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T H E M A     R Ü C K B L I C K
edka
Hauptthema:
Hallo Leute,
hab da ein problemm,und zwar hatte ich am samstag abend was getrunken,bin schlafen geganngen und musste dann um 5 uhr früh meine freundin von disko abholen,mir gings total gut,also keine anzeichen das ich noch besoffen bin!Bin dann losgefahren und wurde natürlich von der polizei angehalten, 0,38 promile,war im revier da musste ich nochmal blasen und es kam 0,38 raus,musste auto stehn lassen hab mein führerschein aber zurück bekommen,jetzt wollt ich wissen hat vielleicht jemand von euch erfahrung damit was jetzt auf mich zukommt??Hab mein schein erst seit 5 monaten,also noch probezeit!!!Freu mich über jede nachricht!
mfg edka
Born_to_Drive
1 minute gegoogelt:
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft
edka
Zitat:



Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft

(Zitat von: Born_to_Drive)




jaa aber nicht alle verstöße werden doch gleich bestraft,ich mein da gibts doch bestimmte grenzen ab wieviel promille man wielange den schein abgeben muss und so!!!
Born_to_Drive
Zitat:


Zitat:



Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft

(Zitat von: Born_to_Drive)




jaa aber nicht alle verstöße werden doch gleich bestraft,ich mein da gibts doch bestimmte grenzen ab wieviel promille man wielange den schein abgeben muss und so!!!

(Zitat von: edka)




Du bist in der PROBEZEIT, da gilt 0,0 promille für dich! warum sollte das nicht bestraft werden?
auf www.busgeldrechner.de kannst du dir alles genau ansehen!
edka
Ist klar das es bestraft wird,aber ich wollt wissen wie,weil ich glaub weniger das jetzt jemand die gleiche strafe kriegt mit z.b 2,8 promile,wie ich mit 0,38 promile!!!
bloodsnake
Doch, weil du in der Probezeit bist. Evtl dass der Lappen länger weg is bei 2,xx Promille.
bigshow89
Des gibt auf alle fälle mal en Aufbauseminar dazu eben noch die Probezeit verlängerung.

Hier mal en Auszug über kosten usw.

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch
aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens
lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.


Is also en teurer spass. :-)

mfg
Doug 318Ti
ja 0,00% gillt hier ! 1. OWi hier in NRW 250 euro 4 Punkte 1 Monat fahrverbot, 2 Jahre probezeit verlängerung .... Alkohol in der P. Zeit, dann unter 21j = MPU ca 600 euro... Dann noch das Aufbauseminar für Drogenauffällige Fahranfänger = 250 euro uuu.... Mein Kollege macht gerade das selbe durch, er hatte 0,3? % ;) Da musst du getz durch !

Aber mal ehrlich selber schuld !

Bearbeitet von - Doug 318Ti am 21.07.2008 06:52:31
dme
hmm da hast aber n paar assis erwischt!

wurde schon öfter zu kontrollen rausgezogen und hatte jedesmal etwas getrunken gehabt, hatte also definitiv mehr als 0,0! haben mich aber jedesmal weiter fahren lassen, obwohl ich damals noch keine 21 war, probezeit jedoch schon um.

kommt glaub ich auch drauf an, ob du auffällig fährst, wird wohl bei dir der fall gewesen sein. warst vielleicht doch nicht so fit, wie du gedacht hast...
BMW_KRaNKeD
Sowas ist scheisse, aber im Prinzip biste selber Schuld daran.
Klar, ich wurde auch schon des öfteren von der Polizei zu solchen Zeiten aufgehalten.
Da ich aber sowieso selten Alkohol trinke passt das schon, vorallem trinke ich nie etwas, wenn ich weiß, dass ich danach noch fahren muss!

Naja, du kannst eigentlich nur hoffen, dass es gute Rennleiter waren und dir nicht gleich die volle Strafe aufbrummen....aber das wirst du auf alle Fälle im Normalfall bekommen:

- Probezeitverlängerung
- Bußgeld
- Aufbauseminar

Hat die Rennleitung am "Tatort" irgendwas zu dir gesagt?

Klingt nämlich irgendwie komisch, wenn sie dich trotz 0,38 Promille einfach so weiterfahren lassen....?!?!

mfg,
Tom
stefan323ti
Ganz oben steht doch das er sein Auto hat stehenlassen müssen...

