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OnlyOne
Hauptthema:
Hallo hab da mal ne kleine Frage.

Ich hab zurzeit wunschkennzeichen... will aber jetzt auf der zulssungsstelle mir neue kennzeichen besorgen ( wie gesagt keine ummeldung ect.) einfach nur neue kennzeichen... ob wunsch oder standart is egal!

Ist das möglich ( das es wieder gebühr kostet is klar )??
angry81
was ist deine frage? ob du die behalten kannst die ziffern und zahlen kombi? ja klar
OnlyOne
Danke für die antwort

ne ne

ich will en anderes Kennzeichen (andere kombination)

geht das ohne angabe von gründen (wegen verwaltungsaufwand)?
mb100
Einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen. Kann sein, dass es die eine Zulassungsstelle anstandslos macht (weil z.B. nur alle Schaltjahre mal einer reinschneit, um ein Auto anzumelden), kann sein, dass sich ne andere querstellt (weil z.B. jeden Tag mehr los is als in den Kaufhäusern am Heiligen Morgen). Gut möglich auch, dass es die Länder unterschiedlich regeln. Weiß ich spontan nicht, hab aber auch nicht die Zeit, um nachzugucken...
angry81
geht bestimmt wäre mir bloß zuviel aufwand. du bekommst nen neuen briefeintrag neuen fahrzeugschein etc. hät ich keinen bock drauf
mikV8
Ja geht!

Das Ganze nennt sich "Umkennzeichnung" und wurde meist gemacht, wenn man sein Auto verkaufte, aber sein altes Kennzeichen behalten wollte.
Jetzt kann man das aber direkt beim Abmelden angeben, ob man das Kennzeichen behalten will.

Kosten waren bei mir damals nur für die Umkennzeichnung 11,-EUR glaub ich, da ich mir ja nicht erst neue Nummernschilder hab machen lassen, sondern dann gleich abgemeldet hab.

Gruß Mirko
OnlyOne
Danke für die Antwort :D
plop
hat ein bekannter von mir auch gemacht...

fährt n rx 7 und genau das kennzeichen war jahrelang von nem gammligen golf2 belegt..als es frei wurde hat er umzeichnen lassen...kosten dürften variieren in den verschiedenen zulassungsbezirken
MartinSHL
Zitat:


Ja geht!

Das Ganze nennt sich "Umkennzeichnung" und wurde meist gemacht, wenn man sein Auto verkaufte, aber sein altes Kennzeichen behalten wollte.
Jetzt kann man das aber direkt beim Abmelden angeben, ob man das Kennzeichen behalten will.

Kosten waren bei mir damals nur für die Umkennzeichnung 11,-EUR glaub ich, da ich mir ja nicht erst neue Nummernschilder hab machen lassen, sondern dann gleich abgemeldet hab.

Gruß Mirko

(Zitat von: mikV8)





Thema verfehlt, 6 setzen! *gg*
diese antwort hat nicht das geringste mit der fragestellung zu tun, sondern beschreibt genau den umgekehrten fall... ;-))


ansonsten: ja, umkennzeichnung ist ohne probleme möglich!
mikV8
Was bist du den für ein Idiot?!!!

Für was man das "Umkennzeichnen" letztendlich nutzt ist hier doch völlig egal.
Die Aussage war, dass es möglich ist, nur dass ICH mir nicht hinterher die neuen Kennzeichen hab machen lassen, was "OnlyOne" natürlich machen wird.
Nämlich die, welche er jetzt haben will.
Man kann eben gewisse Verfahrensweisen für verschiedene Dinge nutzen, aber ich will das jetzt nicht weiter vertiefen, denn mir scheint das wird dir zu hoch.
OnlyOne
Also ich war heute da...

