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Waschtel
Hauptthema:
Hallo Leute

Was ist eigentlich mit der Pendlerpauschale? Kommt die jetzt zurück oder nicht?

MfG

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 29.09.2008 20:55:14
Raphy83
Steht leider immer noch nicht fest. Würde es mir aber wünschen. Macht bei mir ca. 4-500€ im Jahr
güttl
Entscheidung des BVG im Dezember! Und versprecht Euch nicht allzuviel von dem Urteil Der Gestzgeber wird dann nicht aufgefordert, die Pendlerpauschale wieder 1:1 einzuführen, sondern die jetzige Regelung anders zu gestalten. Das kann für einige nach hinten losgehen, wenn vom ersten km nur noch 20 Cent bezahlt werden....
BlackPJ80
20 Cent sind ein Witz pro km!!
Waschtel
Unsere ganze Regierung ist ein Witz und für mich sind das alles Verbrecher und Abzocker!!! Da gibt es viele Sachen über die man sich einfach nur aufregen könnte, Soli, Spritpreise, Pendlerpauschale usw...

Ich bin Junggeselle im Schichtdienst in einem großen Stahlkonzern. Bin Steuerklasse 1 und zahle im Jahr ca. 7000 Euro nur Lohnsteuer. Nebenbei mache ich noch Abendschule zum Techniker. Muss 4mal die Woche dort hin (Hin und zurück ca. 58km). Mit den Fahrten zur Schule und zu den Lerngruppen bin ich im letzten Jahr ca. 10.000 km gefahren. Habe dann meine Lohnsteuer gemacht und bekomme Post vom FA...ich musste 26 Euro nachzahlen wegen der Pendlerpauschale. Das kann doch nicht normal sein oder??? Da kann man doch nur ausrasten und einen Hass auf die Politiker bekommen. Ich würde so gerne mal...ach, ich sag es lieber nicht...
Raphy83
Muss mal in meinen Unterlagen nachschauen, aber die Fahrten für die Weiterbildung hab ich zu 100% anerkannt bekommen. Nur nicht die Fahrten zur Arbeitsstätte.

Hier mal ein Gerichtsurteil aus dem Netz:
Urteil: Ermittlung der Fahrtkosten bei befristeter Fortbildungsmaßnahme
Führt ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer eine längerfristige, jedoch vorübergehende berufliche Bildungsmaßnahme durch, so wird der Veranstaltungsort nicht zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte. Die Fahrtkosten zu der Bildungseinrichtung sind deshalb nicht mit der Entfernungspauschale, sondern in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH, Urt. v. 10.04.2008 - VI R 66/05). Siehe arbeitsrecht.de.

Also ich würde Einspruch einreichen und mich mal mit einem Steuerberater beraten lassen. M.E. zieht dich das Finanzamt über den Tisch.
BlackPJ80
Fahrten zur Fortbildung müssen voll anerkannt werden! Und zwar ab dem ersten km und Hin- und Rückweg!!!

Also Bescheid prüfen - ggf. Einspruch einlegen!!
B4C4RDI
eine andere frage dazu.

da ich mit meiner freundin nicht zusammenwohne und wir ~25km auseinander wohnen wollte ich fragen, ob ich nicht einfach meinen wohnsitz bei ihr angeben kann und sie genau das gleiche? kann man da wegen betrug belangt werden? mein arbeitsweg ist von mir aus super kurz :P
BlackPJ80
Ghet nicht! Dann müsstest du dich ja dort melden! Unter Umständen einen Mietvertrag mit deinem Namen vorlegen usw. ausserdem kann gem. BMF Schreiben zu § 8 AO (Wohnsitz) ein Wohnsitz auch über den Lebenspartner begründet werden.

Raphy83
spontan würde ich sagen JA, ist betrug :-)
Aber wie heißt es so schön, wo kein kläger da kein Richter. Glaub nicht, dass vom Fi-Amt einer vorbei kommt und schaut ob du umgezogen bist.