Nur seinen Führerschein hat er wiederbekommen.
BMW_KRaNKeD
Shit, hab ich wohl überlesen... ;-)
reptilfan
entweder trinken oder fahren.
bringt doch sonst nix
Peja_320i
Zitat:


hmm da hast aber n paar assis erwischt!

wurde schon öfter zu kontrollen rausgezogen und hatte jedesmal etwas getrunken gehabt, hatte also definitiv mehr als 0,0! haben mich aber jedesmal weiter fahren lassen, obwohl ich damals noch keine 21 war, probezeit jedoch schon um.

kommt glaub ich auch drauf an, ob du auffällig fährst, wird wohl bei dir der fall gewesen sein. warst vielleicht doch nicht so fit, wie du gedacht hast...

(Zitat von: dme)




was heisst für dich DAMALS!?!

DAMALS gab es evtl noch nicht diese regelung!
Wurde DAMALS auch (Dez 2004) von der rennleitung angehalten, als wir vom Log-In zurückkamen!
An dem Tag hatte mein Kousin seinen 17, und da haben wir auch bisschen was getrunken! Das war 4 monate vor ende meiner probezeit, und ich hatte 0,37 % drin, und war dazu nicht angeschnallt.

Papiere vom auto und führerschein nicht dabei gehabt, und am ende belief sich alles auf 30 € weil ich nciht angeschnallt war.

Also ich kenne die 0,0 grenze erst seit 2?? Jahren glaub ich!

Kann es sein das die erst seit da aktiv ist?!

essi95
Zitat:


Zitat:


hmm da hast aber n paar assis erwischt!

wurde schon öfter zu kontrollen rausgezogen und hatte jedesmal etwas getrunken gehabt, hatte also definitiv mehr als 0,0! haben mich aber jedesmal weiter fahren lassen, obwohl ich damals noch keine 21 war, probezeit jedoch schon um.

kommt glaub ich auch drauf an, ob du auffällig fährst, wird wohl bei dir der fall gewesen sein. warst vielleicht doch nicht so fit, wie du gedacht hast...

(Zitat von: dme)




was heisst für dich DAMALS!?!

DAMALS gab es evtl noch nicht diese regelung!
Wurde DAMALS auch (Dez 2004) von der rennleitung angehalten, als wir vom Log-In zurückkamen!
An dem Tag hatte mein Kousin seinen 17, und da haben wir auch bisschen was getrunken! Das war 4 monate vor ende meiner probezeit, und ich hatte 0,37 % drin, und war dazu nicht angeschnallt.

Papiere vom auto und führerschein nicht dabei gehabt, und am ende belief sich alles auf 30 € weil ich nciht angeschnallt war.

Also ich kenne die 0,0 grenze erst seit 2?? Jahren glaub ich!

Kann es sein das die erst seit da aktiv ist?!



(Zitat von: Peja_320i)




@Peja_320i

Hallo,

die 0,0 Grenze für Fahrer unter 21 gibt es erst seit dem 01.08.2007 wenn ich mich nicht irre.

Gruß
Daniel
Kent Brockman
Zitat:

war im revier da musste ich nochmal blasen und es kam 0,38 raus,



du musstest auf dem revier nochmal pusten? Haben sie dir auch Blut abgenommen?
318ci_2001
Zitat:


hmm da hast aber n paar assis erwischt!
(Zitat von: dme)




was hat das mit "assis" zu tun?

wenns so gesetz ist ists nunmal gesetz.. besser so als wenn sich wieder paar bescheuerte 18 jährige in die seitenplanken farhen oder an nen baum wirbeln...
plop
Zitat:


Zitat:

war im revier da musste ich nochmal blasen und es kam 0,38 raus,



du musstest auf dem revier nochmal pusten? Haben sie dir auch Blut abgenommen?

(Zitat von: Kent Brockman)




wenn man am alkomaten pustet braucht man keine blutprobe mehr..

das ding ist so genau das eine blutprobe hinfällig wird..
untermieter1
Ich würde auch sagen "selber schuld". Da hast du dir ganz schön was eingebrockt. Was auf dich zukommt wurde ja schon geschrieben...
rennfrikadelle
Zitat:


Zitat:


Zitat:

war im revier da musste ich nochmal blasen und es kam 0,38 raus,



du musstest auf dem revier nochmal pusten? Haben sie dir auch Blut abgenommen?

(Zitat von: Kent Brockman)




wenn man am alkomaten pustet braucht man keine blutprobe mehr..

das ding ist so genau das eine blutprobe hinfällig wird..

(Zitat von: plop)




Seit wann das denn?

Wenn der Alkomat anschlägt, geht es zur Blutprobe. Es könnte höchstens sein das wenn es unter 0.5p ist und der Fahrer den Alkomat anerkennt, dann geht es ohne.

