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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Fiiisch
Hauptthema:
Hey, wusste nicht wohin damit, deswegen hier in Geplaudere, anstonsten verschiebts doch bitte einfach dahin wos hingehört..

Ich hatte am Freitag einen Autounfall. Bin mit meinem 3er richtung berufsschule gefahren, es hatte 5 minuten vorher nagefangen zu regnen, und dann geschah es. in einer linkskurve driftete mir auf einmal das heck weg, ich lenkte gegen, brachte nichts, das auto ist wie auf schmierseife ab und alles was ich dann ncoh weiß is dass es n paar mal übel gerumpelt hat und ich am ende wohl mti dem dach auf der straße lag. ich bin nach der kleinen rutschparty von der straße abgekommen, hab mich mehrmals überschlagen, und am ende auf der straße gelandet. Die Strecke kann man bei regen durchaus noch ohne probleme mit 100km/h fahren, hatte ich aber nichtmal drauf,es waren nur ca 90, und zudem war es ja keine sinnflut, sondern eher ne nummer größer als Nieselregen. gerade so dass sie Fahrbahn dunkel war..

Nun ja im Krankenwagen hat mir dann mein Vater gesagt, dass dort, wo ich zu rutschen begann eine Ölspur ist. es wurde auch ein warnschild aufgestellt, dies war jedoch nichmal 50m vom beginn der spur entfern!
Naja, wie gesagt, bin ins krankenhaus eingeliefert worden, Intensivstation, etc... Bin heute wieder nachhause, hatte wirklich unglaubliches Glück, nur n paar prellungen und quetschungen. mein Vater hat mir jedoch gesagt, dass kurz nachdem er das auto hat abeschleppen lassen, er nochmal zum unfallort gefahren ist, um dort nach kleinteilen die aus dem wagen geschleudert wurden zu suchen (brille etc.) Und siehe da, das schild wurde um gut 150m nach vorne versetzt, womit der mindestabstand von 200m wohl hinkommt.

Ich weiß dass eine Teilkasko solche sachen sicher nicht zahlt, dafür gibts ja die Vollkasko. Jedoch ist mein Unfall ja hier nur geschehen, weil ein fremder, (dürfte ja auch bekannt sein wer, das zuständige amt) einen Fehler gemacht hat, nämlcih das schild zu nah an der Spur platziert hat, oder?
angenommen, ich würde beweise auftreiben können, dass das schild zum unfallzeitpunkt noch zu nah an der spur war, könnte ich dann das Amt dazu verknacken meinen schaden zu bezahlen? zB Zeugen (zum beispiel die Helfer die dazu kamen), Bilder (Presse, Privat), etc?


Wäre sehr sehr dankbar, wenn ihr mir n bisschen helfen könntet..
Werde auch in den nächsten tagen noch bilder vom Wrack reinstellen, ist echt ein wunder dass cih da wieder lebend rausgekommen bin...
taissel
Ich denke nicht dass dies viel bringen wird denn du musst dein Fahrzeug immer so bewegen dass du es zu jeder Zeit kontrollieren kann und graad so bei Nieselregen ists immer rutschig da dies leichte Feuchte in Verbindung mit Staub auf der Strasse auch extren rutschig sind...du kannst es versuchen aber ich denke nicht dass du da einen einzigen Euro sehen wirst
shgfa
Weiß jetzt nicht wo Du das mit den 200 Metern her hast aber ein Gesetz dass, dieses vorschreibt ist mir völlig unbekannt.

Denke da wirst Du garnichts machen können.
güttl
Du kannst höchstens den Verursacher der Ölspur in Regress nehmen. Aber finde den erstmal...
Fogg
Das läuft ganz einfach unter unangemessene Geschwindigkeit raus, da wird auch die Ölspur dich nicht retten können!
Einfach pech gehabt, oder eher Glück das dir und niemand sonst was passiert ist!
Fiiisch
hm.. Das mit der "angemessenen Geschwindigkeit" ist eben sone sache... damit können viele fälle einfach vom tisch geräumt werden.

Das mit den 200m meine ich bei der Fahrschule gehört zu haben?!

Ich habe schon befürchtet dass ich am ende alleine da steh. son misst.
dann kann ich wohl wirklich noch froh sein dass nur mein wagen totalschaden ist.
Falls noch jemand solche fälle kennt oder sich mal damit beschäftigt hat, bitte gerne noch ne antwort schreiben!

