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BMWLangen
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.09.2008 um 14:17:35 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Hallo,
habe ein Problem, habe jetzt im September Tüv und meine Sommersocken sind nur noch Slicks, kann ich mit winterreifen bein Tüv vorfahren ? Wollte mir jetzt keine neuen Reifen auf die Sommerfelgen aufziehen lassen weil ich die sowieso verkaufen will, und mir neue zulegen möchte!

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.09.2008 14:17:35
SuMo-Driver
Klar, sofern die Winterreifen eingetragen sind und auch ein Aufkleber im sichtbaren Bereich auf die möglicherweise geringere Höchstgeschwindigkeit hinweist !!.

Einige TÜVler sind stinkig, wenn der Aufkleber fehlt. (Bei Leihwagen durchaus sinnvoll, aber als Alleinfahrer wohl etwas sonderbar, wenn man nicht wüsste, daß Winterreifen drauf sind ;-) Egal ist Pflicht.
BMWLangen
OH jetzt ist mir einstein om Herzen gefallen!!!! Den aufkleber habe ich nich das stimmt aber den besorge ich mir beim Reifen händler!
herr_welker
Zitat:

Einige TÜVler sind stinkig, wenn der Aufkleber fehlt. (Bei Leihwagen durchaus sinnvoll, aber als Alleinfahrer wohl etwas sonderbar, wenn man nicht wüsste, daß Winterreifen drauf sind ;-) Egal ist Pflicht.



Ist der nicht nur notwendig, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Reifen's unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt?
marueg
Zitat:




Ist der nicht nur notwendig, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Reifen's unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt?

(Zitat von: herr_welker)




Absolut richtig, aber das ist bei Winterreifen ja sehr häufig der Fall.