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KeskinBmw
Hauptthema:
hallo leute, ich will mein auto gegen ein anderes tauschen, giebts dafür einen tauschvertrag oder sowas?
NDM27
Macht doch einfach beide nen Kaufvertrag über 1€. Denke nicht das es nen Tauschvertrag gibt, hätte ich noch nie gehört.
BMWStreetracer
Zitat:


Macht doch einfach beide nen Kaufvertrag über 1€. Denke nicht das es nen Tauschvertrag gibt, hätte ich noch nie gehört.

(Zitat von: NDM27)




würde ich auch so machen!
BMW-86
Doch einen sog Tauschvertrag gibt es schon.
Macht allerdings keinen Sinn, da die Vorschriften des Kaufvertrages maßgeb. sind
480 bgb

Also: Wie genannt 2 KV über nen Euro wäre wohl das sinnvollere.
reeper
mach besser einen kaufvertrag auch zur sicherheit, und wenn da nur drin steht ``für`n appel und`n ei´´ es gibt ja auch komische gesetze wie schenkungs-steuer, auch wenn sich diese nur auf geldbeträge bezieht aber ein pkw hat auch einen gewissen wert oder? nich das dir jemand an die karre fährt
rennfrikadelle
Da wir in D fast völlige Vertragsfreiheit haben, kann man selbstverständich einen Tauschvertrag aufsetzen.

Vorsicht ist geboten bei KFZ mit 1€ Verträgen. Sind die Fahrzeuge in technisch gutem Zustand, dann werden die Finanzämter kritsch wenn der Kaufpreis dem Marktwert signigfikant unter oder überschreitet.

Folgende Falle bei zwei Kaufverträgen über 1€:
Sie sind voneinander unabhängig Wenn der Wert des Fahrzeuges den Preis signifikant unter oder überschreitet, dann geht Papa staat biem Rest von einer Schenkung aus - Schenkungssteuer wird fällig. Wenn du dann argumentierts, das der Euro ja nur symbolisch sei und die ja dein Auto ebenfalls füpr einen Euro abgegeben hasdt, sagt der Staat - Super, noch einer der Schenkungssteuerpflichtig ist. Auch wenn es ein Tausch ist - durch die zwei Verträge werden es zwei Schenkungen.

1€ Verträge machen Sinn wenn du ein Unternehmen kaufst, das hochverschuldet ist. Ein Unternehmen ist 20.000€ Wert und mit 30.000 in den roten Zahlen. Dann wird ein Vertrag gemacht über einen Euro (mindestwert für einen Vertrag). Der Verkäufer ist sein Unternehmen und vor allem seine Schulden los - ich übernehme sein Unternehmen und seine Schulden und kann es in mein Unternehmen eingliedern um dadurch seine Kunden zu übernehmen.

In privatrechtlichen machen 1€ Veträge keinen Sinn - da ist ein Tauschvertrag besser. Dieser musst keine großen Klauseln haben - ein paar Sätze reichen aus.

"Wir, die Unterzeichneten, beschließen mit Wirkung zum xx.xx.xxx um xx.xx Uhr die beiden Fahrzeuge mit den Fahrgestellnummern XXX und XXX zu tauschen. Es findet ein völliger Eigentumsübergang statt. Beide Parteien bestätigen mit Ihrer Unterschrift das keine Rechte Dritter an den jeweiligen Fahrzeug bestehen. Die Fahrzeuge werden in bekanntem und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung begutachteten Zustand überreicht, ein zusätzlicher eventuell vorhandener Wertdifferenzausgleich findet nicht statt. Aufgrund eines Tauschs von privat zu privat findet das Gewährleistungsrecht keine Anwendung. Die beiden Parteien verpflichten sich die Fahrzeuge innerhalb einer Woche entsprechend zu versichern und umzumelden.

Sollte eine oder mehrere Passagen dieses Tauschvertrages im Widerspruch mit geltendem Recht stehen, so ist der Sinngehalt des Vetrag als ganzes davon nicht betroffen. In diesem Falle gilt es eine im wirtschaftlichen Sinne gleichwertige Regelung zu finden."
Richi
rennfrikadelle hat das schon genau richtig erläutert. ich sehe auch ehrlich gesagt keinen wirklichen sinn jeweils 2 kv aufzusetzten.

einen nen tauschvertrag auflegen und das wars.
hier was wie es zb. aussehen könnte
Klick

und wie hier schon erwähnt sind die vorschriften des kv maßgebend nur im tauschvertrag ist halt keine kaufsumme sonderen einfach nur die übergabe/übereignung der sache.
Pug
warum auch der firlefanz um den 1€?

setzt doch den wagenwert beide kaufverträge ein, der wird ja etwa gleich sein.
auch wenn es blödsinnig sein mag, dass der eine dem anderen 10.000€ gibt und der andere diesem formal dann auch 10.000€ gibt.
daniel.krueger
Ich würde das mit den getrennten 1€ Verträgen schon aus einem ganz anderen Grund sein lassen.
Nur mal angenommen, im Nachhinein stellt sich irgendetwas heraus (Unfallschaden oder was auch immer), auf Grund dessen eine der beiden Vertragsparteien die Rückabwicklung verlangen kann.
Jetzt kann man sich ja mal überlegen, was man wohl bekommt, wenn man den Wagen für einen Euro gekauft hat.
Wenn schon 2 Verträge (was man sicherlich machen kann,) dann sollte in beiden Verträgen ein angemessener Kaufpreis vereinbart werden.