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EyYolcu
Hauptthema:
hi
wenn mir einer die scheiben kaputt schlägt, vor allem die hinteren und ich sie durch die Teilkasko ersetzen lasse, übernehmen die auch die kosten für die tönungsfolien und das anbringen?
danke im voraus

Bearbeitet von - Pug am 17.11.2008 10:51:07
Peja_320i
nein!
und wenn du vor hast, die versicherung zu vescheissern, biste die schneller wieder los, als du gucken kannst!

hatten hier schon mal so einen thread, da woltle einer seine scheiben tönen lassen, und das kam raus,und die versicherung hat ihmgekündigt!!!

EDIT: Es sei denn, deine scheiben waren schon getönt, als sie zerschlagen wurden!!

Bearbeitet von - Peja_320i am 14.11.2008 22:21:08
EyYolcu
meine sind getönt, was ist aber nun wenn sie kaputt gehen???
Bardock
Hallo EyYolcu,

ja, aber nur wenn es Folien sind die gewisse Sicherheitsaspekte erfüllen wie z.B. Splitterschutz, ähnlich wie bei Verbundglasscheiben der Windschutzscheibe.

Und dann kommt es noch drauf an wie man es rethorisch rüberbringt gegenüber der/dem Sachbearbeiter/-in bei der Versicherung, weil es deshalb oft Missverständnisse gibt.

Kommunikation ist eben alles.



Gruß Bardock
BMW-VV900
Also, wenn du schon vor Eintreten des Schadens getönte Scheiben hattest und dazu eine Rechnung des Einbaus der Folie, dann muss auch die Versicherung für diese Arbeit aufkommen.
Wenn du dir andere Felgen raufmachst und dein Auto wurde gestohlen, werden diese ja schließlich auch erstattet!Mfg.
EyYolcu
habe keine rechnung weil ich das auto so gekauft habe.
Superstrose
Zitat:


meine sind getönt, was ist aber nun wenn sie kaputt gehen???

(Zitat von: EyYolcu)




Also sind sie noch gar nicht kaputt?
angry81
Zitat:





Also sind sie noch gar nicht kaputt?

(Zitat von: Superstrose)




bleibt doch bitte mal bei der grundfrage!
plop
übrigens...wenn die versicherung einem kündigt...dann versuch mal ne neue versicherung zu finden..

und ohne versicherung keine zulassung..

nur mal nebenbei..
copy
er hat ein fahrzeug gekauft was getönze scheiben hat. jetzt will er lediglich wissen ob bei glasbruch (heckscheibe oder seitenscheiben) nur die scheibe+einbau ersetzt wird, oder auch die kosten des neu tönens! MEHR NICHT!

er will also kein versicherung bescheissen o.ä. sondern nur im vorfeld wissen was die TK reguliert.


zum thema: Ja die TK übernimmt auch das neu-tönen. wie "Bardock" schon schrieb..."komminikation ist alles"! einen beleg brauchst du nicht zwingend, da die autoglasbude beim ausfüllen der schadensanzeige für die versicherung, einen vermerk machen muss/soll das die scheibe getönt war.

Bearbeitet von - copy am 17.11.2008 10:04:28
herr_welker
Hm. Aber hier gehts ja um Tönungsfolie.
Und Versichert sind "Glasbruchschäden".

Wenn das GLAS jetzt getönt wäre, würde ich euch zustimmen.
Aber lediglich die Folie?

Zitat:

Wenn du dir andere Felgen raufmachst und dein Auto wurde gestohlen, werden diese ja schließlich auch erstattet!Mfg.


Das wäre aber Diebstahl. Also eine andere Schadensart.
copy
jau da hast du schon recht! bei meinem golf gabs damals aber keine probleme mit der folie als ich einen riss in der heckscheibe hatte. wie gesagt, vom glaser wurde damals ein vermerk für die vericherung gemacht und dieser hat mir dann die scheibe auch gleich wieder getönt...........

könnte aber sein, dass dies sogar von versicherung zu versicherung unterschiedlich gehandhabt wird bzw. es bei einigen im versicherungsumfang nicht enthalten ist!
Old Men
Die Folie bezahlt die Versicherung. Wenn jetzt hier behauptet wird, es ist kein Glas, ein Rücklicht ist auch kein Glas und wird ersetzt.Alles was in Verbindundg mit der Scheibe steht, wird bezahlt.