psoli1 Hauptthema: |
hallo,
ich muss den führerschein demnächst für nen monat abegeben. bis spätestens 21.09. wenn ich den jetzt am freitag mittag nach der arbeit den führerschein abgebe, ab wann zählt dann das fahrverbot?
schon ab einschließlich freitag? oder erst am samstag morgen und ich darf ohne führerschein noch nach hause fahren oder abends noch mal einkaufen, die können mir ja nicht den lappen für 4 wochen und nen halben tag abnehmen sondern nur 4 wochen
und ab wann darf ich dann auch wieder fahren? schon mitm auto zu den bullen um den abzuholen?
hoffe ihr könnt mir helafen, hab dazu nix im netz gefunden |
E36-Freak |
Das Fahrverbot beginnt da, wo Du das Ding abgibst, entweder bei der örtlichen Polizei oder Einschreiben an die Führerscheinstelle |
Krümelmonster1972 |
Hallo , es zählt glaube ich der ganze Freitag wenn ich mich nicht irre . Frage aber noch einmal bei der Rennleitung nach . Nach der Abgabe darfst Du dann aber nicht mehr fahren ! Nein zum abholen darfst Du auch noch nicht fahren , da Du ihn ja noch nicht in den Händen hast . Und fahre bloss nicht zwischen durch . MfG . |
Fogg |
und sobald du die Pappe nicht mehr hast darfste nicht mehr fahren! ich würde es auch nicht drauf anlegen denn fahren ohne gültige Fahrerlaubnis kann noch einige Probleme mit sich bringen! |
psoli1 |
joar bin gerade auch am überlegen
also wenn der freitag schon zählt dann bekomm ich den ja 4 wochen später am samstag wieder, und dürfte ja eigentlich auch ab 0:01 wieder fahren
das fahrverbot gilt ja für 4 wochen und nicht 4 wochen + x tage/stunden
aber die bullen könnten das einem doch am telefon erklären oder? |
Fogg |
Polizisten können dir das bestimmt erklären, Bullen stehen auffer Weide und fressen Gras! |
fat_toni |
Sind es 4 Wochen oder 1 Monat?? |
sandro320i |
Zitat:
Nein zum abholen darfst Du auch noch nicht fahren
Doch! Da das Fahrverbot dann nimmer gilt und du offiziel wieder eine Fahrerlaubnis hast. Wurde mir genau so erklärt!!! Und die Zeit richtet sich von bis, also zB.vom 4.-4. Vor.- oder Nachmittag spielt keine Rolle. In der Regel wird monatlich gerechnet. |
ryLIX |
Zitat:
Das Fahrverbot beginnt da, wo Du das Ding abgibst, entweder bei der örtlichen Polizei oder Einschreiben an die Führerscheinstelle
(Zitat von: E36-Freak)
Die Polizei verschickt des auch nur mit der Dienstpost. Die Sicherste Methode ist des Kärtchen per Einschreiben schicken dann gilt der Poststempel als Abgabe Tag. Fahrverbot gilt immer ab dem Abgabe Tag und wenns 4 Wochen sind bekommst du den in der 4ten Woche zurück geschickt ohne Aufforderung aber mit dem Hinweis das, wenn du den vor Ablauf des Verbotes nutzt, dich dann Starfbar machst. |
louisdama |
Fahrverbot gilt 1 Monat. Es gilt ab da,wo du ihn abgibst. Also wenn ihn Persönlich abgibst ab den Tag noch, per Post dann der Tag wo der Führerschein dort eintrifft. weiß es genau,weil ich ihn selber gestern weggeschickt habe und erst am 27. nächsten Monat wieder fahren darf. |
psoli1 |
aber wenn das 1 monat gilt dann ist die strafe doch nicht gleich?
dann sind doch die bevorteilt die ihn im febuar abgeben können... |
palmer |
ja sind sie aber dagegen kannst nichts machen..
im regellfall darfst du deinen Führerschein am abend vor ablauf des fahrverbots wieder abholen |
louisdama |
is leider so, 1 monat ist 1 monat, aber so lange konnte ich es nicht mehr rausschieben. |
psoli1 |
na dann, jeden tag gibts neue kleinigkeiten worüber man sich in diesem mist land aufregen kann... |
Style1 |
Geb in halt einfach ab und frag wann du in wieder bekommst! hab in auch schon für nen monat abgeben dürfen/müssen aber wie es da abgelaufen ist weiss ich nimmer!
