Eingabefenster
 

Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
SMARTIES
Hauptthema:
Hallo,

hab da mal eine Frage:
Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen?
Sprich gibt es da ein bestimmtes Alter oder
eine vorgeschriebene Mindest-Körpergröße?

MfG
Kingm40
Will es jetzt nicht stocksteif behaupten aber ich glaube, solange sie gut gesichert sind immer. Dazu gehört natürlich ein entsprechender Kindersitz oder Unterlage, damit sie hoch genug sitzen, wenn sie schon älter sind.

Aber wie gesagt will ich nicht behaupten.
Fogg
§ 21 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (STVO) schreibt vor: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.“
Auf dem Vordersitz darf ein Kind im Kindersitz mitgenommen werden, wenn dieser mit einem Gurt ausgerüstet ist. Verboten ist die Mitnahme von Kindern in Babyschalen entgegen der Fahrtrichtung, wenn ein betriebsbereiter Beifahrerairbag vorhanden ist (§ 35 a / Abs. 8 Straßenverkehrszulassungsordnung), weil bei Auslösung des Airbag die Schale gegen die Rückenlehne des Sitzes geschleudert werden kann.
Tubs
Zitat:


Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen?
Sprich gibt es da ein bestimmtes Alter oder
eine vorgeschriebene Mindest-Körpergröße?
(Zitat von: SMARTIES)




Es gibt keine Unterscheidung der Sitze vorne oder hinten. Es müssen Rückhaltesysteme in geeigneter Größe verwendet werden. Auch ein Neugeborenes darf auf den Vordersitz. Aber Bei Verwendung von Kindersitzen ist auf den Airback zu achten und ggf. dieser abzuschalten.


§21 (1a) StVO: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Pug
ich denke du meinst ganz normal auf den sitz und anschnallen.
-ab 12 jahre, wenn min. 1,50m groß-
SMARTIES
@Pug
Genau das meinte ich. Danke.
Wie sieht es dann aus wenn das Kiddy kleiner als 1,50m ist. Darf es dann mit so
einer Sitzerhöhung vorne sitzen?

MfG
Pug
Zitat:


@Pug
Genau das meinte ich. Danke.
Wie sieht es dann aus wenn das Kiddy kleiner als 1,50m ist. Darf es dann mit so
einer Sitzerhöhung vorne sitzen?

MfG

(Zitat von: SMARTIES)




Ältere und größere Kinder
Kinder über 12 Jahre unterliegen nicht der Kindersicherungspflicht, auch wenn sie kleiner als 150 cm sind. Sie müssen daher mit dem Erwachsenengurt gesichert werden, wobei sich die Verwendung einer Sitzerhöhung empfiehlt. Kinder unter 12 Jahren, die größer als 1,50 Meter sind, müssen den regulären Sicherheitsgurt benutzen.

Quelle ADAC
mikV8
Im Klartext:

Das Alter ist völlig unerheblich.
>150cm sind keine Kindersicherheitssysteme mehr vorgeschrieben.
<150cm sind Sicherungssysteme empfohlen, da der normale Gurt einfach zu hoch sein wird. Eine Verpflichtung ist jedoch bei über 12 Jahren nicht mehr der Fall.

Gruß Mirko

PS: Vorn oder Hinten spielt dabei, außer bei Sitzschalen(wegen Airbag vorn), keine Rolle.