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stooney
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 20.02.2009 um 16:52:56 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo zusammen,

Schnell erklaert, ich wohne in frankreich und habe mich durch die foren betreffend Xenonumbau und der Stvo in Deutschland durchgekaemmt usw, da ich demnaechst auch meinen e46er darauf umbauen will.
Nun, heute bin ich mal zum tuv gefahren (also der in frankreich) und er sagte mir auf die frage ob man in Frankreich eine Scheinwerferreiningungsanlage braucht wenn man sein auto auf Xenon umrustet : Nein, wird bei uns nicht kontrolliert und ist nicht vorgeschrieben. Zum einen ist das gut fuer mich, da guenstigerer umbau, zum einen versteh ich jetzt langsam warum ich nachts fast immer geblendet bin vom gegenverkehr ;)

Nunja, langer text und kurzer sinn, wollte das einfach mal loswerden, ich find das ein bisschen unlogisch das es in 2 Europaeischen Nachbarlaendern einen so gravierenden unterschied gibt in bezug auf Autoanbauteile.
Fuer diejenigen die mit mir Fuehlen im Bezug auf die Blender, ich werde mir auch wenn keine pflicht besteht, eine Scheinwerferreinigungsanlage trotzdem dazu anschaffen.

PS: Das soll keine Politische Diskussion werden, ist nur als reine Info gedacht... und ich wollt diese Info einfach mal loswerden ;)

Bearbeitet von - angry-playboy am 20.02.2009 16:52:56
b-mw-323
und wie ist das wenn man ein auto im ausland angemeldet hat und damit dann in deutschland mal kontrolliert wird??
sto`teac
es gelten die vorschriften des landes, in dem das fahrzeug zugelassen ist ...
jedoch darfst du dich nur eine bestimmte zeit am stueck hier mit dem fahrzeug aufhalten (liegt irgendwas im beriech mehrerer monate) ... also im ausland anmelden und dann hier rumfahren geht auf dauer net ...
Fogg
Grob gesagt das Fahrzeug muss da zugelassen sein wo es überwiegend benutzt wird!

Das mit dem im Ausland zulassen haben viele gemacht weil sie den deutschen TÜV umgehen wollten, leider bringts nix wenn das Auto hier überwiegend bewegt wird! (aber das muss man erstmal nachweisen)

Der A Corsa mit den 2 Motoren ist z.B. in England zugelassen (gewesen!?), da kam dann ein Bericht im TV drüber und schon war einer zur Stelle und meinte das dies so nicht geht. Leider weiß ich nicht wie das ganze ausgegangen ist!

Desweiteren kenne ich einige die früher die Fahrzeuge in Belgien zugelassen hatten, das ist aber mittlerweile auch vorbei. In Belgien fahren se nämlich einfach rum wie se wollen, was nicht bedeutet das die bei uns so fahren dürfen!
Ein schönes Beispiel dafür sind die Motorräder aus Belgien, denen wird in der Eifel andauernd die weiterfahrt untersagt weil sie viel zu laut sind.
Die können die dann mim Anhänger abholen und dürfen in Belgien wieder machen was se wollen!
brandyfive
Also mit dem Auto zulassen im Ausland und hier in Deutschland rumfahren , wie lange ist denn da die Zeitspanne ??????????????

Bei mir in der Strasse fünf Häuser weiter , fährt eine Polin mit Ihrem Ford Escort seit Juni 2007 hier mit Ihrem Auto rum , mit polnischen Kennzeichen !

Die ist hier glaube ich sogar schon eingebürgert !
Übrings würde der Ford von unserem TÜV sofort stillgelegt werden !
Wenn der ne Woche auf einer Stelle stehen würde , dann könnten wir hier Öl bohren!