MFG |
psoli1 |
naja nun fällt mir was anderes ein
geblitzt wurde ich damals am 12.11 aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
wurde das ding erst im mai rechtsgültig also da ich mein gutes recht nahm und nen anwalt nahm
wurden aus 130 euro strafe + gebühren, 4 wochen (da febuar damals möglich war) und 3 punkten
280euro + 31 tage + 3 punkte???
das kann doch nciht angehen das man noch mehr bestraft wird da man seine rechte nutzte.... |
güttl |
@psioli Lass Dir den Schein zuschicken! Ich hatte meinen damals 2 Tage eher wieder zurück. Und da hatte ich mich so daran gewöhnt, von meiner Frau umherkutschiert zu werden, da wollte ich gar nicht mehr fahren... :-))) |
E36-Freak |
Zitat:
Zitat:
Das Fahrverbot beginnt da, wo Du das Ding abgibst, entweder bei der örtlichen Polizei oder Einschreiben an die Führerscheinstelle
(Zitat von: E36-Freak)
Die Polizei verschickt des auch nur mit der Dienstpost. Die Sicherste Methode ist des Kärtchen per Einschreiben schicken dann gilt der Poststempel als Abgabe Tag.
Fahrverbot gilt immer ab dem Abgabe Tag und wenns 4 Wochen sind bekommst du den in der 4ten Woche zurück geschickt ohne Aufforderung aber mit dem Hinweis das, wenn du den vor Ablauf des Verbotes nutzt, dich dann Starfbar machst.
(Zitat von: ryLIX)
Du bekommst aber ne Bescheinigung, das Du den Führerschein am... um...zu Aktenzeichen...in amtl. Verwahrung gegeben hast, also ist es qasi amtlich und nachvollziehbar |
psoli1 |
Zitat:
@psioli Lass Dir den Schein zuschicken! Ich hatte meinen damals 2 Tage eher wieder zurück. Und da hatte ich mich so daran gewöhnt, von meiner Frau umherkutschiert zu werden, da wollte ich gar nicht mehr fahren... :-)))
(Zitat von: güttl)
joar das wäre ja schön, nur meine freundin hat noch kein führerschein ;) |
XT-Fabi |
Zitat:
geblitzt wurde ich damals am 12.11 aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
(Zitat von: psoli1)
Ist der Staat etwa schuld, daß Du zu schnell gefahren bist? Gruß,Fabi |
psoli1 |
Zitat:
Zitat:
geblitzt wurde ich damals am 12.11 aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
(Zitat von: psoli1)
Ist der Staat etwa schuld, daß Du zu schnell gefahren bist? Gruß,Fabi
(Zitat von: XT-Fabi)
ne das nicht, aber gibt da so nen paar sachen womit ich das mal gerne vergleichen würde das der passend geblitzt wird und im febuar abgibt den nur für 28 tage abgibt und ich ihn, da im august, für 31 tage abegeben muss obwohl gleiches vergehen - sprich miserable rechtsauslegung fast bei allen straftaten in richtung körperverletzung liest man das beim ersten vergehen ne bewährungsstrafe raus kam, aber mir wurde für den ersten tempoverstoß der lappen abgenommen, nix bewährung, und ich könnte jemanden gefährden, der schläger hat es bereits getan oder hab ich letztens gehört, nen discobetreiber bekam nur ne verwahrnung, da ne geldstrafe wohl auch nicht mehr bringen würde (über 120 minderjährige nach 24 uhr besoffen in seiner disco) also, wieso gibt es bei gleichem verstoss unterschiedliche strafen (bei 30 tagen sind 3 tage unterschied schon 10 prozent) und wieso wird hier beim erstvergehen sofort durch gegriffen und bei schwer wiegenderen sachen nicht? |
güttl |
Na der Vergleich mit der Körperverletzung tut ja gewaltig weh!! Bewährungsstrafe bedeutet vorbestraft!! Und Fahrverbot ist einfach der Strafrahmen für ne Ordnungswidrigkeit. Wenn Du Deinen Lappen wieder hast, interessiert sich keine Sau mehr dafür, weil es nirgends registriert ist. |
psoli1 |
ich meine damit auch
das jemand der ne mensch krankenhaus reif schlägt, da wird gesagt mal gucken ob der sich besser und geben ne bewährungsstrafe da verletzte er aber schon ein menschen
als ich zu schnell war, war kein auto oder passant in der nähe, und selbst wenn da hätte was passieren können, aber nur hätte
aber da wird schon durch gegriffen, nicht auch gesagt mal abwarten wie er sich in zukunft verhält.... |
XT-Fabi |
Vielleicht soltest Du dann Dein Auto gegen einen Schlagstock eintauschen, wenn das Deinem Rechtsempfinden eher entspricht... Ich versteh es halt nicht, daß die Leute rumjammern, obwohl man jederzeit nachlesen kann welches Verkehrsvergehen welche Strafe nach sich zieht. Gruß, Fabi
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Krümelmonster1972 |
Fahre nicht zum Führerschein abholen hin ! Wenn dich die Polizei anhält , ist das fahren ohne Führerschein , auch wenn die Frist schon abgelaufen ist . Erst wenn Du die Pappe wieder in der Hand hälst darfst Du wieder fahren . MfG . |
Offe |
Also bei mir wurde der Empfang bestätigt und auch geschrieben wann ich den wieder erhalten werde. War dann zwar 1 oder 2 Tage später da, aber der Monat ohne Lappen ist sowieso gefühlte 3 Jahre lang, da machen 1-2 Tage auch nix mehr aus..
