Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
SuMo-Driver
Hauptthema:
Wieder mal ein unglaubliches Urteil im Internet, gefällt von einem 81 jährigen.

Und da bestimmt viele hier im Forum auch mal bei YouTube unterwegs sind, nicht uninteressant.

Persönlich glaub ich zwar nicht, daß irgendwann tatsächlich jemand losstiefelt und Abmahnungen verteilt, aber vielleicht findet sich ja ein Anwalt der es doch angeht.

Die Nachricht:

Der Provider Viacom wirkt gegenwärtig wie manch Daten sammelnde Regierung.

Im Rechtsstreit Viacom (der Mutterkonzern von MTV) gegen YouTube hat vergangenen Mittwoch ein US-Bundesrichter ein erschreckendes Urteil gefällt.

YouTube wurde der Urheberrechtsverletzungen für schuldig befunden und soll nun sämtliche Nutzerdaten (!) an Viacom übergeben.

Bedenken bzgl. des Datenschutzes hatte der Richter nicht.

Diese juristische Niederlage dürfte für Viacom einen wirklich glorreichen Sieg darstellen, den womöglich bald andere Rechteinhaber adaptieren möchten.

Die Entscheidung des Richters konnte nicht schlimmer ausfallen. Man hielt es für erwiesen, dass YouTube der zahlreichen Urheberrechtsverletzungen schuldig sei. Infolge dessen habe man "alle Daten aus der YouTube-Datenbank an Viacom zu übergeben, wann von wo welche YouTube-Videos angesehen wurden."

Besonders heikel an dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass sie sich nicht nur auf Videos bei YouTube selbst bezieht, sondern auch auf eingebettete Videos von Drittseiten.

Dem Urteil nach zufolge müssen sämtliche Daten ausgehändigt werden, die relevant sind.
Dies beinhaltet die Login-ID der Nutzer, Zugriffszeit, IP-Adresse des Betrachters sowie die ID des Videos.

Lediglich bei einer Forderung widersprach der Richter, nämlich, als man die Herausgabe des Quellcodes von YouTube forderte. Hierbei folgte das Gericht der Argumentation seitens YouTube/Google, wonach der Code ein Geschäftsgeheimnis sei, der besonders schützenswert ist.
Erst wenn plausibel dargelegt würde, dass YouTubes Aussage falsch sei, dass die Suchfunktion Urheberrechtsverletzungen nicht begünstigen würden, könne man an eine Offenlegung denken.

Ein äußerst interessanter Fall, bei dem insbesondere eines betrachtet werden muss. Der Vorsitzende Richter war im reifen Alter von 81 Jahren, weshalb ihm YouTube wohl eher unbekannt war.

Dennoch hätten ihn die Beisitzer darauf aufmerksam machen können, dass die Freilegung sämtlicher Daten für ein solches Portal schwer wiegende Folgen haben können. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis andere Anti-Piracy Organisationen in den USA einen identischen Vorstoß wagen.

(via golem & techcrunch. Bild via techshout.com, thx!)

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 03.07.2008 20:06:37
ELDIABLO
Was heisst das im klartext?
mahe
Hast du eine Quelle?
Hellrider2001
Zitat:


Was heisst das im klartext?

(Zitat von: ELDIABLO)




Dem Urteil nach zufolge müssen sämtliche Daten ausgehändigt werden, die relevant sind.
Dies beinhaltet die Login-ID der Nutzer, Zugriffszeit, IP-Adresse des Betrachters sowie die ID des Videos.
Pug
Zitat:


Hast du eine Quelle?

(Zitat von: mahe)




TAZ oder HEISE
Miko323ti
Also wenn ich ein Musikvideo ansehe macht das nicht oder?
Wer macht sich jetzt strafbar?
Der, der das Video reingestellt hat?
mahe
Wenn ich mich nicht irre und das deutsche Gesetz bzw. Urheberrecht noch richtig im Kopf hab dann machst du dich damit schon strafbar.
Da es sich hierbei um einen Download handelt.
plop
und der der es ansieht so wie ich das verstanden habe..

anscheinend wird das mit tauschbörsen gleichgesetzt, da man das video ja runterladen muss zum anschauen..

wenn auch nur temporär..

irgendwann ist dank solcher geldgeier alles illegal und nur noch gegen cash zu beziehen..

nur wird es dann niemand mehr nutzen wollen...

siehe napster und musicload mit ihrer DRM-kastration der lieder...

wenn man schon für musik bezahlt, dann möchte man nicht auch noch vorgeschrieben bekommen auf welchen oder wie vielen medien man diese musik verwenden kann..

ist für mich der grösste beschiss überhaupt..

überhaupt ist diese ganze scheisse erst losgegangen als es möglich wurde medien zu digitalisieren..

ich kann mich an keinen fall erinnern in dem jemand verklagt wurde weil er musik aus dem radio auf kassette aufgenommen hat oder von freunden cd und platten auf kassette überspielt hat...ebenso bei den vhs kassetten..

inzwischen ist da eine richtige hexenjagd draus geworden...

kein bekanntenkreis in dem nicht mindestens der nachbar oder entfernte verwandte schon mal post von einem abmahngeier bekommen hätte..

aber in einer gesellschaft in der man zur geburt am besten eine haftpflicht- und rechtschutzversicherung verschenkt wundert mich das auch nicht mehr..
coma
Das kommt auch nur, weil die hohen Tiere zu viel Freizeit haben und sich überlegen können wie sie noch mehr auf die Seite scheffeln.
Wobei der Datenklau durch das inet natürlich schon deutlich stärker geworden ist im Gegensatz zu früher.

Aber die Säcke haben eben schon mehr Geld als sie ausgeben können. Die sind doch alle verrückt >.<

Youtube sollte bleiben wie es ist und andere solche Seiten auch - und das ohne rechtliche Folgen für irgendjemand
dme
ouh man das ist soooo lächerlich!!! die können machen was sie wollen, aber die werden NIEMALS damit erfolg haben!

es gab 2p2, gibt 2p2 und das wirds auch für immer und ewig geben! in welcher form auch immer, ob limewire, youtube oder torrents...
plop
Zitat:


ouh man das ist soooo lächerlich!!! die können machen was sie wollen, aber die werden NIEMALS damit erfolg haben!

es gab 2p2, gibt 2p2 und das wirds auch für immer und ewig geben! in welcher form auch immer, ob limewire, youtube oder torrents...

(Zitat von: dme)





p2p...
dme
ups jo meint ich doch =) wat a bisschen spät gestern, kleiner dreher ^^

Bearbeitet von - dme am 04.07.2008 07:27:17
318ci_2001
ich finds nur lustig, dass dem 81 jährigem richter scheinbar nur angehängt wird, dass er nix von youtube weiß..

"Der Vorsitzende Richter war im reifen Alter von 81 Jahren, weshalb ihm YouTube wohl eher unbekannt war.
"


ansonsten hab ich mich mittlerweile abgefunden,dass das internet einen protokolliert ;)
SuMo-Driver
Kleiner aber erfreulicher Nachtrag:

"Viacom und andere Kläger haben ihre Forderung, YouTube-Nutzerdaten einsehen zu dürfen, abgeschwächt", heißt es im Google-Blog. Damit müssen die YouTube-User vorerst nicht um ihre Privatsphäre fürchten. Google gibt zwar die gesammelten Daten weiter, blendet aber IP-Adresse und Benutzernamen aus.