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t.novy
Hauptthema:
`n Abend zusammen!
Mich würde mal interessieren ob es bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ausreicht der "grünen Rennleitung" nür eine Kopie des Fahrzeugscheines bzw. des Führerscheines vorzulegen?!
Hat da jemand schon mal positive oder negative Erfahrungen gemacht, oder wie ist da die Gesetzeslage?

Grüße
t.novy
ThaFreak
Reicht nicht aus.
t.novy
Aber ich denke mal das es denn auf jedenfall besser ist, als wie wenn man gar nichts von beidem vorlegen kann.
Sie können es ja dann prüfen und man kommt nochmal mit ´nem "blauen Auge" davon.

Bearbeitet von - t.novy am 11.02.2008 20:48:26
cptjan
also bei meinem :-) gibt es immer nur ne kopie mit wenn ich mir einen ausleihe!
t.novy
Ja, das sehe ich genauso.
Hab mir vor einiger Zeit mal ein Anhänger ausgeliehen, da gab´s auch nur eine Kopie vom FZ-Schein.
marueg
Wird auch bei Firmenwagen gern so gehandhabt, ist offiziell aber nicht zulässig. Bei Dokumenten werden halt keine Kopien akzeptiert.
t.novy
Wollte ja eigentlich auch nur wissen ob hier einer schon mal schlechte Erfahrungen gemacht!?
emmanouil
Ich hatte ne zeit lang nur ne Kopie vom Schein mit. Wenn die Rennleitung mich angehalten hat, hieß es immer das kostet. Allerdings wissen die wenigsten grünen das es nicht gesetzlich verboten ist nur eine Kopie mitsich zu führen. Hab damals nie Strafe zahlen müssen, aber Original ist trotzdem besser.
t.novy
Bis vor kurzem habe ich bequemlicherweise den originalen Schein immer im Auto gelassen. (ich weiß, soll man nicht machen)
Habe jetzt aber in einem Thread gelesen, das sich bei einem FZ-Diebstahl die Kasko-Versicherung nichts davon annimmt, sollte der originale Schein nicht vorgelegt werden können. Die gehen dann nämlich davon aus, das sich der Schein zum Zeitpunkt des Diebstahls im Auto befunden hat. Ein Verlust des FZ-Scheines hätte man ja im Vorfeld der Behörde melden müssen. Wenn das nicht geschehen ist, wirkt man der Versicherung gegenüber unglaubwürdig .
Es gibt da sogar ein Gerichtsurteil wo der Versicherung Recht zugesprochen wurde und sie den bereits gezahlten Betrag zurückgefordert haben und der Geschädigte zahlen mußte!
stefan_fis
hi,

also rechtlich gesehen ist es egal ob man keinen schein oder nur eine kopie dabei hat. es ist in beiden fällen eine ordnungwidrigkeit.

Dann kommt es auf den beamten an, ob er einen in der dienststelle antanzen lässe.



ZUM THEMA Kfz-Diebstahl und Fahrzeugschein. Mir wurde bereits einmal ein Auto gestohlen und ich hatte bis dahin mein Fahrzeugschein immer im Fahrzeug. Habe meinen Fahrzeugschein jetzt garnicht mehr dabei.

Ich hatte zwar damals (2005) keine Probleme. Zum Glück. Heute muss man sich da wirklich Sorgen machen... obwohl

auf dem neuen Fahrzeugbrief steht "Diese Bescheinigun nicht im Fahrzeug aufbewahren", welches auf dem Fahrzeugschein nicht steht.

Aber ich habe mein Fahrzeugschein nicht mehr im auto, seitdem ich mal ein bericht gesehen habe, dass sich die versicherung quer stellt.

