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Vire®
Hauptthema:
Hallo!
Habe kürzlich einen gebrauchten BMW (325i/E46) gekauft und festgestellt,
daß der klassische KFZ-Brief anscheinend tot ist.
Das Teil heißt ja anscheinend inzwischen Zulassungsbescheinigung
Und das schon seit 2005 *schäm* ! Aber egal....

Jetzt zu meiner Frage:
Im KFZ-Brief waren diverse Breitreifen extra eingetragen.
Diese erscheinen aber nicht mehr in der Zulassungbescheinigung.
Reicht da inzwischen eine Freigabe, oder haben die es auf der Zulassungsstelle verbockt?

MfG
Old Men
Ist alles normal. Es werden nicht mehr alle Reifengrößen eingetragen.
Vire®
DANKESCHÖN!!!

MfG
Vire
Vire®
Ups...
Nachfrage:
Heißt das jetzt, daß ich ALLES fahren kann,
bzw. muß ich mir auf der Reifen-Herstellerseite was runterladen?

Oder wie ist das genau geregelt?

MfG
Vire
louisdama
Wenn es Sondereintragungen von Zubehörfelgen waren,hast es verbockt.
Waren es die ganz normalen Standartgrössen,die von BMW Freigegeben sind,ist es egal.

Fahren kannst du alles,was Serienmäßig für dein Fahrzeug von BMW freigegeben ist,außer M.
Zubehörteile musst du immer noch eintragen lassen,wie eh und je.
Nicore
Zitat:


Heißt das jetzt, daß ich ALLES fahren kann,
(Zitat von: Vire®)




Nein, das heisst das Du offiziell NICHTS anderes fahren
darf als werkseitig von BMW freigegeben wurde. Für alles
andere musst Du ja den Prüfbericht der Eintragung mitführen. :)
Vire®
Alles klar!
Ist jedenfalls ne Original-BMW Felge (Sternspeiche 44)
Und die darauf montierten Sommer-Schlappen(225-45-17) sind auch nicht mehr die besten...
Naja, mal sehen was da so geht.
Viel breiter müssen sie ja auch nicht sein - 225 langt mir :)

Vielen Dank für die Aufklärung

LG
Vire
Vire®
Hallo!
Ich war letzte Woche auf der Zulassungsstelle, weil mir versehentlich die falschen Plaketten (TÜV/AU) untergejubelt wurden. Mit anderen Worten wurde bei der Anmeldung übersehen, daß TÜV und AU neu gemacht wurden.

EGAL!
Habe den freundlichen Mitarbeiter auf die vorherigen Reifengrößen angesprochen.
Er sagte mir, ich solle den alten Brief einfach kopieren, und die Kopie mitführen.
Das würde reichen.
Na bitte, schon habe ich wieder die Qual der Wahl .-))

MfG
Vire
Der_Gute
Habe den freundlichen Mitarbeiter auf die vorherigen Reifengrößen angesprochen.
Er sagte mir, ich solle den alten Brief einfach kopieren, und die Kopie mitführen.
Das würde reichen.
Na bitte, schon habe ich wieder die Qual der Wahl .-))

MfG
Vire

(Zitat von: Vire®)
[/gray][/quote]

Wieso hast Du die Qual der Wahl. Rechtlich ist es nach der FZV i.V.m. StVZO so, dass der Hersteller bei der ABE Erstellung und der erteilten Typnummer verschiedene Rad- Reifenkombinationen freigegeben hat. Diese behalten Ihre Gültigkeit. Es wird halt nur die erste Reifengröße aus dem alten Brief übernommen. Im Feld K in der neuen ZBI steht Deine ABE Nummer, diese deckt die anderen nicht genannten Reifen ab die durch den Hersteller beantragt und genehmigt wurde.
Die Kopie dienst nur zur Sicherheit, falls ein Polizist ein wenig übereifrig ist und nicht einsehen will, dass man die Reifen ohne Eintragung fahren darf.

Solltest Du Sonderräder in den Papieren stehen gehabt haben, so müssen diese auch in die neuen Papiere im Feld 22 eingetragen werden.
Vire®
Hallo!
Hmm - danke! Bleibt aber die Frage nach der genauen Definition des Begriffes "Sonderräder"
Keine Ahnung, hab den Brief gerade nicht zur Hand
Ich werde mich jedenfalls im Ernstfall auf die Aussage des Mitarbeiters berufen :)