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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Bjunior
Hauptthema:
Abend.

Mir ist letzte Woche ein etwas älterer Herr ans Auto gefahren (e39 523i vs. e36 318TI). Nichts tragisches, aber trotzdem ärgerlich. War bei meinem Lackierer und hab mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Kommpletter rechter Kotflügel soll 460€ kosten zu lackieren. Als der Unfall entstand sagte Herr Polizist dass es ca. 250€ kosten wird. Er hat das als Richtwert angegeben. Jetzt hab ich den Kostenvoranschlag zu Ihm geschickt und sagen und schreibe 250€ von Ihm bekommen, da es so festgelegt wurde und es ja durch polieren weggehen wird. Soll ich mirn Anwalt holen und die 210€ die fehlen einklagen?

mb100
Da der Polizist kein Gutachter ist und so nix sagen kann, ist das, was er genannt hat, in meinen Augen gegenstandslos. War halt ein "Richtwert" - und der hat hier net gepasst.

Ich an Deiner Stelle würde auf jeden Fall zum Anwalt - auch wenn er Dir sicher raten würde, erst mal nen Brief zu schreiben (also dass er den Brief schreibt - so hab ichs gemeint. Sorry), anstatt gleich Klage zu erheben...

Bearbeitet von - mb100 am 24.09.2008 20:57:35
Bjunior
Zitat:


Da der Polizist kein Gutachter ist und so nix sagen kann, ist das, was er genannt hat, in meinen Augen gegenstandslos. War halt ein "Richtwert" - und der hat hier net gepasst.

Ich an Deiner Stelle würde auf jeden Fall zum Anwalt - auch wenn er Dir sicher raten würde, erst mal nen Brief zu schreiben, anstatt gleich Klage zu erheben...

(Zitat von: mb100)




Brief werde ich schreiben, denke aber nicht dass der Mensch da drauf eingehen wird. Also kann ich mir sicher sein dass ich die 210€ ersetzt bekomme? Der KVA wurde nach einem Richtwert Katalog erstellt, heißt: Dem Lackierer werden Preise vorgegeben. Geld hatter zumindest wie ein ganz Großer, wenn man mal nach Uhr und Kugelschreiber beurteilt^^
Richi
Seit wann gilt die Aussage eines Polizisten bindent?
Gibts nicht! Kostenvoranschlag liegt vor. Auf deinen Brief reagiert der sowieso kaum.
Versuch es wenn du willst.
Sonst wie schon von mb gesagt Anwalt!

Fertig

Gruß
mb100
Zitat:



Brief werde ich schreiben, denke aber nicht dass der Mensch da drauf eingehen wird.



Net Du, der Anwalt soll / wird den Brief schreiben. So hab ichs gemeint - war schlecht von mir formuliert. Bzw. wird er wahrscheinlich dann gleich an seine Haftpflicht schreiben.


Zitat:

Also kann ich mir sicher sein dass ich die 210€ ersetzt bekomme?
(Zitat von: Bjunior)




Selbstverständlich kannst Du nicht sicher sein, dass Du die 210 Euro ersetzt bekommst. Aber ich zumindest sehe die Chancen als recht gut an - aber da wird Dir Dein Anwalt mehr dazu sagen.

Bearbeitet von - mb100 am 24.09.2008 20:59:29
Bjunior
Gut, dann besuch ich Morgen mal meinen Anwalt. Merci :)
Lennylennox
Bist Du im Rechtschutz???
Bjunior
Zitat:


Bist Du im Rechtschutz???

(Zitat von: Lennylennox)




Mittlerweile ja^^
Beim letzten mal war ich es nicht, wovon ich nichts wusste. Sollte mich 380€ kosten, wurde aber gottseidank übernommen, da ich Azubi bin....
BMW1989
Sofort Anwalt!!!

Mir ist mal ne frau reingefahren bin sofort zum gutachter (per Abschleppdienst) kamen letztendlich stolze 5000 euro raus!

