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T H E M A     R Ü C K B L I C K
samsunlu
Hauptthema:
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Bin heute durch eine konntrolle geraten und haben mein auto untersucht.Leider haben sie dann festgestellt,das meine schwarzen rückleuchten lasiert sind,und vorne in den Scheinwerfern Blaues Led Standlichter habe.Dann haben die Beamten die Rückleuchten vor Ort abgebaut sowie die Standlichter auch.Mit wie viel Strafe muss ich rechnen? Die Beamten sagten das ich alles nach Hause geschickt bekomme,und mein Vater auch weil er der Fahrzeughalter ist.Meine Kumpels sagten das ich für jedes Lampe Strafe zahlen mussund Punkte kriegen werde,sowie mein Vater auch.Stimmt das denn? 2.Frage: Dürfen die Beamten überhaupt an meinem Auto rumschrauben? Die Rückleuchten werde ich auch nicht mehr wieder kriegen sagten die. Warum wird mein Vater auch bestraft,er hat mit dem Wagen eigentlich gar nichts zu tun,nur Halter wegen Versicherungsrabatt. Strafe und Punkte für mich verstehe ich schon selber Schuld.Soll mein Vater zu seinem Anwalt gehen und einspruch legen oder wird das nur mehr Geld kosten?
V8-Fetischist
dein vater ist nun mal der halter und damit verantwortlich das dass fahrzeug verkehrstauglich ist ... also bekommt er auch eine strafe ...
Peja_320i
sowas hör ich zum ersten mal, das die was abbauen!!
Sowas geht doch gar nicht!
Bist du nachher mit dem wagen weitergefahren?!
Doedelhai159
die haben was?

das is dein eigentum, da haben die garnichts dran rumzuschrauben. die können dir eine zwangsvorführung anhängen. das wars.

da is keine gefahr im verzug, kein diebstal kein ganichts. dienstaufsichtsbeschwerde!
daniel25
das die polizei selbst teile abbaut hab ich auch noch nicht gehört..
ich kannte nur stillegung/abschleppen direkt vor ort oder
mängelkarte!
V8-Fetischist
ist dir dass in bielefeld passiert ??? eigentlich sind die jungs hier ganz human =/
glaube aber nich das die die einfach so beschlagnamen können
Rammstein
Das gibt nen dickes Bußgeld,ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren,Punkte in Flensburg,Fahrverbot und evtl ein Verfahren wegen Versicherungsbetrug gegen dein Vater.
Peja_320i
wieso versicherungsbetrug?!
Was hat der scheiss mit der versicherung zu tun?!

Gr33nAcid
für die lasierten rl 75 € und 3 punkte. fahrer und halter.
Hauke325
Versicherungsbetrug?????????????????

Mich haben sie damals auch mal mit Blaunen Standlichtern und lasierten Rückleuchten angehalten.

Da gab es ne Mängelkarte, nen Anschiss und ne kostenlose Begleitung nach Hause zum Umbauen und das wars.


Achja Dienstaufsichtbeschwerde einreichen die haben an deinem Auto garnichts rumzuschrauben.


Bearbeitet von - Hauke325 am 18.08.2008 20:55:25
Papa76
Zitat:


für die lasierten rl 75 € und 3 punkte. fahrer und halter.

(Zitat von: Gr33nAcid)




Richtig so. Wenn ich die Spinner mit ihren tiefstdunkel lasierten Rückleuchten vor mir habe und bei normalem Tageslicht kein Mensch mehr erkennt, wann die Bremsleuchten oder Blinker angehen, dann schwillt mir regelmäßig der Kamm.

Ich finde es richtig, dass die Dinger direkt eingezogen wurden. Wären sie das nicht, tauchen sie demnächst in der Bucht auf und in irgendeinem anderen Landesteil wird sich der nächste Idiot die Teile anschrauben und seine Mitmenschen nerven.

MfG
Papa76
Hauke325
Zitat:

Wären sie das nicht, tauchen sie demnächst in der Bucht auf und in irgendeinem anderen Landesteil wird sich der nächste Idiot die Teile anschrauben und seine Mitmenschen nerven.




Ähm in der Bucht gibts die Dinger wie Sand am mehr :-)


Zitat:

bist du sicher, dass es echten polizisten waren? vielleicht fanden die deine sachen so toll und wollten sich die an ihren eigenen bmw schrauben ^^



Das hatte ich auch schon gedacht ^^


Bearbeitet von - Hauke325 am 18.08.2008 21:20:48
Born_to_Drive
bist du sicher, dass es echten polizisten waren? vielleicht fanden die deine sachen so toll und wollten sich die an ihren eigenen bmw schrauben ^^

