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Aluhelm
Hauptthema:
Ich parke vorwärts auf einer 4 spurigen straße aus einer parklücke aus. bin schon ein bisschen am fahren, stehe aber noch ganz leicht quer( aber durchgehend auf meinem fahrstreifen).... dann wechselt plötzlich ein andere fahrer seine fahrspur auf meine und streift meinen vorderen kotflügel?er fährt ungefähr 50 und ich fahre halt noch so 15-20 kmh! Wer hat da denn jetzt nun schuld? könnt ihr mir helfen?
Doedelhai159
wenn er kurz vorher auf deine spur wechselt, ist er schuld. das problem wird nur es beweisen zu können.
hast du denn zeugen?

wenn der fahrer behauptet er war die ganze zeit auf der spur, und kann dann noch einpaar zeugen vorbringem, wärst du schuld
Aluhelm
ich habe leider keine zeugen, aber wenn er auf meiner spur gewesen wäre, wäre er mir ja hinten reingefahren und hätte mich nicht am vorderen kotflügel gestriffen....
pauleberger
was sagen denn die cops
Aluhelm
die waren nicht da, weil die person gerade auf dem weg ins krankenhaus war mit einem beifahrer...
Bombi2805
Waren die Jungs mit dem grün-weißen SaftyCar da? Oder habt ihr die nicht geholt?
Ohne Zeugen wird es bestimmt noch anstrengend werden.
Bruderchorge
Wenn du garantiert auf deiner Spur warst und vor und hinter dir Autos parken, wie soll dann einer rüberziehen können und NUR dein Auto treffen ?

Dann must du ja schon ein wenig draußen gestanden haben oder warst noch am Fahren, dann seid ihr euch gegenseitig reingefahren oder sowas ?

Gruß Daniel
Doedelhai159
Zitat:


ich habe leider keine zeugen, aber wenn er auf meiner spur gewesen wäre, wäre er mir ja hinten reingefahren und hätte mich nicht am vorderen kotflügel gestriffen....

(Zitat von: Aluhelm)




na wenn er so drauf ist und behauptet das er da die ganze zeit gefahren ist und in dem moment wo er vorbeikam bist du eben rausgefahren. so was willst du denn dann sagen? aussage gegen aussage.

wegen des beifahrers brauchst du dir keine gedanken machen. das ist kein unabhängiger zeuge und zählt damit nicht.
UralAbi
Zitat:

wegen des beifahrers brauchst du dir keine gedanken machen. das ist kein unabhängiger zeuge und zählt damit nicht.



ach ist das wirklich so? hatte was ähnliches,parke aus und einer fährt MIR rein,ich hab recht aber er hat nen zeugen und beide versuchen was anderes zu behaupten,zählt dieser zeuge dann nicht nur weil er beifahrer ist??
Doedelhai159
ne, wie gesagt.
erstens ist die wahrscheinlichkeit das der beifahrer mehr mitbekommt als der fahrer nicht besonders hoch, zweitens ist es ja klar das jemand der dein kumpel oder zur familie ist nicht objektiv aussagt.

bei sowas zählen passanten, oder andere autofahrer.
Aluhelm
Zitat:


Wenn du garantiert auf deiner Spur warst und vor und hinter dir Autos parken, wie soll dann einer rüberziehen können und NUR dein Auto treffen ?

Dann must du ja schon ein wenig draußen gestanden haben oder warst noch am Fahren, dann seid ihr euch gegenseitig reingefahren oder sowas ?

Gruß Daniel

(Zitat von: Bruderchorge)




also nochmal: die fahrbahn hat 4 spuren und ich parke auf einer 5. dem parkstreifen, der in fahrtrichtung steht. sie ist auf dem dritten und ich parke aus auf den vierten und kurz danach wechselt sie auf den 4. und rammt meinen kotflügel....
pauleberger
waren die aufm weg in krankenhaus um jemanden zu besuchen und jemanden einzuliefern?

ohne cops wirds echt nen problem

Bearbeitet von - pauleberger am 12.11.2008 18:47:24
E36-Freak
Wird auch mit Cops ein Problem

ich hätte den Unfall als "rechtlich unklar" aufgenommen

Beide Fahrzeuge sind offenbar im Fahrzustand gewesen (auch der Wagen der ausgeparkt hat), da ist es dann auch für die Polizei unmöglich festzustellen, wer schlußendlich die Ursache gesetzt hat....

