Plan_B Hauptthema: |
Hallo, wollte mal fragen ob es irgendwie möglich ist rote LED rückleuchten schwarz zu bekommen - ohne das Polizei oder TÜV probleme machen. Lasierte Leuchten sind ja glaub nicht erlaubt, aber auch wenn man die Reflektoren frei lässt? Und wenn man ja gerade dabei ist - was kostet das ca? |
BMWStreetracer |
Weder noch ist beides verboten ob lasiert oder reflektor frei macht da keinen unterschied! |
DoubleH |
Lasiert ist lasiert und daher verboten! |
sveno |
nennt sich dann "unzulässig eingefärbt" - kauf dir also lieber gleich andere rückleuchten... |
Plan_B |
Ja die gibt es leider nur in Rot - aber schwarz wäre perfekt. Naja müssen wohl halt rot bleiben |
Daywalker555 |
Zum 101sten Mal: email an dbdcarstyling@gmx.de Ich verrat´ Dir dann mal das Geheimnis der eingetragenen, legalen, schwarzen Rückleuchten. MfG Dino |
BMWStreetracer |
Zitat:
Zum 101sten Mal: email an dbdcarstyling@gmx.de Ich verrat´ Dir dann mal das Geheimnis der eingetragenen, legalen, schwarzen Rückleuchten.
MfG Dino
(Zitat von: Daywalker555)
Für die Lasierten? |
Daywalker555 |
Ja.
MfG Dino |
BMWStreetracer |
Du meinst aber nicht den Standartwich der kosiert oder?
Von wegen die Leuchten sind nach Gesetzt blablabla getönt und haben ein E-Prüfzeichen, oder so was in der Art als Bescheinigung?
Gruss Marcel |
Doedelhai159 |
also mein wissensstand ist auch, nich legal, egal was für papier und egal was der beste freund einem sagt. das is wie eine lachgasanlage (bitte jetzt nich das beispiel mit dem leon cupra bringen) oder unterbodenbeleuchtung oder nachbauxenon.
eintragen kann man es, aber legal ist es deswegen noch lange nicht und wenn man dann für 400 euro ein lichttechnisches gutachten erstellen lassen muss, kann mans auch stecken lassen. ich glaube das wird keiner machen. und eine andere legale art der eintragung gibs nich
Bearbeitet von - Doedelhai159 am 14.08.2008 02:22:34 |
Daywalker555 |
Die legale Art ist ein lichttechnisches Gutachten, in dem die Restlichtausbeute ermittelt wird. Kostet zwischen 350 und 400€, und wenn dieses Gutachten positiv ausfällt dann sind sie eingetragen und erlaubt. Ist halt ein Kostenfaktor, der hier zum Tragen kommt und es lohnt sich nur, wenn man es unbedingt haben will.
MfG Dino |
killascopion |
das heißt wenn man ein tüv mann findet der das einträgt ..dann darf man trotzdem nicht damit rumfahren????????? mfg |
Doedelhai159 |
so isses. was eingetragen ist, is noch lange nich legal.
legal wirds erst wenn du das gutachten erstellen lässt. (vorausgesetzt, dass das gutachten auch positiv ausfällt) |
killascopion |
ist das n schei..... |
BMWStreetracer |
Zitat:
Die legale Art ist ein lichttechnisches Gutachten, in dem die Restlichtausbeute ermittelt wird. Kostet zwischen 350 und 400€, und wenn dieses Gutachten positiv ausfällt dann sind sie eingetragen und erlaubt. Ist halt ein Kostenfaktor, der hier zum Tragen kommt und es lohnt sich nur, wenn man es unbedingt haben will.
MfG Dino
(Zitat von: Daywalker555)
JA OK das ist natürlich eine extreme Maßnahme die war mir bekannt aber so bescheuert kann ja kein Mensch sein um das wirklich zu machen!! Kann nur wieder sagen NIEMALS AUF NORMALEN WEGE LEGAL DIE LEUCHTEN!! Und ja @ killascopion Eintragung heisst nicht sicherheit, kann immer angezweifelt werden!! |
killascopion |
gibt es eigentlich für e39 auch schwarze rückleuchten die legal sind... wie beim merzedes...?? also nicht so graue...
mfg
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Daywalker555 |
@Streetracer: Danke. Bin ich halt bescheuert... *schnüff*;)
MfG Dino |
killascopion |
wie sieht es eigentlich mit schwarz lasierten seitenblinkern aus?? die dürften doch keinen stören oder?? manche lassen hier im forum ja die auch weg machen...
mfg |
ThaFreak |
Wenns jemand genau nimmt, dann stört das schon...
Aber ob es in der Realität jemanden interessiert steht auf einem anderen Blatt. |
Doedelhai159 |
wenns angebaut und angeschlossen ist, dann muss es auch funktionieren.
das is wie mit nebelscheinwerfern.
wenn du aber die lampen aus den blinkern drehst, isses nichmehr illegal |
BMWStreetracer |
Zitat:
@Streetracer: Danke. Bin ich halt bescheuert... *schnüff*;)
MfG Dino
(Zitat von: Daywalker555)
Sach nicht du hast dir so ein gutachten erstellen lassen :P? |
Sicilia_1986 |
um das thema nochmal aufzugreifen... Link|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|240%3A1318|301%3A0|293%3A1|294%3A50 diese sind ja teils schon getönt. aber d.h. sobald das rote getönt wird ist es illegal oder wie darf ich das verstehen gruß |
ThaFreak |
Wenn es "ab Werk" getönt und zugelassen ist (wie in deinem Link), dann ist es i.O. und erlaubt. Hier im Thread geht (ging) es um die nachträgliche Änderung von Leuchten. Das ist verboten.
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DoubleH |
Zitat:
um das thema nochmal aufzugreifen...
Link|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|240%3A1318|301%3A0|293%3A1|294%3A50
diese sind ja teils schon getönt. aber d.h. sobald das rote getönt wird ist es illegal oder wie darf ich das verstehen
gruß
(Zitat von: Sicilia_1986)
die sind erlaubt. |