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Imbiss_Bronko
Hauptthema:
Heyho !

Ich bin echt verwirrt, weil ich soviele widerspruechliche Antworten erhalten hab, daher hoffe ich, dass hier evtl. jemand ist, der es genau weiss oder der schonmal in der gleichen Situation war.

Also, folgendes:

Ich hab einen Ausbildungsvertrag, der zum 31. Januar jetzt endet. Meine Abschlusspruefung hab ich aber erst am 04. Februar. Muss ich fuer die Zeit zwischen dem 31.01. und dem 04.02. noch in die Firma oder bin ich ab 31.01. quasi arbeitslos ?

Weil die einen sagen, mein Ausbildungsvertrag wird automatisch diese paar Tage bis zur Pruefung verlaengert und die anderen meinen, ich muss ab dem 01.02. nichtmehr in die Firma.

Was stimmt jetzt ? Bin bei der IHK und diese meinte, ich muss nichtmehr in die Firma, ein Ausbilder meinte aber hingegen, ich muss noch arbeiten gehen.

Danke schonmal !
e61_530driver
also das ausbildungsverhältnis endet da, so wie es im ab-vertrag festgehalten ist.

wäre mir jetzt auch neu, dass die prüfung erst nach dem ende der ab-zeit ist, klinkt für mich nicht logisch.

MfG
Imbiss_Bronko
Ja dass die Pruefung ausserhalb der Ausbildungszeit liegt kam mir auch komisch vor. Hab daraufhin bei der IHK angerufen und die meinten, dass sie es dieses Jahr nicht anders legen konnten. Bin da aber auch nicht der einzige.

Also muss ich definitv nichtmehr in die Firma ? Waer ja optimal, dann kann ich mich wenigstens ordentlich auf die Pruefung vorbereiten ohne Arbeitsstress.
MCEE
Die Ausbildung endet mit Bestehung der Abschlussprüfung oder nach Ablauf der im Vertrag geregelten Frist. Sprich Du bist offiziell ab 31.01. arbeitslos...
Imbiss_Bronko
Ok, habt vielen Dank fuer eure Hilfe. =)
e61_530driver
Zitat:


Die Ausbildung endet mit Bestehung der Abschlussprüfung oder nach Ablauf der im Vertrag geregelten Frist. Sprich Du bist offiziell ab 31.01. arbeitslos...

(Zitat von: MCEE)




offiziell kann dir ausbildung am 31.1 nicht abgeschlossen sein, wenn die prüfung erst am 4.2 ist. am 31.1 ist er ja noch nicht ausgelernt...

MfG
B4C4RDI
und solange deine firma dich 2 wochen weiterbeschäftigt hat und die keinen neuen vertrag unterschrieben hast können sie dich auch nicht einfach rauswerfen.

gilt dann so wie nen unbefristeter arbeitsvertrag :)
BmW-MoGuL
wenn die ausbildung zum 31.1. beendet ist, was passiert denn, falls du durch die prüfung fällst!

normalerweise müßtest ja dann nen halbes jahr dran hängen!?

am besten du fragst mal deinen chef, denn dieser thread artet sonst nur aus!!!
-mRl-
die Ausbildung ist erst dann beendet, wenn die Prüfung bestanden ist!

Dein Arbeitgeber muss dich darüber hinas beschäftigen!

Das ist ganz klipp und klar geregelt!

Dein Arbeitgeber muss ein schreiben zur verlängerung deiner Ausbildung aufsetzen!

Imbiss_Bronko
Zitat:

verlängerung deiner Ausbildung aufsetzen!
(Zitat von: -mRl-)




Muss ich den Cheffe darauf hinweisen oder muss er das wissen ? ^^
Weil bei uns in der Firma ist das so, dass ich annehme, dass der Cheffe nichtmal weiss, wie ich heisse. :D
e61_530driver
Zitat:

Muss ich den Cheffe darauf hinweisen oder muss er das wissen ? ^^



naja dein chef ist ja der ausbilder, sowas sollte er in der postition schon wissen.

MfG
theblade
Zitat:


die Ausbildung ist erst dann beendet, wenn die Prüfung bestanden ist!

Dein Arbeitgeber muss dich darüber hinas beschäftigen!<< ja nee, is kla^^

Das ist ganz klipp und klar geregelt!

Dein Arbeitgeber muss ein schreiben zur verlängerung deiner Ausbildung aufsetzen!

(Zitat von: -mRl-)




Also erstmal muss der AG garnichts! Glaub mir mal, war lange genug in der Personalabteilung.

Der Auszubildende MUSS ein Antrag / Schreiben beim Chef einreichen mit der bitte "bei nichtbestandener Prüfung weiterbeschäftigt" zu werden ! so ist das und nicht anders. idR werden jedoch die Azubis weiterhin beschäftigt bis zur nächsten Prüfungsmäglichkeit.

Ansonsten ist es sein gutes Recht dich ab dem 31.01. auf die Straße zu setzen (wenn er nen arsch ist^^)

Zu der ursprünglichen Frage: Warum fragst du nicht einfach dein Chef bzw die IHK wie es dann geregelt wird wenn die prüfung 4 tage später ist ?! Da mir so ein Fall bisher noch nicht unterkam denke ich mal ist dein letzter Arbeitstag der 31.01.



Bearbeitet von - theblade am 25.01.2009 19:51:22
Imbiss_Bronko
Naja, die IHK meinte ja, dass ich ab 01.02. arbeitslos bin (also nach Ablauf der Frist des Ausbildungsvertrages), wohingegen ein anderer Ausbilder meinte, dass ich erst nach bestandener Pruefung quasi arbeitslos bin.

Das ist es ja wieder, die eine Haelfte sagt dieses, die andere jenes. ^^
-mRl-
also

am 31.01 läuft dein Ausbildungsvertrag aus.

Am 04.02 hast du deine Prüfung.

Zwischen diesen Tagen wird dein Ausbildungsvertrag verlängert. Da gibt es keinen Grund zur Diskussion. Der Arbeitgeber hat sich darum zu kümmern. Ansonsten gibt ziemlichen Ärger von der IHK.

Es gibt nämlich zwei Optionen

1. du geht in dieser Zeit nicht Arbeiten. Kassierst dann aber auch kein Geld

oder

2. du gehst Arbeiten und kassierst Geld.

Ich habe mich damals in der Lehre ausdrücklich darüber informiert, weil ich das gleiche Problem hatte und die Handwerkskammer hat mir das so geschildert.

und nochmal:

deine Ausbilding ist dann abgeschlossen, wenn du die Prüfung bestanden hast! Früher war es vielleicht nicht so aber heute ist es zumindest so.

Bearbeitet von - -mRl- am 25.01.2009 20:04:44
Imbiss_Bronko
Gut, das hoert sich doch mal nach einer klaren Ansage an. Dann weiss ich ja Bescheid.

Habt vielen Dank, ihr alle !
theblade
Zitat:


deine Ausbilding ist dann abgeschlossen, wenn du die Prüfung bestanden hast! Früher war es vielleicht nicht so aber heute ist es zumindest so.
(Zitat von: -mRl-)




ist heute auch noch so! Meinte jetzt falls er die prüfung nicht bestehen sollte ;-)

Bearbeitet von - theblade am 25.01.2009 20:50:59