Bearbeitet von - Born_to_Drive am 18.08.2008 21:19:46
SaxRacing
Bin überrascht das die Werkzeug dabei hatten. Die waren doch nur als Polizisten verkleidet oder :o) die fanden vielleicht die Heckleuchten so toll.
Die können an Deinen Auto nicht die Leuchten abschrauben. Mit was für einer Begründung denn überhaupt?
Mit dieser doppel Bestrafung, das Gesetz sieht das eigentlich so vor. Nur wie soll Dein Vater das erkennen das an dem Fahrzeug etwas verändert wurde und das dies dann nicht zulässig sei. Wenns so kommt in Einspruch gehen und sagen Dein Vater ist ja kein TÜV Mann!
Wenn die Deine Leuchten wirklich behalten sollten (für mich völlig unverständlich) dann würde ich eine Beschwerde einreichen! Warte erstmal ab was kommt. Dann kannst ja zur Rechtsschutz gehen und vorher würde ich mal auf der Dienststelle der Herren vorbei Fahren und nochmal nach den genauen Sachverhalt fragen. Stellst Dich dumm, fragst einfach warum und wieso und so weiter...
Papa76
Zitat:


Bin überrascht das die Werkzeug dabei hatten. Die waren doch nur als Polizisten verkleidet oder :o) die fanden vielleicht die Heckleuchten so toll.
Die können an Deinen Auto nicht die Leuchten abschrauben. Mit was für einer Begründung denn überhaupt?
Mit dieser doppel Bestrafung, das Gesetz sieht das eigentlich so vor. Nur wie soll Dein Vater das erkennen das an dem Fahrzeug etwas verändert wurde und das dies dann nicht zulässig sei. Wenns so kommt in Einspruch gehen und sagen Dein Vater ist ja kein TÜV Mann!
Wenn die Deine Leuchten wirklich behalten sollten (für mich völlig unverständlich) dann würde ich eine Beschwerde einreichen! Warte erstmal ab was kommt. Dann kannst ja zur Rechtsschutz gehen und vorher würde ich mal auf der Dienststelle der Herren vorbei Fahren und nochmal nach den genauen Sachverhalt fragen. Stellst Dich dumm, fragst einfach warum und wieso und so weiter...

(Zitat von: SaxRacing)




Sein Vater ist Halter des Fahrzeugs und hat für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs gemäß StVZO zu sorgen. Und der Fahrer des Fahrzeugs hat sich vor Fahrantritt vom StVZO-gemäßen Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Mit deiner Begründung fällt er somit mal ordentlich auf die Schnauze.

Dummheit schützt vor Strafe nicht.

MfG
Papa76

Bearbeitet von - Papa76 am 18.08.2008 21:37:47
kungfu
*TOP Antwort*

Unterschreibe
R.A:

Zitat:


Zitat:


für die lasierten rl 75 € und 3 punkte. fahrer und halter.

(Zitat von: Gr33nAcid)




Richtig so. Wenn ich die Spinner mit ihren tiefstdunkel lasierten Rückleuchten vor mir habe und bei normalem Tageslicht kein Mensch mehr erkennt, wann die Bremsleuchten oder Blinker angehen, dann schwillt mir regelmäßig der Kamm.

Ich finde es richtig, dass die Dinger direkt eingezogen wurden. Wären sie das nicht, tauchen sie demnächst in der Bucht auf und in irgendeinem anderen Landesteil wird sich der nächste Idiot die Teile anschrauben und seine Mitmenschen nerven.

MfG
Papa76

(Zitat von: Papa76)


samsunlu
Ich habe das Auto schon seid 1 Jahr.Es haben schon so viele Polizten bis jetzt angehalten und keiner hat was gesagt.Ich hatte das Auto mit dem Rückleuchten gekauft und ABE Kopie war auch dabei.Ich habe nicht seber lackiert.Bin auch so durch den Tüv gekommen.Meine Kumpels sagten nur das die Leuchten lasiert sind,aber wo der Tüv nichts gesagt hat habe ich die auch drann gelassen.Nur die Blauen Standlichter hatte ich selber drangemacht, da bin ich selber schuld keine frage.Nur mein Vater hat mit dem Wagen gar nichts zu tun,und er kennt sich auch gar nicht aus mit aus.(Nicht mal Klima kann er einschalten.)Er ist nicht mal einmal gefahren damit.Nur auf ihm angemeldet.
Die haben mich angehalten,und danach sollte ich die folgen bis zum freien Werkstatt,danach haben die Polizisten,die Standlichter und die Rückleuchten abmontiert,und Autoschlüssel im Werkstatt abgegeben.Die kannten sich gegenseitig auch. Dann hat der Polizei zu dem gesagt ,erst wenn ich die Originalen Lampen eingebaut habe darf der Werkstattmeister Autoschlüssel wieder geben.Ich habe das Auto eben gerade mit meinem Erstazschlüssel abgeholt,habe vor Ort die Orig,Leuchten drann gemacht.Werde morgen hingehen und meine Schlüssel noch holen.Es hat auch voll reingeregnet weil die Rückleuchten ja nicht drann waren.
Was kann ich jetzt alles machen? Vater hat Rechtschutz,Extrakosten wird auf uns glaube ich nicht zu kommen.Ich würde die gerne auch anzeigen,weil die meine Schlüssel weggenommen haben und einem fremden abgegeben haben,und weils reingeregnet hat,und weil die Rückleuchten weggenommen wurden.Komme ich da weiter? Was meint ihr? Wegen Strafe komme ich nicht weiter das weiss ich.
samsunlu
Zitat:


Zitat:


für die lasierten rl 75 € und 3 punkte. fahrer und halter.

