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Der-Bär
Hauptthema:
so ich hoff mal den Thread gabs noch nich ^^

Aaalso folgendes, ich hab von der Schule nen Brief an den Betrieb gefaxt bekommen, habn bisschen mist gebaut in der schule, naja is nebensache...

Das Briefchen, allerdings wurde an den Betrieb gefaxt, nu gut...
also ich hin zum chef, wollte das "klarstellen" un mal statement abgeben, un da meinte er nur wie immer , dass ich wenns nochmal vorkommt meine koffer packen kann...

zählt das jetz als Schriftliche Abmahnung oder wie darf ich das verstehn ?
weil den satz mit dem Koffer packen, hatt er schon öfters gebracht (leider bringen müssen) un bis jetz is noch nichts passiert

mfg
speeddemon
Hast du von deinem Chef eine schriftliche Abmahnung bekommen, nein!

Und muss ne Abmahnung überhaupt schriftlich sein?

Mfg Speeddemon.
Weiß-Blau
Glaub ne schriftliche abmahnung is es nicht weil er es dir ja nur gesagt hat!
Is dann ne mündliche abmahnung!

Würd mich an deiner stelle trotzdem zamreisen!


gruß Michi

PS: was hast den in der schule gemacht?

hab ja auch einigen mist gemacht aber es hat nie zu nem brief mitm betrieb gereicht ^^
Mifty
soweit ich weiss nein abmahnung muss schriftlich sein mündlich zählt nicht das mitt dem koffer packen sacht meiner auch öffters zu mir ^^
Der-Bär
naja, ich hab eben gedacht da der Brief da mit im Spiel war...stand eben noch dabei, wenn sich das wiederholt folgt en Schulauschluss

soweit ich weiß müssen die Schriftlich sein, bei 3 Stück gerüchten nach kannste wirklich koffer packen
Canis_Lupus
Eine Abmahnung kann in jedem Fall auch mündlich ausgesprochen werden. Sinnvoll ist es für den AG dann natürlich, glaubwürdige Zeugen dabei zu haben. Aus diesem Grund ist es üblich geworden, Abmahnungen nur noch schriftlich auszusprechen.

Eine Müdliche Abmahnung muss schriftlich fixiert werden.


Generell gilt: Nur bei einer Zuwiderhandlung in derselben Sache kann eine Kündigung erfolgen. (ich glaube 3 x wenn mich nicht alles täuscht)

Des heißt, wenn du einmal scheiße gebau hast beim....was weiß ich...z.b. fliesen legen und die fugen 1 m breit gemacht hast- dann ne Abmahnung bekommen und 2 Monate später wieder 1 m Abstand machst, dann gilt das, was über diesem Satz hier steht :)
speeddemon
Genau, nach 3 Abmahnungen kann Dir fristlos gekündigt werden. Ist dir dein Job nicht so wichtig?

Mfg Speeddemon.
Peja_320i
nöö es gibt auch mündliche abmahnungen!!
was macht ihr eigentlich immer für scheisse?!
Habe auch viel scheisse gemacht in der lehre, aber wieso lasst ihr euch immer erwischen?! :P
Stefan325
*KlugscheissmodusAN*

Lehrjahre sind keine Herrenjahre :D

*KlugscheissmodusAUS*
Der-Bär
Ja das waren eben so "Blödeleien" die man eben so macht :D
Papier und so nen Scheiß werfen...entspricht zwar nicht ganz meinem Alter aber gut, so is das eben ^^
jedenfalls hatts eine Person dann gepetzt, grad dem strengsten Lehrer...un der Lehrer übertreib gerne maßlos sprich er hatt das Papier werfen als Mobbing dargestellt...das Opfer, in dem Fall die Petze hatte nen monat vorher ne OP am Knie un hatte n paar wochen krücken, allerdings zu dem Zeitpunkt als das vorgefallen war nich mehr. Der Lehrer, wie gesagt er übertreibt gerne, hatts als "widerholtes Mobbing eines gehbehinderten" in dem Brief dargestellt...

andre Frage, was bringt ne mündlich Abmahnung, außer das man sich zusammenreißt, also ich mein was können die Folgen sein von zu vielen ?
Peja_320i
ich meine du kannst nur eine mündliche abmahnung bekommen! Danach folgen die schriftlichen, und die sind dann nciht mehr so lustig, da sitzt der betriebsrat nämlich mit im boot!!!!