Eins noch: mit welchen Strafen ist hier zu rechnen? Es war ja schließlich kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt, also werde ich wohl nicht allzuviel erwarten müssen oder? Problem --> Fahranfänger. Ich schätze auf jeden Fall Nachschulung und Probezeitverlängerung, aber was noch? gibts für solche Fälle Punkte oder Geldstrafen?
ronaldo66
Was hätte es Dir denn genützt, wenn das Schild 200m vorher gestanden hätte?
Du hast es ja offenbar gar nicht gesehen, wenn Dich Dein Vater erst nach dem Crash drauf aufmerksam gemacht hat.
Einsetzender Regen ist immer gefährlich und bei Blättern oder sonstigem Schmutz auf der Fahrbahn steht auch kein Warnschild da.
Fazit: Nichtangepaßte Geschwindigkeit!
JohnE36
hatte so einen ähnlichen unfall und ich glaube nich das du da was machen kannst....
und strafe wirst du auch nicht kriegen du musst nur 30€ zahlen weil du der unfall-verursacher warst (so war es jedenfalls bei mir und ich war auch noch in der probezeit damals !!!)
kann dir ja keiner beweisen das du den umständen entsprechend zu schnell warst, kann mir nicht vorstellen das da noch was kommt
Megs797
Hi,
ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich denke nicht, dass du ne Strafe bekommst.. wofür auch? Hast doch niemandem was getan.
35€ als Bußgeld musst du zahlen wenn ich mich nicht täusche (ist bei Verkehrsunfällen so)

Gruß Megs
BMW_KRaNKeD
@ ronaldo666:
Da geb ich dir zu 100% recht!

Klar, du kannst sagen, du hast das Schild erst 50m vor der Ölspur gesehen, und konntest dann gar nicht so schnell runterbremsen.....aber das wird dir null bringen.

Ist das eine kurvenreiche strecke vor der Ölspur oder hättest du das Schild auch aus 200m entfernung schon erkennen können?

Aber jetzt mal ehrlich jungs:
Wenns anfängt leicht zu regnen...bremst ihr dann auf einer Strecke, die ihr kennt, total runter auf 60km/h? Obwohl ihr da normalerweise locker leicht mit 100 rumkurvt?

Wenn jetzt irgendjemand "ja" sagt,....dass glaub ich nicht! ;-)

mfg,
Tom
Peppitsch
Zitat:


Was hätte es Dir denn genützt, wenn das Schild 200m vorher gestanden hätte?
Du hast es ja offenbar gar nicht gesehen, wenn Dich Dein Vater erst nach dem Crash drauf aufmerksam gemacht hat.
Einsetzender Regen ist immer gefährlich und bei Blättern oder sonstigem Schmutz auf der Fahrbahn steht auch kein Warnschild da.
Fazit: Nichtangepaßte Geschwindigkeit!

(Zitat von: ronaldo66)




Ganz so einfach ist das mit den Ölspuren nicht !!!

Wer hat denn das Schild aufgestellt? Haben die auch versucht die Ölspur zu entfernen? Weil dass können die nämlich gar nicht und daher hätte da auch ne Geschwindigkeitsreduzierung hingemusst, und 50m vorher nen Schild hinstellen ist definitiv zu spät (bei erlaubten Tempo 100)

Wird aber schwer, da jemanden ausfindig zu machen den du evtl. haftbar machen kannst, und wenn gehts da auch nur um ne Teilschuld !!!!
Fiiisch
Also die Strecke ist nicht Kruvenreich. Ich kenne die Strecke und wie gesagt, diese kurve wäre bei nässe auch locker mit 120 zu nehmen, ohne probleme. Nein cih habe das Ölschild nicht gesehn, und ich weiß nicht ob cih gesehen hätte, wenn es weiter weg gewesen wäre, aber das weiß ja keiner! ich wollte schon darauf hinaus "als cih das ölschild sah, war es schon zu spät!" aber ihr meint ja, dass das kaum etwas bringen würde.

@JohnE36: du warst in der Probezeit und musstest nichtaml zur Nachprüfung?

werde heute mal Bilder reinstellen, im endeffekt muss ich wirklich froh sein, das überlebt zu haben.
Ich habe das Thema aber gestartet, weil 6000€ einfach sehr sehr viel geld sind, und wenn ich jemanden zur rechenschaft ziehen hätte können (*), wäre mir das sehr recht gewesen.