(Zitat von: Gr33nAcid)




Richtig so. Wenn ich die Spinner mit ihren tiefstdunkel lasierten Rückleuchten vor mir habe und bei normalem Tageslicht kein Mensch mehr erkennt, wann die Bremsleuchten oder Blinker angehen, dann schwillt mir regelmäßig der Kamm.

Ich finde es richtig, dass die Dinger direkt eingezogen wurden. Wären sie das nicht, tauchen sie demnächst in der Bucht auf und in irgendeinem anderen Landesteil wird sich der nächste Idiot die Teile anschrauben und seine Mitmenschen nerven.

MfG
Papa76

(Zitat von: Papa76)




Lass einfach deine Blöden Sprüche bei dir,wie SPINNER,IDIOT (DU)! Wie gesagt bin ich mit dem Rückleuchten durch den Tüv gekommen,und das Auto habe ich auch so gekauft.Jeder kann fehler machen.Aber so brauchst du nicht ankommen ja?
samsunlu
Zitat:


ist dir dass in bielefeld passiert ??? eigentlich sind die jungs hier ganz human =/
glaube aber nich das die die einfach so beschlagnamen können

(Zitat von: V8-Fetischist)




in Herford
Old Men
Ob die Polizei dir die R. Leuchten abschrauben darf oder nicht ist hier mal Nebensache. Die können ja immer noch behaupten, aus Beweissicherungsgründen hätten sie die Leuchten ausgebaut. Haftbar für nicht zulässige Teile am Fahrzeug ist der HALTER und der FAHRER. Also gibt es auch Punkte für beide. Wie Papa 76 schon geschrieben hat finde ich es auch richtig. Wer schon mal bei strahlendem Sonnenschein hinter so einem Fahrzeug hergefahren ist, der wird es auch verstehen,wenn der Fahrer plötzlich bremst und man das Bremslicht nur erahnen kann.
Doedelhai159
Zitat:


Ob die Polizei dir die R. Leuchten abschrauben darf oder nicht ist hier mal Nebensache. Die können ja immer noch behaupten, aus Beweissicherungsgründen hätten sie die Leuchten ausgebaut. Haftbar für nicht zulässige Teile am Fahrzeug ist der HALTER und der FAHRER. Also gibt es auch Punkte für beide. Wie Papa 76 schon geschrieben hat finde ich es auch richtig. Wer schon mal bei strahlendem Sonnenschein hinter so einem Fahrzeug hergefahren ist, der wird es auch verstehen,wenn der Fahrer plötzlich bremst und man das Bremslicht nur erahnen kann.

(Zitat von: Old Men)




dafür reichen fotos und ein zeuge. kein grund die dinger einzuziehen.

zumal es da keine straftat ist und damit auch kein grund irgendwelche beweise wild zu beschlagnahmen
Papa76
Zitat:


Zitat:


Ob die Polizei dir die R. Leuchten abschrauben darf oder nicht ist hier mal Nebensache. Die können ja immer noch behaupten, aus Beweissicherungsgründen hätten sie die Leuchten ausgebaut. Haftbar für nicht zulässige Teile am Fahrzeug ist der HALTER und der FAHRER. Also gibt es auch Punkte für beide. Wie Papa 76 schon geschrieben hat finde ich es auch richtig. Wer schon mal bei strahlendem Sonnenschein hinter so einem Fahrzeug hergefahren ist, der wird es auch verstehen,wenn der Fahrer plötzlich bremst und man das Bremslicht nur erahnen kann.

(Zitat von: Old Men)




dafür reichen fotos und ein zeuge. kein grund die dinger einzuziehen.

zumal es da keine straftat ist und damit auch kein grund irgendwelche beweise wild zu beschlagnahmen

(Zitat von: Doedelhai159)




Und? Fotos gemacht und Zeuge benannt. Und dann? Weiterfahren lassen?
Vielleicht sind die Rückleuchten so dunkel, dass Lichtzeichen nicht oder nur noch sehr schwer wahrgenommen werden können? Vielleicht doch nicht mehr mit nem Mängelschein abgetan weil das Ding gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer werden kann?
Kennst du das Fahrzeug und die "Lasierung" der Rückleuchten?

MfG
Papa76
sto`teac
vorallem, wie bist du dann nachhause gekommen? ohne rülies?

und wenn du abe hast, die sogar der tüv durchgehen laesst ... wieso haben die cops dann gemeckert?
alles sehr merkwuerdig *gruebel ...
Marco535
Zitat:


Kennst du das Fahrzeug und die "Lasierung" der Rückleuchten?

MfG
Papa76

(Zitat von: Papa76)




Anscheinend kennst Du aber die Rückleuchten. Denn so schroff wie Du reagierst, ist wohl grad letzte Woche der samsunlu vor Dir gefahren.

Gibt genug lasierte Rülis, die mal gar keine Gefahr darstellen. Das einzig Problem dran ist, dass halt viele so pauschal vor sich hin lackieren. Aber auch dann muss man einfach mal die augen aufmachen und zusehen wo man hinfährt.

ich woll samsunlu nicht in schutz nehmen, aber so schlimm isses ja nun auch wieder nicht.