Canis_Lupus
der Lehrer gehört auch mal gemobbt :)
Weiß-Blau
Zitat:


Ja das waren eben so "Blödeleien" die man eben so macht :D
Papier und so nen Scheiß werfen...entspricht zwar nicht ganz meinem Alter aber gut, so is das eben ^^
jedenfalls hatts eine Person dann gepetzt, grad dem strengsten Lehrer...un der Lehrer übertreib gerne maßlos sprich er hatt das Papier werfen als Mobbing dargestellt...das Opfer, in dem Fall die Petze hatte nen monat vorher ne OP am Knie un hatte n paar wochen krücken, allerdings zu dem Zeitpunkt als das vorgefallen war nich mehr. Der Lehrer, wie gesagt er übertreibt gerne, hatts als "widerholtes Mobbing eines gehbehinderten" in dem Brief dargestellt...

andre Frage, was bringt ne mündlich Abmahnung, außer das man sich zusammenreißt, also ich mein was können die Folgen sein von zu vielen ?

(Zitat von: Der-Bär)




Also wenn der bei mir in der Klasse gewesen wäre, hätte er sich eingraben lassen können!
Da war jeder der petzt sowas von unten durch!


Und dein Lehrer, naja ich würd mal sagen das der gute leicht übertreibt!

gruß Michi

PS: Trotz allem Verständnis; Reiß dich zusammen, macht dir das leben im Betrieb leichter ;-)
Der-Bär
Zitat:


ich meine du kannst nur eine mündliche abmahnung bekommen! Danach folgen die schriftlichen, und die sind dann nciht mehr so lustig, da sitzt der betriebsrat nämlich mit im boot!!!!



(Zitat von: Peja_320i)



Also das war jetz meine Zweite...an der ersten war ich nich schuld ;)
einer aus meiner klasse der sammelt allerdings abmahnungen wie Ü-Ei Figuren^^
Stefan177
Die mündliche Abmahnung zählt genau so viel wie die schriftliche. Nur ist es zweckmäßiger den schriftlichen Weg zu wählen um das später auch zu beweisen. Eine schriftliche Abmahung wird i.d.R. auch quittiert, ähnlich wie ein Paket.

Eine "verhaltensbedingte" Kündigung (d.h. Du tust nicht was Dein Chef von Dir erwartet), setzt eine Abmahung voraus. In Sonderfällen, wenn nicht davon auszugehen ist, daß eine Abmahung den gewünschten Erfolg bringt, gehts auch ohne. Zum Beispiel, wenn Du Deine "Taten" ankündigst.

Zwei oder Drei Abmahnungen sind im Ermessen des AG, rausschmeissen kann er Dich nach einer schon.


Bearbeitet von - Stefan177 am 15.01.2009 22:30:16
Renegy
joa das habe ich auch schon hinter mir, habe in der lbs mit fliesenkleber eimerweise rum geworfen, das ziel ist ausgewichen und dann hing nen ganzer eimer fliesenkleber an der wand, durfte auch in den betrieb fahren, hat mich aber nicht gejuckt weil ich da meinen bmw erst neu hatte und daher sowieso fahren wollt ;) naja gab aber nichtmal so extrem viel ärger! und papier schmeißen wir auch oft rum, aber unser lehrer fängt auch manchmal damit an ^^
herr_welker
Zitat:

Der Lehrer, wie gesagt er übertreibt gerne, hatts als "widerholtes Mobbing eines gehbehinderten" in dem Brief dargestellt...