Auch die modernsten Geräten unterliegen gewissen Störfaktoren, deshalb die Blutprobe. Des weiteren wird durch den Zeitversatz geprüft ob derjenige eventuell noch seinen Pegel erhöht hat. Vor Gericht wird beides vorgelegt, für das Strafmaß ausschlaggebend ist die Blutprobe.
SuMo-Driver
@ Rennfrikadelle,

dem ist leider nicht zwingend so (siehe c und d):

1. Eine körperliche Untersuchung und eine Blutentnahme sollen grundsätzlich unterbleiben

a) bei den Privatklagedelikten des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB), der Beleidigung (§§ 185 bis 189 StGB) und der einfachen Sachbeschädigung (§ 303 StGB);

b) bei leichten Vergehen und bei Ordnungswidrigkeiten, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Nr. 1 genannten Regelfälle, es sei denn, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Täter oder die Täterin schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sein könnte (§§ 20, 21, 323 a StGB, § 12 Abs. 2, § 122 OWiG);

c) wenn im Rahmen der Atemalkoholprüfung bei vorschriftsmäßiger Beatmung des elektronischen Atemalkoholprüfgerätes (Vortest- oder Atemalkoholmessgerät) weniger als 0,25 mg/l (oder 0,5 Promille) angezeigt werden;

d) wenn die entsprechend § 3 Abs. 1 durchgeführte Atemalkoholmessung einen Atemalkoholwert unter 0,55 mg/l ergeben hat und lediglich der Verdacht ei ner vorsätzlichen oder fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StVG besteht.

Aber wie imemr gibt es Ausnahmen:

Die Maßnahmen müssen auch in diesen Fällen angeordnet werden

a) falls sie nach pflichtgemäßer Überprüfung wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (Schwere oder Folgen der Tat, Verdacht auf Medikamenten- oder Drogeneinfluss, relative Fahruntüchtigkeit) ausnahmsweise geboten sind,

b) falls das Testergebnis zwar einen unter 0,25 mg/l (oder 0,5 Promille) liegen den Atemalkoholwert ergibt, der Test aber erst später als eine Stunde nach der Tat durchgeführt werden konnte und

aa) äußere Merkmale (zum Beispiel gerötete Äugen, enge oder weite Pupillen, Sprechweise, schwankender Gang) oder

bb) die Art des nur durch alkoholtypische Beeinträchtigung erklärbaren Verkehrsverhaltens auf eine Alkoholbeeinflussung zur Tatzeit hindeuten;

c) auf Weisung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft an die Polizei.


Nachzulesen: Klick hier:

Ich würde natürlich erstmal zum Anwalt gehen, und mich dort beraten lassen.

Kann ja sein, daß man die Vorgehensweise der Alkoholmessung in diesem Fall anzweifeln kann und man etwas glimpflicher dabei wegkommt.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 21.07.2008 12:33:32
autobahnraser83
Wenn du Asthmatiker wärst hättest du evtl. eine "Ausrede" - kurz nach der Inhalation mancher Treibgas-haltiger "Asthma-Sprays" kann der Atemalkoholwert erhöht sein, was sich durch die Inhalation begründen lässt...

MfG
Fogg
^^ in dem Fall wir ne kurze Zeit gewartet und nochmal getestet! Wenn dann immer noch auffällig dann wird garantiert Blut abgenommen da du ja meinst des könnte nicht sein da es ja vom Medikament kommt, dann dürfte der Blutalkoholwert ja nicht soooooooooooo hoch sein!

Ich finde die 0,0er Regelung für Fahranfänger gut, da braucht keiner kommen mit "ich dachte nach 2 Bier darf ich noch fahren" oder sowas!

So weiß jeder wenn er was trinkt darf er nicht mehr fahren!
Wer erwischt wird soll halt heulen, ist er ja selber schuld!

Und das mit dem Abends saufen und morgens (naja 5 Uhr in diesem Fall hier ist ja gerade Disco-heimfahr-zeit) angehalten werden ist meist doof!
Es gibt genug Tage da bin ich mir sicher das ich vor dem nächsten Abend kein Auto fahren durfte!


edka
Zitat:



kommt glaub ich auch drauf an, ob du auffällig fährst, wird wohl bei dir der fall gewesen sein. warst vielleicht doch nicht so fit, wie du gedacht hast...

(Zitat von: dme)




nee,also ich war wirklich fit und hab garnichts mehr gespührt vom alkohol,und auffälig bin ich nicht gefahren bzw das konnten die garnicht rausstellen weil sie normale verkerskontrolle gemacht haben und an einer bushaltestelle standen und da jeden 2 einfach so rausgezogen haben!!


