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T H E M A     R Ü C K B L I C K
E46-nina
Hauptthema:
Leute habe riesen großes problem war am donerstag mit roten kennzeichen unterwegs und wurde angehalten. Ich habe eine aussage gemacht und ich Idiot habe das auch unterschrieben. Meine frage ist kann ich jetzt die aussage zurücknehmen?? Bitte nur leute antworten wo aus erfahrung sprechen.

Bearbeitet von - LatteBMW am 13.12.2008 12:04:20
speeddemon
Und weswegen wurdest du angehalten, weil du mit roten Nummern unterwegs warst oder wie?
Normalerweise ist unterschrieben immer nen Schuldzugeständnis. Wozu hast du denn ne Aussage gemacht? Bischen mehr info wäre schon gut.

Mfg Speeddemon.
brandyfive
Müßtest es schon genauer erklären !
Was für eine Aussage war das denn ?????
HAst DU die Beamten beleidigt ??
HAst Du angegeben wie lange Du schon mit den roten Kz fährst ???
HAst DU Aussagen gemacht zur gewerblichen oder zur privaten Nutzung ????

Ich denke mal wenn DU hier Antworten erwartest , dann musst DU schon etwas mehr die Hosen runter lassen !

Ach ja , DU wurdest doch sicherlich belehrt , dass Du als beschuldigter keinerlei Aussagen zu machen brauchst !

Wieso tut Ihr Euch eigentlich so schwer mit der Polizei , denen brauchst DU nichts zu sagen , DU sagst einfach , " Ich mache keine Angaben zur Sache " !

Das einzigste was DU einem Polizisten in Deutschland sagen musst , Wahrheitsgetreue Angaben zu Deiner Person ( bzw. musste Du Dich Ausweisen können )
Und schon Vor Ort keine schriftliche Aussage machen !

Angenommen , Er wollte Dir die roten Kz. wegnehmen , dann ist Er dazu in so fern befugt , wenn der Verdacht besteht , das mit den roten Kz. Missbrauch betrieben wurde.
Oder die Kz. in der Fahndung sind ( aus welchen Gründen auch immer ) Steuer oder HAftpflicht nicht bezahlt )



Bearbeitet von - brandyfive am 13.12.2008 12:05:32
E46-nina
Ja der polizist hat gemeint das ich länger unterwegs war als erlaubt das ich halt unnötig rumgefahren bin. Aber ich idiot habe falschen urzeit angegeben.
Und ich glaube die haben etwas von alleine hinzugefügt. Aber ich idiot habe es unterschrieben. Ich habe es nicht gelesen. Aber wirklich ich bin nicht unnötig rumgefahren.
speeddemon
Hast du die Kennzeichen als gewerblicher Händler, oder als Privarperson?
Die roten Kennzeichen sind ja nur zu Probefahrten bei Autohäusern oder Werkstätten zugelassen, soweit ich weiß. Privatpersonen müssen sich zum zwecke von Überführungsfahrten Kurzzeitkennzeichen für max 5Tage besorgen.

Mfg Speeddemon.
brandyfive
Du musst doch im Fahrtenbuch den Grund für die Benutzung reinschreiben !
Da hättest Du ohne weiteres reinschreiben können , " Probefahrt von A nach B über C " Und Probefahrt um 10:00 Uhr begonnen !
Das Uhrzeitende wird erst bei Ende der Fahrt eingeschrieben !

Und somit kann der Dir gar nichts !
Solltest Du mit roten Kz. über mehrere Tage fahren so musst Du für jeden neuen Tag eine neue Zeile ausfüllen , während Du in diesen kleinen roten Fahrzeugschein das Fahrzeug nur einmal eingeben musst !

Was hast Du denn jetzt genau gemacht ?
E46-nina
Die wahren als privatperson. Und ich hatte kein fahrtenbuch. Ist auch nicht pflicht soweit ich weis. Pflicht ist das beim roten fahrzeugschein die fahrgestellnummer drin steht. Eigentlich habe ich nichts gemacht nur das fahrzeug überführt von Punkt A zu Punkt B. Aber der polizist hat gemeint das die fahrt von Punkt A zu Punkt B zu lange gedauert hat. Das ich ünnötig rumgefahren bin.
brandyfive
Ich weiß zwar nicht wie die Zulassungsstelle so drauf ist , wo die roten Kz. gelistet sind , aber die Sachbearbeiterin in Frankfurt ist da sehr genau!

Wenn ich ein neues Fzgscheinbuch brauch , dann kontrolliert Sie immer das alte Buch komplett durch und vergleicht es mit dem Fahrtenbuch , ob alle Daten übereinstimmen.

Einmal waren durch meine Fahrer so viele Einträge unvollständig und die Daten durcheinander , dass die Gute Frau mir gleich zwei A4 Seiten ausgedruckt hat , was für Pflichten ich habe und hat mich verwarnt , sollte noch einmal eine Unstimmigkeit sein , so wird Sie die roten Kz. einziehen !

Seitdem verleih ich die Dinger auch gar nicht mehr , nur wenn ich alles selber ausfülle !

