Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
Andi316
Hauptthema:
Hallo!

Ich habe folgende Frage und zwar dreht es sich um Kostenrückerstattung für den Weg zur Berufsschule, vielleciht hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht!

Ich habe jede dritte Woche eine Woche Blockunterricht in der Berufsschule.
Zur Berufsschule sind es ca. 45km einfach, d.h. 90km täglich und 450km in der Woche, also doch ein ganz schönes Stück.

Ich habe nun gehört dass man da irgendwie Kosten zurückbekommt oder sonstwas in die Richtung, habe aber schon gegoogelt und nichts wirklich schlaues gefunden.

Kann mir hier jemand weiterhelfen? Wie funktioniert das bzw. gibt es sowas überhaupt und wenn ja wie beantrage ich das?

Danke!

Andi
JapaneseSilver
Red mal mit deinen Arbeitgeber, das fällt in die sog. Pendlerpauschale rein.
theblade
Zitat:


Red mal mit deinen Arbeitgeber, das fällt in die sog. Pendlerpauschale rein.

(Zitat von: JapaneseSilver)




ich >glaube< aber die pendlerpauschale kann man aber nur geltend machen wenn man auch eine Steuererklärung macht - und die macht man ja als Azubi(ne) nicht.

aber trotzdem mal mit dem AG sprechen. Vieleicht kann man sich ja einigen ;-)

Bearbeitet von - theblade am 05.08.2008 11:53:57
b-mw-323
Zitat:


Zitat:


Red mal mit deinen Arbeitgeber, das fällt in die sog. Pendlerpauschale rein.

(Zitat von: JapaneseSilver)




ich >glaube< aber die pendlerpauschale kann man aber nur geltend machen wenn man auch eine Steuererklärung macht - und die macht man ja als Azubi(ne) nicht.

(Zitat von: theblade)




es sei denn er verdient meht als die jährliche freigrenze ist
theblade
Zitat:


Zitat:


Zitat:


Red mal mit deinen Arbeitgeber, das fällt in die sog. Pendlerpauschale rein.

(Zitat von: JapaneseSilver)




ich >glaube< aber die pendlerpauschale kann man aber nur geltend machen wenn man auch eine Steuererklärung macht - und die macht man ja als Azubi(ne) nicht.

(Zitat von: theblade)




es sei denn er verdient meht als die jährliche freigrenze ist

(Zitat von: b-mw-323)




ja, dann schon ;-)
-Momo-
Liegt wohl im Ermessen des AG. Ich fahr jeden Tag 60km einfach, also 120km / Tag - und dafür krieg ich nix.
Zur Berufsschule hab ich nur knapp 25km.
Pug
bekommst du keine ausbildungsvergütung?
Andi316
klar bekomm ich Ausbildungsvergütung!

Hab da bloß was gehört von wegen Landratsamt und so weiter dass man sich darüber was holen kann, und wieso sollte ich mir das nicht holen wenns das gibt? Dann würd ich ja Geld verschenken! Sind jährlich immmerhin ca. 700 Euros wo nur für Fahrten zur Berufsschule draufgehen
Machlas
Hallo Andi316 ,
hab jetzt auch meine Ausbildung angefangen und habe auch Blockunterricht jeodch 4 Wochen durchgehend dann.
Die Azubis im 2ten Lehrjahr meinten zu mir das die irgendwas da beantragt hätten und ca. 160 Euro im Jahr für Fahrtkosten zur Berufsschule bekommen.
Sind bei mir auch 50 km hin und 50 zurück .
Das würde dann die Kosten der öffentlichen Verkehrmittel decken oder irgendwie sowas.
Andi316
genau, irgendwas muss es ja geben, weil meines wissens gilt in Deutschland ja die "Schulwegfreiheit" d.h. dass man keine Kosten für den Schulweg selbst aufwenden muss oder lieg ich da falsch?
Offe
Also außer der Pendlerpauschale gibt´s da nichts.
Hatte damals auch daran gedacht, aber war nix zu holen - leider.


Pug
Zitat:

weil meines wissens gilt in Deutschland ja die "Schulwegfreiheit" d.h. dass man keine Kosten für den Schulweg selbst aufwenden muss oder lieg ich da falsch?


ja da liegst du falsch, dies bezieht sich auf schulpfichtige.
sprich wenn du bereits 9 jahre hinter dir hast mußt du für das 10te jahr schule selbst aufkommen.
ich kann mich grob an bafög für solche zwecke erinnern und wenn der antrag abgelehnt wurde, dann war noch eine chance auf ausbildungsbeihilfe.
dafür brauchte man allerdings den ablehnungsbescheid vom bafög.
(hab allerdings keine ahnung ob das noch aktuell ist)
BMW1989
Ob du die fahrkosten erstattet bekommst ist fraglich, die können auch sagen : es muss nicht mit dem privaten auto sein, man könne auch öfentliche verkerhsmittel nutzen bahn etc das wäre bestimmt um einiges billiger!
plop
meine berufsschule war 110km von hier entfernt..

dafür hast du ja deine ausbildungsvergütung..

bildet doch fahrgemeinschaften..
zu 4t haben wir für ne woche schule jeder 50DM investiert..


sieh es mal so...du darfst einen beruf lernen...da sollten die 45km wohl das kleinste übel sein..

