Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Guido1982
Hauptthema:
Hallo zusammen,

mit ist heut was sehr dummes passiert,
ich jobbe nebenbei noch beim wienerwald als fahrer am wochenende, ich bin heut mit dem auto auf dem randstein oben gestanden (wienerwald parkplatz) und bin dann mit einem reifen auf die hauptstrasse und wollte rausfahren von der einfahrt, genau vor der einfahrt ist eine ampel die hat gerade auf rot umgeschaltet, schwups kommt von links ein rentner und fährt mir rein,

okay chef hat die polizei gerufen und hat zu mir gesagt ich soll die 3 bestellungen ausfahren.

Ich bin dann mit dem 2 auto losgefahren als ich 10 minuten später einen anruf vom chef bekomme, ich soll vorbei kommen die polizei braucht mich,

okay ich zurück und dann der nette polizist: sie haben fahrerflucht begangen.

Ich: Alles klar bei ihnen, mein Chef hat mich losgeschickt und dem werde ich nicht widersprechen, desweiteren haben sie alle daten von meinem chef bekommen und es wurde alles geklärt. Schuld wurde von mir zugegeben und fertig.

Jetzt meinte der nette herr er muss das prüfen und gibt mir bescheid!!!

wenn es blöd läuft bekomm ich jetzt 1 punkt und eine straffe, da ich leider schon eine nette vorgeschichte habe bedeutet das für mich führerschein ist weg.

des kann doch wirklich nicht sein ich war nur 10 minuten kurz weg und die hatten von mir doch schon alles.

weis da jemand genauer bescheid was auf mich zukommt??

hab mal folgende seite gefunden:

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

danke gruß
Opern Geist
Ich: Alles klar bei ihnen, mein Chef hat mich losgeschickt und dem werde ich nicht widersprechen, desweiteren haben sie alle daten von meinem chef bekommen und es wurde alles geklärt. Schuld wurde von mir zugegeben und fertig.



hmmm wenn dein chef sagt...fahr über die rote ampel...und fahr in der stadt 65 km/h

warum dem chef widersprechen ?? aber du bist für deine taten verantwortlich

du warst doch in der fahrschule ?? und ich für mein rechtsempfinden würde sagen

fahrerflucht... wen du rechtschutz versichert bist...frag mal nen RA
viel glück

ist halt meine meinung... nicht persönlich nehmen

Bearbeitet von - Opern Geist am 14.12.2008 18:37:42
herr_welker
Zitat:

fahrerflucht... wen du rechtschutz versichert bist...frag mal nen RA viel glück



Wobei die Rechtsschutzversicherung das nicht unbedingt zahlen muss, da sowas in der Regel vorsätzlich geschieht.

@Guido1982
Ich sehe den Tatbestand ebenfalls als erfüllt an. Allerdings sollte deine Strafe am untersten möglichem Maß angesiedelt werden.
Richi
für mich stellt sich hier eher die frage was der rentner gemacht hat bzw. was du mit ihm gesprochen hast.

ich meine wenn du ihm erkärt hast das du weg musst und er dir zu gestimmt hat und alles mehr oder weniger geklärt war, also schuldfrage etc.
dann wäre es für mich keine direkte fahrerflucht.
bist du aber aus dem auto raus und hast den mann einfach mit deinem chef stehen lassen dann ist es klar flucht.
Guido1982
ja ist schon klar ich hätte zum meinem chef sagen können nein nichts da.

aber ich hab mit dem unfallgeschädigten geredet und alles geklärt und fertig

was ist das untereste maß??

sobald es einen punkt gibt bin ich am arsch.(MPU= Idiotentest)

der polizist hat gemeint er schaut jetzt nach, es gibt mehrere fälle von denen und meldet sich dann.

Guido1982
also ich bin aus dem auto raus habe den chef gehohlt und der typ ist dann auch hergekommen, hab dann mit ihm geredet ob alles passt und mich entschuldigt.
dann hab ich meinen chef gefragt was soll ich jetzt machen und der hat gemeint vor den augen des beschädigten ich solle das 2 auto holen und die bestellungen ausfahren. der chef hat gemeint den rest klärt er dann ab.
Opern Geist
hmmm hast du schon soviele punkte ? oder warum musst du bei einem punkt zur mpu ??
speeddemon
Da hilft kein Jammern. Ist eindeutig ne Fahrerflucht, oder um es anders auszudrücken, unerlaubtes entfernen vom Unfallort!
Und wenn dein Chef schon die Polizei verständigt wegen dem Unfall, dann bleibt man zumindest solange dort, bis die da sind und alles geklärt ist.
Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Und da kann der Chef 100mal sagen, fahr los.