Blut haben die von mir auch keins genommen!!
naja kann man nix machen wollt nur wissen was auf mich zukommt,danke für die schnellen antworten!!
donkr
Wie kann man trinken, wenn man weiß, dass man noch fahren muss?

Und das mit 18 und paar monaten FS, selber schuld! Lass es dir eine Lehre sein.
Bei sowas hört der Spaß auch auf, wär dir einer auf dem Weg zur Disco auf die Straße gesprungen und die hättest wegen des Alk net mehr rechtzeitig reagieren können, hättest dir das im Leben nicht mehr verzeihen können!
^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Zitat:

kommt glaub ich auch drauf an, ob du auffällig fährst, wird wohl bei dir der fall gewesen sein. warst vielleicht doch nicht so fit, wie du gedacht hast...



dann wäre dies aber ggf. als ausfallerscheinungen zu werten und dann wird aus der OWI ganz fix eine straftat trunkenheitsfahrt nach 316stgb.

zum blut:

bei so niedirgen werten langt es,wie in diesem fall geschehen, denjenigen nach dem vortest mit zur wache zu nehmen und dort nochmals in ein gerät reinpusten zu lassen. dieses gerät unterscheidet sich von den tragbaren, die man von den streifenwagen her kennt. der wert in diesem gerät wird allerdings vor gericht nur im OWI bereich anerkannt.

ist der wert höher (ab 1,1%o) oder aber ausfallerscheinungen und wir legen im bereich der straftat,so wird direkt blut gezapft.

so zumindest in schleswig-holstein. der blutprobenerlass sollte sich in den bundesländern jedoch nicht wirklich großartig unterscheiden!
edka
Zitat:


Wie kann man trinken, wenn man weiß, dass man noch fahren muss?

Und das mit 18 und paar monaten FS, selber schuld! Lass es dir eine Lehre sein.
Bei sowas hört der Spaß auch auf, wär dir einer auf dem Weg zur Disco auf die Straße gesprungen und die hättest wegen des Alk net mehr rechtzeitig reagieren können, hättest dir das im Leben nicht mehr verzeihen können!

(Zitat von: donkr)




1.ich wurde angerufen und mir war am abend noch NICHT klar das ich sie abholen muss!!
2.wie ich schon x mal gesagt habe war mir nicht klar das ich noch was im blut habe,also brauchst du mir hier nichts an kopf werfen den ich weiß selber bescheit was passieren kann wenn man besoffen fährt!!
318ci_2001
naja man kann sich ja leicht überschlagsmäpig ausrechnen wieviel promill man ca hat ;)
dme
Zitat:


Zitat:


Zitat:


hmm da hast aber n paar assis erwischt!

wurde schon öfter zu kontrollen rausgezogen und hatte jedesmal etwas getrunken gehabt, hatte also definitiv mehr als 0,0! haben mich aber jedesmal weiter fahren lassen, obwohl ich damals noch keine 21 war, probezeit jedoch schon um.

kommt glaub ich auch drauf an, ob du auffällig fährst, wird wohl bei dir der fall gewesen sein. warst vielleicht doch nicht so fit, wie du gedacht hast...

(Zitat von: dme)




was heisst für dich DAMALS!?!

DAMALS gab es evtl noch nicht diese regelung!
Wurde DAMALS auch (Dez 2004) von der rennleitung angehalten, als wir vom Log-In zurückkamen!
An dem Tag hatte mein Kousin seinen 17, und da haben wir auch bisschen was getrunken! Das war 4 monate vor ende meiner probezeit, und ich hatte 0,37 % drin, und war dazu nicht angeschnallt.

Papiere vom auto und führerschein nicht dabei gehabt, und am ende belief sich alles auf 30 € weil ich nciht angeschnallt war.

Also ich kenne die 0,0 grenze erst seit 2?? Jahren glaub ich!

Kann es sein das die erst seit da aktiv ist?!



(Zitat von: Peja_320i)




@Peja_320i

Hallo,

die 0,0 Grenze für Fahrer unter 21 gibt es erst seit dem 01.08.2007 wenn ich mich nicht irre.

Gruß
Daniel

(Zitat von: essi95)




wurde das letzte mal vor ca. zwei monaten gezogen, da war ich noch 20.

jetzt ist halt die frage, für wen die regel genau gilt? für welche die ab dem stichtag ihren lappen bekommen haben oder für alle?
oder wiederrum für jene, die noch nicht mehr als nen jahr aus der probezeit sind, weil in diesem fall wäre ich die paar male sowieso ausm schneider gewesen, da ich nur ein jahr probezeit hatte (fahrsicherheitstrainig sei dank).

