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Touring_Fan
Hauptthema:
Hallo zusammen, hat nun nichts mit bmw zu tun, aber ich frage trotzdem.

habe mir vor 1 woche nen neues motorrad gekauft, und nun leckt der vergaser und hat einen zylinder geflutet. noch ist es kein motorschaden, da ich es frühzeitig gemerkt habe.
nun die frage garantie oder nicht, es muss der vergaser gereinigt werden und ein ölwechsel.

danke
Lord Cyber
Hast Du denn Garantie bekommen?

Ein Gewährleistungsfall wäre es, wenn der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden gewesen war.
BMW-86
jou Garantie...
In den ersten 6Monaten ab kauf geht alles auf deren kosten.
Lord Cyber
Zitat:


jou Garantie...
In den ersten 6Monaten ab kauf geht alles auf deren kosten.

(Zitat von: BMW-86)




Sorry, aber das ist so völliger quatsch.
BMW-86
Zitat:


Zitat:


jou Garantie...
In den ersten 6Monaten ab kauf geht alles auf deren kosten.

(Zitat von: BMW-86)




Sorry, aber das ist so völliger quatsch.

(Zitat von: Lord Cyber)




so? scheinst ja die mega ahnuung zu haben.
Beweislastumkehr sagt dir was?
Maveric
Zitat:


Zitat:


jou Garantie...
In den ersten 6Monaten ab kauf geht alles auf deren kosten.

(Zitat von: BMW-86)




Sorry, aber das ist so völliger quatsch.

(Zitat von: Lord Cyber)




Warum ist das völliger quatsch?
Lord Cyber
Vorweg: Ja ich hab da Ahnung.

Zu BMW-86: Weil Garantie eine rein freiwillige Leistung ist im Gegensatz zur Gewährleistung. Sofern der Mangel nicht von Anfang an bestanden hat gibt es auch bei Gewährleistung keine kostenlose Nachbesserung.

Wurde das Motorrad beim Händler gekauft (und nur dann) ist dieser verpflichtet zu beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestanden hat und kann dann die Gewährleistung ablehnen, z.B. Verschleiß, unsachgemäße Handhabe etc.....

Daher ist Dein Satz Quatsch.
Bardock
Hallo Touring_Fan,

in diesem Fall triff die sogenannte Gewährleitung zu. Diese ist gesetzlich garantiert und somit hast du Anspruch darauf, das dein Motorrad repariert wird.

Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt und beläuft sich auf 2 Jahre.

Garantie ist etwas anderes. Diese wird zwischen dem Kunden und dem Hersteller bzw. Händler ausgemacht.


Da dein Motorrad neu ist, geh zu deinem Händler und trage dein Anliegen vor, er wird sich der Thematik annehmen und auf dich werden keine Kosten zukommen.

Aber woher weißt du denn so genau was alles defekt ist? Ich hoffe du hast nicht selbst schon rumgeschraubt, denn in diesem Fall sieht die Sache mit der Garantie schon etwas anders aus. Aber fahr zu deinem Händler und rede mit ihm.



Gruß Bardock
BMW-86
@ Lord Cyber
Garantie/ Gewährleistung ist zwar ein Unterschied ändert im Vorliegenden Fall (Gewährl.) nichts daran, das es nicht auf seine Kosten laufen wird...

Ich kann nicht davon ausgehen, das bei einem ein wöchigen Besitz - der Verk. ein beweisen liefern kann, dass der defekt beim Kauf frei von Mängeln war.

greetz

Bearbeitet von - BMW-86 am 29.05.2008 21:39:08
Richi
stimme bardock voll und ganz zu.
zu thema beweislastumkehr, mal ganz ruhig mit den pferden.
jeder der weiss was es ist, weiss auch das der begriff hier nichts zu suchen hat, vorerst.

noch was. muss sagen das hier immer gleich anderen was vorgeworfen wird von wegen du hast kp nein du hast kp.

und da muss ich erwähnen das mir hier aufgefallen ist das vor allem BARDOCK hier immer super anworten gibt.
sehr ausführlich, also begründung ist dabei.
greift nicht an.
und man merkt oft er weiss wo von er redet.

wäre echt weniger stress hier im forum wenn öfter mehr so schreiben würde.

gruß
Aren
Kurze OT Frage.

Wenn die Garantie beim Kauf z.b. 2 Jahre zugesichert wird.
Ist das doch keine freiwillige Leistung mehr sondern ein Vertragsbestandteil?
Der Hersteller kann nach 1 jahr doch nicht einfach sagen nö gibts nicht mehr.