(*)ich meine man kann ja auch nicht nach einer Kurve ein warndreiek direkt vor ein auf dem dachliegendem auto stellen, und dann sagen, falls jemand ins auto reinfährt, dass die geschwindigkeit nicht angemessen war. man hätte ja damit rechnen können dass hinter der kurve ein auto steht/liegt.
versteht ihr was cih meine?


Peppitsch
Zitat:


Hi,
ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich denke nicht, dass du ne Strafe bekommst.. wofür auch? Hast doch niemandem was getan.
35€ als Bußgeld musst du zahlen wenn ich mich nicht täusche (ist bei Verkehrsunfällen so)

Gruß Megs

(Zitat von: Megs797)




und zwar hier konkret für das verlassen der Straße......
Fogg
Und selbst wenn mitten in einer Kurve einer aufm Dach liegt und das nicht gesichert ist bist du der blöde wenn du da reindonnerst!
Du musst immer so fahren das du innerhalb deines überschaubares Streckenabschnitts anhalten kannst!
Fiiisch
@Fogg: kannst mir aber nich erzählen dass wenn dir so ein fall passieren würde, du denken würdest, "ach, naja, dann hätte ich wohl einfach langsamer fahren sollen?!" Nur leider hast du recht, das ist wohl so nach dem gesetz.

By the way: will jetzt gleich los, um zu schaun welche Teile ich da noch rausbekomm, die ich vllt verkaufen kann. was braucht mann denn beim BMW für Werkzeug um auszuschlachten? Schraubenzieher, Nusskasten, ..?
E36-Freak
Rein theoretisch könntest Du den Verursacher der Ölspur drankriegen (wenn die Stelle nicht gesichert ist). Wenn da schon ein Hinweisschild stand- null Chance...

Du verwechselst vielleicht sowas mit der nicht ordnungsgemässen Beschilderung von Baustellen...da gibt es entsprechende Regelpläne für

immer wieder interessant, die "200-Meter-Regel" hab ich auch noch nie gehört
mb100
Wenn Du beim ADAC bist, kannst Du denen ja mal den Fall schildern und nachfragen, ob die ne Chance sehen, dass Du von irgendwo her Geld bekommst. Aber selbst wenn: rein für das falsch aufgestellte Schild (die Regel kenn ich übrigens auch nicht, bin jetzt aber zu faul zum Nachgucken - sorry) kriegst Du sicher nicht 100 % des Schadens, sondern allenfalls nen Teil.

Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du ne Teilkasko, oder? Lass den Glasschaden schätzen und stell das der Versicherung in Rechnung...
Fiiisch
ja, Teilkasko. Das mit dem Glas weiß ich. nur, wo wirs gerade davon haben, warum zahlen die eigentlich alle scheiben die drauf gegangen sind? ich meine, is doch klar dass die scheibens owas nich aushalten!
BMW_KRaNKeD
Du hast keinen anderen Verkehrsteilnehmer mit deinem Unfall geschädigt oder gefährdet, richtig?

Wieso solltest du dann auch zur Nachschulung müssen?
Du hast dich schließlich korrekt verhalten und kannst nichts für das blöd aufgestellte schild und die Öl-spur auf der Straße!
Zur nachschulung musste normal nur, wenn du nen Unfall verunsacht hast, oder dir irgendwas zu schulden kommen hast lassen (z.B. geblitzt worden, etc.)

mfg,
Tom
mb100
Zitat:


n, warum zahlen die eigentlich alle scheiben die drauf gegangen sind?

(Zitat von: Fiiisch)




Weil die Teilkasko grundsätzlich verschuldensunabhängig (sicher Ausnahme: Vorsatz) Glasbruchschäden zahlt. Ob die natürgemäß kaputt gehen oder zufällig oder warum auch immer ist vollkommen egal.
Die ganz-gebliebenen Scheiben zahlt die TK ja ohnehin nicht. Die sind ja nicht zerbrochen => kein Glasbruch
masterkaycee
Frage an dich Fiisch. Stand nur das Hinweisschild "Ölspur" dort oder in Kombination mit einer Entfernungsangabe?


MfG
e61_530driver
solange du keinen punkt in der probezeit bekommst, musste auch nicht zur nachschulung.

ich bin auch der meinung, dass ich die 200m regel schonmal gehört habe, ich glaube ich bringe das in verbindung mit dem warndreieck bei einem unfall.

ich würde da auf jedenfall "einen anderen (mit)schuldigen" suchen, es kann doch nicht sein, dass 50m vor einer in diesem fall ölspur das schild aufgestellt wird bei einer zulässigen geschw. von 100km/h, inder 50er zone würde ich das mit den 50m vollkommen verstehen aber nicht in der 100er zone.

wer hat den das schild "vorsicht ölspur" aufgestellt ? frag doch mal bei der autobahnmeisterei nach, die stellen die dinger doch auf und dann fragste auch gleich, wer die spur gemeldet hat, vllt. ergibt sich ja was.

