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T H E M A     R Ü C K B L I C K
TheNitroB
Hauptthema:
Hi Leute,

hab heut mal wieder ein wenig auf der handelsplattform gestöbert und dann - ich glaub ich seh nicht richtig.
Hat doch so eine dreiste Person meine in mühsamer, stundenlanger! kleinarbeit angefertigte Artikelbeschreibung fast 1:1 kopiert, inklusive der Überschrift und dem Untertitel.
Natürlich hat er das entfernt, was bei seinem Artikel nicht zutrifft, aber das ist wohl das wenigste.

hier der Link zu meiner abgelaufenen auktion:
LINK

und hier die Kopie: LINK

Echt das letzte, was die Dreistigkeit angeht, schmückt sich mit fremden Federn und macht auch noch Profit damit (wird sicherlich preislich steigen)

Meine Frage dazu ist, wie und auf welche Art und Weise ich dagegen vorgehen soll?!
Persönlich anschreiben und um Unterlassung bzw. Textänderung bitten;
oder direkt zum Anwalt (mein Nachbar) gehen und mich der Rechtslage kundig machen?!

Von der Art und Weise ist dies ja Urheberrechtsverletzung, kann ich ihm also was anhängen?, oder MUSS man seinen verfassten Text rechtlich schützen, wenn man ihn verfasst?

Bin auf Anregungen eurerseits gespannt, danke schonmal im Vorraus!

Gruß Nico
oOFaCeOo
Ich glaub das wird nix.

Den Verkaufstext kannst du, soweit ich weiss, nicht schützen. Das einzigste, was nicht kopiert werden darf, sind Bilder.

Ist zwar ärgerlich, aber auch doof.

Urheberrecht wird wohl nur auf geistig hochwertige Dinge ( Songtexte, Gedichte, Romane ) zutreffen.

Bearbeitet von - oOFaCeOo am 28.10.2008 00:34:38
Old Men
Du hast hier einfach nur Pech gehabt. Alles was bei diesem Auktionshaus an Text verarbeitet ist und wird , ist in keinster Weise geschützt.Es kann doch zutreffen, daß der andere Verkäufer sein Teil genauso verkauft oder anbietet wie du, oder? Wenn es sich hier um einen Reifen der Firma XXX mit Profil XXX gehandelt hätte und der andere Verkäufer hätte den gleichen Reifen mit den gleichen Bedingungen eingestellt, hättest du dich da auch aufgeregt??
plop
deine sorgen hätt ich gern..

also ehrlich gesagt find ichs ein wenig lächerlich sich darüber so aufzuregen..

siehs doch lieber als kompliment..


immer gleich mit anwalt anfangen und möglichst noch was rausschlagen..find ich wiederum etwas dreist..aber jeder wie er meint..

edit:
mittlerweile hat scheinbar jeder hartz 4er n staranwalt zu hause sitzen und wartet nur auf die gelegenheit den hund von der leine zu lassen..

die andere hälfte ist scheinbar hobbyjurist und weiss dank alexander holt, barbara salesch und lenssen und partner ganz genau bescheid welcher tatbestand wann vorliegt..

ist jetzt nicht auf den threadersteller bezogen aber passt wohl zum thema und musste einfach mal gesagt werden..

Bearbeitet von - plop am 28.10.2008 01:04:49
Playboy-170185
plop ganz deiner meinung
oOFaCeOo
Deine Meinung in allen Ehren Plop - ich finde auch, man sollte sich nicht über jeden Grisch aufregen...

Nur der Harz 4 Vergleich war meiner Ansicht nach nicht so passend.
Style1
Ich würde dir so eine artikelbeschreibung empfehlen da klaut dir keiner mehr den text!:-)
Link
Nicore
1. ebay FAQ
2. ebay Forum
3. das Syndikat nicht mit ebay Probleme nerven :)

Ganz unten, unter der Auktion, steht bei "Weitere Optionen"
der Link " Diesen Artikel melden". Dort durchklicken und siehe
da, es gibt eine Option "Kopie Ihrer Artikelbeschreibung".
coupe.schreck
Hallo,

ich meine vor ein paar Jahren war es so, wahrscheinlich heute auch noch.

Ab einer 5 oder sogar nur 3%igen Veränderung des Textes gelten die Urrherberechte als aufgehoben.