Widerholtes Mobbing eines gehbinderten??

Das das eine Straftat ist, ist dir schon klar. (Auch wenn es in echt gar nicht wegen der "Behinderung" war.
Außerdem steht hier doch Aussage gegen Aussage. Und zwar deine Aussage gegen die vom "Opfer". Der Lehrer hat ja, wie du schreibst, nichts gesehen.

Zitat:

jedenfalls hatts eine Person dann gepetzt, grad dem strengsten Lehrer.



Und Mobbig war das ja auch nicht. Hier eine Definition vom DGB was Mobbing ist.

Zitat:

In einer häufig benutzten Beschreibung heißt es: "Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz, unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Dabei ist die angegriffene Person unterlegen. Sie wird von einer oder mehreren anderen Personen systematisch und während längerer Zeit direkt oder indirekt angegriffen. Ziel oder Effekt der Angriffe ist die Ausgrenzung der betroffenen Person."



Aber musst du wissen. Ich würde mir sowas nicht in die Personalakte eintragen lassen und lieber nochmal ein Gespräch suchen. Je nachdem wo du arbeitest, ob du da weiter arbeiten willst, etc. pp. .

Zitat:

Also wenn der bei mir in der Klasse gewesen wäre, hätte er sich eingraben lassen können!


*zustimm*

Bearbeitet von - herr_welker am 15.01.2009 23:43:39
drakiii
Zitat:

Zwei oder Drei Abmahnungen sind im Ermessen des AG, rausschmeissen kann er Dich nach einer schon.



So ein schmarrn!
In der Lehre hast du einen Schutz, der vorsieht, dass du erst nach der 3. Abmahnung gekündigt werden darfst!

Ansonsten gibts noch diese gründe für die fristlose kündigung (auszug aus dem arbeitsrecht - ist nicht von mir, habs selbst nur gegoogelt!)

BETRIEB

* fortgesetztes pflichtwidriges Verhalten und damit Gefährung des Erreichens des Ausbildungsziels
(z. B. - ständige Unpünktlichkeit -ständiges Fernbleiben vom Berufsschulunterricht) NUR ABMAHNUNG!
* keine ordnungsgemäße Führung der Berichtshefte) NUR ABMAHNUNG
* Tätlichkeiten oder Ehrverletzungen gegenüber dem Ausbilder
* Diebstahl
* Urkundenfälschung (Krankenschein) a Verrat von Betriebsgeheimnissen
* Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe
* Aufgabe des Betriebes (Konkurs), Wegfall der Ausbildungseignung


Bearbeitet von - drakiii am 16.01.2009 01:12:36
Airborne
Wir haben dieses Jahr nen Lehrling fristlos rausgeschmissen.


Die 3 Hauptgründe waren:
Sauschlecht in der Schule, ich glaub besser als ne 5 war nie ne Note!

Schule oder Arbeit gelegentlich geschwänzt, kam aber alles raus weil der echt DUMM war!

Unfähig auf der Arbeit, eine Besserung der Arbeitsqualität war nie festzustellen.....Details aufzuzählen würde zu lange dauern.


Ausserdem immer wieder unerlaubt während der Arbeitszeit geraucht......hinter den Müllcontainern und im Reifenlager!!Wurde dabei mehrmals von mir erwischt und zusammengeschissen, hat nix geholfen.....beim letzten mal erwischte ihn der Meister!
Und am diesen Tag hat er den Meister, auch im Zusammenhang mit der Raucherei, 3x innerhalb von 20 Minuten angelogen.....und tschüß!

Was ich in meiner Lehrzeit auch nie verstehen konnte, warum man immer für extra den Unterricht stören muss mit so ner kindischen Scheiße wie Papier werfen oder sonstwas!
Oder kann man schon mit 11 Jahren inne Berufsschule!?
Gut, den anderen Kindern gefällt das, da wird dann losgelacht und Spässle gemacht bis der Geräuschpegel den einer DOrfkneipe erreicht, aber die Leute die was lernen wollen stört sowas einfach nur!

