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Phil83
Hauptthema:
Hi wollte mal fragen ob man jetzt als Privatkäufer ein Rückgaberecht beim Kauf von einem Privatverkäufer hat (z.B. Auto)?? Hab das I-Net abgesucht aber da steht nur überall was mit Ebay und so.

Kennt sich da jemand aus?
b-mw-323
hat man eigentlich nicht, es sei denn der verkäufer räumt das ein, aber du kannst davon ausgehen das wohl kein privatverkäufer so dumm ist und ein rückgaberecht einräumt.
LatteBMW
Naja,es sei den er geschweigt bewußt irgendwelche Mängel, dann könnte man da was machen
mb100
Soweit ich weiß, sagen die Gerichte, dass der Gewährleistungsausschluss die Bereiche, die in der Artikelbeschreibung bzw. im Kaufvertrag stehen, nicht umfasst.

Soll heißen: mal angenommen, es wird ein 318er BMW mit 143 PS, BJ. 2006 angeboten bzw. diese Daten im Kaufvertrag festgehalten und dann ein 318er BMW mit 118 PS, BJ. 2000 übereignet (Rest der Artikelbeschreibung passt), dann kann sich der Verkäufer nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.

Ob das ganze jetzt via eBay abgewickelt wird oder persönlich ist so gesehen egal...

Bearbeitet von - mb100 am 29.06.2008 12:53:52
Bruderchorge
Jo Rückgabe kommt nur bei arglistiger oder schwerer Täuschung in Betracht !
E36-Freak
Der Verkäufer kann die Gewährleistung und Rückgabe ausschliessen, wenn er es in der Artikelbeschreibung erwähnt Der Ausschluß greift jedoch nicht, wenn er einen Mangel arglistig verschweigt. Siehe §444 BGB
joecrashE36
Man hat grundsätzlich ein Rückgaberecht,auch beim kauf
von Privat. -->sofern es nicht im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde.