Otto-Normalverbraucher studiert vor Bewertungsabgabe Jura um sich komplett ab zu sichern und auch bloß keine falsche Silbe zu schreiben.

Bearbeitet von - Maveric am 20.02.2009 20:14:42
brandyfive
Ich würde auch gar nicht reagieren , würde mich wundern , wenn die Gegenpartei in die nächste Instanz gehen wird ( wegen 2, 50 Euro ) !
Ignorieren , diesen Streitwert nimmt kein Gericht an !
mikV8
Glaube nicht das dies der Streitwert sein wird, da es um den Ruf des Klägers geht und dieser den Streitwert fest setzt.
Maveric
richtig, Es geht nicht um den Artikel an sich.
brandyfive
Zitat:


Glaube nicht das dies der Streitwert sein wird, da es um den Ruf des Klägers geht und dieser den Streitwert fest setzt.

(Zitat von: mikV8)




Dann müsste Er beweisen , dass durch diese eine schlechte Bewertung Umsatzeinbussen hat !
Die jetzt noch zu vergleichen ist auch schwer , weil in Folge der Wirtschaftskrise überall der Umsatz zurück geht !

Der Richter lacht sich über so einen Scheiß tot und bestraft womöglich noch den Kläger, wegen unnötiger Belästigung der Justiz !

Er soll doch dem Rechtsanwalt schreiben , wenn der Verkäufer die Artikelkosten inklusive der Versandkosten zurück überweist , Er den Artikel unfrei zurück sendet und dann die Bewertung zurück nimmt !

Wenn der Anwalt diesen Vergleich nicht annimmt , kann Er gar nicht mehr vor Gericht gehen , da die Gegenseite zur Einigung bereit war !

Bearbeitet von - brandyfive am 21.02.2009 09:51:20
Maveric
Diese Idee ist gar nicht mal so schlecht.

Denn so würde womöglich noch etwas positives aus dem Ganzen.
plop
so ein käse...

das grenzt ja schon fast an nötigung bzw. erpressung....


"entweder du gibst mir ne gute bewertung oder ich verklage dich auf dein letztes hemd..."

würde das entweder wegschmeissen oder mal bei der polizei anfragen ob das einen tatbestand erfüllt und ihn anzeigen.. ;)

immer diese ebay-spinner die bewertungen gleich persönlich nehmen und wegen nix abdrehen..
Maveric
Bei solch privatheinis die nix anderes in ihrer Freizeit anstellen würde ich das ja noch "verstehen" aber das ist ein Händler, der schon recht viel verkauft hat.

Und der mahnt jeden an wie es scheint, denn ne woche vor meinem Schreiben hat mich nen eBay Mitglied gefragt ob ich ne Drohung bekommen habe. Hatte ich zu der zeit aber noch nicht und jetzt weiß ich den namen nicht mehr.

angry81
gibt solche ebay user die damit ihr geld verdienen. gab doch vor kurzem im geplauder einen ähnlichen fall mit ebay und verklagen
daniel.krueger
Seitdem ebay das Bewertungssystem geändert hat, drehen die Leute offenbar zum Teil total ab, aber sowohl die Verkäufer als auch die Käufer. Ich habe ja in letzter Zeit einen ganzen Teil meines alten Autos bei ebay verkauft, habe jetzt auch schon zum zweiten Mal Streß mit Leuten, die offenbar nur im Nachhinein den Preis drücken wollen. Einmal entsprach der Artikel angeblich nicht der Beschreibung und einmal waren angeblich die Versandkosten zu hoch, obwohl ich genau das berechnet habe, was angegeben war.
Gerade bei den gewerblichen Verkäufern scheint das aber auch gerade massiv in Mode zu kommen, gegen negative Bewertungen vorzugehen, die entsprechenden Internetforen sind voll von Beispielen. Offenbar vertragen es die Händler nicht, daß jetzt viele Leute doch ehrlicher bewerten als zu Zeiten, in denen man mit einer Rachebewertung rechnen mußte, wobei das aktuelle Bewertungssystem in meinen Augen auch nicht so das wahre ist.
Maveric
Und wie kommen die mit der Masche durch? Trifft eine solche Aktion auf fruchtbaren Boden?
daniel.krueger
Du meinst im Bereich der gewerblichen Verkäufer?

Da kommt es ganz erheblich darauf an, ob die Bewertung gerechtfertigt ist oder nicht und ob der Käufer seine in der Bewertung aufgestellten Behauptungen im Zweifelsfalle nachweisen kann. (Du solltest also das gekaufte Teil in jedem Falle aufbewahren.)

Wenn Du weiterführende Lektüre brauchst, dann gib bei google einfach mal:
ebay bewertung anwalt
oder so ähnlich ein, da findest Du genug.
brandyfive
Mich hat letztens bald einer bedroht , ich sollte Ihn doch endlich positiv bewerten , weil Er es ja schon gemacht hat !
Ich geb da sowieso nicht so viel drauf , deshalb schleift es bei mir öfter mit dem Bewerten !
mb100
Ich hab (vor zwei Jahren, glaub ich) meine Seminararbeit über den Rechtsschutz gegen eBay-Bewertungen geschrieben, und Möglichkeiten, sich über den Rechtsweg gegen eine ungerechtfertigte Bewertung zu wehren, gibt es zuhauf. Auch gibts bereits einige Urteile - selbstverständlich sowohl mit Urteil zugunsten des Klägers als auch mit Urteil zugunsten des Verklagten.

