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Boy
Hauptthema:
Hi Freunde!
Bin letztens in eine Verkehrskontrolle geraten und war auch alles cool, aber als ich dann wieder wegfahren wollte, ist den Beamten aufgefallen, dass mein Nummernschild vorne in der Windschutzscheibe klemmte und halt nicht vorne dran.
Daraufhin wurde der Polizist ziemlich unhöflich und hat völlig zusammenhangslos geredet, auf meine Fragen mit irgendner Shice geantwortet.
Naja, Mängelkarte bekommen und weitergefahren.
Gestern bekomm ich 'n Brief: "Bußgeld in Höhe von 63,50€ und 1 Punkt"...
Kann das sein? Wegen so 'ner Lapalie???
Grüße

Bearbeitet von - Boy am 15.11.2008 18:39:00
Morgan1981
Was hat das Schild denn hinter der Scheibe zu suchen?
Boy
Nichts.
Aber das ist doch keinen Punkt wert? Bzw eine so hohe Geldstrafe?
Ich bitte Dich... ;)

Bearbeitet von - Boy am 15.11.2008 18:54:44
B4C4RDI
das steht doch nicht zur debatte. vll hat er ne gfk-schürze wo er schlecht nen halter anbringen kann.


so genau weiß ich das auch nicht in wikipedia steht da was drin. daraus ist es aber auch nicht genau ersichtlich. kannst ja mal unverbindlich bei der polizei anrufen was passieren kann wenn das kennzeichen nur hinter der scheibe klemmt. rote nummernschilder sind ja auch meistens an der scheibe befestigt damit man sie schnell entfernen kann.

hier der ausschnitt:

Kennzeichenschilder sind fest mit dem Fahrzeug zu verbinden und müssen meistens am Heck und an der Front eines Kraftfahrzeuges angebracht werden.
Airborne
Zitat:


das steht doch nicht zur debatte. vll hat er ne gfk-schürze wo er schlecht nen halter anbringen kann.



(Zitat von: B4C4RDI)




So ähnlich hatte das ein Kumpel von mir weil er Stoßstange von seinem Nissan 200SX etwas umgeschnitten hat, damit der Ladeluftkühler besser angeströmt wird!
Kennzeichen lag auch hinter der Windschutzscheibe.
Das Auto hatte vor seiner Haustür gestanden, morgens hatte er nen Zettel von der Polizei unterm Wischer dass er unverzüglich das Kennzeichen richtig anbringen muss und dann auf der Wache damit vorstellig werden soll!

MfG
Morgan1981
Zitat:


das steht doch nicht zur debatte. vll hat er ne gfk-schürze wo er schlecht nen halter anbringen kann.


so genau weiß ich das auch nicht in wikipedia steht da was drin. daraus ist es aber auch nicht genau ersichtlich. kannst ja mal unverbindlich bei der polizei anrufen was passieren kann wenn das kennzeichen nur hinter der scheibe klemmt. rote nummernschilder sind ja auch meistens an der scheibe befestigt damit man sie schnell entfernen kann.

hier der ausschnitt:

Kennzeichenschilder sind fest mit dem Fahrzeug zu verbinden und müssen meistens am Heck und an der Front eines Kraftfahrzeuges angebracht werden.

(Zitat von: B4C4RDI)




Unabhängig davon, ob schlecht an GFK zu befestigen oder nicht. Dies ist das Problem der jeweiligen Person. Und ehrlich gesagt kann man nur weil es vielleicht nicht so hübsch aussieht, keine Rücksicht drauf nehmen.

Geh zur Polizei und frag doch mal nach.
Ansonsten schau mal im Bußgeldkatalog nach.
Old Men
Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe wird als Kennzeichenmißbrauch bestraft. Das Bußgeld ist schon ok. Genauso auch der dafür fällige Punkt. Hier hast du leider Pech gehabt.
ThaFreak
Zitat:


Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe wird als Kennzeichenmißbrauch bestraft. Das Bußgeld ist schon ok. Genauso auch der dafür fällige Punkt. Hier hast du leider Pech gehabt.

(Zitat von: Old Men)




Ist vollkommen korrekt!
Boy
Schlim daran finde ich eigentlich nur die Willkürlichkeit der Beamten.
Der eine scheisst einfach drauf und sagt fahr weiter und ein zweiter macht aus ner Mücke nen Elefanten.
Naja, hab ich anscheinend Pech gehabt.
Der nächste bekommt was von mir zu hören, wenn er wieder so unfreundlich und eklig zu mir ist.
Nur weil er Polizist ist oder was?!
Danke für eure Antworten.
B4C4RDI
gibts auch ne auflage für rote kennzeichen? da ich sie immer mit saugnäpfen an der windschutzscheibe befestigt habe?
ryLIX
Also wenn man es nun genau nimmt kommt folgender Tatbestand in Frage:
Zuwiderhandlung gegen §24 StVG, c) Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Tatbestand Nr.
179b Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist (50€ 1Pnkt)

Denn das vernachlässigen der Sorgfaltspflicht wegen dem gut lesbarem Kennzeichen sind nur 5€
Das wäre dann:
Zuwiderhandlung gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
107.3 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das vorgeschriebene Kennzeichen stets gut lesbar war.