MfG

Edit:
Ein Kunde hat ihn auch öfters während der Mittagspause inner nahen Kneipe saufen sehen!

Bearbeitet von - Airborne am 16.01.2009 07:20:38
theblade
@Airborne: da fragt man sich doch echt wie solche leute dann durch die bewerbungsgespräche / Eignungstests kommen O_o
318isschnell
bin momentan auch in der ausbildung..im 2ten lehrjahr

das problem mit der schule kenn ich..
bei uns in der klasse werden auch nur " faxen " gemacht,
das reicht von papier werfen über kaugummis an den türschlössern bis zu 15 gleichzeitig schellende handys ^^


ich denke das kommt daher, dass manche inner schule einfach die sau rauslassen, während man sich den rest der woche auf der arbeit wohlbesittet verhält/verhalten muss
Touri Normi
da merkt man eben den unterschied zwischen einer schule für die man selber zahlen muss und der schule die vom arbeitgeber gezahlt wird. grad in diesem larifari und "statussymbol Handy" alter..

b2t: 3 abmahnungen des gleichen grundes in der lehre brauchste oder straftaten etc.

es wird viel gekündigt wo nicht hätte gekündigt werden dürfen, aber die meisten stifte gehen nich zum anwalt bzw lassen sich beraten...

gruß norman
copy
reiss dich einfach zusammen und freu dich, dass du ne lehrstelle hast!!!!!

mehr kann und muss man dazu nicht sagen....................

Bauigel
Zitat:


Was ich in meiner Lehrzeit auch nie verstehen konnte, warum man immer für extra den Unterricht stören muss mit so ner kindischen Scheiße wie Papier werfen oder sonstwas!
(Zitat von: Airborne)




Die Ursache liegt in der Langweile, die infolge der Leistungsunterschieden der einzelnen Schüler entsteht:
Wenn jemand nicht kapiert, um was es geht, dann langweilt er sich und lässt sich eine alternative Beschäftigung einfallen. Und dann gibt es auch diejenigen, die alles schnell verstehen und sich dann langweilen, wenn alles noch dreimal durchgemacht wird. Somit entsteht hier auch schnell der Wunsch nach etwas Abwechslung.
Tombo
Zitat:

Somit entsteht hier auch schnell der Wunsch nach etwas Abwechslung


und die Umsetzung dieses Wunsches führt dann wieder dazu das die die sowieso schon nicht so schnell lehrnen wie andere noch langsamer den Stoff kapieren!

kinderein gehören in den Kindergarten,obwohl so manches Kind im Kindergarten mehr Grips hat.
drakiii
Aber schon krass wie sich manche das Leben versauen...

Ich mein, in nem Lebenslauf macht sichs ja echt gut wenn da steht "Lehre abgebrochen" o.ä. wenn mans mal schönredet als rausgeworfener...

heutzutage sollte man froh sein das man maurer werden darf!
Deutschlands lehrstellen sind ja recht knapp ;-)
Stefan177
Zitat:


Zitat:

Zwei oder Drei Abmahnungen sind im Ermessen des AG, rausschmeissen kann er Dich nach einer schon.



So ein schmarrn!
In der Lehre hast du einen Schutz, der vorsieht, dass du erst nach der 3. Abmahnung gekündigt werden darfst!

(Zitat von: drakiii)




Nix Schmarrn.
Ohne Dein Stammtischwissen bleidigen zu wollen, aber hast Du einen Gesetzestext für diese Behauptung?

Zitat:


Eine Abmahnung innerhalb einer Ausbildung ist die letzte erzieherische Maßnahme zur Behebung von Fehlverhalten und Pflichtverletzungen. Schwere Pflichtverletzungen, wie z.B. unentschuldigte Fehlzeiten in der Berufsschule, können nach erfolglosem Gespräch und Ermahnung letztendlich zu einer Abmahnung führen. Die Abmahnung ist somit die "letzte" Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Weiteres Fehlverhalten nach der Abmahnung muss dann konsequenterweise zur Kündigung führen.