Abwarten was jetzt kommt. Sie mussten dich ja als Unfallverursacher nicht ermitteln, aber sowas klärt man am besten an Ort und Stelle.

Mfg Speeddemon.
BmW-MoGuL
du mußt definitiv am unfallort bleiben, damit die polizei deine personalien aufnehmen kann.

dein chef kann ja viel erzählen, wer da gefahren ist. vielleicht warst du ja betrunken oder hast gar keinen führerschein! das wissen die polizisten ja nicht!

und da ein personenschaden vorliegt, denn sonst wäre die polizei ja nicht gekommen, ist es, denke ich, auch schwerwiegender als nur bei einem sachschaden.

das gute ist natürlich, das dein chef vorort war und du sofort zurück gekommen bist!!!

was auf dich zukommt, muß in diesem speziellen fall wohl geprüft werden. liegt sicher daran, was die polizisten in ihren bericht schreiben.
also ob du überhaupt ne anzeige wegen fahrerflucht bekommst.
falls ja spielt sicher auch mit rein, ob du dem geschädigtem geholfen hast bzw was der sagt. denn wenn er keine hilfe braucht und dein chef vor ort ist, wirkt sich das auch anders aus, als wenn man gleich weg fährt!
Guido1982
das problem war ich hatte schon mal eine mpu 2006 und habe diese üositive bestanden, jetzt kommt entweder komplett entzug oder wieder eine mpu.

das habe ich gerade noch gefunden, die mussten mich doch nicht ermitteln und ich hab mich doch gleich gemeldet!!

§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1.nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2.berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) 1Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. 2Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 143 (weggefal

Guido1982
sorry ist kein personenschaden sondern nur ein sachschaden.
BmW-MoGuL
mit dem personenschaden warte mal noch ab


einige "merken" erst später das sie was haben.
wenn bekannte sagen, was da an kohle winkt! ;)
Opern Geist
also in NRW kommt die polizei auch noch...wenn KEIN personenschaden vorliegt



speeddemon
Dann hätte man sich ja vor Ort mit dem Unfallbeteiligten einigen können und fertig. Da dein Chef die Polizei verständigt hat, sieht es nunmal anders aus. Die Polizei kommt eigentlich auch nur zum Unfallort bei Personenschäden oder bei nicht geklärter Unfalllage.
Die Unfalllage war ja in deinem Fall geklärt, und es gab auch keinen Personenschaden.
Wenn dein Chef pech hat, kann er auch noch den Einsatz der Streife bezahlen.
Hättet ihr ja auch nach deiner Schilderung nicht benötigt.

Warum einfach, wenn es auch schwer geht.

Mfg Speeddemon.
Guido1982
ja hab ich auch nicht verstanden warum der die polizei gerufen hat,

also auf gut deutsch sieht es so aus das ich der arsch bin oder???

ich hab mich extra noch bei der polizei entschuldigt , aber von menschlich haben die noch nie was gehört!!
E36-Freak
Zitat:


aber von menschlich haben die noch nie was gehört!!

(Zitat von: Guido1982)





schon mal dran gedacht, das er sich wegen Strafvereitlung eins reinhängen lassen muss? Kann doch gar nicht anders und MUSS das aks Unfallflucht aufnehmen...

die Staatsanwaltschaft kann nach einer neuen Regelung einstellen, wenn der Schaden gering ist und der "flüchtige" sich innerhalb von 24 Stunden meldet

Guido1982
Zitat:


[quote][gray]
aber von menschlich haben die noch nie was gehört!!