UND ZITAT DER "FREUNDLICHEN" DAME:

Geht nicht!!! Da könnte ja jeder kommen und sein auto Umkennzeichnen lassen wenn er ein neues nummernschild haben will... bla bla bla

ich hab protestiert und gesagt das ich im internet gelesen hab das es auf wunsch geht.. und sie meinte : ne des geht nur bei diebstahl und bla bla bla

Ich hassssssssssssse DIESE VERDAMMTE FAULHEIT (DA WAR KEIN MENSCH IN DEM --ediert-- LADEN)

Naja wieder draus gelernt... nur idioten die da arbeiten

bitte überdenke deine wortwahl. angry

Bearbeitet von - angry-playboy am 19.11.2008 17:28:41
VB_Compact
Wenns dir so wichtig ist, klau dir doch einfach deine eignen Nummern :D
Sie hat ja gesagt bei Diebstahl.
mikV8
Hmm... mal wieder eine Dame vom Amt ohne Lust zu arbeiten...
Manche begreifens einfach nie.

Du kannst jetzt entweder mit ihrem Chef reden bzw. gehst den umständlichen Weg indem du dein Auto abmeldest und mit neuem Wunschkennzeichen wieder anmeldest, was natürlich teurer wird.
Genau um diesen Mechanismus zu umgehen, wurde ja das Umkennzeichnen gemacht.

Gruß Mirko
OnlyOne
Hehe...

fällt garnicht auf wenn ich morgen aufeinmal vor ihr stehe und sie mit großenUagen anschaue und sage( so ein zufall gestern wurden mir meine nummernschilder geklaut (bzw. ich hab eins verloren)

ne spaß beiseite: die wollen bei diebstahl dann ne eidesstattliche versicherung haben... ( und die kostet auch nochmal oO)

ach des geht mir alles auf den keks :(
OnlyOne
@mikV8

ja könnte ich auch machen...aber naja! es is echt zum todlachen was die mitarbeiter in der zulassungstelle leisten!!
mb100
Tja, ..., wie ich vermutet hab
OnlyOne
kennt jemand die gesetzeslage?
mb100
Ich vermute wie gesagt zum einen, dass es ohnehin landesrechtlich geregelt ist, also dass die Regelung hierzu in Bayern ganz anders aussehen könnte als beispielsweise im Saarland. Dies allerdings ohne jetzt nachzugucken.
Egal ob jetzt Bundes- oder Landeskompetenz: ich vermute weiter, dass es im Ermessen der Behörde steht, ob sie dem zustimmt oder nicht. Das würde bedeuten, dass Du keinen Anspruch darauf hast, dass die Behörde handelt, Dir also ein neues Kennzeichen geben muss, wenn Du "nur" eines willst (im Gegensatz zu "eines brauchst").

Darf ich fragen, warum Du ein neues willst? Hast Du festgestellt, dass die Kombination irgendwie versaut ist (bei mir im LKr häufig der Fall - hier fahren viele mit "CO-CK" rum...)? Hast Du Dich von Deiner Freundin getrennt und ihre Anfangsbuchstaben ergeben Deine Mittelkombination?
Will sagen: Du kannst es ja nochmal bei einer anderen probieren (oder is die gute Frau allein) - und ein bisschen auf die Tränendrüse drücken. So a la "Du könntest es nicht mehr ertragen, mit der Kombination rumzufahren und würdest mehr oder weniger alles dafür geben, eine neue Kombination zu erhalten..."
OnlyOne
hahaha

genau das hatte ich mir heut morgen auch überlegt... ich geh rein und sag das B stand für Bettina und sie ist vor ner woche ihren verltzungen erlegen und ich kann des psychisch nicht mehr ertragen mit der kombination rumzufahren... xD

ne die ist nicht alleine... aber die is zu nem kollegen gegangen weil ich sie so generft hab... und der meinte auch das das nicht geht...

Ach und zu meinem jezigen Kennzeichen.. das find ich eigentlich prima

aber ich brauch hal en anderes hat was mit meiner KFZ versicherung zu tun

Bearbeitet von - OnlyOne am 19.11.2008 18:14:09
MartinSHL
Zitat:


Was bist du den für ein Idiot?!!!
(Zitat von: mikV8)




Sehr freundliche Wortwahl!
Du hast dennoch völlig am thema vorbei geantwortet, denn das sind 2 völlig unterschiedliche prozesse!