Vor einer Kündigung aus wichtigem Grund ist mindestens eine schriftliche Abmahnung erforderlich. Das gilt nicht bei schweren Verfehlungen, bei denen eine Abmahnung nicht möglich oder unzumutbar ist. Als Beispiele seien hier Straftaten, wie Diebstahl oder Körperverletzung, genannt. Die Gründe müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufsausbildung stehen.

Eine korrekte Abmahnung muss folgende Mindestinhalte aufweisen:
# Die Bezeichnung 'Abmahnung',
# die genaue Benennung des gerügten Fehlverhaltens,
# Datum und Zeitpunkt des Fehlverhaltens, ggf. Zeugen,
# die unmissverständliche Aufforderung, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen und
# die eindeutige Androhung der Folgen (hier Kündigung aus wichtigem Grund), falls sich das Fehlverhalten wiederholt.

Es sollten wegen eines wiederholten Fehlverhaltens nicht mehr als zwei Abmahnungen geschrieben werden. Der Erhalt der Abmahnung sollte durch den Auszubildenden bestätigt werden; bei minderjährigen Auszubildenden muss die Abmahnung auch gegenüber den gesetzlichen Vertretern ausgesprochen werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann nur schriftlich erfolgen. Hier müssen die Kündigungsgründe klar benannt werden. Ein wichtiger Grund muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufsausbildung stehen und die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nach Ausschöpfung aller pädagogischen und erzieherischen Möglichkeiten und nach Abwägung aller Interessen nicht länger zuzumuten sein. Wichtige Gründe sind Straftaten, wie Gewalt oder Gewaltandrohung, sowie ein fortgesetztes vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung. Hierzu gehören als Beispiel unentschuldigtes Fehlen in Schule, Betrieb und ÜLU. Je länger ein Ausbildungsverhältnis besteht, um so strengere Anforderungen werden von Seiten der Arbeitsgerichte an eine Kündigung gestellt. Auch ist zu beachten, dass der Kündigungsgrund oder das Bekanntwerden des Kündigungsgrunds nicht länger als 14 Tage zurückliegen darf. Bei minderjährigen Auszubildenden muss die Kündigung auch gegenüber den gesetzlichen Vertretern ausgesprochen werden. Die Kündigung aus einem wichtigen Grund ist eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Der Erhalt sollte bestätigt werden und die Versendung per Bote oder Postzustellungsurkunde durchgeführt und dokumentiert werden.




Quelle: Handwerkskammer Düsseldorf

Bearbeitet von - Stefan177 am 16.01.2009 17:09:31
Maveric
Zitat:


@Airborne: da fragt man sich doch echt wie solche leute dann durch die bewerbungsgespräche / Eignungstests kommen O_o

(Zitat von: theblade)




Richtig. Da fragt sich wer unfähig ist!
Airborne
Zitat:


Zitat:


@Airborne: da fragt man sich doch echt wie solche leute dann durch die bewerbungsgespräche / Eignungstests kommen O_o

(Zitat von: theblade)




Richtig. Da fragt sich wer unfähig ist!

(Zitat von: Maveric)




@theblade
Frag meinen Chef.....

@Maveric
Mein Chef!?!!
Das hat mich sogar mal ein Kunde gefragt......

MfG
Weiß-Blau
Ich finde das hier ein paar mit ihren Kommentaren übertreiben!

Man könnte fast meinen das die Leute nie irgend nen mist in ihrer Lehrzeit gemacht haben!

Und wenn er Papier geschmissen hat, was solls, die halbe klasse wird sich nen ast gelacht haben und keiner hat wirklich nen schaden davon genommen!