Als nach 3-4 wochen nix gescheites rauskam bin ich zum anwalt! Der hat dann alles geregelt und nach ca 2 monate hatte ich mein geld nach 6monaten aber erst das schemrzensgeld!
Würde sowas nie ohne Anwalt machen! Dafür ist auch die rechtschutz da wofür bezahlste sonst wenn dus nicht benutzt!

Der Pullizist ist weder Gutachter noch darf der dir ne rechtsauskunft geben das einzige was der machen kann ist den unfall aufnehmen und evtl punkte verteilen .... vorfahrtskram etc.

Des wäre ja schon unheimlich wenn die polizei die Scahdenshöhe festlegen dürfte!
Bjunior
Zitat:


Sofort Anwalt!!!

Mir ist mal ne frau reingefahren bin sofort zum gutachter (per Abschleppdienst) kamen letztendlich stolze 5000 euro raus!

Als nach 3-4 wochen nix gescheites rauskam bin ich zum anwalt! Der hat dann alles geregelt und nach ca 2 monate hatte ich mein geld nach 6monaten aber erst das schemrzensgeld!
Würde sowas nie ohne Anwalt machen! Dafür ist auch die rechtschutz da wofür bezahlste sonst wenn dus nicht benutzt!

Der Pullizist ist weder Gutachter noch darf der dir ne rechtsauskunft geben das einzige was der machen kann ist den unfall aufnehmen und evtl punkte verteilen .... vorfahrtskram etc.

Des wäre ja schon unheimlich wenn die polizei die Scahdenshöhe festlegen dürfte!

(Zitat von: BMW1989)




Apropos Punkte.....

Hab ich erwähnt dass ich zu dem zeitpunkt auf nem Behindertenparkplatz stand?^^ Hab keine bekommen. 1. weil ich im AUto drinne war und 2. weil ichs darf :P

Haste aber schon Recht wegen Rechtschutz. Dann lass ich meinen Anwalt mal ackern.
Joshy
Ich glaub es hackt. Was gibt es bloß für Leute? Laß Dir seine Versicherrungsdaten geben und klär es mit seiner Versicherrung. Mit dem Typen würde ich mich garnicht mehr abgeben.
plop
hat er den schaden seiner versicherung gemeldet?

wenn nicht dann solltest du das tun..

wenn er dir die daten nicht rausgibt dann gibts die möglichkeit über das kennzeichen und die zulassungsstelle die versicherung ausfindig zu machen...wie genau weiss ich nicht mehr...aber geh mal zum anwalt...der wird dir schon sagen was du machen sollst damit zu deine kohle bekommst...
Stefan177
Also Leute gibts.

Ruf ihn an und sag ihm, die 250 Euro kann er sich wieder abholen. Entweder er zahlt komplett oder Du reichst den Schaden bei seiner Versicherung ein.
Dann wird er allerdings hochgestuft.

Bearbeitet von - Stefan177 am 25.09.2008 06:51:31
Marco535
Jo, ne super Sache.

Du könntest vielleicht noch mal drüber nachdenken, ihn anzuschreiben und den Rest anzufordern, mit dem Hinweis, dass bei Nichtbezahlung noch weitere Kosten fürn Rechtsanwalt dazu kommen.

Er hat einen Schaden in gewisser Höhe verursacht. Ermittelt wurde der Schaden durch einen Fachmann. Was die Polizei da schätzt ist zwar interessant für die Statistik und/oder das Strafmaß, ist aber nicht Verbindlich.

Die Versicherungsdaten bekommst über den Zentralruf der Autoversicherer Tel.Nr. 0800/8554567
332i-Machine
Geh einfach zum Anwalt! Der weiß innerhalb weniger Sekunden wo der Kerl versichert ist, und der Anwalt kümmert sich um alles!

Wieso gehst du denn zu einem Lackierer? Wenn er dir in den Kotflügel reingefahren ist, und dieser gewechselt werden muss, dann müsstest bei BMW eigentlich bei ca. 900,- bis 1.000,- EUR sein!?
Doc. Watson
Für die Verkehrsunfallanzeige muss man als Polizist immer einen Schadenswert eingeben.
Das ist auch bei anderen Anzeigen (Einbruch, Sachbeschädigung usw.)so. Dient eher der Statistik, bzw. der Einstufung des Unfalls

Natürlich weiß der Polizist nicht, ob es nachher wirklich soviel kostet. Hätte er 1000€ Schaden eingetragen, hättest du auch nicht 1000 fordern können.