Im übrigen gibts zumindest für die rülis 3 pkt. und irgendwas mit 70 € Strafe. Eigentlich das gleiche für die Standlichter. Kommt nun drauf an, wie freundlich du zur polizei warst.

Im übrigen hab ich sowas noch nie gehört, dass die ein Auto zu irgendeiner Werkstatt bringen und die kiste beliebig wieder abgeholt werden kann. na ja, andere länder, andere sitten.

Ich kenne es, aus eigener Erfahrung, auch lackierte Rückleuchten, so, dass die halterhafung nur beim ruhenden Verkehr greift. So weit ich weiß, passiert dem Halter erst mal nix. hat sich das geändert?!
plop
lasierte rückleuchten mit abe? und der tüv hat das abgesegnet?
dann sofort eine beschwerde einreichen das du an kompetente beamten geraten bist..

schreib am besten gleich dabei dass du sonst bei jeder kontrolle durchgekommen bist und es eine frechheit ist das die beamten ihren job so gewissenhaft ausgeführt haben...

was genau erwartest du eigentlich?
das hier jetzt DER tipp kommt wie du dich aus der verantwortung stehlen kannst??

guck auf www.bussgeldkataloge.de oder warte auf das schreiben..

du hast deinen daddy und dir mit den dingern ein ei gelegt...

pech gehabt..
kommt davon wenn man am falschen ende spart..
Fogg
ich finde es auch gut das es mal den richtigen erwischt hat!
ich hasse lasierte Rückleuchten, die Dinger sind nunmal nicht umsonst verboten!

Zu dem Abbauen der Teile:
Da wirst nicht viel anstellen können!
Das ist Beweissicherung und vollsten OK, das ist nix anderes wie beim Motorradfahren, da werden vor Ort auch schon mal Schalldämpfer eingezogen.
Dies ist meiner Meinung nach immer noch besser wie das ganze Fahrzeug zu sichern, das dauert auf jeden Fall länger bis man es zurück bekomm!
sh3le30
trotzdem können die nich einfach ankommen, mir irgndwelche teile abbaun und dann den schlüssel irgendeinem x-belibigen werkstattheini in die hand drücken, wo kommen wir denn da hin? entweder sie lassen mich nochmal vorfahrn, oder sie legen das fahrzeug still und nehmen den schlüssel selber mit, oder sie lassens ganz bleiben, aber so gehts wirklich nich.
X-9999
Hi,

also Herford ist ja nicht allzu weit von mir, und ich hatte 2 Jahre eine Freundin dort, d.h. ich war sehr viel in Herford unterwegs, und wurde folglich auch sehr oft angehalten, aber die Polizisten waren immer sehr freundlich und haben sich bei mir auch meistens für meine Freundliche und unterstützende Art bedankt, vllt bist du den Quer gekommen?

Aus welchem grund haben die dich angehalten, zu schnell, drift oder ähnliches, der eine Polizist meinte mal zu mir, wenn die Jugendlichen kooperieren und freundlich sind, kann mann sogar mal das ein oder andere Auge zu drücken, wenn die aber dumm kommen, dann würden die deren möglichstes tun, um legal, die kostspieligste variante für die Jugendlichen geltend zu machen, könnte das vielleich damit zusammenhängen???

Gruß Ex
shgfa
Ist dass wieder Klasse hier, der Threadersteller stellt eine einfache Frage und einige meinen sich sofort dazu berufen zu fühlen ihm hier Vorwürfe zu machen obwohl noch keine die Rülis gesehen hat.
X-9999
Ich mache niemandem Vorwürfe, und will niemandem was unterstellen, finde halt wie gesagt die Vorgehensweise sehr eigenartig, und kann halt nur vermuten was lief.

BTT:

Das Problem ist bei seiner Frage, das es hier wohl keine Pauschale aussage geben wird zu der Höhe der Strafe, denn die Beamten werden sich den Aufwand den sie betrieben haben auch bezahln lassen, dann wurde der wagen noch "abgeschleppt" (Verwahrt), Also Ich denke mal er sollte auf jeden Fall ungefähr soviel Geld Bereit legen: 3 Stelliger Bereich mit einer 3 evtl einer 4 vorne.

Gruß Ex

Bearbeitet von - X-9999 am 19.08.2008 10:45:13
X-9999
Oh ich sehe gerade das bei dir im Profil ein Alter eingetragen ist wo eine 1 an erster stelle steht, wenn du also noch in der Probezeit bist kann dich die ganze Sache schnell noch knappe 400 zusätzlich kosten.

Gruß Ex

Bearbeitet von - X-9999 am 19.08.2008 08:19:04
E36-320i
Irgend was stimmt da nicht. Die dürfen dir das Auto stilllegen bzw eine vorladung verpassen. An deinem Auto rum schrauben dürfen die mal überhaupt nicht. un ddie haben dich dann ohne Standlichter und ohne Rücklichter weiterfahren lassen ???????


