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angry81
Hauptthema:
jetzt hab mal ärger an der backe wegen eines verkaufs.

es geht um diese auktion

hab das teil mit dem hinweis "WAHRSCHEINLICH wackelkontakt" verkauft und als bastlerware ohne garantie und rücknahme.

es kommt wie es kommen musste der käufer schrieb mich jetzt am we an er hat das teil prüfen lassen und es sein kein wackelkontakt.

ich habe ihm schrott verkauft und er will entweder sein geld zurück oder ich soll ihm eine neue leuchte schicken.

hab ihm geantwortet das ich weder geld schicke noch ihm eine neue lampe kaufe. in der artikelbeschreibung steht ja nunmal eindeutig drin, das es aus meiner laien-sicht wahrscheinlich ein wackler ist (mal ging sie mal nicht) und ich sie als bastlerware ohne rücknahme und garantie verkaufe.

reicht meine beschreibung in der artikelbeschreibung aus um mich vor weiterem ärger zu schützen? arglistig hab ich ihn nicht getäuscht. hab meine vermutung als solche auch dargelegt und nichts von definitivem fehler geschrieben.

was sagt ihr?
Elvis
Mahlzeit !

Wer lesen kann -was eh schon eine Grundintelligenz voraussetzt- sollte erkennen dass es Bastlerware ist. Mit Wackelkontakt und dem Hinweis was er dagegen machen kann.

Käufer mit 0 Bewertungen, klassischer Fall von Anfängerfehler seinerseits.

Gib nicht nach.
Weiß-Blau
Ich denk das du da nichts befürchten musst!
Hast klar reingeschrieben das die Lampe nicht geht!

gruß Michi
Weiß-Blau
Ich denk das du da nichts befürchten musst!
Hast klar reingeschrieben das die Lampe nicht geht!

gruß Michi
Bjunior
Anhaben kann er dir nichts. Allerdings kanns halt ne schlechte Bewertung geben. An deiner Stelle hätte ich das Problem etwas genauer beschrieben und auch umschrieben, weil du schreibst es läge an der Steckleiste (ich geh mal davon aus dass du die Steckeraufnahme meinst). Aber 80€ für ein defektes Teil? Woooooooooahhhhhhhhhh
anekon
Anscheinend typisch Ebay in letzter Zeit.

Geld erstatten usw.

Nach erstem Augenschein hast du alles richtig gemacht. Du hättest eventell schreiben können, für das du Laie bist und dir es wie ein Wackelkontakt vorkommt.

Jedenfalls hast du ja die Gewährleistung unten deutlich lesbar ausgeschlossen usw. wegen Privatverkauf.

Was mich interssieren würde, was soll angeblich dann defekt sein laut Käufer?

Gruß
anekon
angry81
die led-streifen leuchten mal nicht, mal aber auch ganz normal
Touby89
aus meiner sicht liegt bei dir kein fehler, denke auch nicht dass man dich dafür ahnden wird. hast ja schließlich audrücklich darauf hingewiesen, dass die ware nicht einwandfrei funktioniert und technische mängel ausweist.

...selber schuld wenner bastlerware kauft, da bringt`s auch nichts hinterher rumzuheulen.
MCEE
Zitat:


Mahlzeit !

Wer lesen kann -was eh schon eine Grundintelligenz voraussetzt- sollte erkennen dass es Bastlerware ist. Mit Wackelkontakt und dem Hinweis was er dagegen machen kann.

Käufer mit 0 Bewertungen, klassischer Fall von Anfängerfehler seinerseits.

Gib nicht nach.


(Zitat von: Elvis)




Jupp schließ ich mich voll und ganz an. Ich denk auch, dass Du (angry) hier nichts zu befürchten hast. Wenn der Käufer nicht lesen kann ist das nicht Dein Fehler.
Powerpack
Ich würde ihm freundlich zu verstehen geben das der Dich mal gerne haben kann :-)

Steht doch ganz klar in der Beschreibung das das Teil defekt ist und als Bastlerware verkauft wird.
e61_530driver
ich würde überhaupt nicht reagieren, sowie das aussieht haste ein negative bewertung dank dem tollen ebay system sowieso sicher, also würde ich mir nichts daraus machen.

MfG
marueg
Zitat:


ich würde überhaupt nicht reagieren, sowie das aussieht haste ein negative bewertung dank dem tollen ebay system sowieso sicher, also würde ich mir nichts daraus machen.

MfG

(Zitat von: e61_530driver)




Also wenn man überhauptnicht reagiert wäre die negative Bewertung ja gerechtfertigt. Wie die Mehrheit bereits sagte liegt der Fehler nicht bei dir. Die Artikelbeschreibung ist zwar knapp aber alles Wichtige war genannt.

Solltest du den Artikel sogar zurücknehmen kannst du die Auktion als nicht zustandegkommen angeben - dann wird dir die Verkaufsprovision gutgeschrieben.
LatteBMW
Ich hau immer noch in den Text rein:

"Beschreibung erfolgte nach besten Wissen und Gewissen" Da kann dir keiner was
UralAbi
bitte trotzdem kein rot verwenden ;) angry

also ich finde dass es nicht ganz klar in deiner artikelbeschreibung steht dass sie nicht funktioniert.bei defekter ware sollte man ganz genau schreiben was sache ist.
mit roter farbe und großer schrift damit auch der letzte heini es checkt....

Rückleuchten funktionieren nicht!sind defekt!

so in etwa...du hast zwar geschrieben dass es bastlerware ist aber das tut mittlerweile fast jeder hinschreiben.ich denke er hat gelesen: gebraucht aber top-zustand! deswegen war er wahrscheinlich bisschen irritiert....

du brauchst dir aber keine gedanken machen,wirst keine konsequenzen davon ziehen müssen außer wahrscheinlich einer schlechten bewertung...

Bearbeitet von - angry-playboy am 21.10.2008 15:21:38
Christopher05
Finde auch, dass man es hätte deutlicher schreiben können.
Gerade wegen dem Hinweis "bekommt man bei BMW seperat)" scheinst du dir mit dem Defekt hier sehr sicher zu sein, zumindest kommt es so rüber.
Imo geht es aus der Auktion nicht deutlich genug hervor, dass das Dingen defekt ist.
W0RSCHD
oder jemand der noch Geld ziehen will..

Mir ist auch mal so was ähnliches, noch lachhafter wie dieser Fall hier passiert.

3 CPUs verkauft als defekt, gingen im Paket weg für knapp 4 Euro...

Dann war bei einer CPU ein Pin ab (wurden ja als defekt verkauft) und der Käufer meinte er müsste noch einen Teil seines Geldes zurück bekommen.. lol bei 4 Euro...

manche habens echt nötig..