Da zudem die Kosten je nach Fahrzeugmodell stark variieren (z.B. KIA vs. Jaguar) kann man das eh nicht auf den 100er genau vor Ort angeben.
sto`teac
Zitat:


Abend.

Mir ist letzte Woche ein etwas älterer Herr ans Auto gefahren (e39 523i vs. e36 318TI). Nichts tragisches, aber trotzdem ärgerlich. War bei meinem Lackierer und hab mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Kommpletter rechter Kotflügel soll 460€ kosten zu lackieren. Als der Unfall entstand sagte Herr Polizist dass es ca. 250€ kosten wird. Er hat das als Richtwert angegeben. Jetzt hab ich den Kostenvoranschlag zu Ihm geschickt und sagen und schreibe 250€ von Ihm bekommen, da es so festgelegt wurde und es ja durch polieren weggehen wird. Soll ich mirn Anwalt holen und die 210€ die fehlen einklagen?



(Zitat von: Bjunior)




tut mir leid, wenn ich hier anderer meinung bin als der rest ... aber ich wuerde an deiner stelle den lackierer wechseln Oo
wenn der dir immer so ne preise macht zieht der dich ganz schoen uebern tisch *shoked

460€ fuer nen lackschaden den man sogar polieren koennte ist schon mehr als unverschaemt ...

nimm die 250€ und lass den schaden beim anderen lacker wegpolieren ... dem drueckste dafuer 10€ in die hand und freust dich uebern den rest ...
mikV8
Hallo,

also
1.) nichts am Schaden machen lassen!
2.) erstmal KEINEN Anwalt einschalten -> der kostet nur Geld dafür dass du dir das dann auch noch wieder holen musst, bzw. zumindest deine SB der RS
Die Anzeige des Schadens bei der Versicherung des Unfallgegners kann man auch ohne großen Aufwand selbst machen. Zur Not einfach den Unfallbericht der Polizei schicken lassen.
3.) Af KEINEN FALL dem Unfallgegner einen Brief schreiben. Damit bestätigst du ja den Eingang der 250,-EUR. Da er ja sicher nicht nachweisen kann, dass du von Ihm 250,-EUR bekommen hast, holst du dir die volle Summe von der Versicherung und fertig. Wer so doof daher kommt und dich für dumm verkaufen will, der hat es nicht anders verdient.

Gruß Mirko
velocidad
Ich würde auf jeden Fall auch den Lackierer wechseln. Die 460€ sind ja ne Frechheit für einen Kotflügel. Dafür lackiert mein Lackierer Stossstangen, Schweller und beide Kotflügel. Den Rest so machen wie Mirko gesagt hat.
Gruss
E36-Freak
Hat schonmal jemand dran gedacht, das der Lackierer die Kosten "extra" hoch angesetzt hat, weil über KVA abgerechnet werden soll?

Zum Rest wurde ja schon alles gesagt (siehe Thread Doc)
Bjunior
Mein Lackierer hat mir angeboten für den Betrag noch die Motorhaube mit zu lackieren, da ich eh grad am Umbauen bin. Bei BMW wärs sicherlich teurer geworden, aber ich will den Mann nicht arm machen und mich dumm und dämlich verdienen. Rauspolieren kannste da nichts, ist bis auf die Grundierung runter.

Werde meinen Anwalt die Tage besuchen, der soll mir sagen wie es weitergeht.
sto`teac
@mirco ... dein punkt drei ist eine strafbare handlung Oo

@bjunior ... du hattest irgendwo selbst geschrieben, dass es polierbar ist, daher hatte ich diese behauptung uebernommen ...

und auch ein ueberteuerter kva fuer eine versicherung kann nicht auf solch einen hohen betrag kommen ... das kann man nicht rechtfertigen, wenn das jmd ueberprueft! es gibt fuer alles grenzen ...
Bjunior
Ich habe geschrieben dass ER sagte man könne es wegpolieren. Zudem hat der Lackierer alles von einem Katalog übernommen. Das sind Preise für Neukunden. Da meine Firma alles (und es ist verdammt viel) bei Ihm lackieren lässt und ich dort auch Lack usw. gekauft habe, macht er mir einen besseren Preis.
mb100
Zitat:


@bjunior ... du hattest irgendwo selbst geschrieben, dass es polierbar ist, daher hatte ich diese behauptung uebernommen ...

