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T H E M A     R Ü C K B L I C K
angry81
Hauptthema:
hab mir letzte woche bei reifendirekt.de 4reifen geholt.

aufgrund der hohen achslast brauchte ich vorne 88index und hinten 94.

vorne alle ok hinten gab es nur 1reifen der diesen index erfüllt hat. also gekauft. bestätigungsmail lautete auch auf den 94er für hinten.

dann tag später kommen die reifen. vorne alles korrekt, hinten die bestellte marke aber nur mit 93index.

da ich die reifen aber dringend brauchte hab ich mit meinem tuner telefoniert und nach lösungen gefragt. er meinte auto ablasten bzw sitzplatz streichen. jut kann ich mich mit abfinden.

er meinte darüber hinaus noch, das es diesen reifen nur mit 93index gibt.

hab bei reifendirekt bzw delti angerufen, da kam man mir erstmal frech ich hätte das überprüfen sollen als ich die lieferung bekommen hab. hab tief luft geholt und der dame nochmals alles genau geschildert.

"da können wird ihnen eine gutschrift für die nächste bestellung anbieten" das habe ich dankend abgelehnt und eine rücküberweisung gefordert.

dann rief mich die dame zurück, man könne mir 28euro anbieten...und das bei einem bestellwert von weit ü 500euro.

ich habe wieder dankend abgelehnt und einen betrag von min 50euro gefordert. das könne man nicht machen.

hab sie gebeten den sachverhalt ihrem obersten chef auf den tisch zu legen und eine frist bist kommenden dienstag zu setzen.

das habe ich nochmal schriftlich per mail mit anhang der bestätigungsmail getan.

welches recht hab ich jetzt genau?

FAKTEN:

-reifen wurde falsch inseriert im onlineshop (94er traglastindex)
-bestätigungsmail wurde ebenso mit den falschen indexdaten gesendet
Richi
du hast das recht diese umzutauschen. aber was willst du denn jetzt genau!?
das problem scheint ja darin zu liegen das du ne art entschädigung haben willst. und wieso solltest du diese bekommen?
ok falsch angegeben nicht beschriebene ware erhalten.
rücksendung einfordern und neue bestellen zumindest für die hinterachse.
angry81
hab die reifen schon aufziehen lassen eben weil ich die dringend gebraucht hab.

was soll ich die jetzt wieder runter ziehen lassen und mir neue zuschicken lassen. bezahlt mir keiner die kosten für das auf- und abziehen
Richi
Zitat:


hab die reifen schon aufziehen lassen eben weil ich die dringend gebraucht hab.

was soll ich die jetzt wieder runter ziehen lassen und mir neue zuschicken lassen. bezahlt mir keiner die kosten für das auf- und abziehen

(Zitat von: angry-playboy)




achso ja gut wusste ich jetzt nicht. also du kannst es im grunde versuchen mit der zahlung. aber hättest halt wirklich kurz prüfen sollen und dann gleich zurück.

aber hätte wenn aber ;)

hast im grunde richtig gemacht mit der fristsetzung. warte mal was die sagen aber ehrlich gesagt jetzt dann wegen 22 euro aufregen würde ich auch nicht.

ps. hab selbst schon da bestellt und waren im sehr freundlich und gut. denke mal da werdet ihr euch schon einigen.

Bearbeitet von - Richi am 20.07.2008 16:55:53
Kent Brockman
Zitat:

das habe ich dankend abgelehnt und eine rücküberweisung gefordert.

dann rief mich die dame zurück, man könne mir 28euro anbieten...und das bei einem bestellwert von weit ü 500euro.

ich habe wieder dankend abgelehnt und einen betrag von min 50euro gefordert. das könne man nicht machen.




Du hast die Reifen schon aufgezogen und forderst eine Rücküberweisung? Von was, vom Kaufpreis?