MfG

187
schild und ölspur schön und gut...


wie willst du beweisen das du nicht wirklich zu schnell warst?

ich denke mal falls es da irgendwo eine lücke gibt hast du keine chance da du nicht nachweisen kannst wie schnell du tatsächlich gefahren bist..

ich persönlich verringere meine geschwindigkeit extrem im nassen..


mit 100 im regen über ne landstr. würde ich z.b nie machen. da fahre ich lieber meine 70 und ich komme heil nach hause..



aber im trockenen immer voll :)


hast ja wie du selbst sagtest glück gehabt.. zwar nen paar tausend euros ärmer aber du lebst und bist so gut wie unverletzt..
e61_530driver
Zitat:

ich denke mal falls es da irgendwo eine lücke gibt hast du keine chance da du nicht nachweisen kannst wie schnell du tatsächlich gefahren bist..



sorry, aber das sehe ich anders, in diesem fall müsste ihm die gegnerische seite beweisen das er zu schnell war. er sagt er ist 90 gefahren, dann kann kam ne ölspur,crash.

es heisst immer man muss sein wagen in jetzter situation sicher zu stillstand bringen.

soll er nächstes mal 50km/h fahren ? es könnte ja ein pferd über die strasse laufen.

sorry aber halte ich für lächerlich, wenn man zu schnell fährt ist man eh der depp und zu langsam ne verkehrsbehinderung.

MfG
Fogg
er war nicht zu schnell im Sinne der StvO sondern nur mit "unangemessener Geschwindigkeit" unterwegs!
Dazu noch unter widrigen bedingungen die eine erhöhte Vorsicht erfordert hätten!
e61_530driver
ist schon klar, nur wenns ein wenig regnet bremse ich doch nicht gleich auf 80 runter.

am wann ist die geschwindikkeit angemessen ?

was wäre wenn das ganze passiert wäre und er wär 60 gefrahren ? wäre das dann auch unangemessen ?

MfG

Bearbeitet von - e61_530driver am 14.07.2008 13:07:34
Richi
Zitat:


er war nicht zu schnell im Sinne der StvO sondern nur mit "unangemessener Geschwindigkeit" unterwegs!
Dazu noch unter widrigen bedingungen die eine erhöhte Vorsicht erfordert hätten!

(Zitat von: Fogg)




mal ne frage was heisst den hier unangemessen geschwindigkeit? was wäre den deiner meinung nach die richtige bei ner ölspur?
ok es hat geregent, aber wie er schreibt nicht sonderlich stark.

abgesehen davon geb ich dir schon recht und die meisten hier, wird schwer da war rauszuholen. aber ganz ehrlich auf nen versuche würde ich es evtl. schon angekommen lassen. einfach wirklich mal kurzen rechtsrat einholen und dann bist du schlauer wir können dir glaub ich auch kaum weiterhelfen. dafür sind uns die umstände, verhältnisse und die genannte strasse einfach nicht bekannt.
Peppitsch
Zitat:


schild und ölspur schön und gut...


wie willst du beweisen das du nicht wirklich zu schnell warst?

ich denke mal falls es da irgendwo eine lücke gibt hast du keine chance da du nicht nachweisen kannst wie schnell du tatsächlich gefahren bist..

ich persönlich verringere meine geschwindigkeit extrem im nassen..


mit 100 im regen über ne landstr. würde ich z.b nie machen. da fahre ich lieber meine 70 und ich komme heil nach hause..



aber im trockenen immer voll :)


hast ja wie du selbst sagtest glück gehabt.. zwar nen paar tausend euros ärmer aber du lebst und bist so gut wie unverletzt..

(Zitat von: 187)




Das glaubste doch wohl selber nicht?

Es gibt auf einer ausreichend ausgebauten Straße ABSOLUT keinen Grund bei Regen (jetzt kein Monsum) die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu unterschreiten !!!!!
Fogg
Naja bei uns kannste auf ca 20-30% nichtmal die 100 fahren wenn es trocken ist, das ist wohl auslegungssache und kommt drauf an wo man wohnt!
Im hohen Norden ist das wohl einfacher wie im Mittelgebirge oder in den Alpen!

