Gr33nAcid Hauptthema: |
Moin, ich könnte mich in den A*** beißen, ich habe vor 2 Tagen bei BMW meinen e46m3 Innenspeigel abgeholt, und gleich montiert. Gestern wollte ich nen paar Kabel ziehen, und mir rutsch der Spiegel aus der Hand und landet mit das Glasfläche auf dem Schaltknopf! Spiegel hat nen Sprung. Deckt sowas die TK unter Glasbruch ab? SB 150 €...
Gruß
Olli |
Born_to_Drive |
oh oh, 7 jahre Pech haste jetzt! :D |
mb100 |
Ich könnt mir schon vorstellen, dass der von der TK gezahlt wird - einfach nachfragen.
Allerdings wirst Du bei Deiner Selbstbeteiligung von der Versicherung wahrscheinlich nur so 2,50 Euro sehen - oder wie viel kostet das Glas? |
cabriowuschel |
Bei 150€ Selbstbeteiligung wirst du wohl eher nichts sehen. Die ist ja höher wie ein neues Spiegelglas kostet. |
herr_welker |
Also wenn du's so bei der Versicherung angiebst, dann siehste auf keinen Fall Geld.
Die Versicherung zahlt ja nicht bei eigenem Verschulden. (nicht einmal die Haftpflicht)
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mb100 |
Zitat:
Die Versicherung zahlt ja nicht bei eigenem Verschulden. (nicht einmal die Haftpflicht)
(Zitat von: herr_welker)
Die Teilkasko zahlt normalerweise verschuldensunabhängig - und es ist doch gerade die Aufgabe der Haftpflicht, Fremdschäden, die durch mich (also mein Verschulden) verursacht wurden, zu regulieren. |
herr_welker |
Ja ok.
Vielleicht etwas blöd ausgedrückt. Die Teilkasko zahlt aber nur bei bestimmten Schäden. z.B. - Brand (z.B. Kabelbrand) - Diebstahl (z.B. eingebauter CD-Player) - Unwetterschäden (z.B. Hagel, Blitzschlag) - Haarwildschäden (z.B. durch Rehe oder Wildschweine) - Marderschäden (meist sind nur kleine Kabelschäden versichert)
Des hat schon einen Grund, warum die nicht reinschreiben "wir zahlen, wenn ein Glas kaputt geht, außer wenn es so und so passiert.
Es steht drinnen: "Wir zahlen nur, wenn das und das passiert, ansonsten nicht. Also vereinfacht ausgedrückt.
Mit der Haftpflicht, war nicht die KfZ Haftpflicht gemeint, sonder die private Haftpflichtversicherung. Aber die zahlt nicht, wenn der Spiegel einem selbst gehört. |
mb100 |
Zitat:
Ja ok.
Vielleicht etwas blöd ausgedrückt. Die Teilkasko zahlt aber nur bei bestimmten Schäden. z.B. - Brand (z.B. Kabelbrand) - Diebstahl (z.B. eingebauter CD-Player) - Unwetterschäden (z.B. Hagel, Blitzschlag) - Haarwildschäden (z.B. durch Rehe oder Wildschweine) - Marderschäden (meist sind nur kleine Kabelschäden versichert)
(Zitat von: herr_welker)
Und eben Glasschäden. Und das wie gesagt verschuldensunabhängig (hab mich da auch mal mit nem Versicherungsvertreter drüber unterhalten). Siehe die verschiedenen Produktbeschreibungen der Versicherer. Ich hatte mit dem Vorgänger vom BMW nen Unfall, und da sind die Windschutzscheibe, die Frontscheinwerfer und die Spiegelgläser draufgegangen. Verschulden am Unfall lag bei mir. Ergebnis: die Versicherung hat mir 50 % des Glasschadens ersetzt - und die anderen 50 % hätte ich bekommen, wenn ich den Wagen hätte reparieren lassen. |
masterkaycee |
@ mb100
exakt so ist es. Bei Glasbruch stellt die Teilkasko keine Frage nach dem Verschulden. Und sie bezahlt auch Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker, die ja bekanntermaßen aus Kunststoff sind. Natürlich auch alle anderen Scheiben. Das heißt, dass man bei einem Totalschaden mit ner alten Karre, den man selbst verschuldet hat, von der Teilkasko durchaus eine Menge Geld bekommen kann...
