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reeper
Hauptthema:
Hallo,

habe Heut auf Arbeit erfahren das ab nächtes Jahr für LKW-Fahrer eine neue Regel gilt:

``das jeder der seinen LKW schein Beruflich nutzt, es nicht gelernt (also Privat oder durch die Firma bezahlt bekommen) hat, den Schein nicht 10-Jahre besitzt ab dem 01.01.09 eine Prüfung ablegen muß das er ihn Beruflich weiter nutzen kann und irgendwas mit 35std. entweder alle 2-Jahre oder alle 5-Jahre nachweisen muß´´

ist das so richtig, ist das schon durch und ganz wichtig wenn ja haben die sie noch alle?
Habe meinen damals bei der BW gemacht und wenn das so sein sollte frag ich mich wie das Alles hier noch weiter gehen soll damit machen die doch noch mehr keinere Firmen kaputt die es sowieso schon schwer haben oder?

Gruß Marcel
Stefan177
Ich komm mit Deinem Text nicht ganz klar. Wer es nicht gelernt hat darf seinen LKW ja wohl kaum beruflich oder privat nutzen. "Lernen" definiere ich mit "Führerschein haben".

Den LKW Führerschein musst Du alle 5 Jahre "verlängern" lassen, das ist ganz normal. 2 Jahre hast Du dazu Zeit. D.h. nach spätestens 7 Jahren verfällt er automatisch. "Verlängern" heisst

- Vom Arzt durchchecken und bestätigung geben lassen
- Umfangreiches Gutachten über das Seh- und Reaktionsvermögen
- Am Landratsamt Verlängerung beantragen.

Kosten etwa 180 Euro alles in allem.

Das gibts aber schon immer. Taxi- und Busfahrer müssen das auch machen. Ich glaub die werden sogar noch strenger und noch öfter Kontrolliert.

Bearbeitet von - Stefan177 am 23.08.2008 23:35:29
reeper
ich weis das ich aller 5-jahre eine ärtzliche untersuchung brauch um meinen führerschein wieder um 5-jahre verlängern zu lassen ich meine mit ``lernen´´ berufliche lehre wie tischler, schlosser, kfz-mechatroniker ... und kosten solle dieser lehrgang um die 1000€ mit prüfung
Wolpi
Zitat:


ich weis das ich aller 5-jahre eine ärtzliche untersuchung brauch um meinen führerschein wieder um 5-jahre verlängern zu lassen ich meine mit ``lernen´´ berufliche lehre wie tischler, schlosser, kfz-mechatroniker ... und kosten solle dieser lehrgang um die 1000€ mit prüfung

(Zitat von: reeper)




kann ich mir schwer vorstellen, da es nulla poenae sine lege gibt. das heißt, dass es ggf. ab dann wirkendes gesetz sein kann, aber nicht mehr rückwirkend sein kann.
reeper
wie gesagt habe es heut bzw gestern auf arbeit mitbekommen wie es ein kollege angesprochen hat der auf ADR war und eine broschüre darüber dabei gehabt hat, ich sie aber leider nicht in die finger bekommen habe versuch es aber am montag und poste mal was das angeht
Toemyli
Alle Neulingen bekommen den Schein nur noch mit ner Berufskraftfahrerausbildung.
Die alten Scheine bleiben.
Man muss ab 2011 zum Lehrgang und 35 Std machen,dies gilt aber nur für Leute die den Schein nach 2006 gemacht haben.
Genaueres ist noch nicht beschlossen,kommt aber mit Sicherheit.
Muss mich da noch mal richtig informieren.
Gruss Toemyli
Swordfisher
gugg mal hier:

www.eu-bkf.de

Da steht alles dazu...
plop
auf welche fs-klassen bezieht sich denn diese regelung??
Toemyli
Zitat:


gugg mal hier:

www.eu-bkf.de

Da steht alles dazu...

(Zitat von: Swordfisher)



Super Link,Danke.
reeper
@Swordfisher
ich kann mich Toemyli nur anschließen wirklich eine gute seite die werd ich mal in die schnellwahlliste reinnehmen.

@ plop
wie ich es dem text entnehmen konnte ab 7,5t klasse C1 (korrigiert mich wenn ich falsch liege)
BMW-86
Gibt es nicht sogar zusätzlich noch eine Regelung, das alle ab 50jährigen ärtzliche Zusatzuntersuchungen ablegen müssen oder so, um Ihre LKW-Klassen weiter zu behalten?
(gilt aber wohl für alle privat und gewerbl. LKW-Führerscheininhaber)
BMW-Bull
Hallo

ich weis durch mein vater der über 50 ist. alle 2 jahre sein führerschein verlängern muss.
da zu bruch er nen augen atest, erztlichen artest alles was da zu gehört wie langzeitekage und co. das alles kostet rund um die 500 euro die gansen ärztlichen untersuchung.


mfg BMW-Bull
Da Topas
Servus

Hab den LKW Schein ende Letztes Jahr Anfang dieses Jahr gemacht. Mein Fahrlehrer hat mir gesagt alle die den Schein nach 2008 beantragen müssen diese 35 Std. zum Berufskraftfahrer machen.
Alles was vorher beantragt wird/wurde bleibt alles beim alten.
Das is mein aktueller Stand.

MfG Robert