Fiiisch
Nein es war kein Schild in verbidung mit einer entfernung oder änliches.
War gestern am Unfallort, hat sich herrausgestellt das ich schon wenige meter vor dem schild ins schleudern gekommen bin, zumindest sagen das meine bremsspuren. Das würde auch mit einer aussage von meinem Opa zusammenpassen, der meinte dass schon auf der Kreuzung Öl zu sehen war. (Die Kurve in der es mich geschleudert hat kommt ca. 20-30m nach der Kreuzung.)
Ändern tut sich an der sache mit dem Schild nun nichts, es war ganz klar, und das würde warscheinlich jeder Mensch genauso sehen, völlig unübersichtlig und an falscher stelle aufgestellt. Das Problem istdass man wegen diesem fall ja nicht vor ein gericht kommt. denn cih glaube wenn sich ein Richter denn Fall, mti bildern und alle drum und dran anschaun würde, denke ich hätte ich gute chancen. doch nach der StVO bin ich leider für die Ölspur zu schnell gewesen.

Rechtsschutzversicherung habe ich keine, und meine eltern haben mir davon abgeraten, großen wirbel zu machen da sie glauben dass warscheinlich (und da seit ihr ja auch der meinung) nicht viel bei raus kommt, ich kann eben nichts beweisen. hinterher entstehen nur mehr kosten. hab schon genug zu bezahlen.
Fogg
Da wird dir kein Richter irgendwas zusprechen, der wird auch nur nach den Gesetzen die gelten urteilen und danach warst du mit nicht angemessener Geschwindigkeit unterwegs!
Fiiisch
seh ich anders.
ronaldo66
Zitat:


seh ich anders.
(Zitat von: Fiiisch)




Nützt Dir aber nix und es interessiert auch keinen, ob DU das vielleicht anders siehst.
Es ist so wie Fogg schreibt: unangemessene Geschwindigkeit, dazu kommt wahrscheinlich noch Fahrfehler durch Unerfahrenheit.
JohnE36
Nein wie gesagt musste nur die 35€ bezahlen weil ich den Unfall verursacht habe (war auch niemand drin verwickelt oder so) und mehr war nicht....
DerGallier
Zitat:

angenommen, ich würde beweise auftreiben können, dass das schild zum unfallzeitpunkt noch zu nah an der spur war, könnte ich dann das Amt dazu verknacken meinen schaden zu bezahlen?



Jein, 50/50 könntest du rausholen da du IMMER Herr deines Fahrzeuges zu sein hast. Auch wenn du auf dem Dach fährst ;-)
Ist zwar stupid aber so ist nunmal die Satzgebung.
D. Staßenbauamt hat aber eine Teilschuld durch fahrlässiges handeln.

Zitat:

Die Strecke kann man bei regen durchaus noch ohne probleme mit 100km/h fahren



Ausschlaggebend ist nicht wie schnell man die Strecke ohne Problemen fahren kann sondern wie schnell das fahren auf diese Strecke erlaubt ist.
Und um jene Kilometer schneller die du drüber warst, ziehst du von deine 50% ein prozent ab.



Bearbeitet von - DerGallier am 15.07.2008 15:16:20

Bearbeitet von - DerGallier am 15.07.2008 17:29:01
masterkaycee
Fiiisch, guckst du mal hier, da gibts ein bischen Info zum Thema. Kann aber keine Garantie geben, ob das in anderen Landkreisen anders gehandhabt wird, ist nur mal als Beispiel zu verstehen.
http://kfv-dachau.de/index.php?page=504

Wenn keine Entfernungsangabe mit angebracht war, dann können die das Schild mit recht wenig Abstand zur Ölspur aufstellen. Dennoch würde ich versuchen, ob du nicht Zeugen aufftreiben kannst, die dir die Standorte der Warnschilder bestätigen können. Wenn du nämlich vor dem Schild ins Schleudern gekommen bist, dann haben die Verantwortlichen - meist Feuerwehr - gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen und sind somit haftbar zu machen. Wird aber nicht leicht werden mit der Beweisführung...


MfG
güttl
Ehe ich mir allerdings von der Feuerwehr das Geld wiederhole, denke ich daran, daß mein Haus irgendwann mal brennen könnte. Nicht, daß die Kameraden dann nur zum Würstchen grillen kommen....
Fogg
zum Glück ist die Feuerwehr für alle eventualitäten versichert!
Und ich glaube nicht das du da überhaupt zur Feuerwehr kommst denn das Schilder aufstellen dürfte entweder Aufgabe er Stadt eher aber noch (so ist es bei uns) aufgabe der Straßenmeisterei sein!


herr_welker
Zitat:

Da wird dir kein Richter irgendwas zusprechen, der wird auch nur nach den Gesetzen die gelten urteilen und danach warst du mit nicht angemessener Geschwindigkeit unterwegs!