(Zitat von: Guido1982)





schon mal dran gedacht, das er sich wegen Strafvereitlung eins reinhängen lassen muss? Kann doch gar nicht anders und MUSS das aks Unfallflucht aufnehmen...


was meinst du damit?? strafvereitelung 1??
Opern Geist
als aussenstehender denke ich mal...er meint mit strafvereitelung...

das er als polizist diesem nachgehen muss...so wie es der gestzgeber vorsieht...mit seinen gesetzen...

der polizist spricht ja am ende nicht recht.... der nimmt nur auf

das macht am ende der richter

gruss
speeddemon
Zitat:


als aussenstehender denke ich mal...er meint mit strafvereitelung...

das er als polizist diesem nachgehen muss...so wie es der gestzgeber vorsieht...mit seinen gesetzen...

der polizist spricht ja am ende nicht recht.... der nimmt nur auf

das macht am ende der richter

gruss

(Zitat von: Opern Geist)




Genauso sieht es aus.

Mfg Speeddemon.
e46-fahrer
würde es auch als fahrerflucht einstufen, kannst doch net einem opi reinfahren und dann abdüsen, wenn ich da der geschädigte wäre würde keiner losfahren nur weil ein chef was sagt und gerade wenn es nur nen nebenjob ist als pizzafahrer oder so.....
möchte nicht wissen was die herren beamten da gedacht haben, naja denke mal geldbuße und punkte kommen da auf dich zu, kannst ja mal schreiben was draus geworden ist....mfg
bmwsander
welcome to MPU ! ich frag mich eher was haste um himmels willen angestellt um die erste mpu machen zu müssen ?
mb100
Ich wette nen Tausender, dass das einer der Fälle ist, in denen man sowohl Richter findet, die dies als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort werten als auch dass man Richter findet, die der Ansicht sind, dass das Verhalten von Guido legal war - da er ja seine Identifikationsfeststellung ermöglicht hat. Aber schon weil es möglich ist, dass es als unerlaubte Entfernen zu werten ist (k.A. was so alles passiert ist bzw. was Du, Guido, so alles gemacht und angegeben hast, bevor Du die restlichen Hendl geliefert hast...), müssen die Polizisten es weiterleiten.

Ich vermute aber schon, dass da für Dich im Endeffekt nix nachkommen wird. Du hast beim Unfallgegner Deine persönlichen Daten angegeben (oder?), Du hast ihm und dem Chef Deine Sicht der Dinge geschildert (oder?), Du hast die Möglichkeit offengehalten, dass man Dich erreichen kann (für Rückfragen), Dein Chef war da und stand der Polizei zur Verfügung, und er hat gesagt, Du sollst noch die Lieferungen machen. Klar - keine Legitimation zum Abhauen, aber zumindest ein Konflikt für Dich.

Ich geh mal davon aus, dass der Unfall zur Abwicklung dem Anwalt übergeben wird. Bitte besprich auch mit ihm die Lage - vor allem auch im Hinblick auf das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Und besprecht, was Ihr für Angaben zur Sache macht. Davon hängt dann sehr wahrscheinlich ab, wie die Staatsanwaltschaft weiter vorgeht. Wie es genau ausgehen wird, kann Dir niemand sagen. Weder jemand vom Syndikat noch ein Jurist.
Guido1982
Hallo,

ja die polizei und der unfallgegner haben meine daten, hab mich auch den dem betroffenen entschuldigt. nur hat er meine daten nachdem die polizei da war bekommen. Ja hab dem polizeibeamten meine nummer gegeben und der betroffe hat die nummer von meiner arbeit weil denen gehört das auto ja.

der unfall ist soweit geklärt die versicherung meiner arbeit zahlt den schaden vom betroffen und wir sind gott sei dank vollkasko versichtert.

es geht hier rein nur um das thema fahrerflucht!! ich warte einfach mal ab, ich sehe das ganze rechtlich so.

ich habe mich mit dem betroffen direkt nachdem unfall in verbindung gesetzt und ihm gesagt das es ein arbeitsauto ist und ich meinen chef holen muss.

danach war ich 25 minuten nicht vor ort, für mich war die sache eigentlich erledigt, ich habe die schuld zugegeben und die daten vom betroffen und meiner arbeit wurden getauscht.

mb100
Gut, das war a weng weng (wie man hier so schön sagt). Du hättest zumindest noch Deine persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, ...) in Richtung Unfallgegner rausrücken müssen - und nicht nur die Daten des Fahrzeughalters.

Aber dennoch bleib ich dabei: fünf Juristen, sechs Meinungen - zwei Richter, zwei vollkommen verschiedene Urteile. Die Juristerei ist alles mögliche - nur ganz bestimmt nicht eindeutig.