Von dem her würd ich sagen sollten ein paar sich wieder an ihre zeit als Lehrling besinnen und überlegen was sie für ein mist gemacht haben.

gruß Michi
Airborne
Zitat:


Ich finde das hier ein paar mit ihren Kommentaren übertreiben!

Man könnte fast meinen das die Leute nie irgend nen mist in ihrer Lehrzeit gemacht haben!

Und wenn er Papier geschmissen hat, was solls, die halbe klasse wird sich nen ast gelacht haben und keiner hat wirklich nen schaden davon genommen!

Von dem her würd ich sagen sollten ein paar sich wieder an ihre zeit als Lehrling besinnen und überlegen was sie für ein mist gemacht haben.

gruß Michi

(Zitat von: Weiß-Blau)




Ich war immer brav!!!!

MfG
Weiß-Blau
@ Airborn: du hast dich nur nicht erwischen lassen, oder?

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das Mann/Frau in der Lehrzeit nicht irgendwann mal nen scheiss gemacht hat
copy
Zitat:


Ich finde das hier ein paar mit ihren Kommentaren übertreiben!

Man könnte fast meinen das die Leute nie irgend nen mist in ihrer Lehrzeit gemacht haben!

Und wenn er Papier geschmissen hat, was solls, die halbe klasse wird sich nen ast gelacht haben und keiner hat wirklich nen schaden davon genommen!

Von dem her würd ich sagen sollten ein paar sich wieder an ihre zeit als Lehrling besinnen und überlegen was sie für ein mist gemacht haben.

gruß Michi

(Zitat von: Weiß-Blau)







....sieh es mal anders! mir ist doch schei**egal, ob er papierflieger, bomben oder kartoffelbrei durch die klasse schmeisst. ich kenne ihn nicht und wenn er unfähig bzw. zu unreif für eine ausbildung ist, kommt ein anderer....ganz einfach!!! fakt ist........ICH und auch andere haben den gesellenbrief bzw. die ausbildung in der tasche...und das ist der große unterschied!!!!!

ich würde bestimmt keinen thread eröffnen ala´"wieviele abmahnungen "darf" ich haben oder gilt das auch als abmahnung", sondern in erster linie dafür sorgen, dass ich die lehrstelle behalte. wenn überhaupt würde ich eher im forum fragen, was ich nach einer mündl. oder schriftlichen abmahnung tun kann, dass ich auch mal positiv auffalle. gibt ja genug aus dem berufsfeld hier, die vielleicht einen tip geben können!!!

scheisse gebaut haben in der lehre fast alle aber zumind. ICH wusste wann es ernst wird! ;-) und wenn chefchen bei ihm schon "beim nächsten mal kannst die koffer packen" sagte, wirds wohl doch ernst sein. ob gerechtfertigt oder nicht, der chef entscheidet nunmal wer geht und wer bleibt...............

Bearbeitet von - copy am 16.01.2009 19:14:16

Bearbeitet von - copy am 16.01.2009 19:17:35
Airborne
Zitat:


Zitat:


Ich finde das hier ein paar mit ihren Kommentaren übertreiben!

Man könnte fast meinen das die Leute nie irgend nen mist in ihrer Lehrzeit gemacht haben!

Und wenn er Papier geschmissen hat, was solls, die halbe klasse wird sich nen ast gelacht haben und keiner hat wirklich nen schaden davon genommen!

