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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Lindheimer
Hauptthema:
Ich Grüße Euch alle.

Info:
Ich habe an meinem Fahrzeug ein Sportfahrwerk verbaut im Jahr 01.03.2004 mit einer Tiefe von 70/70 mm mit Teilegutachten, wurde auch so Eingetragen an diesem Tage. Auf folgende Punkten wurde geachtet beim TÜV SÜD. §50 StVZO in verbindung mit der Lichttechnische Einrichtung mir der Richtline Nr. 15 zu §30 StVZO + dem Toleranzkatalog +50/-50 cm Höhe der Spiegelkannte des Scheinwerfers.


Am 14.09.2008 kam ich ein einer Verkehrskontrolle in Plochingen, da wurde Mir folgendes zu lasten oder als Mängel festgelegt, mein Fahrzeug ist zu tief. Bodenfreiheit an der Achse 6,5 cm, TÜV Richtline sagt 8,0 cm, im Gesetzt ( StVZO ) steht jedoch keine cm angabe nur der §50 die 50 cm wobei das nicht gemssen wurde, es wurde nur ein Messgerät ( wo man als Besofener rein blassen muss ) als höhe benutz.


Am tag darauf ( Montag 15.09.2008 )bin ich zum TÜV gefahren mit dem mängelbericht & Reparaturbestätigung und der TÜV sagt, die Eintragung ist OK in seine Augen und ich musste danach noch zu einer Werkstatt fahren die Mir das gleiche betätigen müssten, was die werkstatt auch machte, soweit Ok. Dann bin ich auf die Zulassung nach Heilbronn gefahren da ich heilbronner bin und hab die sache dort abgegeben wobei die Zulassung Mir sagte, sie machen eine Kopie von dieser sache und hinterlegen das und ich müsse mich um nichts kümmern.

Das Problem jetzt.
Heute kamm ein Anruf von der Polizei aus Esslingen und fragte nach dieser sache und klärte mich auch im gegenzug auf das sie ein Anzeige gegen mich machen, da die 14 Tage Frist vorbei ist und die bis Heute kein Nachweis haben und auf nachfrage bei dem Herr XX ob das noch was bringe, nein es bringe nichts mehr, ich müsse mit 1500 Euro straffe rechnen Punkte und Führerschein weg.


Was soll ich machen ?? Wer hat da schuld ?? Gibt es Gerichtsurteile wie tief ein Fahrzeug sein darf, ich meine cm angaben vom Bodenfreiheit, gibt es da was. Bin für alles Dankbar und würde mich sehr freuen auf Hilfe, kann auch über P.N. gemacht werden.







Bearbeitet von - Lindheimer am 22.10.2008 20:35:51

Bearbeitet von - Lindheimer am 22.10.2008 20:37:05
MCEE
Also ich hab im Kopf, dass alle festen Fahrzeugteile (dazu gehören keine Stoßstangen) min. 7cm Bodenfreiheit brauchen.

Hast Du beim TÜV bzw. der Zulassungsstelle was schriftliches bekommen? Ne Bearbeitungsbestätigung oder sowas in der Art? Wenn ja würd ich das einfach vorlegen damit bist Du eigentlich aus´m Schneider.
Lindheimer
Die zusage war Mündlich, nichts schriftlich.
MCEE
Puh ok zweite Frage: besteht ne Rechtsschutzversicherung? Dann würd ich das gleich dem Anwalt übergeben. Ohne was schriftliches wird´s echt schwer irgendwas zu beweisen... Fahr doch morgen nochmal zum TÜV und frag mal wegen dieser Mindesthöhe die müssten es ja am Besten wissen.
Peja_320i
Zitat:


Die zusage war Mündlich, nichts schriftlich.


(Zitat von: Lindheimer)




ja und wieso haast du nicht gefragt das er dir das schritftlich geben kann, das die eintragung ok ist?!

Wer soll denn jetzt beweisen, das du beim tüv warst und nachgefragt hast?!