In so einem Fall verlang sofort die Dienstnummer & Namen & Dienstelle. Ich glaub die haben dich da ordentlich gelegt.
güttl
Neee, die sind mit ihm inne Werkstatt gefahren, haben dort die Rülis abgebaut und haben dann den Schlüssel dem Werkstattheini gegeben. Wahrscheinlich isser dann nach Hause gelaufen....
X-9999
Problem ist von Herford nach Bielefeld sinds 15 km, das ist ein ordentlicher Fußmarsch.
Rammstein
das waren bestimmt paar die keine Kohle haben sich welche zu kaufen.Die haben sich die uniformen ausgeliéhen und haben alle autos angehalten die was brauchbares drann hatten!!!Waren das deutschschprachige Polizisten? Oder solche mit...Wo du wolle???
samsunlu
Zitat:


Hi,

also Herford ist ja nicht allzu weit von mir, und ich hatte 2 Jahre eine Freundin dort, d.h. ich war sehr viel in Herford unterwegs, und wurde folglich auch sehr oft angehalten, aber die Polizisten waren immer sehr freundlich und haben sich bei mir auch meistens für meine Freundliche und unterstützende Art bedankt, vllt bist du den Quer gekommen?

Aus welchem grund haben die dich angehalten, zu schnell, drift oder ähnliches, der eine Polizist meinte mal zu mir, wenn die Jugendlichen kooperieren und freundlich sind, kann mann sogar mal das ein oder andere Auge zu drücken, wenn die aber dumm kommen, dann würden die deren möglichstes tun, um legal, die kostspieligste variante für die Jugendlichen geltend zu machen, könnte das vielleich damit zusammenhängen???

Gruß Ex

(Zitat von: X-9999)




Nein ganz im gegenteil habe nichts gesagt.Kommt man doch sowieso nicht durch.Er hat mich angehalten,weil er vermutet hat das die Farbe von meinem Auto (Originalfarbe Gelb) bestimmt nicht eingetragen ist,so hat er erst gesagt.Er wollte schon was finden,das war schon eindeutig klar.Ich möchte keinem Vorwürfe machen,aber hierbei ging es nur um Ausländerfeind.Er hat sich einfach gerfreud und wobei er gesehen hat das der Wagen auf Vater angemeldet ist.Mit Grinzen sagte er "Vater ist auch dran "
samsunlu
Zitat:


das waren bestimmt paar die keine Kohle haben sich welche zu kaufen.Die haben sich die uniformen ausgeliéhen und haben alle autos angehalten die was brauchbares drann hatten!!!Waren das deutschschprachige Polizisten? Oder solche mit...Wo du wolle???

(Zitat von: Rammstein)




Die konnten aufjedenfall besser Deutsch als ich :)
Hauke325
Was für eine Farbe vom Auto soll nicht eingetragen sein??????

Bist du dir wirklich sicher das, das echte Polizisten waren?
E30massder
Also:

Wie schon geschrieben gibt's für lasierte Rülis 75€ und 3Punkte. Die Standlichter werden nicht extra berechnet, da die Beleuchtungseinrichtung allgemein in einem nicht verkehrsicherem Zustand war. Bei Reifen isses ja auch egal ob einer oder mehrere abgefahren sind. Gibt immer 3 Punkte.

Rausbauen dürfen die nix, des liegt in im Bereich ihrer Kompetenz, genausoweinig wie die ein Auto entstempeln dürfen, des darf nur ein aaS (Sachverständiger) in deren Auftrag.

Normal hätte der ablauf wie folgt aussehen müssen:

- Fotos machen zur Beweissicherung
- Fahrzeug von einem aaS entstempeln lassen
(alternativ, wie bei dir, nach hause oder zu einer Werkstatt begleiten)
- und dann baust DU des Zeug aus DEINEM Auto aus, die net.
- Die Sachen bleiben nachwievor in deinem Besitz (legst halt in den Kofferraum oder so)
- Dann muss dafür gesorgt sein, dass des Fahrzeug trocken steht (in der Halle oder unter einem Carport). Wer sich darum zu kümmern hat weiß ich net, wahrscheinlich du.
- Der Schlüssel bleibt ebenfalls in DEINEM Besitz, alternativ behält ihn die Polizei, aber niemals ein dritter.

Dann der Schmarrn mit der Farbe... Eine Lackierung muss nicht eingetragen werden.

Im großen und ganzen is die Strafe war gerechtfertigt aufgrund der Rückleuchten, aber andererseits sind da einige erhebliche Verfahrensfehler drin.
Von daher würd ich's doch mal mit ner Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen, da die beiden Herren ihre Kompetenzen doch um ein weites Maß überschritten haben.

Im übrigen isses aauch legitim, dass dein Vater mit dran is, denn als Halter hat man dafür zu sorgen, dass das KFZ in einem Verkehrstauglichem zustand ist.
Ob man sich damit auskennt oder net, is egal.

Im übrigen heißt der Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht @ Papa76



Gr33nAcid
mit der farbe bin ich mir nicht ganz sicher. ich glaube da steht was zu im fs.
daniel25
Zitat:


mit der farbe bin ich mir nicht ganz sicher. ich glaube da steht was zu im fs.