Von dem her würd ich sagen sollten ein paar sich wieder an ihre zeit als Lehrling besinnen und überlegen was sie für ein mist gemacht haben.

gruß Michi

(Zitat von: Weiß-Blau)







....sieh es mal anders! mir ist doch schei**egal, ob er papierflieger, bomben oder kartoffelbrei durch die klasse schmeisst. ich kenne ihn nicht und wenn er unfähig bzw. zu unreif für eine ausbildung ist, kommt ein anderer....ganz einfach!!! fakt ist........ICH und auch andere haben den gesellenbrief bzw. die ausbildung in der tasche...und das ist der große unterschied!!!!!

ich würde bestimmt keinen thread eröffnen ala´"wieviele abmahnungen "darf" ich haben oder gilt das auch als abmahnung", sondern in erster linie dafür sorgen, dass ich die lehrstelle behalte und wenn überhaupt, im forum fragen was ich nach einer mündl. oder schriftlichen abmahnung tun kann, dass ich auch mal positiv auffalle. gibt ja genug aus dem berufsfeld hier, die vielleicht einen tip geben können!!!

scheisse gebaut haben in der lehre fast alle aber zumind. ICH wusste wann es ernst wird! ;-)

(Zitat von: copy)





Dito!
Ich hab Andere die Scheiße machen lassen, auf sowas war ich noch nie aus.....das Schlimmste was ich mal gemacht habe war mich mim Banknachbar zu unterhalten!
Wenn der Lehrer mich drauf angesprochen hat, dann ahb ich halt meine Klappe gehalten und nicht noch ne Diskussion vom Stapel gelassen wie die Anderen.....meine Verhaltensnoten waren somit gut im Zeugnis!

Der Lehrling den wir gekickt haben ist nach dem Rausschmiss auch später mit seinen Eltern gekommen, die haben gefragt ob den nicht noch eine Chance bestehe das er weiterarbeiten kann!
In dem Moment waren nur ich und die Chefin da, ich hab dann die Eltern mal gefragt wieviel Chancen wir ihrem Sohn denn noch geben sollen, wenn er die vorherigen alle nicht genutzt hat?!??
Die Chefin meinte nur, dass der Beruf evtl nicht das Richtige für den Sohn sei......ironischerweise ist der Vater selbst Kfz ´ler!
Naja, jetzt macht er (hoffentlich) ne Karriere als Maurer, was ich so mitbekommen habe.

MfG


Weiß-Blau
ich gib dir in sofern schon recht, ich denk auch das erst kapiert hat!

Nur find ichs mies wenn ein großteil jetzt mit dem zeigefinger da stehn!

Ich denk auch das viele in ihrer Ausbildung, einiges an Reife und erwachsen sein erst gelernt haben!
Deswegen mein Kommentar, dass nicht alle den zeigefinger heben sollen!

Airborne
Wie gesagt, ich kann nur von mir selbst sprechen, dass ich es immer vermieden habe aufzufallen.....mir erschließt sich der Reiz dazu einfach nicht.

MfG
mb100
Ich weiß net, wie das heutzutage ist in den Ausbildungen. Mein Bruder ist auch nie aufgefallen, auch keiner meiner Freunde, die ne Ausbildung gemacht haben. Wohl weil die meisten kaufmännische Berufe gelernt haben (nix gegen Handwerker - ich bewundere sie alle), wohl weil alle vom Betrieb übernommen werden wollten.
Und tatsächlich war mein Bruder der einzige, der nicht übernommen wurde. Dies allerdings auch nur, weil die Abteilung, in der er gearbeitet hat, aufgelöst wurde. Das Unternehmen hätte ihn liebend gern behalten...

Ich hätts genauso gesehen. Selbst wenn mir der Betrieb, in dem ich lern, nicht zusagt (warum auch immer): ich hätt mich angestrengt, hätte darauf hingearbeitet, übernommen zu werden und hätte mir dann, nach der Lehre (und ggf. nach nem gewissen Zeitraum (ein Jahr oder so, keine Ahnung)), eine andere Stelle gesucht. Weil zum einen sieht es gut im Lebenslauf aus, wenn man übernommen wird und zum zweiten hat man sicher auch weniger Stress und bessere Karten in der Jobsuche, wenn man noch bei nem Unternehmen tätig ist...