MfG |
Gr33nAcid |
also der Spiegel ist relativ im Eimer. Ich glaube nen neues Glas gibt es da gar nicht für?! |
Maveric |
Da hier keine Definitive antwort kommt und ich es auch nicht 100% weiß würde ich folgendes machen:
1. die Bedingungen lesen, denn daraus dürfte sich dass schon erschließen. 2. falls doch nicht ganz klar einfach den Schaden bei der Vers. einreichen. Die werden dir sagen ob ja oder nein. Hast ja nix zu verlieren bis aufs Porto |
Ehm |
@mb100
Dann würde Ich deiner Versicherung mal heisse Füsse machen. 50% abzug sind nicht rechtens. Wenn du den Wagen nicht reparieren lässt so es nicht weniger eine Wertminderung und genau diese hat der Versicherer auszugleichen. Er darf dir lediglich die MwSt abziehen weil diese dir nicht zusteht.
Ich hatte ein ähnliches Prob mit meiner Versicherung.
Die wollten nicht per Kostenvoranschlag arechenen mit dem Arugment wie bei dir (es könne ja eine Bereicherung stattfinden).
Dies tut es aber nicht weil wiegesagt eine Wertminderung stattfand. Welche zu ersetzen ist. Zu welchem Zeitpunkt spielt hier keine Rolle. Wenn du sagst mir ist das Auto immernoch gut so wie´s ist dann tritt die Wertminderung spätesten zum Zeitpunkt des Verkaufs in kraft weil due dem potentiellen Käufer den Schaden nachlassen musst.
Und genau so hab Ich´s gemacht. Hab da angerufen und denen Mitgelteil das Sie regress pflichtig sind. Und wenn Sie´s nicht zahlen würden, verkauf Ich den Wagen und lass dem Käufer die Summe des Schaden nach. Spätestens jetzt müssen Sie zahlen, was die Dame auch ,wenn auch murrend, akzeptierte.
Lasst euch nicht immer gleich von irgendwelchen hochtrabenden Aussagen blenden. Vers. Gesellschaften wollen nur eins. Die kohle zusammen halten, weil sie numal ein WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN sind und eben nicht davon leben Geld auszugeben.
Gruß
Thorsten |
mb100 |
Die Sache is ohnehin scho zu lang her (=> Ansprüche wären verjährt) und bei der Versicherung bin ich eh nimmer. Aber ich hab mir schon damals überlegt, ob des so ok gelaufen ist.
Ich hab damals vor allem deswegen "gute Mine zum bösen Spiel" gemacht, weil der damalige Versicherungsvertreter der (mittlerweile Ex)-Mann der besten Freundin meiner Mutter ist und letztere keinen Zoff wollte.
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jaegermeisterBMW |
warst du bei der Spiegelmontage alleine? Weil wenn der spiegel jemand anderem runtergefallen wäre, würde dafür seine haftpflichversicherung aufkommen!
Gruß
Johannes |
herr_welker |
Zitat:
warst du bei der Spiegelmontage alleine? Weil wenn der spiegel jemand anderem runtergefallen wäre, würde dafür seine haftpflichversicherung aufkommen!
Ich glaub da müssen aber "Gefälligkeitsschäden" mitversichert sein. Aber dies wäre eh Versicherungsbetrug und bei dem geringen Schaden in keinem Verhältniss zu den Risiken. Ich hab etz mal einen Blick in meine Versicherungsunterlagen geworfen. Zitat:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Voll- und Teilkaskoversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglaßung des Fahrzeugs ...
Der Versicherer verzichtet in der Voll- und Teilkaskoversicherung dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Ok. Ich wüsste jetzt keinen Grund warum die nicht zahlen sollten. Aber es wird nur das Glas ersetzt. Das Glas alleine gibts aber nicht alleine, oda? Schätze mal du hast dafür insgesamt 400 EUR gezahlt, oda? Halt uns auf dem laufenden. Bearbeitet von - herr_welker am 06.07.2008 23:42:10 |
Gr33nAcid |
also das glas alleine gibt es nicht. ich habe damals auch komplett einen neuen sw von hella bekommen (xenon), weil es das glas nicht einzeln bei hella gibt. |