Zitat:
Man steht an einer Ampel, die strasse ist 2 spurig, nebendran hält ein anderes auto. Es kommt zum ampelrennen erlaubt sind zb mal 100 auf der strecke beide überschreiten diese nicht sondern beschleunigen nur rasch auf 100!
(Zitat von: BMW1989)
Ob man sich im legalen oder nichtlegalen Geschwindigkeitsbereich aufhält hat mit der Definition eines Rennens nichts zu tun. Auch wenn nur bis 50 beschleunigt würde, wäre es immer noch ein Rennen.
Zitat:
Das rennen war weder abgesprochen noch ging es um geld, die strasse ist frei und kein anderer teilnehmer wird gefährdet. Man wollte zb nur testen wer die bessere beschleunigung auf 100 hat.
(Zitat von: BMW1989)
Auch eine nonverbale Absichtserklärung ist eine Absichtserklärung.
Würden dabei andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet würde dies das Strafmaß noch verschärfen.
Zitat:
Kann die polizei da was machen? Man könnte es doch auch als zügiges auf 100 beschleunigen sehen oder? Ich sehe da kein vergehen.
(Zitat von: BMW1989)
Wenn die Polizei nachweisen kann (eine Aussage kann(!) hierbei durchaus ausreichend sein), dass das ganze Renncharakter hat, so handelt es sich hier um ein illegales Rennen.
Sagt man so wie oben beschrieben aus ("Wir wollten nur mal schauen wer schneller auf 100 ist"), der kann schonmal 4 Wochen Urlaub beantragen und 150 EUR beiseite legen.
Eine MPU liegt dann übrigens auch im Bereich des möglichen.
Ansonsten ist das ne Einzelfallentscheidung die eindeutig nur von einem Richter zu klären sein wird.