Master_L

Du kannst die Kilometer aber beim Kindergeld angeben, sogenannte "Werbungskosten" die dir entstehen um zu deinem Arbeitsplatz zu gelangen...je nachdem wie viel du verdienst bekommst du eben dann noch länger Kindergeld...genauso alles was du an Stiften, Blöcken, Bürobedarf, Berufsbekleidung wie Overall etc kaufst...immer versuchen als Werbungskosten geltend zu machen...
Greis
Deine Vergütung ist unter Anderem das Fahrgeld!
BMW-86
ich weiß ja nu nicht in welcher Berufssparte du tätig bist - aber im normal fall habt ihr einen Tarifvertrag f. Azubi´s!!! Da muss sowas drin stehen.
Ich habe über die normale Vergütung hinaus die Kohle wieder bekommen. Allerdings "nur" maximal soviel wie der billigste Tarif f. den ÖPNV.

mfg
marvin
Geh mal zu deinem Landratsamt frage dort nach der Rückerstattung deiner Fahrtkosten. Ich musste vor dem Schuljahr einen Zettel ausfüllen und am Ende vom Jahr den Blockplan abgeben. Ich habe soviel bekommen wie wenn ich mit dem Zug gefahren wäre. Mit dem Zug wär ich ca. 1,5 h unterwegs gewesen und mit dem Auto nur 45 min. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Andi316
alles klar danke das werd ich dann morgen gleich mal machen, sowas mit landratsamt hab ich irgendwo auch mal aufgegriffen.

@plop: klar darf ich einen beruf lernen und die 45km sind auch kein übel und auch kein finanzielles problem, aber wenn es anscheinend eine möglichkeit gibt was zu holen warum dann nicht?

p.s: lerne übrigens kfm. f. vers. u. finanz. bin im moment im ersten lehrjahr den monat noch
maky
normal bekommst du vom landratsamt eine bleibe gestellt, franziskushäuser oder so, bei der entfernung normal falls sowas vorhanden ist + verpflegungsgeld

falls nicht! solltest du einen antrag stellen beim landratsamt, schon vor dem schuljahr und dann deinen stundenplan usw beifügen!

wenn ihr 3 kinder habt die kindergeld beziehen bekommst du 100% der fahrkosten erstattet (allerdings nicht mit dem auto, sondern öffentliche verkehrsmittel, außer gewissen ausnahmen: wartezeit <3std oder so sachen)

falls ihr das nicht bezieht musst du 360€ selbstbeteiligung bezahlen, den rest bekommst du erstattet, aber anrufen und nachfragen ist das einzige was du machen kannst

der arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet (solange nicht im lehrvertrag geschrieben) dir irgendwelche fahrtkosten zu erstatten
Andi316
Aaalso an alle dies interessiert, ich war eben im Landratsamt:

Wenn man mit dem privateigenen KFZ zur Berufsschule fährt muss man Anfang des Jahres einen Antrag ausfüllen damit dies genehmigt wird.
Am Ende des Jahres muss man dann einen Abrechnungsantrag einreichen der dann erst geprüft wird.
Die Dame aus dem LRA hat mit jetzt nochmal einen Antrag auf Genehmigung mitgegeben damit das evtl. bei mir rückwirkend klappt.
maky
sag ich doch :>
cptjan
und bei welchem amt warst du da auf dem landratsamt fragen?

weiß jemand zufällig ob das auch bei einer zweitausbildung geht?
maky
das amt heißt glaub ich irgendsowas wie schulbeförderungsabteilung oder soooo is schon paar jährchen her wo ich das gemacht hab

dürfte bei der 2. ausbildung auch gehen (wissen DIE da drin aber besser)

edit: bei uns im großen telefonbuch stehen die abteilungen drin, mit den jeweiligen durchwahlnummern - da kann man schonmal nachkuckn ;>

Bearbeitet von - maky am 06.08.2008 19:04:37
cptjan
ma schauen was ich da finde...

danke erstmal

Bearbeitet von - cptjan am 06.08.2008 21:29:46
cptjan
@andi316:

nach was hast du da genau gefragt?
Andi316
nach Kosten für Berufsschulweg an der Infothek im Landratsamt, dann ham sie mich an die Zuständige "Abteilung" weitergeschickt
Nicore
Hab damals auch beim Landratsamt den Antrag auf Fahrtkosten-
erstattung gemacht und leif alles glatt. Es gibt eine Pauschale
Pro Kilometer wenn Du mit Auto fährst. 55€ monatlich sind aber
Dein Eigenbetrag, den Rest bekommst Du erstattet.
cptjan
Ich habe jetzt mit LRA Kontakt aufgenommen.

Als antwort habe ich das hier bekommen.
Das Prbolem besteht darin, dass Sie eine richtige Berufsausbildung machen und daher von uns nicht gefördert werden können. Außerdem beginnen Sie erst mit Ihrer Ausbildung und habe bei Beginn schon das 18.Lebensjahr überschritten. Daher können Sie von uns keine Fahrtkosten erstattet bekommen. Ich bedauer es Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können. Mit freundlichen Grüßen

Macht ihr keine richtige Ausbildung,also wo ihr Geld bekommt, das ihr das bekommt?
PD75
soweit ich weis bekommt man das nur im ersten LJ. ich habe es auch nur im ersten LJ bekommen
maky
ich habs in den letzten 3 Lehrjahren bekommen

und schulkameraden (bin jetzt im 4. lehrjahr) bekommen immernoch eine unterkunft + versorgung bezahlt - trotz dem alter 18+
cptjan
unterkunft bekomme ich nicht bezahlt, kann sie mir aber zu 70% zurück erstatten lassen...

also siehts wohl schlecht aus das ich doch die Fahrtkosten erstattet bekomme?!
BMW-Simpson
Bei mir wurden nur 30% vom Landratsamt erstatten!
Aber nur wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bin und für alles ne Quittung hatte!