Sie bieten dir 28€ und du forderst mind.50€ als Gegenleistung für was?
So ganz blicke ich noch nicht ganz durch wofür du Geld forderst wenn du die Reifen aufgezogen hast. Ich steh gerade noch etwas auf dem Schlauch...
angry81
weil die eine falsche angabe gemacht haben aufgrund derer ich einen flaschen reifen gekauft habe und jetzt einbußen habe.
Kent Brockman
Lassen sich denn deine Einbußen in Geld messen? Ist dir ein geldwerter Schaden entstanden?
Anders gefragt, willst du die Reifen wieder abziehen lassen, die mit dem richtigen Index kaufen und diese dann aufziehen lassen?
angry81
1. es gibt keinen reifen in dieser breite mit dem entsprechenden index

2. selbst wenn es die gäbe, sind die kosten für 4maliges auf- und abziehen der reifen kosten auf denen ich sitzen bleibe

3. ist es schon ein nachteil, wenn ich mein fahrzeug ablasten lasse bzw mir einen sitzplatz streichen lassen muss
Kent Brockman
Dann ist die Sache für mich relativ eindeutig.
Bei den gelieferten Reifen besteht ein eindeutiger Sachmangel, dieser berechtigt dich entweder zum Rücktritt oder eröffnet dir die Möglichkeit der Minderung!
Du kannst also Kaufpreisminderung verlangen und diese muss m.E. nach bezahlt und nicht in Form einer Gutschrift verrechnet werden!

edit: was ich vergessen habe zu erwähnen, die Höhe der Minderung ist Verhandlungssache, fair wäre hier aber zB. um die Differenz zu mindern die ein vergleichbarer Reifen mit dem Tragfähigkeitsindex 93 gekostet hätte

editII: was ich ebenfalls vergessen hab, wenn du die einschlägigen rechtsnormen oder quellen brauchst sagst bescheid :)

Bearbeitet von - Kent Brockman am 20.07.2008 17:52:45
Bardock
Hallo Michael,

das ist etwas zu diffizil, um auf diesen Sachverhalt per Internet eine genaue Aussage treffen zu können.

Das Fernabsatzgesetz sieht vor, das du die Ware, in diesem Fall die Reifen, zurückgeben könntest, ohne das du für evtl. Kosten aufkommen müsstest.

Dieser Sachverhalt ist jedoch in gewisser Weise nicht mehr in diesem Ausmaß gegeben, da die Reifen bereits in Gebrauch, sprich: montiert und gefahren, sind.

Die Tatsache, das die Reifen falsch deklariert waren, spricht wiederum für dich, in welchem Ausmaß jedoch, ist immer individuell zu regeln.

Über die von dir geforderte Minderung (früher: Entschädigung) ist individuell zu entscheiden und eine Angelegenheit zwischen dir und dem Händler, in diesem Fall der Internetanbieter. Einen festen Richtwert gibt es in solchen Fällen nicht.


Summa Summarum:

Wie bisher bereits von dir getan, gilt es, diesen Sachverhalt individuell zu regeln. Einen festen Minderungswert gibt es nicht.
Die Bestätigungsmail mit der falschen Produktdeklaration des Kaufes spricht für dich.




Gruß Bardock
angry81
Zitat:


editII: was ich ebenfalls vergessen hab, wenn du die einschlägigen rechtsnormen oder quellen brauchst sagst bescheid :)

Bearbeitet von - Kent Brockman am 20.07.2008 17:52:45

bescheid :)

(Zitat von: Kent Brockman)


e61_530driver
naja, gebrauchte reifen zurücknehmen ?

würde ich persönlich nicht, hätte die wirklich erst garnicht draufgemacht.

MfG
angry81
nochmal zum mitschreiben:

ich brauchte die reifen DRINGEND deshalb hab ich mich umgehört wie man das problem lösen kann mit den vorhandenen reifen

jetzt kam heute ne mail:

Zitat:

...leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Auftrag xxxx
vom 11.07.2008 storniert werden musste, da wir den falschen Artikel geliefert haben...Wir entschuldigen uns für die falsche Zustellung der von Ihnen bestellten Reifen. Wir dürfen den PReisnachlass in Höhe von 50 EUR nicht akzeptieren. Wir werden die Reifen umtauschen. Wenn Sie die Reifen schon montiert haben, können wir Ihnen die Montagekosten zurückerstatten. Dafür benötigen wir die Rechnung für die Montage und Ihre Bankverbindung



dann meine mail dazu:

Danke das doch mal jemand antwortet.