(Zitat von: Gr33nAcid)




E30massder hat recht. deutschland muss die farbe der lackierung
nicht eingetragen werden..
gab da neulich nen bericht im tv über folieren. in deutschland bildet
für diesen bereich wohl ne ausnahme im vergleich zu anderen
europäischen ländern!

also wenn ich diese aussage des 'beamten' noch dazu addiere, bin ich
auch immer mehr am zweifeln ob es echte waren.

schlüssel dem werkstattmeister geben..?
hab ich ja noch nie gehört!
hamma

Bearbeitet von - daniel25 am 19.08.2008 19:29:27
Tubs
Zitat:


Zitat:


Ob die Polizei dir die R. Leuchten abschrauben darf oder nicht ist hier mal Nebensache. Die können ja immer noch behaupten, aus Beweissicherungsgründen hätten sie die Leuchten ausgebaut. Haftbar für nicht zulässige Teile am Fahrzeug ist der HALTER und der FAHRER. Also gibt es auch Punkte für beide. Wie Papa 76 schon geschrieben hat finde ich es auch richtig. Wer schon mal bei strahlendem Sonnenschein hinter so einem Fahrzeug hergefahren ist, der wird es auch verstehen,wenn der Fahrer plötzlich bremst und man das Bremslicht nur erahnen kann.

(Zitat von: Old Men)




dafür reichen fotos und ein zeuge. kein grund die dinger einzuziehen.

zumal es da keine straftat ist und damit auch kein grund irgendwelche beweise wild zu beschlagnahmen

(Zitat von: Doedelhai159)


Nicore
Also das Teile ausgebaut werden hab ich nie gehört.

@samsunlu: Hast Du irgendwas in der Hand? Einen Zettel
mit Auflistung des vergehens etc? Bekommt man eigentlich
immer. So auch wie die Zahlungsaufforderung weil sie Dich
quasi auf frischer Tat erwischt haben. Mit Unterschrift und
Stempel...

Zu dem Thema lasierte Rückleuchten und ABE... das ist die
Masche bei ebay. Sie lasieren Serienleuchten wo halt noch
das "E" Zeichen drauf ist oder sonstwas markengebundenes.
Dann geben sie eine ABE von ECHTEN getönten Leuchten wie
von In.Pro oder MHW usw. dazu. Solltest Du das dann den
Beamten vorlegen könntest Du ggf. noch eine Anzeige wegen
Urkundenfälschung bekommen oder Vortäuschung falscher Tat-
sachen. Der der TÜV das "abgesegnet" hat glaub ich nicht,
den hat's halt nicht gekümmert oder er hat nicht hingeschaut
bzw. kennt er sich einfach nicht aus. Vom "TÜV abgesegnet"
heisst für mich "eingetragen". DANN kannst Du Dich bei einer
Kontrolle darauf berufen sofern die Rennleitung etwas zu
zweifeln hat.
mikV8
Hallo,

das mit dem Schlüssel würde mir auch sorgen machen.
Was ist wenn die mit der Werkstatt gemeinsame Sache machen und ne Kopie von dem Schlüssel hergestellt wurde?
Dann fehlt dir demnächst dein Auto komplett und nicht nur die Rücklichter und es würde im ersten Moment wohl keiner einen Zusammenhang sehen.
Eventuell würde ich mir überlegen nun erstmal mit dem Ersatzschlüssel weiter zu fahren und den "Erstschlüssel" von BMW in der WFS deaktivieren zu lassen.
Musst immer überlegen, dass die auch deine Adresse haben und damit wissen wo das Auto steht.

Gruß Mirko
E30massder
Zitat:


@samsunlu: Hast Du irgendwas in der Hand? Einen Zettel
mit Auflistung des vergehens etc? Bekommt man eigentlich
immer. So auch wie die Zahlungsaufforderung weil sie Dich
quasi auf frischer Tat erwischt haben. Mit Unterschrift und
Stempel...
(Zitat von: Nicore)




Wenn's um Punkte geht, bekommt man keinen Zahlschein, weil des über die Bußgeldstelle geht. Zahlschein bekommst nur bei Strafzetteln bis 35€, wo's noch keine Punkte gibt.
Nicore
Nunja, dennoch muss ein Mängelschein vorhanden sein
und das Auto muss innerhalb 7 Tagen vorgeführt werden.
In der Zeit ist auch die ABE für das gesamte Fahrzeug
erloschen.
E30massder
Zitat:


Nunja, dennoch muss ein Mängelschein vorhanden sein
und das Auto muss innerhalb 7 Tagen vorgeführt werden.
In der Zeit ist auch die ABE für das gesamte Fahrzeug
erloschen.

(Zitat von: Nicore)




Mängelkarte ja, hast recht. aber kein Zahlschein. ABE is nur so lange erloschen, bis der Mangel behoben is.
samsunlu
Zitat:


Nunja, dennoch muss ein Mängelschein vorhanden sein
und das Auto muss innerhalb 7 Tagen vorgeführt werden.
In der Zeit ist auch die ABE für das gesamte Fahrzeug
erloschen.

