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T H E M A R Ü C K B L I C K
Sued-Berlin Hauptthema: |
Hi,
interessiete mich für eine Wohnung in dem Haus eines guten Bekannten, problem ist leider, das in dem Haus noch eine Mieterin gemeldet ist, die allerdings dort wohl seit ende 2007 nicht mehr wohnt, allerdings noch Miete bezahlt!
Habt Ihr mal ähnliches gehört oder erfahren?! |
cxm |
Hi,
versuche doch, herauszufinden, wo die sich aufhält. Nimm Kontakt mit ihr oder ihren Verwandten auf. Vielleicht kannst Du helfen, Geld zu sparen...
Ciao - Carsten |
Gr33nAcid |
gehört das haus deinem kumpel? wenn ja kann er zB wegen eigenbedarf den Mietvertrag kündigen(glaube ich). Dauert aber 3 Monate.
Mußt du mal suchen! |
shgfa |
Die wohnt dort nicht mehr und ist noch gemeldet?
Dein Kumpel sollte schnellstens zum Einwohnermeldeamt und die dort erstmal Zwangsabmelden lassen bevor er Probleme bekommt und dann den Mietvertrag kündigen. |
Marco535 |
Eigenbedarf fällt weg. Ein Kumpel zählt nicht als Eigenbedarf.
So lange die Miete zahlt hat man eigentlich kaum eine Chance die raus zu bekommen. Ist halt auch die Frage, warum die die Wohnung noch unterhält, obwohl die nicht mehr dort wohnt?! Ist sie vielleicht für bestimmte Zeit im Ausland und kommt irgendwann wieder zurück. Hat sie nen neuen Freund und wohnt die meist zeit bei dem, will aber die wohnung noch als sicherheit behalten? Man weiß es wohl nicht. Irgendeinen Grund wirds aber wohl haben, sonst würde sie keine Miete bezahlen, schließlich hat keiner etwas zu verschenken.
Quillt der Briefkasten über, oder besteht evtl. ein Nachsendeauftrag bei der Post?!
Wird Dir nix anderes übrig bleiben, als zu warten oder ggf. versuchen mit der in Kontakt zu treten um evtl. zu verhandeln. |
Pug |
Zitat:
Die wohnt dort nicht mehr und ist noch gemeldet?
Dein Kumpel sollte schnellstens zum Einwohnermeldeamt und die dort erstmal Zwangsabmelden lassen bevor er Probleme bekommt und dann den Mietvertrag kündigen.
(Zitat von: shgfa)
wieso sollte der probleme bekommen? kann ja ohne weiteres als zweitwohnsitz angemeldet sein, ein mieter ist ja nicht verpflichtet in einer angemieteten wohnung auch zu wohnen. |
pat3112 |
Also erstmal ganz normal die Kündigung des Mietverhältnisses einreichen ! Wehrt sich die Mieterin nicht dagegen schön, Fall erledigt.
Will Sie nicht ausziehen bleibt lediglich der Weg zum Rechtsanwalt ! Die Nummer mit Eigenbedarf kannst du so gut wie knicken das haben wir auch schon durch mit einer Mieterin von uns da fällst du auf die Schnauze.
Gruß Pat
Bearbeitet von - pat3112 am 17.02.2009 10:57:09 |
shgfa |
Hier eine Infoseite des Landes Berlin zum Meldegesetz: http://www.berlin.de/buergeramt/sonstiges/anmeldehinweis.htmlDie 2 Wochen Frist zur Anmeldung ist für die Abmeldung im Umkehrschluss zu betrachten. Da die Mieterin nach den Angaben hier, überhaupt nicht mehr in der Wohnung wohnt, kommt somit wohl auch ein 2 Wohnsitz nicht in Betracht, denn dieser erfodert auch die Anwesenheit des Mieters. Leert die denn noch selber Ihren Briefkasten oder wer macht das? |
Sued-Berlin |
Hey, danke danke ersteinmal für die zahlreichen Antworten!! :)
1. Die Mieterin wohnt da noch auf dem Papier, da sie die Wohnung weiterhin haben möchte, es wird allerdings davon ausgegangen, das sie die mietkosten nicht alleine trägt, sondern eine art gemeinschaft (man könnte auch sekte sagen.. allerdings würde dies nun zuweit führen!!). Der Hauseigentümer (vater von freund) hat bereits den freund (sektenführer könnte man sagen) aus einer anderen wohnung geklagt, da dieser bei erwerb des gebäudes bereits schon lange keine miete mehr zahlte und diese gewohnheit auch nicht änderte! (der mann war erwiesener maßen geistesgestört. gutachten liegen vor). Die Interessengemeinschaft um diesen ehemaligen mieter bringt nun die mietkosten auf, um dem neueigentümer zu schaden, wird vermutet, was ersteinmal paradox klingt, allerdings hat dieser vor, im haus eine neue mieterschaft unterzubringen, die gleichzeitig sich mit um den großen garten kümmert usw.
2. Der Briefkasten quillt nicht über, entweder erscheint die Mieterin dort noch nachts oder zu anderen abwegigen zeiten oder die postanschrift ist schon lange nicht mehr aktuell?!
3. In Kontakt treten ist schwer, da hier die seiten sehr verfeindet sind.
4. Studiere selber Jura, habe allerdings noch nichts mit mietrecht zutun gehabt, werde mich mal in einschlägigen Kommentaren umschauen, ist halt eine sehr "außergewöhnliche" Situation.
MfG,
Daniel
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Tubs |
Zitat:
Dein Kumpel sollte schnellstens zum Einwohnermeldeamt und die dort erstmal Zwangsabmelden lassen bevor er Probleme bekommt und dann den Mietvertrag kündigen.
(Zitat von: shgfa)
So blöd wird er hoffentlich doch nicht sein. Ein Mieter, der pünktlich die Miete bezahlt und nie zu Hause ist, ist der Traum eines jeden Vermieters. Die Wohnung hat keine Abnutzung und andere Mieter werden nicht gestört. Die Familie mit umherspringenden Kinder und das Rentnerehepar in der Nachbarwahonung, das sich deshal wöchentlich beim Vermieter beschwert, gehören nicht zu den bevorzugten Mietern. |
stargate |
Zitat:
Hier eine Infoseite des Landes Berlin zum Meldegesetz: http://www.berlin.de/buergeramt/sonstiges/anmeldehinweis.html
Die 2 Wochen Frist zur Anmeldung ist für die Abmeldung im Umkehrschluss zu betrachten.
Da die Mieterin nach den Angaben hier, überhaupt nicht mehr in der Wohnung wohnt, kommt somit wohl auch ein 2 Wohnsitz nicht in Betracht, denn dieser erfodert auch die Anwesenheit des Mieters.
Leert die denn noch selber Ihren Briefkasten oder wer macht das?
(Zitat von: shgfa)
Abmeldepflicht gibts schon seit 2004 nicht mehr ;-) Nur noch die Ummelde- Anmeldepflicht. |
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