Die Reifen sind montiert UND die 93er Traglast bereits eingetragen in den Fahrzeugpapieren sprich es ist eine Ablastung und eine Streichung eines Sitzplatzes bereits erfolgt!

Die Reifen können nicht wieder abgeholt werden aus den o.g. Gründen.

Bei den gelieferten Reifen besteht ein eindeutiger Sachmangel, dieser berechtigt entweder zum Rücktritt (was in diesem Fall nicht geht) oder eröffnet mir die Möglichkeit der Minderung.

Lassen Sie dich bitte etwas anderes einfallen so kommen wir nicht weiter!

e61_530driver
bsp.

du kaufst dir ein neues handy. nach nem tag gefällt es dir nicht mehr, du benutzt es aber weiter.
schließlich entscheidest du dich das handy nach ein paar tagen umzutauschen.
der handyladen sagt aber, dass handy ist benutzt und somit hast du kein umtauschrecht mehr. ist wirklich sehr ärgerlich und kenne diese situationen nur bestens.

MfG

edit.: in deinem fall hast du es ja sozusagen "vorsätlich" getan indem du die reifen moniert hast obwohl du wusstest das die nichts sind, der verkäufer ist somit nicht verpflichtet dir das zurückzunehmen.




Bearbeitet von - e61_530driver am 23.07.2008 15:21:25
Richi
@angry
was hast den fürs aufsziehen etc. bezahlt?

bzw was genau erwartet du denn jetzt? reden wir jetzt noch von den 50,-?
angry81
oh man...

die reifen wurden mit einem traglastindex von 94 angeboten, verkauft und bestätigt.

aufgrund dieser eigenschaft habe ich sie gekauft (brauchte diesen idex von 94).

habe die reifen erhalten und festgestellt, das sie nur einen index von 93 haben. weil ich die reifen aber dringend brauchte habe ich mich erkundigt wie ich sie dennoch eingetragen bekomme und danach so gehandelt.

eine kaufpreisminderung für den falsch angebotenen und bestätigten reifen ist daher völlig konform!
angry81
aufziehen alle 4räder mit wuchten 69euro. es geht um die 50euro ja. ich sehe nicht ein mich mit läpischen 28euro abspeisen zu lassen zumal sie mir nicht mal einen richtigen reifen schicken könnten da es in diesen dimensionen wie ich sie brauche keine mit dem index 94 gibt.
e61_530driver
aber nicht wenn du sie schon benutzt hast, das ist doch nicht das problem vom verkäufer !

hättest du die dinger nicht aufgezogen würde ich auch so denken wie du.

MfG
angry81
wenn du nichts zum thema an sich beitragen kannst lass es bitte...

der verkäufer WÜRDE sie zurück nehmen, ABER:

1. welche reifen fahre ich zwischenzeitlich wo ich auf die richtigen reifen warte? die orginalen darf ich erst fahren wenn ich die in verbindung mit dem fahrwerk eingetragen hab...
2. können sie mir nicht mal einen "richtigen" reifen mit idex 94 liefern, da sie solche nicht anbieten (der bestellte war der einzige aus ihrem onlineshop, auch wenn er nur falsch angeboten wurde)
Richi
Zitat:


aufziehen alle 4räder mit wuchten 69euro. es geht um die 50euro ja. ich sehe nicht ein mich mit läpischen 28euro abspeisen zu lassen zumal sie mir nicht mal einen richtigen reifen schicken könnten da es in diesen dimensionen wie ich sie brauche keine mit dem index 94 gibt.

(Zitat von: angry-playboy)





muss in dem fall eigentl. kent und bardock recht geben.

ich hätte das mit dem vorschlag der differenz von 94 auf 94 index genommen plus die 69,-
desweiteren hat auch bardock recht das es nirgends eine festgesetze summe geht und wenn der händler es verweigert hat er dich höchstens als kunden verloren.
ok könntest jetzt mit anzeige etc drohen wenn du soweit gehen willst aber wegen so nem kleinen betrag steht diese für mich in keinem verhältniss.