Du hast davon gesprochen, das alte Kennzeichen bei zulassung eines neuen wagens zu behalten.
der TE will aber das auto behalten jedoch neue kennzeichen haben.
in deinem fall gibt es keine gebühren für neue schilder, beim TE jedoch schon.

in deinem falle ist eine neuanmeldung mit (wieder-)zulassung, beim TE eine Umkennzeichnung.
bmw-mw
Natürlich geht das! Das ganze ist ein Verwaltungsakt und man muss eben die Verwaltungsgebühren dafür bezahlen. Resultat ist, dass man neue Kennzeichen, nen neuen Eintrag im Fahrzeugbrief und einen neuen Fahrzeugschein erhält.

Ansonsten sagst du, du willst dein Fahrzeug abmelden. 2 Minuten später gehst du wieder hin und sagst, du hast es dir anders überlegt und willst es wieder zulassen. Dann kostet es eben 5,60 € mehr für die Abmeldung...

Sollte man sich in der Zulassungsstelle quer stellen, würde ich mir den Amtsleiter kommen lassen. Ätzend, nur weil man in einer Behörde arbeitet, muss man ja nicht bis zum umkippen faul werden. Hoffentlich werde ich nie so!

Ups, hab gerade erst gesehen, dass der Vorschlag mit dem Abmelden bereits kam.

Bearbeitet von - bmw-mw am 19.11.2008 19:04:05
mikV8
Zitat:

Sehr freundliche Wortwahl!


Ich sag nur: "Wie es in den Wald hinein ruft..."

Zitat:

Du hast dennoch völlig am thema vorbei geantwortet, denn das sind 2 völlig unterschiedliche prozesse!

Du hast davon gesprochen, das alte Kennzeichen bei zulassung eines neuen wagens zu behalten.
der TE will aber das auto behalten jedoch neue kennzeichen haben.
in deinem fall gibt es keine gebühren für neue schilder, beim TE jedoch schon.

in deinem falle ist eine neuanmeldung mit (wieder-)zulassung, beim TE eine Umkennzeichnung.


Und genau da liegt das Problem. Du hast null begriffen um was es ging, aber erstmal (völlig daneben) kritisieren.
Es sind eben nicht zwei unterschiedliche Prozesse!!!
Eagl ob man nun an einem Fahrzeug das Kennzeichen wechseln will oder sein derzeitiges Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug weiter verwenden will.
Es ist genau EIN Prozess notwendig. Nämlich die Umkennzeichnung.
Im ersten Fall geht es nur mit einem neuen Kennzeichen für das gleiche Fahrzeug weiter und im zweiten Fall holt man sich das neue Kennzeichen für das alte Fahrzeug gar nicht erst, sondern meldet im gleichen Zug ab.
Man bekommt dann noch eine Steuerabrechnung mit 0,-EUR für das neue Kennzeichen und das wars dann.
Die Umkennzeichnung war "früher" deshalb notwendig, weil ein Kennzeichen ein halbes Jahr für das Fahrzeug reserviert blieb, an welchem es abgemeldet wurde.
Oder anders herum ausgedrückt. Wer ein Fahrzeug im eigenen Landkreis kaufte, hatte ein halbes Jahr lang ein Anrecht auf das zuletzt im Fahrzeugschein eingetragene Kennzeichen. Ausweg -> Die Umkennzeichnung vor dem Abmelden!!!
Wie bereits erwähnt ist das jetzt nicht mehr so, da man beim Abmelden angeben kann, ob man das Kennzeichen für sich reservieren möchte.
Eventuell ist das auch der Grund, dass man sich jetzt so schwer tut im Amt.
MartinSHL
Zitat:


Zitat:

Sehr freundliche Wortwahl!


Ich sag nur: "Wie es in den Wald hinein ruft..."
(Zitat von: mikV8)




Ich kann mich nicht erinnern, dich als Idioten bezeichnet noch sonstwie beleidigt zu haben...
mikV8
Zitat:

Thema verfehlt, 6 setzen!


Ich brauche keinen Oberlehrer. Ich weis schon von was ich rede!

Ich versuche mit meinen Posts den anderen zu helfen und reagiere zuweilen
sehr allergisch auf derart unangebrachte und den Ton verfehlende Kritik.
Man kann vieles auch anders ausdrücken. ;-)

Bearbeitet von - mikV8 am 20.11.2008 12:30:04