Zitat:
Offenbar hat es aber gereicht, das ganze zur Verhandlung zuzulassen.
Jeder Sche*ß geht vors Gericht, wenn du nur Widerspruch einlegst.
Wenn das Fehlverhalten nunmal tatsächlich bestand, gibt es keinen Grund für die Behörde nur wegen eines Widerspruches das Verfahren einzustellen... also muss das Gericht entscheiden.
Ich musste mal dienstlich zu Gericht, weil eine junge Frau wegen eines Verkehrsunfalls und der anschließenden Owi ( 35€ ) ... "Verursachen eines Sachschadens beim Vorbeifahren" Widerspruch eingelegt hat.
Wie willst du da die Erfüllung des Tatbestandes leugnen... Sachschaden war nunmal entstanden. Wieso soll man da zu Gericht gehen? Die Leute tuns trotzdem
BTT:
Wenn du nicht eindeutig zu erkennen bist, kommst du was das zahlen angeht viell. aus der Sache raus aber viell. werden dir dann Auflagen aufgebrummt, von wegen Fahrtenbuch ect. Du solltest ja eigentlich wissen, wem du dein Auto leihst, wenn du nicht geknippst wurdest