ausserdem sind sie ja bereit dir die 69 zu zahlen. willst dann also zu den 69 noch 50 haben und somit also 119!?
angry81
nein ich werden die aufgezogenen reifen behalten und drauf lassen, da mein fahrzeug ja schon eh abgelastet wurde um mir den 93index einzutragen. sprich mir würde ein reifen mit 94 jetzt eh nichts mehr nützen.

ich erwarte ein finanzielles entegenkommen in einmaler form von mindestens 50euro (ohne zusätzliche kosten)
Richi
Zitat:


nein ich werden die aufgezogenen reifen behalten und drauf lassen, da mein fahrzeug ja schon eh abgelastet wurde um mir den 93index einzutragen. sprich mir würde ein reifen mit 94 jetzt eh nichts mehr nützen.

ich erwarte ein finanzielles entegenkommen in einmaler form von mindestens 50euro (ohne zusätzliche kosten)

(Zitat von: angry-playboy)





sorry dann hast du mich falsch verstanden. ich sage nicht das du den reifen tauschen sollst. das ist klar das dies nicht mehr nützlich ist. aber nimm doch dann die 69,- als entschädigung sozusagen hast also wenigstens gute 70 euro reduziert und sozusagen komplettes aufziehen geschenkt bekommen!?
plop
was hat denn die ablastung gekostet?

ich schätze mal die wird auch so um die 50 euro gelegen haben...


würde die rechnung vom tüv oder dekra rüberfaxen und um ausgleich bitten..

+ aufwandsentschädigung :)
tag urlaub, zur prüfstelle fahren, sitzplatz weniger....

Bearbeitet von - plop am 23.07.2008 15:43:32
Bruderchorge
Das ist in diesem Fall reine Kulanzsache, vor Gericht wird es niemals gehen für 50 Euro, das ist ja noch ne Bagatelle, an deiner Stelle würde ich deren Angebot annehmen, dass Sie die Montagekosten erstatten und dir die Reifen umtauschen, OBWOHL du Sie bereits genutzt hast, klingt sehr kulant, eventuell kannst du auch die Kosten für die Eintragung noch beanspruchen, da du das Auto dringen brauchst für Arbeit etc und die Reifen tauschen mußtest, aber das müßtest du dann mit denen klären.

Gruß Daniel
angry81
Zitat:


sorry dann hast du mich falsch verstanden. ich sage nicht das du den reifen tauschen sollst. das ist klar das dies nicht mehr nützlich ist. aber nimm doch dann die 69,- als entschädigung sozusagen hast also wenigstens gute 70 euro reduziert und sozusagen komplettes aufziehen geschenkt bekommen!?

(Zitat von: Richi)




richi die bieten mir keine 69euro. die würden mir die kosten zum abziehen zahlen, wenn ich die reifen die jetzt aufgezogen sind runter kommen würden das ich sie zurück schicken kann.

die frage wäre ob die mir das aufziehen der neuen decken zahlen würden bzw 2. welche reifen sie mir schicken wollen würden wenn es keine mit 94index in meiner größe gibt
angry81
Zitat:


Das ist in diesem Fall reine Kulanzsache, vor Gericht wird es niemals gehen für 50 Euro, das ist ja noch ne Bagatelle, an deiner Stelle würde ich deren Angebot annehmen, dass Sie die Montagekosten erstatten und dir die Reifen umtauschen, OBWOHL du Sie bereits genutzt hast, klingt sehr kulant, eventuell kannst du auch die Kosten für die Eintragung noch beanspruchen, da du das Auto dringen brauchst für Arbeit etc und die Reifen tauschen mußtest, aber das müßtest du dann mit denen klären.

Gruß Daniel

(Zitat von: Bruderchorge)




meinst du ernsthaft wenn die sich um 50euro mit mir streiten würden die mir ich sag mal gesamt 100euro kosten erstatten wenn ich alles in rechnung stelle was ich an mehrkosten hätte wenn ich die reifen umändern lassen würde?
Richi
ok angry, sorry hatte ich falsch verstanden. habe gedacht die erstatten die die montage der reifen etc.

