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psoli1
Hauptthema:
Hallo,

ich habe folgendes Problem, mir ist die Tage einer mitm fahrrad hinten ins auto geknallt. Ich stand und der ist mit, für nen fahrrad, gutem tempo reingerutscht...

m3 lippe ist nun verkratzt, kofferraum verkrazt und verbeult, die lampe wo er gegenknallte leuchtet nun nachm starten immer die lampe im cockpit, und an der stoßleiste vonner stoßstange ist auch verkratzt

er gab mir nur seine daten, wollte eigentlich so schon weg.

was muss/kann ich nun tun?

muss ich mein wagen zum gutachter bringen für ne schadensauflistung, oder reicht das wenn ich bei bmw mir die preise der beschädigten teile geben lasse?

und muss ich dem radfahrer nen brief schreiben mit der zahlungsaufforderung, oder muss ich das meiner versicherung melden, das die das reparieren und sich die kosten beim radfahrer holen, oder was muss ich da machen?

hatte keine polizei gerufen, war nur sicherheitshalber später zu polizei gefahren und das gemeldet, falls der mir noch ein anhängen wollte à la fahrerflucht oder so...
MCEE
Kostenvoranschlag von BMW einholen und den mit dem Schadensverlauf und den Daten des Fahrradfahrers an Deine Versicherung schicken. Die kümmern sich dann um den Rest.
Maveric
Also erst mal: Viel Glück bei der Geschichte. :)

Hattes Du einen Zeugen? Wenn nicht, dann lass es lieber, denn wenn der ahnung hat und oder anwalt, dann darfsz Du im schlimmsten Fall blechen. Fahrradfahrer werden in der STVO ausserdem bevorzugt behandelt.

Verstehe nicht warum man so viele fehler macht, wenn hier oft darüber diskutiert wird wie man sich richtig verhält?

1. Zeugen anhalten/suchen
2. Polizei rufen

So steht nun aussage gegen aussage. :) Davon abgesehen, dass es schwer ist von der Privathaftpflicht sowas ersetzt zu bekommen.

Sachverständigen würde ich erstmal lassen wie auch alle anderen Unternehmungen den Schaden abrechnen zu lassen. Versuch erstmal die Haftungsfrage zu kären.

Wie gesagt... ist der nur ein wenig pfiffig siehst du keinen cent oder schlimmer.

@Mcee
Warum sollten die das tun?

Bearbeitet von - Maveric am 22.10.2008 16:46:54
herr_welker
Zitat:

er gab mir nur seine daten, wollte eigentlich so schon weg.



Welche Daten?

Die Versicherungsdaten? Welche Versicherung zahlt bei sowas eigendlich. Die private Haftpflichtversicherung von ihm? Hat er überhaupt eine?

Was hat er den gesagt, wie er den Schaden abwickeln will?

Zuerst würde ich mit ihm reden, wie er meint das begleichen zu wollen.

Entweder wendest du dich dann an seine Versicherung oder musst eben per Anwalt dein Recht einfordern. (Hoffe du bist Rechtsschutzversichert?)

Edit:
Zitat:

So steht nun aussage gegen aussage. :) Davon abgesehen, dass es schwer ist von der Privathaftpflicht sowas ersetzt zu bekommen.


Sollte kein Problem sein, wenn Der Fahradfahrer zugibt das er Schuld war.

Bearbeitet von - herr_welker am 22.10.2008 16:50:26
Bjunior
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär....

Kann für dich böse enden. Er muss nur sagen dass du zurückgesetzt hast, schon bist du schuld. Bei sowas IMMER die Polizei rufen, sonst wirds reichlich teuer.
psoli1
also zum einen, ich hab ne rechtschutzversicherung ohne zuzahlung

ob der nen führerschein hat wollte der nicht sagen. hab gefragt wegen versicherung, da meinte der wenn dann haftpflicht...

und hab die sache nur bei der polizei gemeldet und die ham mir die von ihm angegeben daten bestättigt...

und der vorfall spielte sich in ner spielstraße ab, ich fuhr (rollte) nur noch schritt geschwindigkeit, und dann waren da kinder auf der straße und ich hab gebremst, und stand ja dann sofort, und da isser mir dann voll hinten rein geknallt...
BreaKy
Richtig, sorry aber ich glaube da wirst du ncihts sehen, woher hast du denn die Daten, hat er sie dir gesagt oder war es wenigstens ein Ausweis? Eigentlich könnte dir jetzt nur noch ein Gutachter bezeugen, dass der Schaden von dem Fahrrad kommt, am Besten ihr geht zusammen zur Polizei und schildert den Unfall, falls er das mitmacht - ansonsten bleibt für dich nur der Gang zum Gutachter obwohl das auch nciht Erfolgsversprechend sein muss.

Merke: Immer als 1. die Polizei rufen
psoli1
Zitat:


Wenn das Wörtchen wenn nicht wär....

Kann für dich böse enden. Er muss nur sagen dass du zurückgesetzt hast, schon bist du schuld. Bei sowas IMMER die Polizei rufen, sonst wirds reichlich teuer.

(Zitat von: Bjunior)




ja aber um dann so nen schaden zu verursachen, und auch in der höre wo er enstanden ist, müsste ich doch mit so ner wucht nach hinten gefahren sein, das ich den typ dann erst treffe er hin fliegt und ich dann über ihn drüber fahre

einfach so zurück setzten und den treffen da kommt ja nich so ein schaden...
mb100
Zitat:


also zum einen, ich hab ne rechtschutzversicherung ohne zuzahlung
(Zitat von: psoli1)




Gut. Was sollen dann die anderen Fragen? Ab zum Anwalt! Und das weitere Vorgehen mit ihm besprechen - und zwar jetzt, nicht erst dann, wenn das Kind samt Geschwister und Eltern schon in den Brunnen gefallen ist...
coupe-maniac
Ich persönlich würde jetzt zu BMW fahren, ne Schadensbeurteilung einholen (Kostenvoranschlag), mit dem Ding zu dem Knaben fahren und es ihm unter die Nase halten.
Dann fragen, wie er das abwickeln möchte.
Je nach Verlauf kann man dann weitere Schritte durchführen.