Bei sowas, immer etas schriftliches holen mit unterschrift des pf#rüfers!!
Lindheimer
Das Problem im Gesetzt gibt es keine mindest höhe ( was die Bodenfreiheit angeht cm angaben usw ) nur eine Richtline mit 8,0 cm die aber keine Gesetzes bindung hat. Ich werde morgen zur Zulassung fahren um zu sehen was sache ist, das kanns echt nicht sein.
Lindheimer
Das was ich habe ist eine Kopie von der Mängelbericht wo der Stempel und Datum zu sehen ist. Das ist auch der Tag ( 15.09.2008 ) wo die Zulassung das im PC speicherte mit der Mündliche aussage das ich Mich um nichts kümmere muss.
Iceman320i
wenn du mal bissel nach Bodenfreiheit in der Suche suchst. Wirst du bezüglich Bodenfreiheit einiges finden.
Und hast du den keine Mängelkarte bekommen?
Diese wird doch vom TÜV abgestempel und dann zurück zur Rennleitung.
Lindheimer
Welche Möglichkeiten hab ich noch, da in Bayern ja die 6,0 cm reglung gilt was die Fahrbodenfreiheit angeht. Wenn da einer was schriftliches hat, würde Mir das auch reichen, damit ich mich auf das Berufen könnte.
Lindheimer
Zitat:


wenn du mal bissel nach Bodenfreiheit in der Suche suchst. Wirst du bezüglich Bodenfreiheit einiges finden.
Und hast du den keine Mängelkarte bekommen?
Diese wird doch vom TÜV abgestempel und dann zurück zur Rennleitung.

(Zitat von: Iceman320i)





Ja, nur eine Kopie von der Mängelkarte & Reparaturbestätigung, so steht das drauf. Und es wurde mir betätigt mit dieser Mängelkarte das die aufgeführte Mängel fachgerecht beseitigt sind von der Werkstatt, da der TÜV das nicht ausfüllen darf, so sagt der TÜV das am Montag 15.09.2008
BMW-86
Da dürfte das wichtigste stehen.
Klick zu Wikipedia

Die "Bodenfreiheit" als solches ist erstmal ein "unbestimmter R-Begriff". Heißt: Jeder müsste das für sich selbst auslegen.
Durch das genannte Merkblatt haben die aber eine "Richtlinie" an die die sich scheinbar halten. Dennoch kann ein Prüfer sowohl drunter als auch drüber hinweg entscheiden.

mfg
Lindheimer
Zitat:


Da dürfte das wichtigste stehen.
Klick zu Wikipedia

Die "Bodenfreiheit" als solches ist erstmal ein "unbestimmter R-Begriff". Heißt: Jeder müsste das für sich selbst auslegen.
Durch das genannte Merkblatt haben die aber eine "Richtlinie" an die die sich scheinbar halten. Dennoch kann ein Prüfer sowohl drunter als auch drüber hinweg entscheiden.

mfg

(Zitat von: BMW-86)







Ja das ist Mir bekannt, nur sagt die Polizei, wenn ich von der Serien höhe des Wagens die 7,0 cm abziehe hatt das Fahrzeug noch immer eine Höhe von 12 cm zum Beispiel. Genauso legt der Beamte das aus und folgt §17 StVZO.

Der TÜV sagt nur die Eintragung ist fachgerecht und Eingetragen und die Werkstatt sagt das auch und die haben Mir das so bestätigt, nur der TÜV durfte auf dieser Mängelkarte nichts drauf schreiben nichtmal ein Stempel.


Das Problem aber ist die 14 Tages Frist ab 14.09.2008 und die ist bis Heute nicht bei der Polizei in Esslingen eingegangen.

Dafür such ich eine Lösung und dazu noch die Lösung wegen der Fahrbodenfreiheit.
louisdama
hm, warum hast den wisch nicht bei deiner Polizeistation abgegeben.
Oder die Abgabe bestätigen lassen?
Peja_320i
zeig den ******* doch einfach mal dein gutachten! Und dann sollen die nochmal messen!!!

Hast du ein gewinde verbaut?!
Dann haste ja auch min und max restgewinde!

Im gutachten steht auch eigentlich wie tief der wagen sein darf, bewegliche teile, feste teile!

