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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Xosiris
Hauptthema:
Hi.
Ich mache es kurz: Mir ist am Nikolaustag einer reingefahren, Polizei war vor Ort, Schuldfrage ist eindeutig geklärt. Letzten Mittwoch hatte ich den Termin beim Gutachter, dessen Gutachter heute ins Haus trudelte.
Es handelt sich um einen E46 318i, der Aufprall muss recht heftig gewesen sein, ein MB W124 war ziemlich hinüber, bei mir sah man äußerlich zunächst nur wenige Kratzer und die abgefallene Stoßleiste.

Reparaturkosten liegen dank eines zu ersetzenden Heckblechs nun bei 3870,xx€ inkl. MwSt, der Wiederbeschaffungswert wurde auf 6800€ beziffert, der Restwert auf 2300€.

Nun die Frage: Ich will fiktiv abrechnen, das Auto ist super in Schuss, äußerlich ist wie gesagt nur die Stoßstange hin und die Pralldämpfer sind natürlich hinüber. Handelt es sich hier schon um einen wirtschaftlichen Totalschaden,weil der Reparaturpreis den Restwert übersteigt? Gibt es da pauschale Werte oder darf die Versicherung sich das aussuchen?
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
Ende nächster Woche soll ich vom Sacharbeiter der Versicherung Bescheid kriegen.
Mich interessiert jetzt natürlich, welche Summe ich erhalten werde. 6800 und Versicherung behält das Auto? 4500€ und ich behalte das Auto? 3870€-MwSt und ich behalte das Auto?

Danke für Eure Hilfe!

LG
Gjoni20
hi du bekommst die reperaturkosten ausgezahlt

Wen aber nun ein Autohändler der Versicherung anbietet
das Auto als Beispiel für 4000 abzukaufen so wie es ist.
Dan kriegst du noch 2800 und du hast dein Wiederbeschaffungswert.
Auto ist dan aber weg.

Kannst aber dagegen vorgehen sollten die mit sowas kommen.
Xosiris
Also definitiv kein Totalschaden? Der Gutachter hatte das Wort beiläufig erwähnt, konnte ihm da aber nicht folgen.
D.h. es besteht keine Chance, die 6800 bzw 4500 ausgezahlt zu bekommen? Schade, dann wärs ein 328ci geworden :)
Phil83
Nein ein Witschaftlicher Totalschaden ist nur wenn die Reperaturkosten den Wiederbeschafungswert übersteigen.

Ist bei dir ja nicht der Fall also kannst du beriúhigt sein und ihn reparieren lassen oder selber machen - dann bekommst du das Geld - der Mwst. ausbezahlt
Xosiris
Ok danke. Aber warum beruhigt? Finanziell wäre es sich andersrum besser ausgegangen oder nicht?
Fogg
Wo ist das Problem!?
Du bekommst max den Wiederbeschaffungswert.
Wenn der Restwert laut Restwertbörse x Euro beträgt bekommst du wenn du die Kiste verkaufst (an den Händler der in der Restwertbörse x Euro geboten hat) den Wiederbeschaffungswert - (minus) x.
Wenn du die Kiste rep. lässt bekommste die Rep. bezahlt.
Wenn du die Rep. Kosten ausbezahlen lässt bekommste die Märchensteuer abgezogen!

Wenn du ganz viel Glück hast, so wie ich bei meinem 320d, bekommste ne "Prämie" über x Euro wenn du die Kiste verkaufst und die dir die Diff. zum Wiederbeschaffungswert auszahlen!

Ich hatte 9000 Rep. Kosten, die Versicherung bot mir an das wenn ich das Fahrzeug an den Händler aus der Restwertbörse verkaufe die mir den Rest zum Wiederbeschaffungswert zahlen PLUS 1500€ Prämie. Dies war für die Versicherung immer noch billiger wie die Rep. Kosten, deshalb hab ich die Kiste auch sofort verkauft!