Was wirft man dir denn genau vor @Boy?
Der Paragraph und die Tatbestandsnummer müssen auf dem Mängelschein bzw Bescheid vermerkt sein.
Wenn nicht gleich Wiederspruch einlegen da nicht ersichtlich ist was dir vorgeworfen wird.
XT-Fabi
Zitat:


Der nächste bekommt was von mir zu hören, wenn er wieder so unfreundlich und eklig zu mir ist.
(Zitat von: Boy)



Das ist eine prima Idee!!!
Kontrollier aber vorher nch Deinen Verbandskasten...
Gruß, Fabi
Fogg
Ich hatte mal das selbe "Problem".

Aber egal wie man es dreht und wendet um den Punkt und das Bußgeld kommt man nicht drum herum! Ne Chance das ganze zu kippen wirst du nur haben wenn ein Formfehler vorliegt!

Ich hab damals den Punkt genommen, danke gesagt und gut war!
(Ich hatte das Nummernschild hinter der Scheibe wo ich mein Fahrzeug mit "Roternummer" überführt hatte, da war eine befestigung an der orig. Stelle nicht mölich, aber mit ein wenig Arbeithätte man es ohne Probleme z.B. an der Haube festmachen können!)

Ich kenne übrigens keine Rotennummern mehr die in die Scheiben gepappt werden, entweder ordnungsgemäß an den orig. Stellen oder mit nem Gummiüberzogenen Drahtseil unter Haube und Kofferaumdeckel geklemmt!
Warum wohl!?
Stefan177
Nummernschild gehört vorne oder hinten dran. Hinter der Windschutzscheibe, am Beifahrersitz und im Kofferraum zählt nicht. ^^
Fogg
Es muss vorne und hinten (wirklich ganz vorne und auch ganz hinten!) angebracht sein!
vorne min 200mm und hinten min 300mm über dem Boden angebracht, hinten beleuchtet, vorne bis zu 30grad schräg (also wenn nicht mittig angebracht), hinten max 1200mm überm Boden angebracht sein!

Hinter der Scheibe zählt nicht, genauso im Kofferraum oder sonst wo!

Mich haben se mal ohne vorderes Nummernschild angehalten, einmal auffer deutschen AB und dann an der Luxemburger Grenze. Beides an einem Tag aber ich hatte ne ganz gute ausrede! Mein Nummernschild lag ordentlichst zerknittert, mit Resten von nem Fuchs überzogen und mit Reifenspuren drauf im Kofferraum! Ist mir auf dem Nachhauseweg passiert, da konnte ich nichts mehr machen ausser das Teil in den Kofferraum packen!
Weder die Polizei in D-Land noch die meist sehr unkomischen Luxemburger (nur die von der Rennleitung, der Rest ist genau das Gegenteil) haben was gesagt!
Batman1978
ich glaub das ist Willkür!!
Ich bin angehalten worden mit meinem e30,so halt.
Meine Stosstangen waren damals beim Lackierer
und meine Schilder waren auch hinter der Scheibe.
nach 5min fragte mich der eine wo meine Stoßis sind,
ich- beim Lackierer. der dann, ok ist in Ordnung!!
Nachste Woche bitte wieder die Schilder drann schrauben!
Keine Strafe,keine Punkte
tobibeck80
Zitat:


Zitat:


Der nächste bekommt was von mir zu hören, wenn er wieder so unfreundlich und eklig zu mir ist.
(Zitat von: Boy)



Das ist eine prima Idee!!!
Kontrollier aber vorher nch Deinen Verbandskasten...
Gruß, Fabi

(Zitat von: XT-Fabi)





jupp kann ich nur empfehlen.

Bei mir haben sie versucht was zu finden, sogar die orignal Felgen + Reifen haben sie beanstandet.

Dann fragten die nach dem Verbandkasten :-/

wollte gerade einen Tag vorher einen kaufen, und habs dann gelassen.
Marco535
Willkür ist vielleicht das falsche wort. erlaubt isses nun mal nicht. finde es aber auch etwas daneben, dass der eine sagt o.k., der andere nen affen draus macht.

hatte auch schon den fall, dass ich mein nummernschild vorne drin liegen hatte. gab nen hinweis von der rennleitung und gut wars. noch nicht mal ne mängelkarte und freundlich war der damals an sich auch. sind halt nicht alle polizisten gleich. aber leider nimmt der Anteil der deppen auch da zu.