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guterjunge
Hauptthema:
Hey, hatte heute einen unfall...war jedoch zum glück nicht schuld und jetzt würde ich gerne wissen, was ich für möglichkeiten hab?
Der Wagen befindet sich im moment noch beim abschlepper un wird morgen zur bmw werkstatt gebracht

hab mal ein paar bilder....ich glaub reparieren kommt nicht in frage sieht ziemlich übel aus...









Bearbeitet von - Pug am 14.01.2009 11:03:59
-Tommy-
Zitat:


Hey, hatte heute einen unfall...war jedoch zum glück nicht schuld und jetzt würde ich gerne wissen was ich für möglichkeiten hab?! Der Wagen befindet sich im moment noch beim abschlepper un wird morgen zur bmw werkstatt gebracht

hab mal ein paar bilder....ich glaub reparieren kommt nicht in frage sieht ziemlich übel aus...
(Zitat von: guterjunge)





Zitat:

Schadenregulierung ist kompliziert und erfordert viele Detailkenntnisse.

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Ansprüche vollständig und kompetent abgerechnet werden, sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens einschalten.

Bei unverschuldeten Unfällen ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Ihren Rechtsanwalt.

Bei teilweiser Mithaftung ersetzt die Kosten für Ihren Anwalt (und die übrigen Kosten des Rechtsstreites) Ihre Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden).

Tipp:

Sammeln Sie alle Belege über unfallbedingte Kosten: alle Rechnungen, Quittungen von Behörden (z.B. Kfz-Zulassungsstelle) und sonstige Kosten- nachweise (z.B. Reste von Vignetten bei Zerstörung der Windschutzscheibe). Dokumentieren Sie (Fotos!) alle Beschädigungen an Bekleidung, im Fahrzeug mitgeführten, beschädigten Gegenständen etc.


Schadenersatzforderung

Sobald Sie einen Überblick über die enstandenen Schäden haben (z. B. nach Vorliegen des Gutachtens oder der Reparaturrechnung) und die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen den Fragebogen zu Schadenmeldung zugesendet hat, sollten Sie sich Gedanken über die Höhe Ihrer Schadenersatzforderungen machen. Ersatzpflichtig sind auch alle durch den Unfall bedingten Nebenkosten (s. Was wird ersetzt).

Grundsätzlich ersetzt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners nur Schäden, die von Ihnen eingefordert werden. Daher sollten Sie sich schriftlich an die Versicherung wenden und eine Aufstellung der durch den Unfall entstandenen Kosten erstellen.

Wegen der häufigen Probleme bei der Schadenregulierung empfehlen wir, einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Schadenabwicklung zu beauftragen. Dieser stellt sicher, dass Sie alle berechtigten Forderungen durchsetzen können.


Schmerzensgeld

Sind Ihnen oder Ihren Mitfahrern durch Verschulden des Unfallverursachers Verletzungen zugefügt worden, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Höhe dieses Schmerzensgeldes richtet sich nach Dauer der Behandlung und Art der Verletzungen bzw. der dauerhaften Schäden.

Über die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es regelmäßig Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Versicherungen sehr niedrige Angebote machen und nur bei nachdrücklichen Forderungen höhere Beträge aus- gehandelt werden können. Daher empfehlen wir dringend die Einschaltung eines Rechtsanwaltes!

Die Höhe der Schmerzensgeldbeträge ist im internationalen Vergleich (z.B. USA) insgesamt relativ niedrig. In der Diskussion steht daher eine deutliche Erhöhung der Sätze durch den Gesetzgeber.
(Zitat von: ...)




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Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
masterkaycee
Auch wenn die Bilder klein sind, es sieht schwer nach nem Totalschaden aus. Du bist zweifelsfrei unschuldig? Ist bestens! Lass den Wagen von einem Gutachter DEINER Wahl begutachten, das geht dann an die gegnerische Versicherung und freu dich auf einen warmen Geldregen.
Ist die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt, dann lass den Scheiß mit nem Anwalt bleiben! Warum? Ganz einfach: Der will was verdienen, schickt Briefe hin und her - das verzögert dir die Schadensabwicklung. Wenn du den Wagen derzeit nicht brauchst, nimm den Nutzungsausfall ( sind beim E36 um 60€ pro Tag) mit und freu dich über den zweiten warmen Geldregen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden und nicht fahrbereitem Fahrzeug - was bei dem krummen Rad wohl so sein wird - kannst Nutzungsausfall für pauschal zwei Wochen in Anspruch nehmen (ist die Zeit, die dir die gegnerische Versicherung zugesteht, ein gleichwertigen Ersatz aufzutreiben). Und lass dir keine Verwertung über eine Restwertbörse des Versicherers aufschwätzen - du bist dazu nicht verpflichtet! Bei Rückfrage sagst einfach, dass du dich selbst um die weitere Verwertung kümmerst und fertig. Was du dann machst - selbst richten, schlachten oder an nen hartaussprachigen Export-Boy verhökern - bleibt dir überlassen. Wird schon schief gehen.;-)


