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T H E M A     R Ü C K B L I C K
BMW1989
Hauptthema:
Fallbeispiel:

Man steht an einer Ampel, die strasse ist 2 spurig, nebendran hält ein anderes auto. Es kommt zum ampelrennen erlaubt sind zb mal 100 auf der strecke beide überschreiten diese nicht sondern beschleunigen nur rasch auf 100! Das rennen war weder abgesprochen noch ging es um geld, die strasse ist frei und kein anderer teilnehmer wird gefährdet.Man wollte zb nur testen wer die bessere beschleunigung auf 100 hat.

Kann die polizei da was machen? Man könnte es doch auch als zügiges auf 100 beschleunigen sehen oder? Ich sehe da kein vergehen.
stargate
Wo kein Kläger da kein Richter solang keine Verkehrsregeln übertreten werden.
Dazu sei aber gesagt, auch quietschende durchdrehende Reifen können schon eine Geldstrafe nach sich ziehen.
tobibeck80
Seh ich genauso.

Versuch einfach nicht die Reifen durchdrehen zu lassen und zu schnell zu fahren, dann is das IMO nicht soooo wild.

Ich hab in der Fahrschule beigebracht bekommen zügig auf die erlaubte Geschwindigkeit zu beschleunigen......
hans 323ti
durchdrehende reifen sind eh gift für gute beschleunigung. :)

Bearbeitet von - hans 323ti am 20.08.2008 20:40:37
tobibeck80
na ein bissl sollts schon drehen, aber halt nich so lang *kein tipps zu rennen geb lol*
Made Of Steel
das ist lärm und abgasbelästigung, glaub §33 something.
Bruderchorge
Lasst euch doch einfach nicht erwischen und tut es am besten nachts auf ner langen, geraden, wenig befahrenen, einsehbaren Straße mit gutem Belag ohne Schlaglöcher und am besten keine Schwerbehinderten ans Steuer lassen, dann sollte es keine Probleme geben ;-)
Sonic17
Wie gut das bei mir die Ränder nicht Durch Drehen Können ;D

Danke an die Elektronische Hilfe :P
Bergibmw
Zitat:

Danke an die Elektronische Hilfe :P



Na wer fährt den auch mit sowas ein AMPELRENNEN. Wohl nur der , der nicht gewinnen will.

Gruß Christian
Reifenquäler
es kommt darauf an wie die polizei, und später dann richter, die situation auslegen.
wenn es deutlich wird, dass es ein rennen war dann gute nacht...3 punkte und 1-3 monate führerscheinentzug. ersatzweise heftige strafe zw. 200-400 €
GLAX87
Zitat:


Wie gut das bei mir die Ränder nicht Durch Drehen Können ;D

Danke an die Elektronische Hilfe :P

(Zitat von: Sonic17)





wenn man sowas liest, braucht man sich über die threads "wieso hält ein 320 mit mir mit" nicht wundern :)
Pierre1
Zitat:


wenn man sowas liest, braucht man sich über die threads "wieso hält ein 320 mit mir mit" nicht wundern :)

(Zitat von: GLAX87)



... und nicht nur deshalb ...

Zitat:


Lasst euch doch einfach nicht erwischen und tut es am besten nachts auf ner langen, geraden, wenig befahrenen, einsehbaren Straße mit gutem Belag ohne Schlaglöcher
(Zitat von: Bruderchorge)




1. Herzlichsten Dank für den wahnsinns Tipp!


Zitat:


und am besten keine Schwerbehinderten ans Steuer lassen, dann sollte es keine Probleme geben ;-)
(Zitat von: Bruderchorge)




2. Warum das nicht? Du würdest staunen!


Bearbeitet von - Pierre1 am 21.08.2008 12:10:01
Bruderchorge
Ich meine mit schwerbehindert in diesem Fall keine Rollifahrer oder irgendwas diskriminierendes, aber wer keine Ironie lesen kann.....
-XTreMe-
HAHA! Wie man die Sätze verdrehen kann damit was "diskriminierendes" gegen ihn draus wird ;)


P.S. Er meint Schwerbehinderte im Kopf....

Ich gehe in der annahme das du das ganze auch ohne mich, dir schon gedacht hast :) wenn nicht tuts mir für dich leid
Airborne
HardstyleFX
Durchdrehende Reifen sind einfach : "Falsche Handhabung eines Kraftfahrzeuges" und wird oft bestraft..
Soweit ich weiß
PD75
du darfst so schnell wie moeglich beschreunigen, kann keiner was sagen, quietschende reigen hingegen gelten als laermbelaestigung genau wie laute musik.
ein bekannter von mir gibt in der stadt auch immer vollstoff wenn die freunde in der naehe sind, aber NUR bis 50

MfG
Bruderchorge
Naja ich bin auch schon weitaus schneller als erlaubt an denen vorbei ( nicht immer gewollt ) aber die haben mich noch nie verfolgt deswegen, waren meistens anner Straße und hatten grad ne Kontrolle oder so. So schnell packen die einen auch nicht.

Gruß Daniel
Big R
Zitat:


Man steht an einer Ampel, die strasse ist 2 spurig, nebendran hält ein anderes auto. Es kommt zum ampelrennen erlaubt sind zb mal 100 auf der strecke beide überschreiten diese nicht sondern beschleunigen nur rasch auf 100!
(Zitat von: BMW1989)



Ob man sich im legalen oder nichtlegalen Geschwindigkeitsbereich aufhält hat mit der Definition eines Rennens nichts zu tun. Auch wenn nur bis 50 beschleunigt würde, wäre es immer noch ein Rennen.
Zitat:


Das rennen war weder abgesprochen noch ging es um geld, die strasse ist frei und kein anderer teilnehmer wird gefährdet. Man wollte zb nur testen wer die bessere beschleunigung auf 100 hat.
(Zitat von: BMW1989)



Auch eine nonverbale Absichtserklärung ist eine Absichtserklärung.
Würden dabei andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet würde dies das Strafmaß noch verschärfen.
Zitat:


Kann die polizei da was machen? Man könnte es doch auch als zügiges auf 100 beschleunigen sehen oder? Ich sehe da kein vergehen.
(Zitat von: BMW1989)



Wenn die Polizei nachweisen kann (eine Aussage kann(!) hierbei durchaus ausreichend sein), dass das ganze Renncharakter hat, so handelt es sich hier um ein illegales Rennen.

Sagt man so wie oben beschrieben aus ("Wir wollten nur mal schauen wer schneller auf 100 ist"), der kann schonmal 4 Wochen Urlaub beantragen und 150 EUR beiseite legen.
Eine MPU liegt dann übrigens auch im Bereich des möglichen.

Ansonsten ist das ne Einzelfallentscheidung die eindeutig nur von einem Richter zu klären sein wird.