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IrinaBmw777
Hauptthema:
hallo ich habe auch mal eine frage, bin auch nach toleranz abzug genau 21 km zu schnell gewesen, innterorts....!!! das problem dabei ist, ich habe vor kurzem mein führerschein für 2 monate verloren und habe wieder für 2 jahre probezeit bekommen und meine nachschulung muss ich erst in 2 wochen anfangen.... wurde ja aber wieder geblitz.... was passiert??? ihr sagt das man ab 32 km nachschulung kriegt ne? aber ich stecke ja gerade mittendrin in der naschulung wegen meines vorherigen vorfalls.......

währe schön wenn mir jemand antwortet, danke!
Mfg Irina
kerny0815
hä?
also es ist jetzt dein zweites vergehen mit punkten innerhalb der probezeit?!

tja glück gehabt, dieses mal gibts nur ne verwarnung... beim nächsten mal dann wieder aufn sack.
Nicore
1.


2.
Erstmal abwarten, denke keiner kann Dir hier genaues sagen.

3. Kannst ja gleich mal beim Seminarmeister nachfragen wenn Du
schonmal da bist.
IrinaBmw777
meine probezeit wurde schon vor kurzem verlängert. jetz wurde ich wieder geblitzt. verliere ich wieder meinen führerschein? und könnte es passieren das ich nachschulung wieder machen muss obwohl ich gersde dabei bin......
stargate
glaub ich nicht

wennste pech hast musste den Schein für mehr als n halbes jahr abgeben.
und wennst noch viel mehr pech hast musste den führerschein komplett neu machen.


Aber geh doch einfach zu nem Rechtsanwalt anstatt hier von NichtJuristen Auskünfte einzufordern. Die Rechtsanwälte wollen doch auch von irgendwas leben.


Edit.
Wieso fährt man eigentlich wenn man schon den Schein gezwickt bekommen hat und sogar in der Nachschulung ist nochmal in ne Radarfalle.
Sollte man/frau da nicht besonders sorgfältig und zurückhaltend fahren?



Bearbeitet von - stargate am 23.09.2008 16:55:39
kerny0815
Zitat:


meine probezeit wurde schon vor kurzem verlängert. jetz wurde ich wieder geblitzt. verliere ich wieder meinen führerschein? und könnte es passieren das ich nachschulung wieder machen muss obwohl ich gersde dabei bin......

(Zitat von: IrinaBmw777)




nö... gibt nur ne verwarnung. war bei mir jedenfalls so.

achja: von mir auch ein herzliches ... HA HA ! :-p
IrinaBmw777
ich weiß nicht wie ich das wieder machen konnte :( irgendwie klappt das nicht so mit dem gesetz :)))) aber jetzt fahre ich wirklich wieder vorsichtiger, ich hab draus gelert, auch wenn bisschen zu spät! jetzt kann ich nur noch abwarten und tee trinken und auf meinen 2 brief warten....
kerny0815
Zitat:


aber jetzt fahre ich wirklich wieder vorsichtiger, ich hab draus gelert, auch wenn bisschen zu spät!
(Zitat von: IrinaBmw777)




jaja das hab ich mir damals auch gesagt ;-)

ich hab nochmal in meiner akte *lol* geguckt. (folgendes bezieht sich ausschließlich auf vergehen mit punkten)

1.) nachschulung und probezeitverlängerung.

2.) verwarnung und empfehlung mal zum psychologen zu gehen

3.) mein lappen wurde einkassiert.
ich durfte nach 3 monaten unter vorlage eines polizeilichen führungszeugnisses, sehtest usw. einen neuen beantragen :-D
die probezeit hat über diesen zeitraum natürlich pause.

4.) ich hab keine ahnung.... meine probezeit wurde nach 4 jahren und 3 monaten beendet. ich hab soviel kohle für den scheiss ausgegeben, dass ich davon locker noch nen ersatzführerschein hätte machen können^^

also die sache dürfte klar sein, leg erstmal die füße hoch, passiert schon nix.
sollten noch fragen da sein kannste auch ne pn schreiben.

Bearbeitet von - kerny0815 am 23.09.2008 17:42:22
laserdj
ich kann nur von einem kunden von mir berichten :

1. probezeit
2. erstes vergehen ( zu schnell )
3. Nachschulung + verl. auf 4 jahr probezeit
4. zweites vergehen ( auch zu schnell )
5. MPU ( 550 EUR ) nochmal 6 Monate Probezeit wo man nicht einmal 1 kmh zu schnell sein darf


das ganze nur aus erzählungen also bitte nicht zerreißen
Doc. Watson
Solange du im mit der Geschwindigkeitsüberschreitung noch im Verwarnungsgeldbereich liegst, sprich bis 35€ (Sollte max. 16km/h drüber sein + 3km Toleranz, also 19km/h drüber) dürfte sich das Vergehen nicht auf deine Probezeit auswirken, denn das KBA bekommt von dem Vergehen gar keine Kenntnis, weil keine Pkt.

Über alles was darüber ist, sprich Bußgeld kann ich keine Angaben machen.

Viel Glück

sandro320i
Du kriegst eine Empfehlung zum Psychologengespräch. Aber wenn du Pech hast darfst gleich zu MPU, und dann viel spass.
Morgan1981
Zitat:


Solange du im mit der Geschwindigkeitsüberschreitung noch im Verwarnungsgeldbereich liegst, sprich bis 35€ (Sollte max. 16km/h drüber sein + 3km Toleranz, also 19km/h drüber) dürfte sich das Vergehen nicht auf deine Probezeit auswirken, denn das KBA bekommt von dem Vergehen gar keine Kenntnis, weil keine Pkt.

Über alles was darüber ist, sprich Bußgeld kann ich keine Angaben machen.

Viel Glück



(Zitat von: Doc. Watson)




Punkte gibt es doch erst ab 21km/h zu schnell oder hat sich da was geändert?
MCEE
Also ich hab genau das gleiche durchgemacht. Ich war in der Probezeit mit 150 auf der Landstraße unterwegs = Nachschulung, 4 Jahre Probezeit, 1 Monat Fahrverbot und 200 € Strafe

Knapp eineinhalb Jahre später hat man mich dann innerorts mit 51 in ner 30er Zone geblitzt (direkt nach der Einfahrt und die 30er Zone is nur ca. 20m lang). Habe dann nochmal einen Punkt, ne Geldstrafe und die Empfehlung, zu nem Psychologen zu gehen bekommen...

Bearbeitet von - MCEE am 14.10.2008 07:30:23
e61_530driver
wenn nach der nachschulung innerhalb der probezeit nochmal etwas passiert wie sprich ein punkt dann wird es normal geahndet, wie ein mensch der aus der probezeit draussen ist.

wenn du danach nochmal einen punkt bekommen solltest (in der probezeit) dann musst du deinen führerschein abgeben !

MfG

Bearbeitet von - e61_530driver am 14.10.2008 09:22:15
MCEE
Zitat:


wenn nach der nachschulung innerhalb der probezeit nochmal etwas passiert wie sprich ein punkt dann wird es normal geahndet, wie ein mensch der aus der probezeit draussen ist.

wenn du danach nochmal einen punkt bekommen solltest (in der probezeit) dann musst du deinen führerschein abgeben !

MfG

(Zitat von: e61_530driver)




Rüschtüsch. Das is das Thema mit den zwei (kleinen) A-Verstößen und dem B-Verstoß...