Aber das Fahrtenbuch brauchst Du unbedingt , dass ist ja der Beleg für die Fahrt !
E46-nina
ich bekomme die schilder von meiner schwiegermum die hat einen zulassungsdienst und die hat alles mögliche rote kennzeichen 5tages kennzeichen zollkennzeichen. usw.
speeddemon
Das wird auch der springende Punkt sein, mit zu lange rumgefahren. Da du kein Kurzzeitkennzeichen hattest, und für die roten Nummern kein Fahrtenbuch geführt hast. Waren die roten Nummern vom Händler? Wenn ja, dann füllt der das Fahrtenbuch aus.
Und wie gesagt, wenn du schon ne Aussage unterschrieben hast vor Ort, dann hast du es ja schon schriftlich zugegeben.

Mfg Speeddemon.
speeddemon
Wie Zulassungsdienst?!? Die Stelle, die die Schilder nur prägt, oder was?
Da kann ich mir ja prägen lassen was ich will, aber ob ich die auch nutzen darf ist ne andere Geschichte.

Jetzt sagt nicht, du hast dir einfach rote Nummern prägen lassen und bist damit rumgefahren.
Stefan177
Die roten Nummern dürfen nur für Überführungs- und Probefahrten benutzt werden soweit ich weis. Zusammen mit der Nummer hat man das Fahrtenbuch mitzuführen in dem die Fahrt natürlich *schon vorher* eingetragen wird. Ohne das Ende natürlich, das wird hinterher eingetragen.

Ich denke, Deine Schwiegermutter wird die meisten Probleme kriegen, nicht Du.

Bearbeitet von - Stefan177 am 13.12.2008 12:43:30
Toemyli
Leute,niemals unterwegs irgendwas unterschreiben.
Jetzt kannst du aber echt nur warten was da von denen kommt.
Gruss
brandyfive
Nein seine Schwiegermutter hat eine kleine Firma , die meistens für Privatpersonen oder Autohändler mit Vollmacht , die Autos zulassen tut.

Da manche Fahrzeuge vorgeführt werden müssen , hat Sie somit eine Berechtigung ,
rote Kennzeichen im Sinne Ihrer Selbstständigen Tätigkeit zu besitzen !
Werden in der Regel beim regierungspräsidenten beantragt !

Er hat sich jetzt die roten Nummern von Schwiegermama geschnappt und ist in der Gegend rum gecruist !

Und das ohne Fahrtenbuch ! Wenn Er jetzt noch Glück hat , macht die Polizei eine Anzeige bei der Zulassungsstelle , das der Verdacht besteht , dass mit diesen roten Nummer Missbrauch betrieben wird.

Dann bekommt seine Schwiegermutter erstmal einen Anhörungsbogen oder Sie muss sogar nächste Woche persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen um Stellungsnahme zu nehmen.

Der schlimmste Fall wäre für die Schwiegermutter , Einzug der roten Kz wegen groben Missbrauch !
Da brauch die Zulassungsstelle auch keine weiteren Angaben zu machen.

Ich kriech den jedenfalls immer in den Arsch und mach einen auf freundlich bei denen !
E46-nina
Naja auf jedem fall hat die polizistin heute bei mir angerufen und hatt auch was mit steuerhinterziehung gemeint. Ich habe dan zu ihr gesagt wens mährere infos braucht soll die den hänlder anrufen wo die kennzeichen bestitzen (meine schwiegermum.) Und dann haben die bei angerufen und haben rumgezickt. Aber wie die gemerkt haben das meine schwiegermum sich gut auskennt mit solchen sachen haben die gleich gesagt naja wie schauen am montag bei Ihnen persönlich vorbei und wir besprechen es. Die haben gemerkt das sich meine schwiegermum besser mit den kennzeichen und mit den gesetzen auskennt wie ich.
332i-Machine
Meinem Kumpel wurden vor ca. 2 Wochen beide rote Nr. eingezogen! Und warum? Weil er sie kurz einem Kumpel geliehen hatte, bzw. 1 Paar rote Nr. natürlich... eingezogen wurden ihm beide...
Der andere Kumpel ist mit den roten Nr. über Rot gefahren, wurde von der Polizei angehalten... das ist ja noch OK, aber er hat halt angegeben dass er sich die roten Nr. ausgeliehen hat, der Depp...
brandyfive
Die verstehen mitlerweile kein Spaß mehr damit !

Du musst Dir vorstellen , durch die roten Nummern brauch Dein Auto kein TÜV keine AU , keine Steuer etc.

Wenn meine Fahrer mit den roten Nummern geblitzt worden sind , oder Bekannte den ich die Nummern mal verliehen habe , da habe ich auch immer gleich die Personalien der Personen, der Polizei oder der Behörde sofort mitgeteilt und auch bezeugt das es die Person ist.

Weil, bei Nicht Feststellung des Fahrers trotz Fahrtenbuch , bist DU die auch gleich los.
Deine Schwiegermutter und Du , Ihr solltet Euch eine plausible Erklärung einfallen lassen und an Eure Stelle würde ich die Polizisten auch nicht reizen oder unnötig verärgern!