Bearbeitet von - Aren am 29.05.2008 22:25:25
Richi
wenn es vertraglich zugesichert ist dann kann er nach 1 jahr nicht sagen, gilt nicht mehr.

aber man muss aufpassen da es verschiedene arten von garantie gibt und viele dies vergessen.

gruß
Bardock
Vielen Dank für das Lob Richi. :)


Aren, es ist so:

Wenn du als Privatmann ein Produkt bei einem Händler erwirbst, dann hast du darauf Gewährleistung, das heißt, das der Hersteller zwei Jahre lang für Schäden an dem Produkt aufkommen muss.

Diese Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, der Hersteller kommt also nicht drum herum. Sie besteht zwischen dem Hersteller und dem Kunden.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Hersteller und eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Händler und dem Kunden. Welche Leistungen die Garantie umfasst, hat somit mit der Gewährleistung nichts zu tun.

Kulanz wiederum ist eine freiwillige Leistung seitens des Herstellers gegenüber des Kunden.

Unter "Hersteller" versteht man den Hersteller, z.B. BMW, Sony, IBM, Nestle, usw.

Unter "Händler" versteht man das Geschäft, den Laden, in dem die Produnkte verkauft werden, z.B. ein Autohaus, Autohändler, ein Supermarkt, ein Elektronikfachmarkt.

Wenn du nun z.B. einen Neuwagen, einen BMW, bei einem Autohändler kaufst, kaufst du ein Produkt von BMW, dem Hersteller, obwohl du bei einem Händer warst. In den ersten zwei Jahren muss BMW für evtl. schadhafte Teile aufkommen, und nicht der Händler. Das ist dann die gesetzliche Gewährleistung.

Wenn das Autohaus, also der Händler, nun zu dir sagt: "Lieber Kunde, wir kommen für die nächsten 10 Jahre auf Schäden der Auspuffanlage auf", dann ist das eine Garantie. Diese 10 Jahre hat der Händler, also das Autohaus, mit dir ausgemacht. Nach zwei Jahren muss nicht mehr BMW dafür aufkommen, sondern der Händer. Dieses Prinzip nennt man dann Garantie. Es besteht keine Pflicht das der Hersteller oder der Händler eine Garantie geben, das ist dann eine freiwillige Leistung.

Kulanz wiederum ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller oder dem Händler. Wenn nach vielen Jahren, nachdem die Gewährleistung und Garantie verjährt sind, also abgelaufen, der Kunde zu seinem Händler geht, und dieser, oder der Hersteller, bezahlt etwas und trägt somit die Kosten, freiwillig und obwohl er es nicht müsste, dann ist er dir freudlich entgegengekommen und das nennt man dann: Kulanz. Das ist immer individuell und freiwillig nach Ablauf der Gewährleisung und Garantie.


Klar soweit ?



Gruß Bardock
Aren
Ja mich hat "freiwillige" irritiert.

Es ist mir klar das sie mir keine geben müssen.
Aber wenn sie diese geben, sind die Leistungen nicht mehr Freiwillig sondern bindend.
Bruderchorge
Gewährleistung tritt nur in Kraft wenn der Mangel schin bei Übergabe bestand und der Verkäufer ggf. beweisen kann, dass der Käufer den Mangel verursacht hat. !
Touring_Fan
hi und danke an alle die helfen wollten.

@ barbock:
Ich weiss desshalb was defekt ist, weil aufgrund der erscheinungsbilder des defektes es keinen anderen schluss zu lässt. es sei gesagt es ist nicht mein erstes motorrad und seit ich 15 bin schraube ich an zweirädern rum gut erst mofa dann moped dann irgendwann fette teile. aber letztlich ist der aufbau der motoren immer ziemlich ähnlich.
und wenn ein vergaser benzin raushaut am ansaugstutzen stimmt irgend etwas mit dem schwimmer-nadel-ventil nicht und es kann nicht schliessern und flutet somit den zylinder. während der fahrt merkst du es einfach, das unter 6-7 tsd umdrehungen der geflutete zylinder nicht richtig läuft und wenn die flut weg ist zieht er wieder. setzt der zylinder ganz aus, wäscht du ihn aus mit der benzinflut und du hast nen sogenannten kolbenfresser.

so aber genug, geschraubt habe ich noch nicht. das zur antwort (ist halt mein Thema)

danke noch mal

Niels