Bearbeitet von - dme am 21.07.2008 18:01:54
g-part-one
auserdem heisst das pusten, blasen tun nur schwule......lol

wenn in probezeit bist geldstrafe und nachschulung wenn dann von dort denn tollen zetel bekommst kannst dein lappen wieder hohlen achja punkte natürlich auch
PD75
naja probezeitverlaengerung und so wird auf dich zukommen und wenn du schon andere verkehrsdelikte hattest (so wie ich mit mofa, moped etc) kanns unter umstaenden sogar sein das jetzt ne mpu faellig wird, aber den bescheid bekommst dann erst bis in 9-18 monaten...

mfg
Tubs
Zitat:


1.ich wurde angerufen und mir war am abend noch NICHT klar das ich sie abholen muss!!
(Zitat von: edka)




Manchmal ist es schwierig Gesetze zu verstehen, was wirklich gemeint ist. Aber in diesem Fall ist je für jeden klar und verständlich. 0,0 Promille heißt keinen Tropfen. Nicht ein bischen oder ein wenig, sondern nix. Wenn ich zur Flache greife muß ich mit immer über die Folgen im klaren sein. Und eine der Folgen ist, dass ich dann für ein paar Stunden kein Auto fahren kann. Wenn ich damit rechnen muss, dass ich Auto fahren muss, dann lasse ich die Flache stehen.

Wo wäre denn deine Grenze gewesen? Party gemacht mit Freunden und und total betrunken im Bett gelegen. Dann ruft die Freundin an, dass du sie abholen MUSST. Und nun?
Peja_320i
Dann sage ich eben meiner freundin, das sie sich nen taxi nehmen soll, damit zu mir kommt und ich zahle das taxi!! Wäre ja kein ding gewesen!!

phil_e36
Zitat:


Dann sage ich eben meiner freundin, das sie sich nen taxi nehmen soll, damit zu mir kommt und ich zahle das taxi!! Wäre ja kein ding gewesen!!
(Zitat von: Peja_320i)



Wieso denn selber das Taxi zahlen? Nur weil man Alkohol getrunken hat, weil man bis dato noch nicht wusste das man sie holen muss? Das wäre ja noch schöner.
edka
@ Tubs.....jetzt mal ganz erlich,ich will dich nicht angreifen oder so aber ich wollte in dem tread nur wissen was jetzt auf mich zukommt und nicht deine meinung vonwegen finger weg von der flasche,DAS WEIß ICH SELBER!!Und wo hast du gelesen das ich PARTY gemacht habe und total BETRUNKEN ins bett geganngen bin???Da stellst du dir was ganz anders vor!!!Du sagst das wenn du damit rechnen musst das du noch fahren musst lässt du die finger von der flasche?Naja das ist deine sache,ich habe nicht damit gerechnet das ich noch fahren muss,oder soll ich vllt niewieder was trinken,kann ja sein das jemand mitten in der nacht anruft weil was passiert ist ;-) !Nicht in den falschen hals bekommen aber ich wollt eig. nur wissen was auf mich jetzt zukommt bin euch auch sehr dankbar für soviele antworten aber last es halt einfach mit SELBER SCHLUD oder PECH....das weiß ich alles selber und werd ich mir noch oft genung geben müssen!!!nochmals danke für die antworten,mfg edka
318ci_2001
Zitat:


auserdem heisst das pusten, blasen tun nur schwule......lol
(Zitat von: g-part-one)




also ich kenn auch paar frauen die das machen.. tut mir leid für dich wenn du keine kennst^^
g-part-one
Zitat:


Zitat:


auserdem heisst das pusten, blasen tun nur schwule......lol
(Zitat von: g-part-one)




also ich kenn auch paar frauen die das machen.. tut mir leid für dich wenn du keine kennst^^

(Zitat von: 318ci_2001)




ach wie schlau aber was is der thredsteller ein mann!
tut mir leid wenn du keine geschlechter unterscheiden kannst :-P
daniel25
Zitat:


Wie kann man trinken, wenn man weiß, dass man noch fahren muss?

Und das mit 18 und paar monaten FS, selber schuld! Lass es dir eine Lehre sein.
Bei sowas hört der Spaß auch auf, wär dir einer auf dem Weg zur Disco auf die Straße gesprungen und die hättest wegen des Alk net mehr rechtzeitig reagieren können, hättest dir das im Leben nicht mehr verzeihen können!

(Zitat von: donkr)




oh man, war ja klar, dass wieder solche sprüche kommen...
ich denke der junge weiß, was er falsch gemacht hat und solche
moralischen sprüche kann man sich dann echt sparen!

jetz kann man eh nix mehr ändern und ich bin mir sicher, daß er
daraus lernen wird, bei den kosten die jetzt anfallen.