Da Du schon unterschrieben hast , können die Euch leicht einen Strick drehen.
Ich denke wenn Deine Schwiegermam da Kaffee anbietet und sagt , dass Du Dich damit nicht auskanntest , da DU die Kz . zum allerersten mal hattest , dann werden die das erstemal, es dabei belassen !

Wünsch Euch viel Glück !









E46-nina
Ja so hatt die des auch gemacht habe ich auch denen vor ort gesagt das es mein erstesmal ist das ich mit solchen kz unterwegs bin und ich mich nicht auskenne. Naja aber ich komm mir verarscht vor von den dreks bullen weil der selber was hinzugefügt hat. Woher soll ich wissen das einer wo für recht sorgen MUSS versucht auf unrechte wege mir probleme zu machen.

"gelbe Karte" wegen Beleidigung im Forum siehe Forumsregeln hierzu

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.12.2008 19:18:54
E46-nina
Mein problem ist aber ob ich die aussage zurücknehmen kann??? Durch den anwalt und so.
brandyfive
Schlecht , da Er Dich ja vorher belehrt hat !
Toemyli
Zitat:


Schlecht , da Er Dich ja vorher belehrt hat !

(Zitat von: brandyfive)




Ja eben...
louisdama
Tja, warum ließt man sich wohl nicht durch,was man da unterschreibt, kann solch einen Leichtsinn nicht verstehen.
Eröffnest hier nen Thread, stellt Beleidigungen hierein und weißt nicht mal wirklich was dir vorgeworfen wird, eventuell vorher mal den Kopf anschalten,mM.
Fogg
Deshalb gibt bei uns sogut wie keiner mehr ne Rotenummer raus, die Gefahr damit angehalten zu werden mit anschließenden großen Probleme ist einfach zu hoch!
Ich hatte die Rotenummer von nem Freund mit wie ich mein Auto abgeholt hatte, offiziell war es eine überführungsfahrt für ein von seiner Firma gekauftem Fahrzeug.
Somit war ich rechtlich abgesichert.

Richtig interessant ist es wenn man Samstags Abends oder Sonntags mit Roten Nummern erwischt wird, an diesen Tagen werden bei uns eig. alle Fahrzeuge mit Rotennummern kontrolliert!
Tonio328
Soweit ich weiß, muss der Eigentümer der Roten Nummern bei der Fahrt immer dabei sein. Soll ein neues Gesetz sein. Aber darauf keine Gewähr, hat mir nämlich ein Händler erzählt...
Stefan177
Ich bin auch allein gewesen mit der roten Nummer. Der Händler hatte sich nur ein wenig geziert, die rauszurücken.

@threadersteller
Warte mal ab, was da kommt. Weswegen warst Du eigentlich mit der roten Nummer unterwegs? War's tatsächlich eine Überführungsfahrt, oder nur Leichtsinn? Immerhin bist Du da ja auch ohne Versicherung unterwegs. Zumindest ohne eigene. Wenn man damit Blödsinn macht hört sich der Spass auf.


Bearbeitet von - Stefan177 am 13.12.2008 15:15:33
herr_welker
Zitat:

Mein problem ist aber ob ich die aussage zurücknehmen kann??? Durch den anwalt und so.



Also man kann eine unterschriebene Aussage zurückziehen. Wenn du z.B. nicht zurechnungsfähig warst oder wenn du dazu gezwungen wurdest.

In diesem Fall ist es aber schlecht. Würde mich trotzdem von einem Anwalt beraten lassen.

Zitat:

Leute,niemals unterwegs irgendwas unterschreiben.


Das muss nicht immer ein guter Rat sein.
Bei einem unterschriebenen "Geständniss" kann die Staatsanwalt dazu neigen, das Verfahren einzustellen. (häufig bei kleineren Gesetztesübertretungen, wie z.B. mit offenen Roller erwischt)
speeddemon
Zitat:


Naja aber ich komm mir verarscht vor von den dreks bullen weil der selber was hinzugefügt hat. Woher soll ich wissen das einer wo für recht sorgen MUSS versucht auf unrechte wege mir probleme zu machen.

(Zitat von: E46-nina)




Du willst hier geholfen bekommen, wegen einer Sache die du verbockt hast, Unterschreibst blind irgendwas, und dann werden noch Beleidigungen rausgehauen, ist echt etwas dreist.
Vielleicht macht man sich vorher schlau über manche Dinge, bevor man etwas macht.
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
E36-Freak
ich gehe davon aus, das Du eine Ordnungswidrigkeitenanzeige verpasst bekommen hast...ansonsten gibt es nämlich vor Ort nix zu unterschreiben.

Ausserdem muss eine "Unterschrift" nicht zwangsläufig ein Schuldanerkenntnis bedeuten, sondern vielleicht auch nur das Du belehrt worden bist und ob Du Dich schriftlich äußern möchtest.

Hintergrund: Der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle schickt Dir keinen Anhörungsbogen, sondern gleich einen Bescheid...