Wenn die dann noch was zu kacken haben, sollen die mit zum tüv!

Lindheimer
Zitat:


hm, warum hast den wisch nicht bei deiner Polizeistation abgegeben.
Oder die Abgabe bestätigen lassen?

(Zitat von: louisdama)







Weil ich mich auf die Frau XX mit ihrer aussage darauf veralssen habe, da das ein Behörde ist wovon ich ausgehen muss das das seine Ordnung hat.
tobibeck80
Seit wann ist ein Alko-Tester ein anerkanntes Messgerät zur Bestimmung der Fahrzeughöhe?

Ich bezweifel ganz stark dass das zulässig ist.
Iceman320i
Ist ja komisch. Ich muste mir den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrezeuges durch einen Stempel auf der Mängelkarte bestätigen lassen. Zu mir sagte der nette Herr in grün wenns nicht gleich zwei Wochen sind und die Karte bissel spüäter kommt ist es auch noch ok. (Weil ich ihn fragte wie ich das machen soll mit dem zurückbauen in dieser kurzen Zeit) davon mal abgesehen das ich nichts umgebaut hab für den Stempel :-)
Lindheimer
Zitat:


Seit wann ist ein Alko-Tester ein anerkanntes Messgerät zur Bestimmung der Fahrzeughöhe?

Ich bezweifel ganz stark dass das zulässig ist.

(Zitat von: tobibeck80)






Die Beamten sagten, das ist OK mit dieser Messtechnik, wobei ich Mir das nicht vorstellen kann, die hatten sogar ein Blech was noch etwas breiter war an meine Achse versucht drunter zu bekommen, ich mein was soll ich da noch sagen.
BMW-86
behaupten das du das bereits am XX innerhalb der Frist abgegeben hast und schickst nochmal eine Kopie. So hätte ich das vielleicht versucht. kann doch keiner nachvollziehen oder?

Zweitens ist von einer "angemessenen Frist" die Rede. Okay du hast ordentlich überzogen, dennoch kann ich mir nicht vorstellen, das aufgrund der Nichteinhaltung der gesetzten Frist folgen möglich sein dürften. ?!?

hast du ein GewindeFW?
Hast du von der werkstatt was schriftliches?
(vom tüv anscheind nicht wie ich das verstanden habe?)
Lindheimer
Ich habe ein Sportfahrwerk 70/70 mm verbaut.


Wie ich schon sagte, suche ich eine Lösung für das Problem mit der 14 Tage Frist und dazu noch die Lösung wegen der Fahrbodenfreiheit.




Bearbeitet von - Lindheimer am 22.10.2008 21:29:08
tobibeck80
Zitat:


Zitat:


Seit wann ist ein Alko-Tester ein anerkanntes Messgerät zur Bestimmung der Fahrzeughöhe?

Ich bezweifel ganz stark dass das zulässig ist.

(Zitat von: tobibeck80)






Die Beamten sagten, das ist OK mit dieser Messtechnik, wobei ich Mir das nicht vorstellen kann, die hatten sogar ein Blech was noch etwas breiter war an meine Achse versucht drunter zu bekommen, ich mein was soll ich da noch sagen.

(Zitat von: Lindheimer)




Jo aber das kann doch nicht sein.

ich hätte vor Ort verlangt, dass da mit nem ordnungsgemäßen Messverfahren nachgeprüft wird, und nicht Pi mal Daumen ein Promillemessgerät unters Auto geschoben wird.

Weißt du wie hoch/breit, dieses Gerät ist?

Ich nicht.

Und die Polizisten können dir bestimmt auch nicht die Maße sagen, die wissen nur "uuuuungefähr dass es evtl soviel cm breit/hoch ist".

Stell dir mal vor ein Archtitekt oder wer auch immer nimmt anstatt nen Zollstock einfach mal die Fernbedienung vom TV, weil die ungefähr so lang ist wie ein Backstein.



