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T H E M A     R Ü C K B L I C K
XuMuK
Hauptthema:
Hallo Leuts!

Fahre seit gewisser Zeit die 18er X-Rad von RH mit 8,5/18/225/40 auf der HA, die Kotflügel sind gezogen. Es sind ausserdem Federn von Powertech 50/30 verbaut mit BMW 22mm SWP hinten.

Nachdem LPG-Umbau darf nun hinten wegen des vollen Tanks Keiner mitfahren, da es sonst bei Bodenwellen schleift, ich habe jedoch keine Lust auf Federwegbegrenzer und möchte deshalb nur die HA auf M-Federn umrüsten und vorne meine 50mm Powertech Federn behalten, trägt mir der TÜV-Futzi so was ein? Oder kann ich auf die Eintragung gar verzichten?
vb
Kann mir nicht vorstellen das so etwas eingetragen wird bzw. das sich das gut fährt.
ThaFreak
Es gibt auch Tieferlegungsfedern, bei denen es erlaubt ist sie nur an der VA zu verbauen.

Ob es bei deinen so ist? K.A.

Lies mal im Gutachten der Federn nach...

Ansonsten: Prüfer fragen, ob er es so eintragen würde.


P.S. glaubst du, dass sich dein Problem dadurch überhaupt beseitigen lässt?
B4C4RDI
ich glaube das problem wird gleich bleiben. da der federweg der gleiche ist. aber ich würde es einfach rückrüsten. wie soll jemand kontrollieren ob es ca. 30mm oder ca. 20mm sind...

es ist bei den meisten fahrwerken so das sie meistens hinten zu tief werden :(
ThaFreak
Zitat:


aber ich würde es einfach rückrüsten. wie soll jemand kontrollieren ob es ca. 30mm oder ca. 20mm sind...
(Zitat von: B4C4RDI)




Ähm, du weisst schon, dass Tieferlegunsfedern genau deshalb eine andere Farbe und andere Bezeichnungen haben??
B4C4RDI
und das sieht man so ohne weiteres?

ich kenn viele die hinten wieder auf m-technik fahren. und der tüv bisher noch nix bemängelt hat. wenn net ist bei den anderen die farbe abgeplatzt oder so...

falls es aber die federn auch nur für vorderachse von powertech gibt, was ich bezweifele ist die eintragung auch kein problem.

mfg
ThaFreak
Das sieht man ohne weiteres. Vor allem an der Hinterachse sieht man da sehr leicht hin.


Zum Thema "Farbe abgeplatzt":
Wenn das so ist und man die Kennzeichnung der Tieferlegungsfedern nicht mehr lesen kann, dann ist das nicht das Problem des Prüfers sondern das Problem vom Fahrzeugbesitzer! Der darf dann nämlich neue Federn kaufen, wenn die Zuordnung zu der Eintragung nicht einwandfrei nachzuvollziehen ist.
B4C4RDI
also dann habt ihr die falschen prüfer... bei mir sagt der net mal was obwohl ich den kat und esd vom 328i unterm 320i habe, solange die abgasnorm erfüllt ist.
ThaFreak
Das hat nichts mit falschem Prüfer zu tun.

Ich habe sogar einen sehr kulanten und guten Prüfer.

Ich gebe hier aber Tips, bei denen ich mich auf die Vorschriften und Vorgaben stütze und nicht nur auf eigene Erfahrungen und "hören-sagen".

Wenn ich hier schreibe:
"Kein Problem, interessiert niemanden"

Und derjenige doch mal an einen "falschen" Prüfer oder Polizeibeamten gerät, was ist dann besser?

Oder noch eine bessere Konstelation:
Ein Unfall mit dem selber zusammengestellten/gebastelten Fahrwerk!

Kann derjenige mal zum Gutachter oder der Versicherung sagen, dass er im Internet folgendes gelesen hat:
"aber ich würde es einfach rückrüsten. wie soll jemand kontrollieren ob es ca. 30mm oder ca. 20mm sind..."

Da kommt bestimmt Freude auf...