(Zitat von: Nicore)




Ich habe keine Mängelschein bekommen.Habe gar nichts von dem gekriegt.Die sagten mir das ich alles per Post zugeschickt bekomme.Das Auto sollte ich auch bei dem nicht vorführen.Wurde mir aufjedenfall nichts von gesagt.Ich durfte das Auto nur bewegen wenn die Originalen Leuchten wieder drauf sind,und der Werkstatt frei gibt.Habe allerdings mit ersatz Schlüssel in der Nacht abgeholt.
samsunlu
Ich warte erstmal bis ich bescheid bekomme und dan werde ich zum Antwalt gehen.Strafe keine frage werde ich bezahlen.Was mich stört:
1) Schlüssel an 3.Person abgeben
2) Die Lampen vor Ort abbauen und mitnehmen
3) Kofferraum naß,weil an dem Tag später geregnet hat (Das Auto stand ca.6 Stunden draussen ohne Lampen vor dem Werkstatt)
4) Erst angekommen von wegen Farbe nicht eingetragen usw.
5) Seid wann darf freier Werkstatt freigabe geben für die Polizisten?

Bearbeitet von - samsunlu am 20.08.2008 16:01:27
Singerich
Ziemlich unkoscher was da abläuft IMHO. ;)
Made Of Steel
ruf doch mal bei deiner örtlichen polizeidienststelle an und frag mal ob da ein vorgang existiert oder so und was das soll und wie es weitergeht.

vielleicht sinds ja echt miese trickbetrüger...
Hauke325
Zitat:

ruf doch mal bei deiner örtlichen polizeidienststelle an und frag mal ob da ein vorgang existiert oder so und was das soll und wie es weitergeht. vielleicht sinds ja echt miese trickbetrüger...




Also irgendwie passt das alles nicht ganz zusammen wie "Made of Steel" schon sagt ruf mal bei den Örtlichen an und frag mal was da bei denen los ist.

Am besten verlangst du gleich den Chef von der Wache (Ich glaube nicht das der das so lustig findet)

Habe mich gerade mit meinem Nachbarn unterhalten (Polizist) und der wäre fast zusammen gebrochen als ich ihm das erzählt habe. Mußte im den Thread sogar zeigen da er mir das nicht glauben wollte.

Hast du irgendwas an Papieren für die "beschlagnahmung" bekommen???

Bearbeitet von - Hauke325 am 20.08.2008 18:21:41
samsunlu
Zitat:


Zitat:

ruf doch mal bei deiner örtlichen polizeidienststelle an und frag mal ob da ein vorgang existiert oder so und was das soll und wie es weitergeht. vielleicht sinds ja echt miese trickbetrüger...




Also irgendwie passt das alles nicht ganz zusammen wie "Made of Steel" schon sagt ruf mal bei den Örtlichen an und frag mal was da bei denen los ist.

Am besten verlangst du gleich den Chef von der Wache (Ich glaube nicht das der das so lustig findet)

Habe mich gerade mit meinem Nachbarn unterhalten (Polizist) und der wäre fast zusammen gebrochen als ich ihm das erzählt habe. Mußte im den Thread sogar zeigen da er mir das nicht glauben wollte.

Hast du irgendwas an Papieren für die "beschlagnahmung" bekommen???

Bearbeitet von - Hauke325 am 20.08.2008 18:21:41

(Zitat von: Hauke325)




Nein habe nichts bekommen,überhaupt nichts.Nur meine Fahrzeugschein und Führerschein habe ich wieder zurück bekommen.
u-kay
das geht ja mal garnıcht kollge...sowas dürfen dıe erstens garnet 2. müssen dıe dır so nen mangelscheın geben..für evtles vorzeıgen..so wars beı mır..ıch hatte auch blaue standbırnen drın wurde natürlıch sofort angehalten dıe haben gesagt das ıch dıese abbauen soll hab sıe dann auch und meıne orıgınalen eıngebaut..war alles ok..dann haben sıe halt dıe reıfen entdeckt da seı etwas abgefahren waren..scheın gegeben zum vorzeıgen und das wars auch..somal dıe meısten eh kp haben wıe und wo sıe solche sachen abbauen zu wıssen..da ıst bestımmt was faul an der sache..ıch würde wıe schon gesagt nachfragen und klagen!
Blue_Bimmer
Zitat:


Ist dass wieder Klasse hier, der Threadersteller stellt eine einfache Frage und einige meinen sich sofort dazu berufen zu fühlen ihm hier Vorwürfe zu machen obwohl noch keine die Rülis gesehen hat.

(Zitat von: shgfa)




Stimme dir vollkommen zu. Ist manchmal wirklich arm, auf was für ein "beleidigendes" Niveau sich Leute doch begeben können.

Zum Thema: Ruf sofort bei der Polizei an. Kläre das mit denen ab. Und wenn es so ist, dann würd ich die Polizei auch auf Schadensersatz verklagen, falls was an deinem Auto dran ist durch Standschäden im Regen.

Mit mir hätten die sowas nicht gemacht...aber Hallo!

Meine Rückleuchten sind auch lasiert. Aber nur der Blinkerstreifen in rot. Mehr nicht...