(Zitat von: sto`teac)




Ich habs so verstanden, dass entweder der Polizist oder der Unfallgegner gesagt haben, dass es rauspolierbar ist. Wahrscheinlich der Unfallgegner.

@Mik: den Rechtsanwalt übernimmt, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, der schuldige Unfallbeteiligte - also in dem Fall wohl der ältere Herr (bzw. dessen Versicherung). Und zwar von Anfang an.
Bzgl. Deines Rats Nr. 3: da überleg ich grad, ob und in wie weit dies ne (versuchte) Anstiftung zum Betrug ist. Ich glaub, Du kannst grad von Glück reden, dass der Betrug in Deutschland kein Verbrechen ist...

Bzgl. Schadensumfang: wir haben hier alle noch keine Bilder gesehen (oder hab ich sie nur übersehen?) . Und können somit keine Mutmaßungen zum Schadensumfang - und vor allem auch nicht zur Schadenshöhe machen. Auch wenn es durchaus möglich ist, dass der Lackierer den Schaden hoch angesetzt hat, um bzgl. der Motorhaube "nicht draufzahlen zu müssen".

Genau deswegen hab ich geschrieben, dass es nicht automatisch klar ist, dass der TE die 460 Euro bekommt. Was ich für durchaus möglich erachte ist, dass die Versicherung den Schaden anzweifelt und einen Gutachter bestellt. Und der auf ne andere Summe kommt.
Aber m.E. hat Bjunior nen Anspruch auf ne fachgerechte und umfassende Reparatur bei einem BMW-Händler (der den Schaden möglicherweise noch höher angesetzt hätte...)


Bardock
Normalerweise schreibe ich nicht in Threads, in denen schon alles gesagt wurde, aber hier herrscht nun wirklich so gut wie jede Meinung vor.

Unser Mann von der Rennleitung hat schon gesagt warum die Kollengen Polizisten/Polizistinen einen Betrag angeben, dieser selten den tatsächlichen Preis trifft und ohne weitere Bedeutung für die Unfallbeteiligten ist. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, ist es gleichgültig ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, da die Kosten von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind. Ohne Wenn und Aber.

Wenn du deinem Lackierer vertraust, dann passt es. So sicher wie hier viele meinen ist es nämlich nicht, das es bei einem BMW Vertragshändler der KVA höher ausfallen würde, nur weil es eben BMW ist. Mag im Regelfall durchaus zutreffen, das ist wohl wahr, prinzipiell pauschalisieren kann man dies aber nicht.

Bjunior, du hast einen Kaskoschaden und somit die freie Wahl eines Gutachters. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherung, jedoch nur wenn das Gutachten gerechtfertigt ist. Das ist der dann der Fall, wenn die Schadenshöhe ca. 750 Euro beträgt. Diese Summe ist nicht ausschlaggebend und bindend, sondern lediglich ein Richtwert. Es gibt keine definierte Summe als Grenze. Fällt der Schaden zu gering aus und die gegnerische Versicherung weigert sich, dafür die Gutachterkosten zu übernehmen, hat diese Zahlungsverweigerung juristisch durchaus Bestand, da bei geringen Schäden ein KVA vollkommen ausreichend ist.

Wählst du nun einen Gutachter aus und dieser ist gerechtfertigt, Schadenshöhe also deutlich über ca. 750 Euro, hat dies juristisch Bestand. Schickt nun die gegnerische Versicherung einen Gutachter, zählt dessen Gutachten juristisch schlichtweg nicht. Ohne Wenn und Aber.

Einen Anwalt deines Vertrauens kannst du ruhigen Gewissens einschalten, vollkommen gleichgültig ob alles normal und ohne Schwierigkeiten mit dem Unfallgegner und dessen Versicherung ablaufen würde oder nicht.