MfG
angry81
nutzungsausfall pro tag waren bei meinem 5er 57euro, wird bei nem 3er wohl schon bissl weniger sein
Opern Geist
hallo

wurde ja schon alles geschrieben...

lass deine angelegenheiten doch über einen anwalt regeln...

versicherungen versuchen manchmal gerne die unkenntniss des opfers auszunutzen

also ab zum anwalt...bezahlt die gegnerische versicherung...und der weiss was zutun ist

gruss
masterkaycee
Ich schrieb um die 60 Euro pro Tag Nutzungsausfall für nen E36, nochmal nachgeschaut, habe genaue Werte: Habe für meinen 323i im Sommer von der gegenerischen Versicherung pro Tag genau 55 Euro kassiert, möglicherweis gibts kleine Unterschiede je nach Motorisierung des Wagens, da hab ich leider keine Vergleichsdaten...


MfG
332i-Machine
Bei meinem sind's 57 EUR täglich! 328i Coupe Bj. 96!
Vergiss das ja nicht, mit dem Nutzungsausfall! Die meisten kennen das nicht, und verschenken so eine Menge Geld!
guterjunge
so also habe heute bescheid bekommen ...

laut gutachten war die schadenssumme ca 11000€
der wiederbeschaffungs wert war 5850€
und beim restwert waren drei angebote da das höchste 1150€

wie siehts jez aus ...wie viel geld bekomme ich von der versicherung ????

mfg
kerny0815
Zitat:


so also habe heute bescheid bekommen ...

laut gutachten war die schadenssumme ca 11000€
der wiederbeschaffungs wert war 5850€
und beim restwert waren drei angebote da das höchste 1150€

wie siehts jez aus ...wie viel geld bekomme ich von der versicherung ????

mfg

(Zitat von: guterjunge)




5850 und die karre biste los, oder 5850-1150 und den schrotthaufen kannste behalten. dazu kriegst du dann noch nutzungsausfall für 14 tage glaub ich.

wenn du platz hast, dann behalt die kiste und schlachte ihn, mehr wie 1150 sollte ja wohl dabei rauskommen.
guterjunge
ok danke ;) und was ist mit der mehrwertsteuer wird die nicht auch noch irgendwo abgezogen oder stimmt das nicht?

mfg
masterkaycee
Moin,


steht in deinem Gutachten drin, dass aufgrund des Fahrzeugalters der Fahrzeugtyp nicht mehr über den seriösen Fahrzeughandel bezogen werden kann, stattdessen die Preise auf dem Privatmarkt zugrunde gelegt werden und somit keine Aussagen zur Mehrwertsteuer gemacht werden können, dann sollte dir nix abgezogen werden. Ist immens wichtig, dass das im Gutachten in diesem Sinne so festgehalten wird, sonst zockt dich die gegnerische Versicherung ab. Daran erkennt man auch, ob der Gutachter was taugt...


MfG
guterjunge
muss ich mal gucken...mein anwalt bekommt das gutachten geshcickt! Der gutachter war jedoch von uns also denk ich mal das es da so drin steht

mfg
Ben88
Also ich habe das 2x durch letztes jahr!
Mit den nutzungsausfall das ist von versichrung zu versicherung unterschiedlich, aufjedenfall zwei wochen urlaub einreichen weil die kohle sollte man sich nicht durch die lappen gehen lassen! Dann behalte den bock wirklich und setzte den bei ebay rein, bekommste noch gut 1500-2500 für wenn er sonst gut in schuss ist und nicht grade ein 4-zylinder verbaut ist. dann solltest du so 5-6tausend raus haben und dafür bekommste schon teilweise den e46.