- Korrigiert mich, wenn ich falsch liege -
Airborne
@mb100
Ne, deine Aussage kann man schon so stehen lassen!
Die Noten die man im Prüfungszeugnis usw stehen hat verfolgen einem die nächsten Jahre nach dem Abschluss.....wenn die kacke sind, nur weil man etwas Fun haben wollte, dann hat man halt Pech bzw ist selbst dran Schuld!
Den Fun kann man immer noch nach Feierabend haben! ;-)

MfG
drakiii
Zitat:

Ohne Dein Stammtischwissen bleidigen zu wollen, aber hast Du einen Gesetzestext für diese Behauptung?



Fristlose kündigungsgründe hab ich doch drunter geschrieben.

Zitat:

Fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt dem Ausbilder somit nur die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung, vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Ein wichtiger Grund, der den Ausbilder zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt, ist jedoch nur dann gegeben, wenn dem kündigenden Ausbilder die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung des Interesses beider Vertragsparteien nicht länger zuzumuten ist. Dabei stellen die Arbeitsgerichte an das Vorliegen eines wichtigen Grundes um so strengere Anforderungen, je länger das Ausbildungsverhältnis bereits besteht. So wird der Auszubildende die fristlose Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses kurz vor Beendigung der Ausbildung sicher nur bei besonders schweren Vertrauensverstößen hinnehmen müssen.

Der „wichtige“ Grund

Wichtige Gründe, die zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Auszubildenden berechtigen können, sind z.B.

- wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen in Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung, - während der Ausbildungszeit begangene Straftaten, - Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, - eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die - mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung.

Grundsätzlich muss der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vorausgegangen sein. Ohne vorausgegangene Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam.

Abmahnungen:
Nach zwei Abmahnungen ist der nächste Schritt die Kündigung. Es kann aber auch Vorfälle geben, die ohne Abmahnung direkt zur Kündigung führen. - Siehe: Der „wichtige“ Grund

Stefan177
Zitat:


Zitat:

Ohne Dein Stammtischwissen bleidigen zu wollen, aber hast Du einen Gesetzestext für diese Behauptung?



Fristlose kündigungsgründe hab ich doch drunter geschrieben.
(Zitat von: drakiii)




Schön. Darum gings aber nicht. Es ging darum, daß Du gesagt hast, ich erzähle "Schmarrn". Und von einem "Schutz" hast Du was erzählt.

Zitat:


So ein schmarrn!
In der Lehre hast du einen Schutz, der vorsieht, dass du erst nach der 3. Abmahnung gekündigt werden darfst!
(Zitat von: drakiii)




Hast Du irgendeine Quelle, einen Gesetzestext oder einen Paragraphen, der diesen "Schutz" näher beschreibt?

Bearbeitet von - Stefan177 am 17.01.2009 01:46:59
Maveric
Zitat:


Zitat:


Zitat:


@Airborne: da fragt man sich doch echt wie solche leute dann durch die bewerbungsgespräche / Eignungstests kommen O_o

(Zitat von: theblade)




Richtig. Da fragt sich wer unfähig ist!

(Zitat von: Maveric)




@theblade
Frag meinen Chef.....

@Maveric
Mein Chef!?!!
Das hat mich sogar mal ein Kunde gefragt......

MfG

(Zitat von: Airborne)




Würd ich mal vrosichtig behaupten, denn ein halbwegs fähiger Personalreferent kann eine völlige Talentlosigkeit 100 Meilen gegen den Wind riechen. :)

Mal im ernst, wenn der so ist wie Du beschreibst merkt das jeder nicht blinde innerhalb eines gespräches sofort.
tobibeck80
Also ich wage mal zu behaupten, dass......ähm..... ne ich sag zum Airborne seinem Chef mal lieber nix
Airborne
Zitat:


Also ich wage mal zu behaupten, dass......ähm..... ne ich sag zum Airborne seinem Chef mal lieber nix

(Zitat von: tobibeck80)




Ich auch net....das sollte genügen!^^

copy
ok jungs...besser ist!

aber nu wieder an die arbeit................. :-D