Eine Kopie habe ich auch nicht dabei, finde ich Blödsinn
Betonkutscher
Hat mich 10 Euros gekostet (die Kopie)
Toemyli
Immer Originale,wenns die Polizei checkt und alles iO ist kanns sein das sie ein Auge zu drücken.Aber sie können auch kassieren.
E36-Freak
Kopie reicht nicht (Führerschein schon überhaupt nicht). Ist immer eine Ermessensentscheidung, manche akzeptieren es, manche nicht
tilerak
Die meisten Polizisten nehmens nicht so ernst, hatte aber auch schon mal nen Rennleiter der mich darauf hingewiesen hat, in zukunft das Original mitzuführen.
Eigentlich sind Kopien nicht zulässig!!!!!
richicw
Hier mal ein Bericht aus unserer Zeitung zu diesem Thema:

klick mich
mb100
Kopien sind vor allem deswegen nicht zulässig, weil sie nicht den momentanen Stand der Dinge widergeben.
Angenommen, Du hast irgendwas am Auto, was eingetragen sein muss. Und das noch nicht eingetragen. Und fährst mit der Kopie rum. Dann könntest Du mal eben behaupten: "Ja, is schon eingetragen, nur is die Kopie alt. Aufm Original isses schon mit drauf."

Noch extremer: Führerschein: der kann Dir schon lang abgenommen worden sein, und Du fährst immer noch mit der Kopie rum.
Stefan177
Eine Kopie reicht, allerdings muss die vom Landratsamt beglaubigt sein. Kann man dann in die Firmenwagen legen, das original bleibt daheim.

Normale Kopie ist nicht zulässig.
joecrashE36
Mal im ernst :
Wieso hat man den FS/Fahrzeugschein nicht einfach dabei,so viel Platz nehmen die ja nicht weg..
Am Badestrand/Urlaub kann ich das ja noch verstehen aber so.?
Stefan177
Für nen Anhänger z.B., der an mehreren Fahrzeugen läuft. Wir haben in der Firma auch das Problem. Kopie reicht, allerdings muss sie beglaubigt sein. Kostet glaub ich nichtmal was.
fliebel
@ Stefan117:

Genau so ist es. Original, wenn Kopie dann beglaubigt. Aber auch nur bei Firmen. Beim Privatman gilt grundsätzlich NUR ORIGINAL. Da eine Kopie auch am PC zusammengeschrieben sein kann um eventuelle Eintragungen des TÜV's vorzutäuschen o.ä..... Kommt zusätzlich natürlich drauf an wie die Kollegen das ganze auslegen. Normalerweiße wird das so gehandelt dass ihr eine Kontrollaufforderung bekommt. Sprich den Fzg.schein bei der nächsten Dienststelle vorzeigen. Normal belässt man das ganze bei ner mündlichen Verwarnung oder eben 10 Euro Verwarnungsgeld, bei Vorsatz 20 Euro (wovon auszugehen ist). Und dann hat man noch den Stress mit der Nachkontrolle.
Also lieber gleich den Originalen Schein mitführen.

Viele Grüße
Leo251
Hallo Leute,

hier mal ganz genau zum Führerschein:

§ 4 Absatz 2 der FeV (Fahrerlaubnisverordnung) besagt, dass man den vorgeschriebenen Führerschein bei der Fahrt mitzuführen hat.
...vorgeschrieben heißt immer amtlich, original... Das hat diverse Gründe, z.B. eine Kopie kann bereits veraltet und somit einige Dinge nicht eingetragen sein (was ein weiterer Verstoß wäre, da eine Änderung unverzüglich einzutragen ist). oder der Führerschein wurde "vorsorglich" kopiert, falls einem der Lappen abgenommen wird... usw.

Thema Fahrzeugschein:

Es besteht ebenfalls eine Mitführpflicht gem. § 11 Absatz 5 der FZV.
Dieser besagt, dass man analog zum Führerschein den Fahrzeugschein (neu: Zulassungsbescheinigung Teil 1) bei jeder Fahrt mitzuführen hat.

Für beide Sachen gibt es keine Ausnahmen, lediglich werden einige Sachen geduldet. Kopien sind rechtlich gesehen gar nichts. Anders sieht es da mit amtlich beglaubigten Kopien aus, oft bei Autovermietungen benutzt. Dies wird dann geduldet. Alles andere ist ein Verstoß, welcher eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Ob der Polizeibeamte vor Ort ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet oder ob er "nur" einen Feststellungsbericht ausfüllt und man dann den originalen Schein vorzeigen muß, hängt von der Laune/Ermessen des jeweiligen Beamten vor Ort ab.
Rechtlich gesehen, gibt es eine Mitführpflicht der Originale. Alles andere ist ein Verstoß im Ordnungswidrigkeitenbereich.
fliebel
dem ist nichts mehr hinzuzufügen ;)