Würd ich aber auch sagen.
Du musst beweisen dass die Ölspur Schuld war. Es gilt immerhin im Zweifel für den Angeklagten.

Und nochmal zur Teilkasko. Die zahlen auch Blinker, Spiegelgläser, Frontscheinwerfer je nachdem ob's kaputt gegangen ist.

Bei meinem Überschlag habe ich nur eine Verwarnung vom Polizisten bekommen. Sonst keine Strafe und hab auch nix weiter von der Ordnungsmacht gehört.

Des einzige was ich noch zahlen musste war ein Straßenpfosten und das Feld vom Bauern.

Les mal deine Versicherungsbedingungen durch. In manchen Versicherungen gibts sowas wie ein "besonderes Leistungspaket". Dies könnte unter Umständen ein paar Sachen mit abdecken. z.B. Räumung der Unfallstelle, da du ja nicht mehr in der Lage warst. Achte aber darauf, dass deine Versicherung nicht steigt, falls du sowas in Anspruch nehmen kannst.

Bei mir hat übrigens der ADAC die Unfallstelle geräumt und den Rest aufgeräumt hab ich selber.

Weis ja nich wie des bei dir war.

Bearbeitet von - herr_welker am 15.07.2008 17:44:09
Peppitsch
Zitat:


Da wird dir kein Richter irgendwas zusprechen, der wird auch nur nach den Gesetzen die gelten urteilen und danach warst du mit nicht angemessener Geschwindigkeit unterwegs!

(Zitat von: Fogg)




Haha, der Straßenbaulastträger hat für einen EINWANDFREIEN Zustand der Farbahn zu sorgen, wenn nu irgendso ein Gemeindefuzzi meinte, nee ich bind das nicht ordentlich ab, sondern stell mal einfach nen Schild NEBEN den Ölfleck und mach dann Feierabend, dann ist der sehr wohl dafür haftbar zu machen (oder der den losgeschickt hat)

Bei uns in MS hat mal die Feuerwehr ne sehr stark befahrene Bundesstraße wg. ner Ölspur sperren lassen (Tenor: Wir können das nicht wegmachen, muss erst ne SPEZIALFIRMA kommen...)

Weil die Feuerwehr (ich bin auch bei dem Verein) nämlich auf jeden Fall STRAFRECHTLICH belangt werden würde, wenn sich jemand auf einer nicht ordnugsgemäß entfernten Ölspur zu Tode fährt.
GLAX87
also bei uns gibs da son schild das nennt sicht "xx bei nässe" und grenzt die gewschindigkeit auf einer straße ein sobald sie nass ist.

demnach war er nicht mit unangemessener geschwindigkeit unterwegs da er ja 90 fuhr und 100 erlaubt war... egal ob regen oder nicht.

und wenn du vor dem schild ins rutschen kamst bist du sicher im recht.

das problem ist dies zu beweisen
Ch3ckZ
Zitat:


also bei uns gibs da son schild das nennt sicht "xx bei nässe" und grenzt die gewschindigkeit auf einer straße ein sobald sie nass ist.

(Zitat von: GLAX87)




Du kannst sogar in diesem Fall belangt werden wenn du nen Unfall baust, ist es immer unangepasste Geschwindigkeit. Du musst dein Fahrzeug immer in so einem Rahmen bewegen, dass du es JEDERZEIT kontrollieren kannst.
GLAX87
woher sollte er denn wissen das er es nicht kontrollieren kann

wäre die ölspur nicht wäre ihm mit der geschwindikeit nichts passiert

und woher soll er wissen das dort eine ölspur ist wenn er vor dem schild rutscht
Ch3ckZ
Zitat:


woher sollte er denn wissen das er es nicht kontrollieren kann

wäre die ölspur nicht wäre ihm mit der geschwindikeit nichts passiert

und woher soll er wissen das dort eine ölspur ist wenn er vor dem schild rutscht

(Zitat von: GLAX87)




Davon sprach ich gerade aber nicht. Habe das Zitiert was ich meine und dazu nur meine Auffassung geschrieben.

Wenn das mit dem Schild soweit stimmt, könnte er evtl. glück haben, aber das zu Beweisen wird schwer.