Gruß Bardock
mb100
Zitat:


Wählst du nun einen Gutachter aus und dieser ist gerechtfertigt, Schadenshöhe also deutlich über ca. 750 Euro, hat dies juristisch Bestand. Schickt nun die gegnerische Versicherung einen Gutachter, zählt dessen Gutachten juristisch schlichtweg nicht. Ohne Wenn und Aber.
(Zitat von: Bardock)




Mal angenommen, Bjunior reicht den Kostenvoranschlag ein und die gegnerische Versicherung schickt nen Gutachter: Wenn es nur die beiden Dokumente gibt (also Kostenvoranschlag vom Anspruchsteller, Gutachten vom Anspruchgegner), dann hat doch das Gutachten mehr Gewicht - aber Bjunior auch das Recht, ohne weitere Kosten nen anderen Gutachter kommen zu lassen, oder? Und dann zählt grundsätzlich wieder das Gutachten von Bjunior? Und zwar unabhängig von der Schadenshöhe (insbesondere mit Beachtung auf die Bagatellgrenze)

- nur mal ne generelle Frage und unabhängig vom konkreten Fall gestellt, aber natürlich am Fall orientiert -
Bardock
Jein Matthias, jein.

Wenn nur das "gegnerische Gutachten" und der "eigene KVA" vorliegen, dann hat das Gutachten mehr Gewicht. Selbstverständlich kann man dann immer noch einen "eigenen" Gutachter beauftragen. Dann hat dieses Gutachten mehr Gewicht. Grundsätzlich zählt immer das, nennen wir es der Einfachheit halber: eigene Gutachten. Die gegnerische Versicherung muss dieses jedoch nicht in jedem Fall zahlen. Den das wiederum kommt auf die Schadenshöhe an. Sie können sagen "die Kosten für unseren Gutachter lasst mal unsere Sorgen sein, das geht euch nichts an, aber die Kosten für deinen Gutachter sind bei dem geringen Betrag nicht gerechtfertigt, das zahlen wir nicht". Und sie können damit durchkommen.

Summa summarum:
Grundsätzlich hat IMMER IN JEDEM FALL der Geschädigte (Schuldfrage muss eindeutig geklärt sein) das Recht, den "eigenen Gutachter" zu stellen. Dessen Kosten trägt der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Der Gutachter von der anderen Versicherung zählt nicht.

Alles klar ? Bei Fragen einfach fragen. Es gibt schließlich keine dummen Fragen. Ich versuche nach besten Wissen und Gewissen zu antworten.



Gruß Bardock
Powerpack
Zitat:


M Bei BMW wärs sicherlich teurer geworden, aber ich will den Mann nicht arm machen und mich dumm und dämlich verdienen.
(Zitat von: Bjunior)




Ich denke das würdest Du anders sehen wenn Dich mal einer so richtig abzockt in dem Bereich.

Gib dem Typen die 250,- Euro zurück, lass nen KV bei BMW schreiben, und hol Dir das was Dir zusteht.

Wenn es sein muss über den Rechtsanwalt.

Nachdem die Situation aber klar ist denke ich ein Anruf bei der Versicherung reicht.

Denen musst Du dann nur den KV einschicken und innerhalb 2 Wochen sollte der Scheck da sein.
mikV8
Zitat:

@Mik: den Rechtsanwalt übernimmt, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, der schuldige Unfallbeteiligte - also in dem Fall wohl der ältere Herr (bzw. dessen Versicherung). Und zwar von Anfang an.
Bzgl. Deines Rats Nr. 3: da überleg ich grad, ob und in wie weit dies ne (versuchte) Anstiftung zum Betrug ist. Ich glaub, Du kannst grad von Glück reden, dass der Betrug in Deutschland kein Verbrechen ist...




