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Turbo4
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 06.08.2008 um 21:04:39 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo,
ich möchte die tage mein Auto abholen und brauche dafür diese "5-Tage-Kennzeichen". Was muss ich alles bei der Zulassungsstelle vorlegen, um diese zu bekommen?

MfG

...Falsches Unterforum

Bearbeitet von - Pug am 06.08.2008 21:04:39
ThaFreak
Doppelkarte von der Versicherung und evtl. deinen Ausweis.

Und natürlich: Kohle ;)
sveno
Zitat:


Doppelkarte von der Versicherung und evtl. deinen Ausweis.

Und natürlich: Kohle ;)

(Zitat von: ThaFreak)




so isses - dann noch die schilder prägen + stempeln lassen und los gehts...
SuMo-Driver
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)

Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder

Pass mit Meldebestätigung

Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten

Aber beachte, teilweise wird statt der Versicherung-Bestätigung eine eVB-Nummer benötigt. (Hängt vom Amt ab).

Also nicht auf den letzten Drücker reinschneien, sondern vorher evtl. nachfragen, welche Art der Bestätigung die beim Amt haben wollen. (Noch meistens beides).
Turbo4
Was ist eine eVB-Nummer?

Gruß
SuMo-Driver
elektronische Versicherungsbestätigung.

Um die alten Doppelkarten und Deckungskarten abzuschaffen, übermitteln die Versicherer dem Amt auf elektronischem Weg die Bestätigung.
kaibruecher
wie oft kann ich denn das auto so zulassen und fahren?
Turbo4
Also von meiner Versicherung (Da-Direkt) bekommt man nur 2 mal im Jahr die Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen. Wenn du jedes mal zu einer anderen Versicherung gehst, denke ich mal, kann man das beliebig oft machen.

MfG
SuMo-Driver
@ kaibruecher,

meinst Du mit der eVB oder Doppelkarte ?? Wenn ja, dann genau einmal. Danach ist sie "verbraucht".

Aber eVBs oder Doppelkarten kannst Du Dir so oft holen wie Du willst.

Für Kurzzeitkennzeichen darfst Du in der Regel sofort die Kohle auf den Tresen legen bzw. wird sofort abgebucht (wird dann auf die evtl. folgende "Dauerversicherung" angerechnet).

Wenn Du eine eVB oder Doppelkarte für eine normale Versicherung Dir holst, kostet es erstmal nix. Erst mit der Zulassung (wird automatisch und elektronisch an den Versicherer geschickt) beginnt dan die Versicherung zu laufen und kostet den Beitrag.
Turbo4
Hallo,
morgen will ich meinen neuen nun richtig anmelden. Muss ich dafür die Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle vorlegen, um sie zu entwerten oder ähnlichem?

Mfg
e46-fahrer
Zitat:


Hallo,
morgen will ich meinen neuen nun richtig anmelden. Muss ich dafür die Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle vorlegen, um sie zu entwerten oder ähnlichem?

Mfg

(Zitat von: Turbo4)




die kannst du nach dem du deine kennzeichen erhalten hast in die tonne drücken, da passiert nichts mit steht ja das datum drauf, bei der zulassung brauchen die die dinger nicht, ich habe mein angemeldet kurzeitkennzeichen ab neue dran und in die tonne mit den alten teilen :)

Bearbeitet von - e46-fahrer am 11.08.2008 20:17:38
jospi69
Du mußt aber aufpassen, als ich mal ein 5-Tageskennzeichen hatte, dies bei der einen Versicherung, und den endgültigen Vertrag bei einer anderen Versicherung, wollte die für die 5 Tage eine absurd hohe Summe. Also am besten bei der gleichen Versicherung bleiben, dann verrechnen die das.
Turbo4
Ja ich bleibe bei da-direkt.
Ben88
Muss ich gar keine Papiere vom Fahrzeug mit zur zulassung mit nehmen?

Gruß Ben
o_dog666
Brauchst nur die eckdaten vom Fahrzeug und die Fahrgestellnummer. Das alles muss vor Fahrtantritt von Hand in den Blanckoschein eingetragen werden.
Turbo4
Wenn ich mich richtig entsinne hatte ich zu dem Zeitpunkt noch gar keine Papiere vom Fahrzeug. Also ich meine man brauch keine, bin mir aber nicht zu 100% sicher.

MfG
WEST COAST
Doch du bekommst ein Schein wo du dann die Daten reischreibst.