Also minimale veränderungen und es ist nicht mehr Dein Eigen ...
cxm
Hi,

habe ich auch schon gemacht.
Vor der Verfasserin der Ursprungsbeschreibung bekam ich eine bitterböse Mail.
Ich sei ein gräßlicher Mensch (wortwörtlich!)... *schluchz*

Ciao - Carsten
herr_welker
Zitat:

mittlerweile hat scheinbar jeder hartz 4er n staranwalt zu hause sitzen und wartet nur auf die gelegenheit den hund von der leine zu lassen..



^^Den übrigens noch das Amt zahlt ;-)
Greis
Ich habe etwas ähnliches auch durch.
Habe vor zwei Monaten einen Laptop bei Ebay gekauft. Nutzte diesen aber nicht und stellte ihn einen Monat später wieder rein. Mit neuer Artikelbeschreibung aber den gleichen Bildern wie aus der alten Auktion da sich ja nichts geändert hatte. Da kam einer an und fragte ob er den 20€ günstiger haben könne was ich verneinte.
Keine 5min später wurde das Ding von dem Typen gekauft und nochmal 3min später hatte ich !!!5!!! E-Mails im Postfach von ihm mit Gesetztestexten das er mich gerichtlich fertig macht und ich bei Ebay rausfliege weil ich die Bilder aus der alten Auktion verwendet habe^^
Der Typ hatte sich nciht mehr einbekommen wurde dann persönlich beleidigend usw....oh man. Letztendlich sagte er gib mir das Ding 60€ Billiger oder ich zeige dich an und blaaa...na ja hab dann nix mehr geschrieben und bis heute war kam auch nix mehr.

Alles schaumschläger.

Das ärgerliche ist dabei das Ebay damit mal wieder nichts zu tun hat und ich das Geld für die Auktion nicht erstattet bekomme...zum kotzen.

Werd mich nach 7 Jahren jetzt von ebay distanzieren. Ist ja schlimm was da abgeht -.-
Heckpropeller
Ich schmeiss mich weg!

Was für ein kleinkariertes Denken. Das nimmt in unserem tollen Rechtsstaat leider immer mehr Formen an!

Aber ich kann dich beruhigen, es ist leider nichts rauszuholen, da es keinen Urheberrechten unterliegt. Die du dir ja aber beim nächsten mal aneignen kannst, damit du ruhig schlafen kannst.

MfG

PS: Ich mach es aus Faulheit genauso!
DarkSoul666
Hahaha ich werde euch hier ale verklagen...denn ihr habt das wort "und" gebraucht...und das steht ganz klar nur mir zu....entweder ihr zahlt alle 5,-€/und oder ihr bekommt eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung!!!!!

;-)
Doc. Watson
Zitat:

edit:
mittlerweile hat scheinbar jeder hartz 4er n staranwalt zu hause sitzen und wartet nur auf die gelegenheit den hund von der leine zu lassen..

die andere hälfte ist scheinbar hobbyjurist und weiss dank alexander holt, barbara salesch und lenssen und partner ganz genau bescheid welcher tatbestand wann vorliegt..




Bin ganz deiner Meinung, plop.
Kann ich aus meinem Berufsalltag nur bestätigen. Nur gesehen oder gehört hab ich von den Straanwälten noch nie was...
jens-1985
Zitat:

mittlerweile hat scheinbar jeder hartz 4er n staranwalt zu hause sitzen und wartet nur auf die gelegenheit den hund von der leine zu lassen.. die andere hälfte ist scheinbar hobbyjurist und weiss dank alexander holt, barbara salesch und lenssen und partner ganz genau bescheid welcher tatbestand wann vorliegt..


hehe. Der is gut aber leider auch tlw. wahr

Zitat:

Hahaha ich werde euch hier ale verklagen...denn ihr habt das wort "und" gebraucht...und das steht ganz klar nur mir zu....entweder ihr zahlt alle 5,-€/und oder ihr bekommt eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung!!!!!


^^
herr_welker
Zitat:

Was für ein kleinkariertes Denken. Das nimmt in unserem tollen Rechtsstaat leider immer mehr Formen an!



Seh das von der anderen Seite. Du hockst dich ne Stunde vom PC und suchst dir die Sachen zusammen.
Und dann kommt einer daher und klaut es dir einfach und gibt es als seines aus.

Also von sofern Verständlich.

Wo kann man sich eigendlich was Schützen lassen? Wieviel kostet das?

Bearbeitet von - herr_welker am 28.10.2008 15:38:38
Bergibmw
Ich gebs zu, ich bin auch so ein Fauler Hund, der nicht gern Artikelbeschreibungen schreibt und sie lieber kopiert und abändert.