Ist jetzt natürlich schon zu spät sich mit dem Argument bei denen Blicken zu lassen, warhscheinlich warst du auch noch ohne Zeugen.

kacke sowas.

bin mal gespannt ob du da gut rauskommst aus der sache.

viel glück

gruß
tobi
Peja_320i
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Seit wann ist ein Alko-Tester ein anerkanntes Messgerät zur Bestimmung der Fahrzeughöhe?

Ich bezweifel ganz stark dass das zulässig ist.

(Zitat von: tobibeck80)






Die Beamten sagten, das ist OK mit dieser Messtechnik, wobei ich Mir das nicht vorstellen kann, die hatten sogar ein Blech was noch etwas breiter war an meine Achse versucht drunter zu bekommen, ich mein was soll ich da noch sagen.

(Zitat von: Lindheimer)




Jo aber das kann doch nicht sein.

ich hätte vor Ort verlangt, dass da mit nem ordnungsgemäßen Messverfahren nachgeprüft wird, und nicht Pi mal Daumen ein Promillemessgerät unters Auto geschoben wird.

Weißt du wie hoch/breit, dieses Gerät ist?

Ich nicht.

Und die Polizisten können dir bestimmt auch nicht die Maße sagen, die wissen nur "uuuuungefähr dass es evtl soviel cm breit/hoch ist".

Stell dir mal vor ein Archtitekt oder wer auch immer nimmt anstatt nen Zollstock einfach mal die Fernbedienung vom TV, weil die ungefähr so lang ist wie ein Backstein.



Ist jetzt natürlich schon zu spät sich mit dem Argument bei denen Blicken zu lassen, warhscheinlich warst du auch noch ohne Zeugen.

kacke sowas.

bin mal gespannt ob du da gut rauskommst aus der sache.

viel glück

gruß
tobi

(Zitat von: tobibeck80)





haha, stelle mir das gerade mal bildlich vor!!sah bestimmt geil aus! Die bu**en halten das blasemonster unters auto und sagen! "Ne, also so können Sie nicht weiterfahren. Der Wagen ist zu tief!"

Ich glaube ich würde die erstmal pusten lassen ins gerät,haha...

was es für Leute gibt!
Lindheimer
Das Problem bei dieser Art von Kontrolle ging so ab.
Es wurde Fahrzeuge rausgezogen wobei ein abstand von 3 meter zum anderen Fahrzeug sein musste, damit ja keiner vom Fahrzeug weg ging nicht nur das, die Beamten sagten auch es muss jeder an seinem Fahrzeug stehen bleiben, eine nicht Achtung würde gegen das Gesetz verstossen.
So ging das da ab in Plochingen. Sowas hab ich noch nie gesehen und ganz zu schweigen von solche Mängelkarten, eine din A4 Seite.

Ich kann euch sagen, ich bin richtig sauer.

Bearbeitet von - Lindheimer am 22.10.2008 21:41:03
Lindheimer
So jetzt, ich war Heute so gegen 7:35 Uhr in der Zulassung ( HN ) und die sagten das zu Mir:

Ich habe meine sorgfalspflicht erledigt in dem Ich die Mängelkarte der Zulassung vorlegte und das innerhalb der 14 tages Frist. Diese sache sein im PC hinterlegt und könne jederzeit von der Polizei abgerufen werden.


Desweiteren sei nicht klar wer jetzt dafür die Schuldt trägt; die Zulassung sagt, wir müssen das nicht versenden, das sei im PC hinterlegt, die werkstatt sagt das sie nicht zuständig seien und ich als Privat Person muss das auch nicht ( so sehe ich das jetzt in diesem Schreiben ), da auf dieser Mängelkarte einfach nichts draufsteht wer das jetzt weiterleiten muss, da Normal auf jeder Mängelkarte drauf steht das man die Mängelkarte der Zulassung abgeben müsse.


Ich denke das geht vor Gericht aber erstmal muss ich warten was jetzt auf mich zukommt.

Melde Mich sobald ich mehr Info habe, ein Fachanwalt ist auch eingeschaltet.

Bearbeitet von - Lindheimer am 23.10.2008 09:25:43
Lindheimer
Hat dazu noch jemand Info oder ein Urteil was weiter helfen könnte zu meinem Problem.