Sowohl derjenige der ausparkt, als auch derjenige der den Fahrstreifen wechselt, haben besondere Sorgfaltspflichten
BMW1989
Also...hättest halt alleine gewartet und die cops gerufen und halt alles geschildert! Dann wäre der wenigstens aufgenommen, gerade weil er aufn weg ins Krankenhaus war könnte man meinen bisschen hektisch und schneller wie erlaubt! Ansonsten geh zum Anwalt und dann soll der dich mal beraten!
Lord Cyber
Zitat:


ne, wie gesagt.
erstens ist die wahrscheinlichkeit das der beifahrer mehr mitbekommt als der fahrer nicht besonders hoch, zweitens ist es ja klar das jemand der dein kumpel oder zur familie ist nicht objektiv aussagt.

bei sowas zählen passanten, oder andere autofahrer.

(Zitat von: Doedelhai159)




Schlicht und ergreifend falsch. Natürlich ist auch der Beifahrer ein Zeuge, der vor Gericht gehört wird.
Doedelhai159
Zitat:


Zitat:


ne, wie gesagt.
erstens ist die wahrscheinlichkeit das der beifahrer mehr mitbekommt als der fahrer nicht besonders hoch, zweitens ist es ja klar das jemand der dein kumpel oder zur familie ist nicht objektiv aussagt.

bei sowas zählen passanten, oder andere autofahrer.

(Zitat von: Doedelhai159)




Schlicht und ergreifend falsch. Natürlich ist auch der Beifahrer ein Zeuge, der vor Gericht gehört wird.

(Zitat von: Lord Cyber)




ja wenn der richter den zeugen sehen will, dann wird der auch gehört. wenn dazu aber ein unabhängiger zeuge kommt, der das gegenteil von der beifahrer aussage erzählt, kann der beifahrer seine aussage sonstwohin stecken.

da kannst du ein bus voller beifahrer haben.

und damit ist das nicht schlicht und ergreifend falsch.

Bearbeitet von - Doedelhai159 am 12.11.2008 22:35:21
Aluhelm
auch wenn der beifahrer an die 90 ist und aufm weg ins krankenhaus ist?
Tunc
naja da du aus der parklücke wolltest, müsstest du ja normal auf der fliessenden verkehr achten...also könnte man auch annehmen, das er am spurwechsel war und du einfach rausgefahren bist,

und n beifahrer ist natürlich ein zeuge!
wenn andere passanten da sind,w erden auch die befragt..aber sowas hab ich ja noch nie gehört...es stimmt zwar, das einem unabhängigem zeugen (der zb aus nem bus das gesehen hat) mehr glaubt, aber im zweifelsfall ist der beifahrer in zeuge! und der kann vor gericht auch nicht angezweifelt werden...besser ein zeuge(denkt das gericht) als gar kein zeuge..frag mal dein anwalt...zeuge ist zeuge....
Doedelhai159
Zitat:

...zeuge ist zeuge....



ansichtsache. kumpel von mir hatte auch 2 kumpels dabei gehabt (zu fuß, auf dem weg zum auto) gericht interessiert das nich sonderlich.

der werte herr richter geht davon aus, das sie die gesehene situation nicht objektiv einschätzen bzw wiedergeben, absprache blabla.
lange reder kurzer sin: "anhörung wäre zeitverschwendung"

ach ja, einer der beiden zeugen bin ich.
Bloody Angel
Hatte damals ne ähnliche Situation und da du in den Fließendenverkehr eingreifst beim Ausparken wirst du schuldig gesprochen....
mb100
Ich tippe auf im Endeffekt geteilte Schuld. Einmal wegen Unachtsamkeit beim Ausparken, einmal wegen Unachtsamkeit beim Spurwechsel.

Ab zum Anwalt!
Aluhelm
wie teuer ist denn so ein anwalt?
Doedelhai159
frag dochmal bei einem der auf verkehrsrecht spezialisiert ist nacht.
bei mir ging das bisher immer auf die rechtschutz.