UND JETZT STEINIGT MICH............

..................ich bin ein ganz böser Verbrecher.
jens-1985
Zitat:


Ich gebs zu, ich bin auch so ein Fauler Hund, der nicht gern Artikelbeschreibungen schreibt und sie lieber kopiert und abändert.

UND JETZT STEINIGT MICH............

..................ich bin ein ganz böser Verbrecher.

(Zitat von: Bergibmw)



in die Ecke Bergi :D
Christopher05
Ja mein Gott, wirst schon nicht von sterben.
marueg
Zitat:




Das ärgerliche ist dabei das Ebay damit mal wieder nichts zu tun hat und ich das Geld für die Auktion nicht erstattet bekomme...zum kotzen.



(Zitat von: Greis)




... ist zwar ein bisschen OT, aber die Gebühren bekommst du schon gutgeschrieben. Du mußt ebay die nicht erhaltene Zahlung melden. Wenn der Käufer keine Zahlung nachweisen kann, nicht reagiert bzw. irgendeinen PLAUSIBLEN Grund nennen kann solltest du die Gutschrift erhalten.
cxm
Hi,

ich frage mich langsam, wer von beiden das ärmere Würstchen ist.
Der, der eine Beschreibung, nachmacht, fälscht und in Umlauf bringt?
Oder derjenige, der einer knapp am Pulitzer-Preis vorbeigeschrammten Beschreibung nachweint.

Ist wohl der Bohlen-Weg: aus dem größten talentbefreiten und sinnentleerten Schwachsinn Kohle rausziehen wollen.
Wobei auch ich neidvoll aneerkennen muss, dass D.Bohlen kein armes, sondern ein reiches Würstchen ist...

Ciao - Carsten
Greis
Zitat:


Zitat:




Das ärgerliche ist dabei das Ebay damit mal wieder nichts zu tun hat und ich das Geld für die Auktion nicht erstattet bekomme...zum kotzen.



(Zitat von: Greis)




... ist zwar ein bisschen OT, aber die Gebühren bekommst du schon gutgeschrieben. Du mußt ebay die nicht erhaltene Zahlung melden. Wenn der Käufer keine Zahlung nachweisen kann, nicht reagiert bzw. irgendeinen PLAUSIBLEN Grund nennen kann solltest du die Gutschrift erhalten.

(Zitat von: marueg)




Der Käufer muss seine Zustimmung dafür geben. Der Affe macht das natürlich nicht. Also kein Geld zurück! Nichtmal nach schriftverkehr mit Ebay.
marueg
Zitat:



Der Käufer muss seine Zustimmung dafür geben. Der Affe macht das natürlich nicht. Also kein Geld zurück! Nichtmal nach schriftverkehr mit Ebay.

(Zitat von: Greis)




Okay, das betrifft die Option anzugeben, daß der Kauf nicht stattgefunden hat. Muß vom anderer Mitglied bestätigt werden. Aber du könntest doch auch einen Streitfall eröffnen und die "Zahlung nicht erhalten" melden. Wenn er darauf nicht reagiert bekommt er eine Verwarnung und du die Provision zurück, oder hab ich was übersehen?

@cxm:
besser kann man es nicht auf den Punkt bringen. Selbstverständlich Filme/Music aus dem Netz saugen, aber sich über eine "geklaute" ebay-Auktion aufregen.


Edit:
Der vergleich in meinem letzten Satz bezieht sich nicht persönlich auf den Treadsteller, wollte hier nichts unterstellen.


Bearbeitet von - marueg am 29.10.2008 20:07:51
Elvis
N'abend !

Zitat:

Meine Frage dazu ist, wie und auf welche Art und Weise ich dagegen vorgehen soll?! Persönlich anschreiben und um Unterlassung bzw. Textänderung bitten; oder direkt zum Anwalt (mein Nachbar) gehen und mich der Rechtslage kundig machen?!



Ich seh da nur 2 realistische Möglichkeiten :

1. Du gehst zu deinem Nachbarn und verklagst den dreisten Kopierer deines Textes auf alles was er hat.

oder aber

2. Du steckst deine Energie in andere wichtigere Dinge deines Lebens.


Nicore
3. den von mir besagten ebay-Weg gehen.

Wenn man mit einer solchen Platform arbeitet, sollte man
alle Funktionen und Regeln kennen.