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Lennylennox
Hauptthema:
Hallo, hab da mal eine Frage...
Hatte mal den Führerschein verloren.14 Jahre lang,bitte keine fragen wieso+warum ;-) Habe ihn vor 3 Jahren neu gemacht alles kein prob.
Klasse B erhalten und ab in meinen 5er damals.Heute treffe ich jemand der hat 16 Jahre kein Lappen gehabt und zeigt mir seinen FS Klasse B und C1 also bis 7,5 Tonnen eingetragen.Er behauptet es gäbe da eine neue Verordnung so das die Führerscheinstelle ihm den FS so wieder gegeben hätte wie er ihn erworben hat!!!
Würde das sofort auch beantragen wenn das ginge.Hab schon mal gegoogelt aber nix gefunden.
Wäre super wenn hier jemand was genaues wüßte....
LG und schöne Weihnachten LL
Toemyli
Kann ich jetzt nich sagen,aber frag doch mal auf dem Amt oder bei ner Fahrschule.Die müssten das doch wissen.
Gruss Toemyli
Lennylennox
Kann ich jetzt nich sagen,aber frag doch mal auf dem Amt oder bei ner Fahrschule.Die müssten das doch wissen.
Gruss Toemyli


Ja ist mir auch klar.........
Aber da kann ich doch erst am Montag nachfragen.Hätte ja sein können
das mir hier einer ne Antwort geben kann.
Dominik_GZ
wer den führerschein neu macht bekommt dur das aufgeboten aufm lappen was rechtlich jetzt aktiv ist und nicht was damals war!
also hastn damals weg gehabt, und neu gemacht dann bekommst du nur B und nicht C1.

kanns mir auch nicht erklären wieso er C1 bekommen hat, aber wird dich wohl aufm arm genommen haben.
Ehm
Würde mal sagen der Typ hat einfach Schwein gehabt. Da ist auf Amt ein Fehler passiert. Ich hab quasi die gleich Geschichte hinter mir, nur mit kürzeren Zeiten. Meiner war 2 Jahre 4 monate weg. Also "neu machen". Genau in dieser Zeit war die Umstellung von alt auf neu. Und Ich darf jetzt auch nur große Anhänger fahren weil den Mitgemacht habe.

Gruß

Thorsten
Lennylennox
Tominik_GZ,hab das selber gesehen.Nur vom erzählen hätte ich es ihm bestimmt nicht geglaubt!!!!!!
Fogg
wenn er den Schein neu gemacht hat, aber noch ne Klasse aufm dem FS stehen hat die er nicht in der Fahrschule gemacht hat ist diese Klasse nicht gültig!

Ich kenne den Fall wo einer den Motorradschein auf seinem Lappen hatte obwohl er den nie gemacht hatte, das geht solange gut bis der Führerschein überprüft wird (bei ner Kontrolle) und dann gibts Probleme!

stefan_fis
Hi,

folgendes laut FeV (Farerlaubnisverordnung) gilt ab Okt 08, bei einer Wiedererteilung bekommt man den Führerschein nach BEsitzstandswahrung ohne ablegen einer Fahrerlaubnisprüfung wieder. (Auflagen wie MPU bleiben natürlich)

Vor Okt 08 musste man noch Fahrerlaubnisprfg. ablegen, sofern der lappen länger als 2 JAhre entzogen wurde... hättest also damals alle Fahrerlaubnisprfg., also auch die der klasse C1 bzw. C1E ablegen sollen!!!
mikV8
Hallo,

Zitat:

Ich kenne den Fall wo einer den Motorradschein auf seinem Lappen hatte obwohl er den nie gemacht hatte, das geht solange gut bis der Führerschein überprüft wird (bei ner Kontrolle) und dann gibts Probleme!


Ich dachte immer, dass die bei ner Kontrolle nur überprüfen können, ob die überprüfte Person einen Führerschein besitzt und ob dieser nicht mit einem Fahrverbot belegt ist. Für was letztendlich die Fahrerlaubniss genau gilt, knnen die dachte ich gar nicht prüfen.Wenn man beispielsweise mit dem Motorrad angehalten wird und hat aber gar keine Fahrerlaubnis dazu, sondern nur für PKW. Können die dann, wenn man sagt, dass man die FE vergessen hat, überprüfen, ob man wirklich im Besitz der Motorad-FE ist?

Gruß Mirko