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PIMP-MY-3ER
Hauptthema:
Hi Leute.

Habe bei mir einen Hamann-Motorsportansatz an der Frontstoßstange, 18 Zoll RH Felgen eine Tieferlegung und ein Sportlenkrad. Diese Sachen sind alle in zusammenhang abgenommen.

Jetzt will ich das alles so behalten aber die Stoßstange mit dem Ansatz durch eine orginale vom M-Paket ersetzen.

Würdet ihr dann alles nochmal neu abnehmen lassen oder einfach so rumfahren,nach dem Motto is ja nur ein Orginalteil dazugekommen.

Bin mal über eure Meinung gespannt....
Tommyrot
also rein theoretisch können sie dir zwecks versicherung oder straßenzulassung nichts.
aber ich denk mal dass sie dich trotzdem auffordern werden/können des berichtigen zu lassen.
coupe_e36
da musst du garnichts machen...
wenn du winterreifen montierst lässte auch nicht deine felgen austragen,oder?^^
daniel.krueger
Werden eingetragene Änderungen rückgängig gemacht, müssen sie auch wieder ausgetragen werden.
Der Vergleich mit den Winterreifen (bzw. unterschiedlichen Rädern allgemein) wird in diesem Zusammenhang oft gebracht, ist aber totaler Quatsch. Bei den Rädern sind mehrere mögliche Größen in den Papieren einegtragen bzw. in der Betriebserlaubnis enthalten, bei der Stoßstange ist dies aber nicht der Fall, es sei denn, die Eintragung lautet etwa "wahlweise mit Serienstoßstange oder Stoßstange Typ XYZ"
coupe_e36
aja so ist doch im prinzip auch...die können dich doch nit zwingen ne zubehör stoßi draufzulassen nur weil du se eingetragen hast,deswegen ist deine serienschürze immernoch zulässig.
kann ja außerdem sein das er se vll ma wieder wechseln will.

also wenn überhaupt würde ich es bei der nächsten hu austragen lassen.extra deswegen zum tüv oder zulassungsstelle würd ich nicht gehn
daniel.krueger
Zitat:


die können dich doch nit zwingen ne zubehör stoßi draufzulassen nur weil du se eingetragen hast,deswegen ist deine serienschürze immernoch zulässig.
(Zitat von: coupe_e36)




Falsch!

Bei einer Änderungsabnahme wird die Betriebserlaubnis dahingehend geändert, daß der Wagen nur noch mit dem eingetragenen Teil und nicht mehr mit dem Serienteil zulässig ist.
Ein maßgeblicher Grund für eine Änderungsabnahme ist es, den korrekten Anbau der veränderten Teile zu prüfen, das gilt natürlich auch für die Rückrüstung. Im Übrigen gibt es in der StVZO (genauen Paragraphen weiß ich jetzt leider nicht) in Etwa die Passage "Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen." Damit dürften wohl alle Unklarheiten beseitigt sein.
PIMP-MY-3ER
Alles klar...danke erstmal! Werd dannn wohl nächsten Frühling wenn er wieder angemeldet ist zum tüv fahren! MFG Ritchey