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StyrianBMW
Hauptthema:
Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen: Ich bräuchte eine ABE für Seitenblinker (also die die auf den Koflügeln sind) für eine E36 Limousine. Die Seitenblinker sollten schwarz (grau)--> halt einfach dunkel sein, der Hersteller ist mir eigentlich egal. Ich würde mich auch mit einem Teilegutachten zufrieden geben. Aber soweit ich weiß müsste es da ja auch eine ABE geben, meine grauen/schwarzen Frontblinker von in.pro haben ja auch abe.

Ach ja es sind die Seitenblinker vor Facelift, also vor 09/96 gemeint.
Hoffe irgenwer von euch hat sowas eingescannt oder könnte sowas einscannen und könnte es mir per mail schicken. Ich wäre echt dankbar!

Schöne Grüße aus der Steiermark, dem grünen Herzen Österreichs!
GRAMBLER
wenn diese Blinker das E Zeichen haben brauchst du keine ABE!

tunings done: standlichtblinker, hescheibenspoiler, lexus rücklichter, rote niere, böser blick (unten)
StyrianBMW
Hallo!
ich weiß, dass ich normal keine ABE brauche wenn das E-Prüfzeichen vorhanden ist, jedoch hätte ich lieber trotzdem eine Bestätigung dafür, denn ich hatte schonmal ein längeres Gespräch mit einem Polizeibeamten wegen sowas:
Es war schon dunkel ich bin in bundesheerklamotten richtung heimat gefahren, hält mich eine Kontrolle an. Es hat sogar etwas geregnet.
Ich hab angehalten, die beiden Beamten meinten ich wäre etwas schneller als erlaubt im Ortsgebiet gefahren, echt nicht viel drüber. 50 erlaubt bin höchstens 58 gefahren. die hatten aber kein messgerät oder sonstiges dabei nur ich war das einzige auto was da war also haben die mich aufgehalten.
ich steig aus gebe denen die fahrzeugpapiere. die schauen sich das ganze mal an. der eine geht auf die rückseite meines wagens, holt kurze zeit später seinen kollegen, ich geh halt mit und denk mir eigentlich nichts dabei. sagt der eine beamte ob ich meine rücklichter selbst getönt habe. ich sage nein, das sind gekaufte rückleuchten und nicht selber getönt.
er sagt zu mir ich solle mal links blinken.
ich steig ein in den wagen (habe zuerst vergessen die zündung zu betätigen --> also geht nichts *ups*). der beamte macht mich auf meinen fehler aufmerksam. ich fehler behoben und links geblinkt. dann auf aufforderung rechts geblinkt. der beamte sagt "passt". ich steig wieder aus und er meint das ist verboten. ich wieso ist das verboten, ich hab auch ein gutachten für die rückleuchten. er sagt zu mir ich soll ihm das gutachten zeigen. also haben wir uns gemeinsam das gutachten bei regen und dunkelheit mit seiner komischen taschenlampe mit dem roten aufsatz drauf angeschaut...
er sagt zu mir ich muss die rückleuchten eintragen. ich sag zu ihm laut §19 ... keine weitere anbauprüfung erforderlich und abe.
er sagt zu mir ich muss das eintragen. so haben wir halt rumgeredet bis er mich hat weiterfahren lassen. die rückleuchten haben auch ein e-prüfzeichen.

bei uns in österreich sind die bei solchen sachen nicht immer verständlich--> sprich bei autotuning. wir dürfen weit weniger als ihr in deutschland

Schöne Grüße aus der Steiermark, dem grünen Herzen Österreichs!