Ist jetzt aber keine Aufforderung sich strafbar zu machen :-)

EDIT: Also wenn musst du dich schon dort anmelden, aber einen Mietvertrag brauchst du nicht

Bearbeitet von - Raphy83 am 29.09.2008 16:32:33
B4C4RDI
wenn ich sage ich wohne jetzt bei meiner freundin. tue mein auto ummelden wegen dem kennzeichen langt des nicht? wohne ja jetzt noch bei mama und papa *g*
Raphy83
Zitat:


wenn ich sage ich wohne jetzt bei meiner freundin. tue mein auto ummelden wegen dem kennzeichen langt des nicht? wohne ja jetzt noch bei mama und papa *g*

(Zitat von: B4C4RDI)



Ne musst dich schon richtig ummelden, steht dann auch in deinem Perso usw.
Richi
natürlich musst du dich ummelden!!!!
wie hast den gedacht das sowas geht!? einfach mal sagen du wohnst da und da oder wie...
B4C4RDI
ja perso klar des hab ich vergessen :P habe da sowieso schon nen aufkleber drauf...
plop
und selbst dann besteht kein familiärer zwang bei deiner freundin zu ohnen...

das funktioniert nur bei ehepaaren...

meine regierung arbeitet unter der woche auf sylt und wir wohnen halt regulär in flensburg..sie bekommt nichts...weil sie könnte ja bei ihren eltern in westerland wohnen..und nach list is ja unter 20km..

sie kann nicht mal die bahntickets einreichen..

ungerecht aber legal...
B4C4RDI
verstehe deinen satz nicht so recht?

wenn ich den wohnsitz bei meiner freundin angebe, geht der staat doch davon aus das ich da wohne und weiß auch wie weit die km ungefähr zu meiner arbeitsstätte sind. ob ich dann doch noch bei meinen eltern wohne prüft doch niemand nach?
plop
und wie erklärst du den umzug?

wenn du vorher quasi um die ecke gewohnt hast und plötzlich bei deiner freundin einziehst die ewig weit weg wohnt?

wenns dem staat an die kohle geht werden die jungs auf mal richtig fleissig...

wie schon gesagt...familiärer zwang..frag mal deinen steuerberater ;)
B4C4RDI
da ich ja schon 20 bin und man mit dem alter nicht mehr bei mama und papa wohnen kann/muss. eine wohnung alleine leisten zu teuer ist und ich mir den arbeitsplatz mit 16-17jahren ausgesucht habe.
Andi G.
Ich glaube nicht, daß da jemand bei denen wach wird. Ich selbst wohne die letzten 14 Jahre, aus diversen anderen Gründen, offiziell immer woanders als ich wirklich wohne und bin dabei vor ca. 5 Jahren einmal vom Amt angezeigt worden, allerdings nur weil ich nicht schnell genug die Adresse gewechselt habe als derjenige bei dem ich dort gemeldet war selbst umgezogen ist, da wollten mir Staatsmänner einer anderen Institution dort einen Besuch abstatten und konnten weder mich antreffen, noch jemanden der mich kannte und da gabs halt ziemlichen Ärger als ich mal wieder aufs Amt mußte um mich umzumelden. Ist aber fallen gelassen worden, weil ich denen gesagt hab ich hätte da bis vor kurzem noch bei dem Bekannten gewohnt und danach übergangsweise bei meinen Eltern und mich ummelden wollte sobald ich was neues gefunden habe. Danach hab ich nie wieder was gehört und es ist auch nie einer bei meinen nächsten Adressen vorbeigeschaut um zu schauen ob ich da überhaupt ein Bett oder Klamotten habe...

Da sich eh keiner drum kümmert und du bei deiner Freundin sicherlich Sachen hast, die darauf schließen lassen könnten daß du da wohnen könntest, kannst du dich beruhigt dahin ummelden ohne das dir einer was kann. Für den absoluten Extremfall, der nicht eintreffen wird sofern du sonst nicht auffällst, kannst du denen ja sagen, daß du da gemeldet bist, weil du da überwiegend lebst, deine Zeit verbringst, also wohnst...niemand kann dir was, weil du bei deinen Eltern noch ein Zimmer zum übernachten hast, das prüft auch nie einer nach...
Geprüft wird nur bei allgemein Auffälligen, schon mal ordentlich Aufgefallenen und natürlich bei Sozialhilfe-,Hartz-4- oder Asylgeldempfängern die unter Betrugsverdacht stehen.