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psoli1 |
@xt fabi
also findest du, das dir lieber jeden tag die schläger über weg laufen die dich kaputt kloppen, als das autos schnell an dir vorbei fahren? |
güttl |
Ohh Mann, psioli!! Es gibt eine Strafe für Körperverletzung. Und es gibt eine Strafe für zu schnelles Fahren. Ersteres findet Eintrag ins Vorstrafenregister, letzteres eben nicht!! Und ein Fahrverbot mit Knast oder Androhung von Knast(Bewährung) zu vergleichen, ist ziemlich unschlau... Abgesehen davon kommen mittlerweile die wenigsten Berufsschläger mit Bewährung davon. So wird momentan auch die Dresdner Hooligan-Szene trockengelegt.
Bearbeitet von - güttl am 28.08.2008 17:38:32 |
XT-Fabi |
Zitat:
@xt fabi
also findest du, das dir lieber jeden tag die schläger über weg laufen die dich kaputt kloppen, als das autos schnell an dir vorbei fahren?
(Zitat von: psoli1)
Nein! Aber ich hab bisher jede Strafe, die ich wegen zu schnellem Fahren kassiert habe (sogar die mit "angemessen erhöhtem Bußgeld") gezahlt, ohne über die "großen Ungerechtigkeiten" unseres Staates zu schimpfen. Wenn ich ein böser Mensch wäre würde ich Dir bald eine erneute Tempoübertretung wünschen, denn die daraufhin folgende MPU würde jemand mit Deinem Rechtsempfinden sicher nicht bestehen. Aber ich bin ja kein böser Mensch (auch wenn das einige behaupten). Gruß, Fabi |
coupe-maniac |
Zitat:
naja nun fällt mir was anderes ein
geblitzt wurde ich damals am 12.11 aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
wurde das ding erst im mai rechtsgültig also da ich mein gutes recht nahm und nen anwalt nahm
wurden aus 130 euro strafe + gebühren, 4 wochen (da febuar damals möglich war) und 3 punkten
280euro + 31 tage + 3 punkte???
das kann doch nciht angehen das man noch mehr bestraft wird da man seine rechte nutzte....
(Zitat von: psoli1)
Ich versteh´s grad ned. Du schreibst bevor du Rechtsmittel eingelegt hasst, Strafe von 130 EUR + Gebühr, wie hoch wären denn die Gebühren gewesen? Desweiteren musst du wissen, der Verlierer zu Gericht hat die Gerichtskosten zu tragen. Du hättest keinen Einspruch erheben müssen, da du ja anscheinend nicht im Recht warst, bzw dir der Tempoverstoß einwandfrei nachgewiesen wurde. Zum Thema Fahrverbotdauer gibt´s nur eins zu sagen, die die im Feb abgeben haben Glück, alle anderen trifft´s normal. Und auch bei Geschwindigkeitsübertretung gibts quasi Bewährung, bis 20 innerorts, 30 außerorts hasst du deine "sog. Bewährung", da du nur Ordnungsgeld zu hasst und kein Fahrverbot erhälst. Wenn du schneller fahren musst, musst du damit leben. |
Rediker |
Ich hätte da auch noch ne kleine Frage: Mich erwarten jetzt wohl 3 Monate Fahrverbot, wegen zu schnellem fahren. Muss ich die in einem Stück ableisten oder kann man die Teilen? Das ich 4 MOnate schieben kann weiß ich. |
plop |
ne, kannst gleitzeit machen... |