Die Polizei erlaubt sich eh viel zu viel...man meint wir wären hier im 2. Weltkrieg und die Polizei wäre die Wehrmacht und dürfte alles...dummer Vergleich, aber irgendwie einleuchtend.
SasaYU
So einen ähnlichen Fall hatte ich vor ca. 4 Jahren.
Damals fuhr ich einen Peugeot 106 S.
An dem war so gut wie nichts eingetragen. Offener Lufi, geräumter Endschalldämpfer, Fahrwerk etc.
Eines Abends auf der Landstr. gegen 1:00 Uhr hat sich ein Fahrzeug an mein Heck genähert mit hoher Geschwindigkeit. Dachte mir da will einer ein kleines Rennen:-)
Ich also das Gaspedal wie ein wilder am durchdrücken:-)
Bei 160 (erlaubte 70) auf der Landstr. sagte der Kumpel:
Hör mal, nicht das es die Polizei ist. (Der wollte auch nicht wirklich an mir vorbei, hätte es aber geschaftt)
In dem momentan als er mir das sagte gingen auch schon die schönen Blaulichter an.
Ich also rechts an.
Polizist stieg aus und riss mir meine Fahrertüre auf und fordete meinen Fahrzeugschein und Führerschein ihm auszuhändigen. Dies tat ich. Daraufhin fragte er mich ob ich weiß wie schnell ich da gerade fuhr. Daraufhin antworte ich:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es schneller als 80 km/h waren. Da flippter er aus und stieg in sein Poliezifahrzeug. Nach einigen Minuten stieg er aus und fragte mich warum mein Fahrzeug so laut ist und wieviel PS er hat. Ich sagte Ihm das er das aus dem Fahrzeugschein entnehmen kann wieviel PS er hat.
Er wollte sich unter das Auto legen um nach dem Auspuff zu schauen. Dies ging nicht so wie er wollte, weil der Wagen etwas zu tief war:-)
Als er es eingesehen hat, das er es einfach nicht schafft sich den Endschalldämpfer genau anzuschauen musste ich die Motorhaube öffnen. Dort hat er den offen Sportluftfilter bemerkt und angefangen sich zu freuen etc. Ich lachte mit und er fragte mich dann warum ich mich so freue. Ich antwortete Ihm nicht:-)
Nach ca. 60 min durchsuchung sagte der Beamte zu mir das ich mich auf einiges gefasst machen könnte:
Mängelkarte,
Anzeige, Punkte, Geldstrafe, Versicherungsbetrug und eine Anzeige wegen überhöhter Geschwindigkeit.
Habe ihm gesagt, dass er sich keinen zwang antuen soll und das ruhig mal machen soll.
Er fragt mich warum ich das so gelassen sehe. Daraufhin antwortete ich ihm wieder nicht.
Ich verlangte eine Mängelkarte.
Er sagte mir, dass ich von der Polizei und der Staatsanwaltschaft Post bekommen werde.
Daraufhin sagte ich, OK!

Fotos etc. wurden nicht gemacht. Der Beamte war allein. Ich war mit einem Kumpel im Wagen.

Am nächsten Tag, habe ich den Wagen in Originalzusatnd versetzt und darauf gewartet das ich die Mängelkarte bekomme, oder von der Polizei höre.
Ich hätte denen auch nie gesagt das ich was am Wagen verändert habe. Schliesslich liegt die Beweislat bei denen und da er nichts gegen mich in der Hand hatte und alleine war konnte er mir nichts nachweisen. Das Ende vom Lied war das ich nach einem Schreiben und nach einem Anruf nie mehr was gehört habe.


Heut zu Tage stehe ich mehr auf Dezent!


In dem Fall von samsunlu würde ich dagegen angehen. Denn wie die vorgegangen sind ist nicht rechtens!!!
Die können sich nicht jedes Recht nehmen.
Die sollen an Ihren Fahrzeugen ersteinmal anfangen sachen zu bemängeln. Beispiel Ihre Profiltiefe von den Reifen:-)
Morgan1981
Zitat:



Die Polizei erlaubt sich eh viel zu viel...man meint wir wären hier im 2. Weltkrieg und die Polizei wäre die Wehrmacht und dürfte alles...dummer Vergleich, aber irgendwie einleuchtend.

(Zitat von: Blue_Bimmer)




Super Aussage!!!
Super Vergleich!!!
Und du sprichst von Niveau?
Gelächter.

Zum Thema:
Die siehst du nie wieder.
Weder die "Polizisten" noch die Lichter.

Ist ja schon paar Tage her, was wurde denn daraus?
Big R
Zitat:


müssen dıe dır so nen mangelscheın geben..für evtles vorzeıgen.
(Zitat von: u-kay)



Mängelkarte ist kein Muss sondern ein freundliches Entgegenkommen der Polizei.
Die dürften das Fahrzeug auch zu einem amtlich anerkannten Gutachter schleppen lassen was locker 4stellige Kosten verursachen kann.

Zu der Geschichte mit dem S16 und 'Polizist allein und kann nichts beweisen':
Die Aussage eines Polizisten (jedes Zeugen) ist ein Personenbeweis und vor Gericht verwertbar. Der Beschuldigte darf dagegen lügen. Also dass die da einem grundsätzlich nichts können stimmt so nicht.

Und: hier hätte der Polizist das Fahrzeug auch problemlos sicherstellen können. Auch die Geschwindigkeitsübertretung nach Tachoablesung ist nach Abzug einer Toleranz durchaus verwertbar, wird aber sehr selten gemacht. Also hier war der Polizist IMHO schon recht großzügig.