ja hast schon recht, ist dann schon komisch das die etwas umtauschen wollen das sie nicht mal im angebot haben!?
Bruderchorge
Ja das kann gut sein, denn es gibt viele Leute die behaupten später einfach Sachen oder sagen irgendwas funktioniert nicht, um den Preis zu prellen, um sich vor solchen Leuten zu schützen, bieten Sie dir dann lieber 100 Euro und den Umtausch, als 50 Euro auf blauen dunst, reine Statistik, auf 1 ehrlichen kommen 5 Flunkies, dann sind Sie besser bedient, für 1 ehrlichen 100 zu bezahlen, anstatt 5 x 50 Euro auf Verdacht ;-)
angry81
aber bei mir isses nachweislich ne falsche aussage beim reifenkauf der mir den nachteil beschert hat
Bruderchorge
Ja, aber daher bieten Sie dir ja auch den Umtausch an und die Kostenerstattung, eine reine Preisminderung ist eigentlich unüblich.
angry81
wie oft soll ich denn noch schreiben, das es keinen passenden reifen gibt den sie mir schicken könnten und das mir dadurch jetzt schon unkosten angefallen sind!?
knight rider86
wart einfach mal ab was die jetzt antworten. Wenn die hart bleiben kannst se anzeigen und wenn nicht haste auf deutsch gesagt pech gehabt. Du hattest die Entscheidung als du den Mangel festgestellt hast gleich zurückschicken und Geld zurück oder draufmontiern weil dringend und dafür zu erwartendes hickhack mit dem Anbieter. Also entweder du nimmst die 28 eus oder nen Anwalt und ab vors Gericht. Da beisst die Maus kein Faden ab.
Bruderchorge
Also n Anwalt wird sich der Sache für die Differenz von 28 zu 50 Euro, also 22 Euro wohl kaum annehmen.

Das hab ich falsch verstanden, aber in Ihrer Mail bieten Sie doch Umtausch/ Geld zurück an !? Tu das, + die Montierkosten und dann kaufst dir woanders die Reifen !?

Oder beharrst du auf den 50 € ?
Kent Brockman
Zitat:

Wenn die hart bleiben kannst se anzeigen und wenn nicht haste auf deutsch gesagt pech gehabt



soso, Anzeigen, ja? Und wegen was?
knight rider86
Mit anzeigen mein ich nicht einen bestimmten sachverhalt anzeigen sondern, dass er halt rechtliche schritte gegen die einleitet. hab mich da falsch ausgedrückt. aber ganz klar wäre das sinnlos.
das problem is doch das sie ihm das geld nicht zurückzahlen sonder die reifen umtauschen wollen. da sie aber die gewünschten reifen gar nicht im sortiment haben und er sie auch nicht mehr braucht kommt das für ihn nicht mehr in frage.
angry81
jetzt wollten sie die reifen lt email wieder abholen, was ich aber abgesagt hab aus besagten gründen. da ruft mich mittwoch mein kumpel an, dpd setht bei ihm und soll reifen abholen...hat ihn weg geschickt.

dann donnerstag bekomm ich wieder nen anruf, es sind zwei neue reifen gekommen...wieder mit 93er index ^^ ich sags ja die sind zu dumm zum atmen.

werd erstmal jetzt nichts weiter machen mal schauen was noch passiert
chris_s
objektiv betrachtet:

er muss die ware zeitig überprüfen.

gut. überprüft und festgestellt das es die falschen sind. trotzdem aufgezogen ohne sich vorher mit dem verkäufer zu erkundingen.
sowas ist eine eigenmächtige entscheidung!

rechtlich gesehen steht ja minderung oder austausch/umtausch im raum. aber diese eine möglichkeit wurde durch das eigenmäcjtige einegreifen genommen.

da hilft auch der satz "ich brauchte die dringend" nicht.

man sollte sich vorher schon mit dem verkäufer absprechen. man kann auch ne übergangslösung oder sonstwas vereinbaren. also reifen austauschen innerhalb so und soviel tagen oder eine minderung oder die reifen draufziehen und dann nachher tauschen mit übernahmen der kosten etc. pp. das liegt dann bei den beiden parteien was die ausmachen.

reifen draufziehen und NACHHER mit sowas kommen ist immer schlecht.

den schuh müssen sich beide parteien anziehen.