Will sagen: ich würd das Schreiben mal ernst nehmen. Und mit Hilfe des Anwalts ne genauere Begründung für die negative Bewertung schildern. Möglichst mit Bezugnahme auf die Artikelbeschreibung.
Maveric
Ich habe jetzt ne Email verfasst.

Nehme die Bewertung zurück gegen Rücknahme Artikel.

Madesito
wo kommen wir denn da hin, das klingt nach erpressung!!! jeder darf doch bei gekauften artikeln auf ebay seine persönliche meinung abgeben. vorallem muss man ja bei ebay einige punkte zuerst machen bevor man negativ bewerten kann.

würde ihn eher mal wegen erpressung anzeigen ;-)
louisdama
Zitat:


Ich habe jetzt ne Email verfasst.

Nehme die Bewertung zurück gegen Rücknahme Artikel.



(Zitat von: Maveric)





Würde da persönlich selber nichts hin schreiben, lass es nen Anwalt machen,mM.
Nicore
Zitat:


Ich habe jetzt ne Email verfasst.

Nehme die Bewertung zurück gegen Rücknahme Artikel.
(Zitat von: Maveric)




Wenn Du in Kontakt mit einem Anwalt oder derjenige
bereits in den Händen eines solchen ist, dann schreibe
bei gestellten "Bedingungen" immer alle Umstände mit rein
sonst drehen die Dir wieder einen Strick draus.

Also das zu der Rücknahme die Erstattung aller Kosten gehört
etc...
Todi
Gib doch mal den namen des rechtsanwaltes in google ein wer weiss was dabei raus kommt (katja günther).

das sind rechtsanwälte die versuchen arme leute noch ärmer zu machen prob. mal aus, da wäre ich gespannt was dir google über diesen anwalt bringt.

kann hilfreich sein vorerst nachzuschauen bevor du handeslt.
Maveric
Hatte jetzt ne Antwort auf meine Mail bekommen (Ware zurückgeben usw)

Das der Typ ne vollmeise hat ist mir jetzt klar. Der kommt mit seinen Fristen einhalten usw. Damit andauernde Negativmachung usw aufhört. Es ist keien Drohung sondern eine Mitteilung ihrerseits über die folgenden Schritte.

Ey ich hab echt drüber nachgdacht mich mit dem anzulegen! Aber ich habe ienfach keine Zeit für son mist. Leider geht es auch nicht um geld, denn dann hätte er nen problem. Ich habe eine Freundliche Mail geschrieben und lasse den armen irren sich selbst überlassen.

Obwohl dass die falsche Weise ist... so langsam erlaubt sich hier jeder alles. Nur weil alles Anonym ist im Netz. Wär der hier in der Nähe hätt ich mal Hallo gesagt.

Hier mal meine Mail an den für die die es interessiert:

Guten Tag,

dass Sie meine erste Mail nicht finden können bedauere ich.

Wie bereits in meiner Bewertung angegeben, ist die Hülle defekt (gerissen an den Haltepunkten). Hätten Sie meine Bewertung gelesen, dann wüssten Sie und auch Ihre Anwältin, dass meine Bewertung den eBay Regeln absolut konform ist!

Ich spare mir einen Auszug einzufügen und begnüge mich mit den beiden von eBay geforderten und von mir beachteten Merkmalen: eigene Meinung / Tatsache . Es würde sogar beides Zutreffen, wenngleich eines reicht.

Rechtlich habe ich dieses mal mit meinem Anwalt abgestimmt und dieser hat nur gelacht. Leider würde er so einen Fall nicht annehmen, sonst würde ich mir einen Jux draus machen.

Lustige Geschäftspraktiken die so einige an den Tag legen. Wenn man nicht mit Produkten und oder Freundlichkeit / Service überzeugen kann versucht man seine Kunden einzuschüchtern? Ob das auf die dauer funktioniert?

Mich würde interessieren, was Internetforen wie z.B PPC-Welt dazu sagen würde?

Ich wünsche ihnen weiterhin schmerzfreie Kunden und alles gute für die Zukunft!

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wieser
louisdama
Solch einen Unsinn hast doch wohl nicht wirklich da hin geschrieben,oder?
mb100
vor allem hoffe ich, Du hast das hier:

Zitat:


Rechtlich habe ich dieses mal mit meinem Anwalt abgestimmt und dieser hat nur gelacht. Leider würde er so einen Fall nicht annehmen, sonst würde ich mir einen Jux draus machen.

(Zitat von: Maveric)




nicht geschrieben...
Maveric
Warum? Das Thema ist gegessen.

Würd mich mal interessieren warum das unsinn sein soll.
Maveric
Wollte gerade eben die Bewertung zurück nehmen, als ich merkte, dass das nicht geht.

Sprich man kann die nur ändern.

Ich würde jetzt in NEUTRAL ändern... aber was kann man für nen Text ändern?
OnlyOne
Wieso willste denn jetzt auf einmal die Bewertung zurücknehmen?
Matthes3302
wüde ich nich machen.