Für was den einen Anwalt?
Das erzeugt nur Kosten, welche immer auch wieder erstritten werden müssen. Da hier, wie es auch von bardock in seinem letzten Post schon geschrieben wurde, die Versicherung sich nicht zieren wird, das Geld lt. Kostenvoranschlag, jedoch ohne MwSt., schnellstens zu überweisen. Dafür benötigt es nur eine Unfallanzeige am besten gleich mit dem Polizeibericht, wo ja auch die Schuldfrage geklärt ist.
Wenn eine solch lächerliche Forderung von 460,-EUR über nen Anwalt kommt, für den die Versicherung dann gleich nochmal so viel bezahlen muss, dann braucht man sich nicht wundern, wenn sich die Versicherung quer stellt und der Zoff noch größer wird.

Zu meinem Punkt 3:
Hör blos auf zu überlegen! Es ist eine ... ;-).
UND?! Dann ist der Kerl eben der betrogene Betrüger nachdem was er versucht hat abzuziehen.
Ach und nochwas, mit Glück hat das schonmal gar nichts zu tun!

Gruß Mirko

Bearbeitet von - mikV8 am 26.09.2008 09:37:16
mb100
Doch, hats in soweit, weil die versuchte Anstiftung zu nem Vergehen nicht strafbar ist *ggg*
tc2607
hi leute
also bjunior ich bin der meinung das einfachste währe dem mann sein geld zurück zu geben
dich mit der versicherung in kontakt zu setzen
sprich fragen ob ihnen bei diesem betrag ein kostenvoranschlag reichen tuht(sehr wahrscheinlich JA) jedoch trotzdem nachfragen
allerdings finde ich es absolut schwachsinnig einen anwalt einzuschalten und unsinnig die kosten in die höhe zu hauen da es normalerweise ohne probleme geht
habe schon so drei fälle geklärt ohne wen und aber
e36beam0r
Ich würde es auch über die Versicherung machen lassen!

Ich bin mal in einen alten Audi 80 mit standgas reingerollt. Da war nur ne kleine beule am K-Raum. Laut KVA betrug der Schaden um die 2000€. Ich sag mal ne Heckklappe + Lack kostet auch max. 500€, und den rest hat sich die alte oma eingesteckt!

Broznschwem
Das ist aber eine teure Lackierung. Ich gehe bei solchen Vorfällen immer so vor, wie sich der geegnüber mir gibt. Ist er nett und freundlich, reich oder arm, Vorlaut und uneinsichtig usw... Steht also ein Vollidiot vor mir der mich dumm anmacht, versuche ich jeden Cent rauszuschinden. Man glaubt gar nicht wie manche leute durchdrehen können wegen kleinen remplern.
Bjunior
Zitat:


Das ist aber eine teure Lackierung. Ich gehe bei solchen Vorfällen immer so vor, wie sich der geegnüber mir gibt. Ist er nett und freundlich, reich oder arm, Vorlaut und uneinsichtig usw... Steht also ein Vollidiot vor mir der mich dumm anmacht, versuche ich jeden Cent rauszuschinden. Man glaubt gar nicht wie manche leute durchdrehen können wegen kleinen remplern.

(Zitat von: Broznschwem)




Er war ein reiches, dummes Arschloch, um es mal so zu sagen. Seine Heckstoßstange war mit nem Expander besfestigt, also hatte er anscheinend vor nicht also langer Zeit schonmal einen Unfall.
rennfrikadelle
Zitat:


Abend.

Mir ist letzte Woche ein etwas älterer Herr ans Auto gefahren (e39 523i vs. e36 318TI). Nichts tragisches, aber trotzdem ärgerlich. War bei meinem Lackierer und hab mir einen Kostenvoranschlag machen lassen. Kommpletter rechter Kotflügel soll 460€ kosten zu lackieren. Als der Unfall entstand sagte Herr Polizist dass es ca. 250€ kosten wird. Er hat das als Richtwert angegeben. Jetzt hab ich den Kostenvoranschlag zu Ihm geschickt und sagen und schreibe 250€ von Ihm bekommen, da es so festgelegt wurde und es ja durch polieren weggehen wird. Soll ich mirn Anwalt holen und die 210€ die fehlen einklagen?

(Zitat von: Bjunior)




Anwalt - die Aussage des Polizisten hat in diesem Fall kein Gewicht!