der käufer kann NICHT auf eine form der nacherfüllung bestehen. bgb hab ich grad leider kein´s da.

der verkäufer würde ja seiner pflicht nachkommen indem er die reifen tauscht. er MUSS ja nicht minderung machen enn ihm dafurch ein schaden entsteht. vielleicht sind die reifen für ihn billiger als ein austausch. wer weiß.

was jetzt nachträglich gelaufen ist mit abholung und wieder falsche reifen ist natürlich ärgerlich. hat aber mit dem anfang des sachverhaltes nix zu tun.
BMWStreetracer
Zitat:


nochmal zum mitschreiben:

ich brauchte die reifen DRINGEND deshalb hab ich mich umgehört wie man das problem lösen kann mit den vorhandenen reifen

jetzt kam heute ne mail:

Zitat:

...leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Auftrag xxxx
vom 11.07.2008 storniert werden musste, da wir den falschen Artikel geliefert haben...Wir entschuldigen uns für die falsche Zustellung der von Ihnen bestellten Reifen. Wir dürfen den PReisnachlass in Höhe von 50 EUR nicht akzeptieren. Wir werden die Reifen umtauschen. Wenn Sie die Reifen schon montiert haben, können wir Ihnen die Montagekosten zurückerstatten. Dafür benötigen wir die Rechnung für die Montage und Ihre Bankverbindung



dann meine mail dazu:

Danke das doch mal jemand antwortet.

Die Reifen sind montiert UND die 93er Traglast bereits eingetragen in den Fahrzeugpapieren sprich es ist eine Ablastung und eine Streichung eines Sitzplatzes bereits erfolgt!

Die Reifen können nicht wieder abgeholt werden aus den o.g. Gründen.

Bei den gelieferten Reifen besteht ein eindeutiger Sachmangel, dieser berechtigt entweder zum Rücktritt (was in diesem Fall nicht geht) oder eröffnet mir die Möglichkeit der Minderung.

Lassen Sie dich bitte etwas anderes einfallen so kommen wir nicht weiter!



(Zitat von: angry-playboy)




Naja Angry, dass ist eigentlich ein top Angebot von denen, so wie sie es schreiben!!

Du musst das jetzt mal so sehen, DIE bieten DIR das so an wie sie es schreiben was auch vollkommen korrekt ist!

Das du die aber jetzt hast aufziehen lassen plus Eintragug und Ablastung ist leider dein Problem, damit haben die nichts mehr zu tuen!!

Die haben mit ihrem o.g Angebot einen korrekten Vorschlag gemacht so wie es rechtens ist um dich zu entschädigen sow ie es Dir zu steht!
angry81
was um alles in der welt nützt mir ein tausch von index 93 auf index 93????????????????????????????
Kent Brockman
Zitat:

der käufer kann NICHT auf eine form der nacherfüllung bestehen. bgb hab ich grad leider kein´s da.



Meinst du jetzt generell oder in diesem Fall?
Pug
Zitat:

was um alles in der welt nützt mir ein tausch von index 93 auf index 93?


nix, dass ist schon klar.
aber es ist ja nicht deren schuld, dass es keinen hersteller gibt.
die haben ja "nur" verbockt, ihr produkt falsch zu deklarieren.

für "einen ausfall" wegen nicht vorhandenen reifen, kannst du die leider nicht haftbar machen,
von daher hast du da auch keine rechtlichen ansprüche drauf.
du "hättest" lediglich ein recht auf umtausch, dem wollen die wohl auch nachkommen, raffen aber nicht was sache ist! :-(
rechtlich hättest du einen anspruch auf "geld zurück, hier habt ihr eure reifen"
kulant ist von denen eigentlich schon die kosten für die motage/ demontage zu übernehmen.
(einen rechtsanspruch hast du darauf nicht, hättest die ware prüfen müssen)

ich glaube deine chancen stehen da nicht besonders gut, zumal sie dir auch keine reifen mit index94 bieten können, selbst wenn sie es wollten.



UniQue-MizZy
ich würd wenn die weiter faxen machen an deiner stelle zum anwald gehen und auf schadensersatz oder so klagen weil das kann echt nicht sein das die falsche angaben machen und du dann der arsch bist :-/